Wiederholung der Prüfung
Gesamtprüfung / Mündlicher Prüfungsteil
Sie können sowohl die gesamte Prüfung, als auch den mündlichen Prüfungsteil beliebig oft wiederholen.
Es gibt keine maximale Anzahl an (Fehl-)Versuchen. Der einzige limitierender Faktor könnte Ihr Portemonnaie sein, denn auch die (Teil-) Gebühren werden mit jeder Prüfungsteilnahme erneut fällig. Sofern Sie die schriftliche Prüfung bereits bestanden haben und nur noch die mündliche Teilprüfung bestehen müssen, haben Sie hierzu bis zu 2 Jahre Zeit. Haben Sie innerhalb von zwei Jahren nach der erfolgreichen Teilnahme an der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung noch immer nicht abgelegt, müssen Sie auch den schriftlichen Prüfungsteil wiederholen. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist normalerweise nur an der Kammer (IHK) möglich, an der zuvor auch der schriftliche Prüfungsteil abgelegt worden ist.
Wichtig: Für jede Prüfungsteilnahme, auch für Wiederholungsprüfungen, ist eine erneute Anmeldung erforderlich!
Wie sieht ein Sachkundenachweis (Sachkunde-Zeugnis, Sachkunde-Zertifikat) über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO überhaupt aus? Ein Beispiel für ein solches Dokument und welche Angaben enthalten sein müssen, finden Sie auf der nächsten Seite.