In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…
Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.
Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?
Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:
Identitätsfeststellung: Nach dem Betreten des Prüfungsraumes und einer kurzen Begrüßung, wird zunächst festgestellt, ob Sie tatsächlich der richtige Prüfungsteilnehmer sind. Dazu ist in jedem Fall ein Ausweisdokument und meist auch das Einladungsschreiben vorzulegen.
Frage nach Gesundheit: Man wird Sie vor Beginn fragen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind die Prüfung heute abzulegen. Sie haben hier noch die Möglichkeit – in der Regel untermauert durch ein nachgereichtes ärztliches Attest – von der Prüfung zurückzutreten. Starten Sie hingegen trotz etwaiger Beschwerden und bestehen Sie die Prüfung nicht, gilt diese als nicht bestanden (Fehlversuch).
Frage zur Befangenheit: Sie haben (begründete) Vorbehalte gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses, z.B. weil es sich um einen ehemaligen Vorgesetzten handelt? Dann können Sie diese(n) zuvor ablehnen, indem Sie Befangenheit geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass es dadurch sein kann, dass Sie zu einem anderen Termin nochmal zur Prüfung vor einem anderen Ausschuss erscheinen müssen. Es ist aber auch denkbar, dass Ihr Befangenheitsantrag abgelehnt wird, nämlich wenn Sie keinen triftigen Grund haben.
Hinweis zu den Regeln: Ebenfalls vor Beginn der eigentlichen Prüfung, werden Sie auf die Regeln hingewiesen. Zumeist umfassen diese Regelhinweise, dass Handys und Smartphones sowie Smartwatches und andere Hilfsmittel verboten sind und zum Nichtbestehen führen. Handys und „smarte Geräte“ sollten in jedem Fall komplett ausgeschaltet sein oder zuhause gelassen werden.
Prüfungsgespräch: Nun geht es ans Eingemachte. Die Fragezeit, meist pro Person 15 Minuten, beginnt. Sie werden hierzu von drei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nacheinander bzw. manchmal auch abwechselnd befragt. Nehmen Sie hierzu eine für Sie möglichst entspannte Situation ein (sitzen/stehen) und achten Sie darauf, dass Sie die Fragen auch akustisch gut verstehen können (ggf. Störquellen wie offene Fenster vorher schließen bzw. darauf hinweisen). Wenn Sie etwas – auch inhaltlich – nicht gut verstanden haben, können Sie darauf hinweisen und bitten, dass die Frage wiederholt oder ggf. anders gestellt wird. Beantworten Sie die Fragen möglichst genau und ohne Umschweife. Weitere Hinweise auch zum Prüfungsgespräch finden Sie in den Tipps im nächsten Absatz (Aufzählung).
Beratung und Ergebnisverkündung: Nach der letzten Frage bzw. mit Zeitablauf wird man Sie zwecks Beratung des Prüfungsausschusses kurz nach draußen bitten. Im Anschluss wird das Ergebnis verkündet. Sie erfahren also sofort, ob Sie bestanden haben oder nicht. Das offizielle Schreiben der IHK hierüber mit Ihrer Bescheinigung erhalten Sie einige Tage später bzw. Ihr Arbeitgeber, falls dieser Sie angemeldet hat. Manche Prüfer geben Ihnen abschließend auch Tipps mit, die Sie beherzigen sollten, insbesondere wenn Sie nochmal zur Prüfung antreten müssen.
Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…
Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:
Vorbereitung ist entscheidend: Stellen Sie sicher, dass Sie das Material gründlich studiert haben, das für die Prüfung relevant ist. Je besser Sie vorbereitet sind, desto selbstbewusster werden Sie auftreten. Je besser das Fachwissen sitzt und Sie es in der Situation abrufen und anwenden können, desto überzeugender sind Sie.
Seien Sie pünktlich: Erscheinen Sie rechtzeitig zum Prüfungstermin. Pünktlichkeit zeigt einerseits Respekt und Zuverlässigkeit, andererseits ist es zu Ihrem Nachteil, wenn Sie unpünktlich sind. Wenn es blöd läuft ist die Prüfung an diesem Tag dann bereits für Sie gelaufen.
Kleiden Sie sich angemessen: Klar – die Kleidung ist kein Kriterium, das über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet. Dennoch sind Jogginganzüge, Tanktops und verdreckte, abgenutzte Kleidung deplatziert.
