Informationsportal zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung!
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zum sogenannten 34a-Schein. Wir haben für Sie Tipps zur erfolgreichen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung mit Büchern, Lernkarten und Online-Angeboten zusammengefasst. Außerdem finden Sie Grundlegendes zur 34a-Prüfung bei der IHK wie Teilnahmevoraussetzungen, Anmeldemöglichkeiten und Prüfungstermine. Wenn dann noch Fragen zur 34a-Sachkundeprüfung offen bleiben oder Sie Antworten auf 34a-Prüfungsfragen suchen, nutzen Sie gerne jederzeit das Hilfe-Forum. Sie können dort komplett kostenlos Ihre Frage zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe stellen.
Sie haben Fragen zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe?
Erfahren Sie, wie Sie Ihren qualifizierten Einstieg in die Wach- und Sicherheitsbranche meistern und erfolgreich Ihre Prüfung bestehen. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte rund um die Sachkunde § 34a und zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen.
Was bringt die Sachkundeprüfung?
Nur mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung dürfen Sie besondere Bewachungstätigkeiten durchführen. Darüber hinaus stellt die Weiterbildung eine anerkannte Qualifizierungsstufe in der privaten Sicherheitswirtschaft dar. Sie profitieren persönlich durch ein Mehr an Wissen sowie von besseren Jobaussichten. Außerdem ist die bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO eine wichtige Voraussetzung, wenn Sie sich in der Sicherheitsbranche selbstständig machen möchten.
Wie bekomme ich die „Sachkunde“?
Die Sachkundeprüfung können Sie nur bei einer staatlich anerkannten Stelle ablegen. In aller Regel ist das Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Sachkundeprüfung kann nicht online und nur in deutschter Sprache abgelegt werden. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Sie sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung mit mindestens 50% der Punkte bestehen. Der schriftliche Teil besteht aus Fragen mit vorgegebenen Antworten zum Ankreuzen (Multiple-Choice), der mündliche Teil wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt.
Wer braucht die Sachkunde nach § 34a?
Das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgesehen für:
- Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher)
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife)
- Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Tätigkeiten zum Schutz vor Ladendieben (Kaufhaus- bzw. Ladendetektive)
- Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion)
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion)
- Gewerbetreibende (Geschäftsführer/Inhaber eines Sicherheitsunternehmens)
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