Prü­fungs­vor­aus­set­zun­gen

Sind Vor­qua­li­fi­ka­tio­nen erforderlich?

Nein! Für die Teil­nah­me an der Sach­kunde­prüf­ung müs­sen kei­ne bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Weder prüft die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer im Vor­feld, ob ein Vor­be­rei­tungs­lehr­gang besucht wur­de, noch ob Sie die per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen (Zuver­läs­sig­keit) erfül­len. Sie müs­sen auch gar kei­nen Vor­be­rei­tungs­kurs bei der IHK oder einem ande­ren Bil­dungs­trä­ger belegt haben. Sie müs­sen „nur“ die schrift­li­che, sowie die münd­li­che Prü­fung vor einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer bestehen, um Ihren Sach­kun­de­nach­weis nach § 34a der Gewer­be­ord­nung zu erhalten.
Hier­für soll­ten Sie Deutsch­kennt­nis­se in Wort und Schrift mit­brin­gen. Denn Sie müs­sen die oft­mals schwer ver­ständ­lich for­mu­lier­ten Fra­gen und Ant­wort­mög­lich­kei­ten im schrift­li­chen Sach­kun­de­test ver­ste­hen. Der Test wird aus­schließ­lich auf Deutsch ange­bo­ten! In der münd­li­chen Prü­fung müs­sen Sie zudem frei auf die Fra­gen, die Ihnen zu den Prü­fungs­the­men gestellt wer­den, in deut­scher Spra­che ant­wor­ten können.
Zudem ist jeder gut bera­ten, sich wirk­lich inten­siv mit den The­men der Sach­kunde­prüf­ung zu beschäf­ti­gen. Denn Durch­fall­quo­ten von 50% oder höher sind kei­ne Sel­ten­heit. Es kommt häu­fig vor, dass ein Groß­teil der Teil­neh­mer bereits im ers­ten Prü­fungs­teil, der schrift­li­chen Prü­fung, durch­fällt und daher anschlie­ßend gar nicht erst zur 2. Teil­prü­fung, der münd­li­chen Prü­fung, zuge­las­sen wird.

Um aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se sicher­zu­stel­len, sind für das Unter­rich­tungs­ver­fah­ren mitt­ler­wei­le Sprach­kennt­nis­se, die dem Sprach­ni­veau B1 des gemein­sa­men euro­päi­schen Refe­renz­rah­mens für Spra­chen (GER) ent­spre­chen, vor­ge­schrie­ben. Die­se Rege­lung gilt aber nicht für die Sachkundeprüfung!


Wel­che Vor­be­rei­tungs­mög­lich­kei­ten gibt es?

Je nach Lern­typ, Zeit und finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten, bie­ten sich fol­gen­de Vorbereitungsoptionen:

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Wel­chen Bil­dungs­trä­ger soll­te ich wählen?

Ach­ten Sie ins­be­son­de­re bei ver­gleichs­wei­se teu­ren Prä­senz­kur­sen dar­auf, dass Ihr Geld auch gut ange­legt ist und Sie bes­tens auf die Prü­fung vor­be­rei­tet wer­den. Wich­tig ist es, im Vor­feld eine geeig­ne­te Bil­dungs­ein­rich­tung zu wäh­len. Hier soll­ten Sie z.B. auf ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­ka­te wie die Zulas­sung nach AZAV (Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung), auf ein zer­ti­fi­zier­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment (nach DIN EN ISO 9001), eine Aner­ken­nung des BDSW (=Bun­des­ver­band der Sicher­heits­wirt­schaft) oder ähn­li­che Qua­li­täts­merk­ma­le schau­en. Falls Sie arbeits­su­chend sind und den Kurs über die Arbeits­agen­tur geför­dert bekom­men möch­ten, muss zudem eine ent­spre­chen­de Maß­nah­men­num­mer vom Bil­dungs­trä­ger ange­ge­ben wer­den kön­nen! Ein guter, pra­xis­na­her Tipp ist es, sich auch ein­fach mit ande­ren Per­so­nen kurz zu schlie­ßen und Erfah­run­gen aus­zu­tau­schen. Falls Sie (noch) nie­man­den in der Sicher­heits­bran­che ken­nen oder schnell nach einer Emp­feh­lung online schau­en möch­ten, besu­chen Sie doch ein­fach das Forum hier auf sachkunde-34a.de

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