Begrüßen Sie höflich: Wenn Sie den Prüfungraum betreten, ist eine freundliche, authentische Begrüßung und Augenkontakt angemessen. Auf einen Händedruck sollte hingegen aus hygienischen Gründen (Covid, Viren, Bakterien, etc.) in der Regel verzichtet werden.
Hören Sie aufmerksam zu: Während der Prüfung hören Sie genau zu und stellen Sie sicher, dass Sie die gestellten Fragen verstehen, bevor Sie antworten. Falls Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, um Klarstellung zu bitten. Sie müssen auch nicht immer wie „aus der Pistole geschossen“ antworten. Wenn Sie zwischen mehreren in Frage kommenden richtigen Antworten schwanken, können Sie die Prüfer auch an Ihren Gedankengängen teilhaben lassen.
Antworten Sie klar und präzise: Versuchen Sie, klare und präzise Antworten zu geben. Vermeiden Sie es, um den heißen Brei herumzureden. Wenn Sie etwas definitiv nicht wissen, geben Sie lieber zu, dass Sie etwas nicht wissen, anstatt mehrmals falsche Informationen zu liefern bzw. in ein munteres Rätselraten überzugehen. Gehen Sie außerdem davon aus, dass die Prüfer nachfragen, wenn Sie diesen ein bestimmtes Stichwort als Antwort liefern, ohne dieses ausreichend erklärt zu haben.
Bleiben Sie ruhig: Selbst wenn Sie nervös sind, versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Die Prüfer wissen, dass viele Prüflinge angespannt sind. Manchmal hilft es kurz durchzuschnaufen oder wenn der Mund trocken wird, einen Schluck zu trinken. Für Prüfer ist eine Prüfungssituation auch kein Kaffeekränzchen. Auch diese müssen sich konzentrieren, wenn sie Sie befragen, Antworten beurteilen und den Ablauf mitnotieren.
Zeigen Sie Selbstvertrauen: Zeigen Sie Selbstvertrauen in Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Selbst wenn Sie unsicher sind, können Sie durch eine selbstbewusste Haltung einen positiven Eindruck hinterlassen. Natürlich funktioniert das aber nur, wenn Sie über belastbares Wissen verfügen. Kaum etwas kommt schlimmer an als Überheblichkeit (bei gleichzeitiger Unwissenheit).
Seien Sie höflich und respektvoll: Behandeln Sie die Prüfer und andere Prüfungsteilnehmer mit Respekt und Höflichkeit. Vermeiden Sie es, während der Prüfung unhöflich oder unprofessionell zu sein.
Verabschiedung: Egal wie die Prüfung gelaufen ist. Man sieht sich immer (mindestens) zwei Mal im Leben – und die Sicherheitsbranche ist gut vernetzt. Gehen Sie erhobenen Hauptes aus der Prüfung, verabschieden Sie sich ordentlich und greifen Sie Tipps der Prüfer durchaus auf, wenn diese nützlich sein können.
Mildernde Umstände?
Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis. Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!
Fairness und Tipps bei Konflikten
Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich. Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.
Zusammenfassung
Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.
Das Sicherheitsevent 2024: Die Nürnberger Sicherheitskonferenz findet in diesem Jahr zum mittlerweile 5. Mal statt. Seit 2019 – mit coronabedingter Pause – ist die Veranstaltung bei Sicherheitunternehmern, bei Beschäftigten des privaten Sicherheitsgewerbes und bei Brancheninteressierten gleichermaßen etabliert. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Themen und Referenten der kommenden Sicherheitskonferenz, die am 10. April 2024 stattfinden wird.
Neue Location: Meistersingerhalle
Die Meistersingerhalle in Nürnberg ist nicht nur ein architektonisches Juwel der 1960er Jahre, sondern auch ein bedeutender Veranstaltungsort mit einer reichen Geschichte. Benannt nach den legendären Nürnberger Meistersingern, bietet die Halle eine zentrale Lage in der Stadt und ist daher bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ihr historischer Charme und die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen sie zu einem beliebten Ort für Konzerte, Tagungen und andere Veranstaltungen. Mit ihrem großzügigen Platzangebot und modernster Ausstattung ist die Meistersingerhalle die ideale Wahl auch für die 5. Ausgabe der Nürnberger Sicherheitskonferenz.
Was wird auf der Konferenz geboten?
