Prü­fungs­ab­lauf

Wie läuft der Prü­fungs­tag ab?

1. Teil: Schrift­li­che Prü­fung (Mul­ti­ple Choice-Test zum Ankreu­zen)
2. Teil: Münd­li­che Prü­fung (Fra­gen vor dem Prü­fungs­aus­schuss frei beantworten)

Die Prü­fung star­tet mor­gens, meist zwi­schen 8:30 und 9:00 Uhr, mit dem schrift­li­chen Prü­fungs­teil. Beach­ten Sie hier­zu bit­te die Anga­ben auf Ihrem Ein­la­dungs­schrei­ben und sei­en Sie recht­zei­tig vor­her vor Ort. Even­tu­el­le Ver­spä­tun­gen gehen zu Ihren Las­ten. Neh­men Sie zur Prü­fung das Ein­la­dungs­schrei­ben, ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment sowie doku­men­ten­en­ech­tes Schreib­ge­rät (z.B. Kugel­schrei­ber) mit. Hilfs­mit­tel wie Lexi­ka, Lehr­bü­cher oder Ähn­li­ches sind nicht zuge­las­sen.
Beach­ten Sie die Hin­wei­se des Prü­fungs­aus­schus­ses und machen Sie sich “start­be­reit”. Wenn Sie sich vor Prü­fungs­be­ginn gesund­heit­lich nicht voll leis­tungs­fä­hig füh­len, haben Sie jetzt noch die Gele­gen­heit von der Prü­fung zurück­zu­tre­ten. Die Prü­fung gilt dann gege­be­nen­falls als “nicht abge­legt”. Eben­so haben Sie vor­ab die Mög­lich­keit, even­tu­el­le Vor­be­hal­te gegen­über bestimm­ten Prü­fern zu äußern (z.B. wegen Befan­gen­heit). Die­se wer­den zu Pro­to­koll genom­men und kön­nen zur Fol­ge haben, dass Ihnen ein ande­rer Prü­fungs­ter­min ohne den “bean­stan­de­ten Prü­fer” ange­bo­ten wird. Bit­te beach­ten Sie: Spi­cken und gro­be Stö­run­gen füh­ren zum Aus­schluss von der Prü­fung. Die Prü­fung gilt dann als “nicht bestanden”.
Zum Bear­bei­ten der 72 Fra­gen (“Mul­ti­ple-Choice”) in der schrift­li­chen Prü­fung haben Sie 120 Minu­ten Zeit. Lesen Sie die Fra­gen und die ver­schie­de­nen Ant­wort­mög­lich­kei­ten auf­merk­sam durch und mar­kie­ren Sie die rich­ti­gen Ant­wor­ten durch Ankreu­zen auf dem sepa­ra­ten Lösungsbogen.
Sofern Sie die schrift­li­che Prü­fung bestan­den haben, erhal­ten Sie hier­über eine Bestä­ti­gung und wer­den zur münd­li­chen Prü­fung zuge­las­sen. Haben Sie in die­sem ers­ten Prü­fungs­teil nicht genü­gend Punk­te erzielt, ist der Prü­fungs­tag an die­ser Stel­le für Sie been­det und Sie haben Gele­gen­heit, sich auf den kom­men­den Prü­fungs­ter­min bes­ser vor­zu­be­rei­ten. Da die Aus­wer­tung der schrift­li­chen Mul­ti­ple-Choice-Prü­fung mit­tels Scha­blo­nen meist recht schnell erfolgt, kann die anschlie­ßen­de münd­li­che Prü­fung zeit­nah im Anschluss, oft noch am sel­ben Tag oder tags dar­auf statt­fin­den. Das ist aber von IHK zu IHK ver­schie­den und hängt auch von der Anzahl an Prü­fungs­teil­neh­mern ab.
Zur münd­li­chen Prü­fung wer­den Sie ent­we­der ein­zeln oder in der Grup­pe vor einen Prü­fungs­aus­schuss gebe­ten. Der Prü­fungs­aus­schuss muss aus min­des­tens drei Mit­glie­dern bestehen, die über ent­spre­chen­de Fach­kom­pe­tenz ver­fü­gen, per­sön­lich geeig­net sind und Sie gemäß der Prü­fungs­ord­nung über den Lern­stoff befra­gen. Pro Per­son soll die Zeit­dau­er der münd­li­chen Prü­fung zir­ka 15 Minu­ten betra­gen. Die Fra­gen wer­den häu­fig pra­xis­nah als Fall­bei­spie­le gestellt. Die Schwer­punk­te bil­den hier­bei “Recht” und “Umgang mit Men­schen”. For­mu­lie­ren Sie Ihre Ant­wor­ten über­legt und klar ver­ständ­lich auf deutsch!
Nach dem Ende der münd­li­chen Prü­fung, zieht sich der Aus­schuss kurz zur Bera­tung zurück. Haben Sie auch im münd­li­chen Prü­fungs­ge­spräch min­des­tens 50% der Fra­gen rich­tig beant­wor­tet, haben Sie die Prü­fung bestan­den. Der Prü­fungs­aus­schuss ent­schei­det hier­zu jeweils mehr­heit­lich über das Bestehen oder Nicht­be­stehen. Direkt im Anschluss an die Bera­tun­gen wer­den Sie über Ihr erziel­tes Ergeb­nis infor­miert. Das Prü­fungs­zeug­nis als schrift­li­cher Nach­weis der Sach­kun­de (gem. § 34a GewO) geht Ihnen dann gege­be­nen­falls eini­ge Tage spä­ter per Post zu!

Die Prü­fung ist übri­gens eine nicht-öffent­li­che Ver­an­stal­tung. Alle Prü­fer sind über Inhalt und Ablauf der Ver­an­stal­tung zum Still­schwei­gen ver­pflich­tet. Sie brau­chen also kei­ne Angst zu haben. Auch wenn eine Prü­fung eine nicht all­täg­lich Situa­ti­on ist: Ver­su­chen Sie kom­pe­tent und sicher auf­zu­tre­ten! Aber sei­en Sie dabei nie­mals “bes­ser­wis­se­risch” und ver­mei­den Sie in jedem Fall Beleh­run­gen oder Rück­fra­gen an die Prüfer.


Wie wird bewer­tet? Wann ist man durch die Sach­kunde­prüf­ung gefal­len? Wann hat man den “34a-Schein?”

Wei­ter…

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