Die Konferenz bietet wie gewohnt einen bewährten Mix aus Fachvorträgen, kleiner Messe und Möglichkeiten zur Vernetzung unter den Teilnehmenden. Die Vorträge befassen sich überwiegend mit verschiedenen Themen der öffentlichen und privaten Sicherheit. So geht es in diesem Jahr beispielsweise um Bedrohungsmanagement, kritische Infrastruktur und Frauen in der Sicherheit. Ein Vortrag befasst sich wie bei den Ausgaben zuvor mit einem „fachfremden“ Thema: In diesem Jahr wird mit „Life is a Sales Talk“ der Aspekt Marketing & Vertrieb thematisiert. Gerade für Sicherheitsunternehmer dürfte das interessant sein. Ansonsten bieten die Fachvorträge sicherlich ein breites Wissensupdate für das anwesende Publikum. Erfahrungsgemäß ist für viele Teilnehmende die Vernetzung ein zentraler Punkt der Veranstaltung. Ein Highlight hierfür ist sicherlich die After-Show-Party, die allerdings Teilnehmenden mit dem „Black Ticket“ (=höchste Preiskategorie) vorbehalten ist. Jedoch sind ausreichend Kommunikationspausen für ein Get-Together aller Interessierten während der Veranstaltung eingeplant. Je nach Ticketkategorie werden außerdem Soft-Drinks, ein Mittagessen, Mitschriften der Vorträge, Gutscheine und Rabatte für Kurse und Publikationen des Veranstalters sowie weitere Benefits angeboten. Sicherheitsmitarbeitende, die sich weiterbilden möchten oder nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen, bietet die Teilnahme möglicherweise eine gute Gelegenheit diese Vorhaben anzugehen.
Das sind die Themen der Vorträge:
Fünf Vortragende referieren jeweils ca. 45 Minuten zu einem Thema und stehen für Fragen des Publikums zur Verfügung.
Manuel Heinemann startet mit dem Thema „Bedrohungsmanagement im Sicherheitssektor“. Der Vortrag wird sich mit der Verbindung zwischen Bedrohungsmanagement als Disziplin und den Aufgaben des Sicherheitsgewerbes beschäftigen, insbesondere mit dem Ziel, Gewalt zu verhindern. Dabei wird der Weg von einer bloßen Koexistenz hin zu einer gemeinsamen Entwicklung von Bedrohungsmanagement im Sicherheitsgewerbe aufgezeigt. Der Vortrag wird die Chancen dieses Ansatzes sowie mögliche Projektbeispiele beleuchten. Es werden die Grundlagen des Bedrohungsmanagements skizziert und mit den Herausforderungen des Sicherheitsgewerbes kombiniert. Dabei werden theoretische Konstrukte erläutert und mit praxisnahen Beispielen untermauert.
Holger Berens folgt mit dem Thema „Umsetzung NIS 2.0 und KRITIS-Dachgesetz„. Der Vortrag wird sich mit der Umsetzung der NIS 2 Richtlinie und der CER Richtlinie im deutschen nationalen Recht befassen. Dabei wird praktische Hilfestellung für Unternehmen geboten, insbesondere bezüglich Stolperfallen und Missverständnissen bei der Umsetzung. Es wird erläutert, wie die Richtlinien in den betrieblichen Ablauf integriert werden können, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Der Fokus liegt darauf, praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der Richtlinien zu präsentieren und so Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.
Carla-Marie Schmieder setzt die Vortragsreihe am Vormittag mit dem Thema „Warum so wenige Frauen in der Sicherheit zu finden sind“ fort. Der Vortrag wird sich mit der Frage befassen, warum Frauen in der privaten Sicherheitsbranche unterrepräsentiert sind. Dabei wird ein kleiner Rückblick auf die Ursprünge der Sicherheitsbranche in Deutschland gegeben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Motivation von Frauen, in der Sicherheitsbranche zu arbeiten. Es wird auch aufgezeigt, wie die (mangelnde) Sicherheit am Arbeitsplatz, private Risiken und steigende Kosten im Privatleben Frauen möglicherweise von einer Sicherheitskarriere abhalten. Des Weiteren wird beleuchtet, dass attraktive Unternehmen nicht immer attraktive Jobangebote in der Sicherheit bieten. Abschließend wird erläutert, wie langfristige Ziele geschaffen werden können, um eine sichere Zukunft in der Sicherheitsbranche für Frauen zu gewährleisten.
Zeljko Andrejevic leitet mit seinem Vortrag mit dem Titel „Life is a Sales Talk – Neukunden mit Sicherheit“ den Nachmittag ein. Der Vortrag richtet sich an Sicherheitsunternehmer und behandelt den Vertrieb, insbesondere in der digitalen Welt. Es wird aufgezeigt, wie Vertriebsstrategien angepasst werden können, um in der digitalen Welt erfolgreich zu sein und neue Kunden zu gewinnen. Dabei wird betont, wie Kommunikation, Kundenbindung sowie Authentizität und Transparenz im Vertriebsprozess eine zentrale Rolle spielen. Es werden auch Tools und Technologien vorgestellt, die den Vertrieb in der Sicherheitsbranche unterstützen können, um eine sichere und langfristige Kundenbeziehung aufzubauen.
Torsten Malt schließt die Vortragsreihe mit seinem Referat zur „Sicherheit im Verbund„. Der Vortrag beleuchtet am Beispiel der S‑Bahn München sowie dem zukünftigen Schutz kritischer Infrastrukturen, wie Sicherheit in einem Konzernverbund und in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden funktionieren kann. Es werden die Erfolgsfaktoren für eine effektive Zusammenarbeit und Koordination zwischen verschiedenen Sicherheitsakteuren aufgezeigt. Dabei werden auch die spezifischen Herausforderungen diskutiert, die sich bei der Sicherung kritischer Infrastrukturen ergeben können. Der Vortrag bietet Einblicke in die praktische Umsetzung von Sicherheitskonzepten im Verbund und zeigt auf, wie diese Konzepte weiterentwickelt werden können, um zukünftige Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Sicherheit 2030 – Podiumsdiskussion
Nach Abschluss der Vorträge findet eine Podiumsdiskussion statt. Unter dem Motto „Sicherheit 2030“ geht es um Herausforderungen, Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven. Hierzu diskutieren die Referenten und ausgewählte Teilnehmer über die Zukunft der privaten Sicherheit. Dabei werden Herausforderungen wie die Digitalisierung und die Komplexität der Bedrohungen ebenso beleuchtet wie konkrete Schritte zur Problemlösung und die Weiterentwicklung der privaten Sicherheitsbranche. Die Diskussion bietet Einblicke und Impulse für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Sicherheitsunternehmen, der Politik und der Branche insgesamt.
Last-Minute-Tickets: Jetzt Rabatt sichern!
Alle Leser des Sachkunde-Blogs sowie Mitglieder der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich“ erhalten 10% Rabatt auf die regulären Ticketpreise.
Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Meister für Schutz und Sicherheit sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Studiumabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
In diesem Beitrag geht es darum, ob man mindestens 18 Jahre alt sein muss oder unter bestimmten Umständen vielleicht auch schon früher in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten darf.
Eigentlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren: Eigentlich!
Wie man hier auf der Internetseite und auch in § 16 der Bewachungsverordnung („Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal“) nachlesen kann, darf mit Bewachungsaufgaben nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist: Eigenverantwortlich als volljähriger Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen im Sicherheitsdienst tätig sein – das ist sozusagen der Standardfall.
Wenn man genauer nachliest, findet man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der derzeit geltenden Fassung der Bewachungsverordnung (BewachV) tatsächlich ein Schlupfloch. Dort steht nämlich, dass neben der Volljährigkeit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzt.
Und in § 8 der BewachV werden dann folgende Abschlüsse aufgelistet:
geprüfte Werkschutzfachkraft,
geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
geprüfter Werkschutzmeister
oder
bestimmte staatliche Laufbahnabschlüsse bei hoheitlichen Aufgabenträgern (z.B. Polizeivollzug, waffentragender Bereich des Zolldienstes, Feldjäger der Bundeswehr)
oder
Personen, die ein anerkanntes rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (z.B. an einer deutschen Universität) und zuzüglich an der IHK-Unterrichtung mindestens über die Themenbereiche Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und Grundzüge der Sicherheitstechnik teilgenommen haben
oder
Personen, die die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Viele der Qualifikation wie den Meister für Schutz und Sicherheit oder das abgeschlossene Jura-Studium wird man – wenn überhaupt – erst mit einem Alter von deutlich über 18 Jahren erreichen. Jedoch sind besonders die oben in fetten Lettern aufgelisteten Qualifikationen auch für minderjährige Absolventen erreichbar.
Worin besteht nun das „Schlupfloch“?
In den meisten deutschen Bundesländern besteht eine Schulpflicht von 9 oder 10 Jahren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jahren regulär dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Es wäre also denkbar, dass man mit einer erfolgreich abgeschlossenen 2‑jährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit noch vor Erreichen des 18. Lebensjahres aktiv als Sicherheitsmitarbeiter tätig werden könnte. Es gibt aber auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die jünger in die Ausbildung gestartet sind oder diese verkürzt haben. Auch solche Absolventen der 3‑jährigen Ausbildung könnten im Sicherheitsgewerbe tätig werden, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Während die zeitliche Diskrepanz in diesen Fällen vermutlich zeitlich nicht besonders ins Gewicht fällt, kann die Ausnahme der bestandenen Sachkundeprüfung tatsächlich ein „Schlupfloch“ darstellen, durch das man als Unter-18-Jähriger in der Bewachung tätig werden darf.
Beispiel:
Sie verlassen die Gesamtschule im Alter von 15 Jahren und beginnen die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ihr Arbeitgeber schickt Sie als erstes zur IHK-Sachkundeprüfung. Sie bestehen.
Von nun an dürfen Sie entsprechend der BewachV Bewachungstätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, obwohl Sie unter 18 Jahren alt sind.
Wie sieht die betriebliche Praxis im Sicherheitsgewerbe aus?
Theorie und Praxis prallen auch hier aufeinander. In der Praxis wird der Sicherheitsunternehmer, der als Arbeitgeber ja eine Fürsorgepflicht hat und weitere rechtliche Vorgaben wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten muss, minderjährige Arbeitnehmer kaum alleine einsetzen – auch wenn er das gem. BewachV dürfte. Generell ist die Alleinarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes ein heißes Thema. Gerade wenn neben Unfallgefahren noch weitere typische Bedrohungen in der Bewachung hinzukommen, wird der Einsatz unerfahrener, minderjähriger Sicherheitskräfte kaum vertretbar sein. Hinzu kommen erhebliche haftungsrechtliche Risiken zusammen mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die für ihr Handeln ggf. nicht (voll) verantwortlich gemacht werden können. Im betrieblichen Alltag wird also im Regelfall keine Alleinarbeit minderjähriger Sicherheitskräfte stattfinden, auch wenn diese alle Voraussetzungen der BewachV erfüllen. Bewährt ist eine Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
Was ist mit minderjährigen Auszubildenden?
Die Qualität der Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe kann man durchaus als durchwachsen bezeichnen. Manche Betriebe geben sich viel Mühe und geben den Azubis die Möglichkeit, verschiedene Bereiche bzw. Sparten der Sicherheitsdienstleistung kennenzulernen. Für andere Betriebe wiederum sind die Azubis vielmehr „billige Arbeitskräfte“. Billig deshalb, weil Azubis nicht selten dem Kunden als ausgelernte Sicherheitsmitarbeiter verkauft und voll berechnet werden, selbst aber bisher nur die Unterrichtung absolviert haben oder formal lediglich Servicetätigkeiten außerhalb der Bewachung ausüben. Es soll hier nicht wenige Unternehmen geben, die sich nicht unbedingt an alle relevanten rechtlichen Vorgaben halten. In der Praxis sind viele Azubis bei Sicherheitsunternehmen bereits 18 Jahre oder erreichen das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Berufsausbildung. Ohnehin gilt für Auszubildende, dass diese ja alltäglich zusammen mit ausgelernten, volljährigen Mitarbeitenden tätig sind. Ausbildende haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem Sorge zu tragen, dass Azubis nicht gefährdet werden. Ein Ausbildungsbeginn für Nicht-Volljährige ist natürlich möglich. Das Ablegen der Sachkundeprüfung zu Beginn der Ausbildung kann hier tatsächlich oft sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass neben dem Alter und der Befähigung die weiteren Vorgaben aus der Bewachungsverordnung wie insbesondere die Zuverlässigkeit erfüllt werden müssen und Wachpersonen im Bewacherregister angemeldet und freigegeben worden sind .
Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie man in der privaten Sicherheitsbranche ordentlich Geld verdienen kann. Geht das überhaupt? Hier finden Sie verschiedene Strategien und Ansätze um Cash zu machen.
Von sauberen und unsauberen Methoden
In der Welt der privaten Sicherheit gibt es viele Wege, um erfolgreich zu sein – einige legal, andere… nun ja, etwas zweifelhaft. Wir alle haben von den Geschichten gehört: Der eine, der seine Alarmanlagenkarriere mit einem kleinen Einbruch startete, der Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Dinge mitnimmt statt darauf aufzupassen, der Insider, der zuvor im Wachdienst arbeitete oder Geldtransporteure auf Abwegen.
Aber hey, wir reden hier nicht von illegalen Machenschaften! Nein, nein, in diesem Blogbeitrag geht es darum, wie man in der privaten Sicherheitsbranche gut Geld verdienen kann, ohne dabei Gesetze zu brechen. Also lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem rechtschaffenen Vermögen in der Sicherheitswelt erkunden.
Schnell reich werden in der privaten Sicherheit?
Zugegeben: Dieser Artikel grenzt an Clickbaiting. Es ist ja bekannt, dass die klassische Sicherheitsbranche ingesamt ein Niedriglohnsektor ist. Viele eher gering qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter schrubben unzählige Stunden in ungesunder Schichtarbeit, um halbwegs gut über die Runden zu kommen. Gerade bei der derzeitigen Inflation und steigenden Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Strom, Pkw,…) wird es immer schwieriger mit dem vergleichsweise geringen Einkommen klar zu kommen. Schnell und einfach in der Sicherheitsbranche reich zu werden ist eine Illusion: Vielmehr braucht es Wissen, Fleiß, Mut, Ehrgeiz, Kontakte und den richtigen Masterplan.
10 Ansätze um in der Security erfolgreich zu sein
Hier sind zehn Ansätze, die Sie verfolgen können, um besser zu verdienen und gegebenenfalls tatsächlich reich zu werden. Reich an Wissen, reich an Erfahrung und dann möglicherweise auch reich an monetären Mitteln:
Bilden Sie sich fort und entwickeln Sie sich persönlich weiter! Durch Bildung und persönliche Kompetenzen setzen Sie den Grundstock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Masse, sondern heben Sie sich von den anderen ab. Ja – das ist anstrengend und man wird von seinem Umfeld zunächst möglicherweise abfällig beäugt und belächelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
Knüpfen Sie Kontakte! Das richtige Netzwerk kann enorm wichtig sein. Zum einen kann dies oft motivierend sein, da man sich mit Gleichgesinnten umgibt, die Ideen haben und ebenfalls vorankommen wollen. Zum anderen kann der Austausch auch ansprechende Jobperspektiven, neue Aufträge oder andere Vorteile ermöglichen.
Gehen Sie bewusst Risiken ein! Es geht nicht darum, irgendwelche unkalkulierbaren Risiken in Kauf zu nehmen, um Erfolg zu haben, z.B. finanziell alles auf eine Karte zu setzen. Dennoch: Ohne Veränderung herrscht Stillstand. Der Sprung ins kalte Wasser, ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder andere Veränderungen haben oft Positives bewirkt. Sie können dazu durchaus auch auf mehrere Pferde setzen und schauen, was am besten funktioniert.
Machen Sie sich selbstständig! Als Unternehmer haben Sie mehr Möglichkeiten, um das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und ein besseres Einkommen zu erzielen. Zugleich können Sie mit dem richtigen Businesskonzept hohe Margen erzielen und Skaleneffekte nutzen, z.B. wenn Sie irgendwann über einen eigenen Mitarbeiterstamm verfügen. Wichtig sind hier ein funktionierender Businessplan und die nötigen Fähigkeiten, um als Unternehmer erfolgreich zu sein.
Setzen Sie auf Zukunftsthemen! Moderne Technologien halten auch im privaten Sicherheitssektor Einzug: Mit Cybersecurity, Drohnen, künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung, professioneller Sicherheitsberatung und Abo-Diensten könnten Sie glückliche Abnehmer sowohl innerhalb der Sicherheitsbranche als auch im Privatkundenumfeld finden. Hier sind ihre Ideen und Markbeobachtung gefragt.
Gehen Sie die Extrameile! Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als andere. Arbeiten Sie hart und verfolgen Sie Tag für Tag ihre Ziele. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, sondern ist das Ergebnis von hervorragenden Leistungen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
Spezialisieren Sie sich!
Egal ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Unternehmer Leistungen anbieten: Liefern Sie Ihren Kunden ein Alleinstellungsmerkmal – also etwas, das andere so nicht anbieten. So stechen Sie aus der Masse hervor. Sie können das beispielsweise durch herausragende Qualifikationen und besondere Services erreichen.
Erarbeiten Sie sich einen finanziellen Grundstock! Ein gewisses Startkapital ist häufig eine wesentliche Voraussetzung, wenn Sie durchstarten möchten. Zur Schaffung eines finanziellen Grundstocks sind bestimmte Bereiche der private Sicherheit gar nicht so schlecht. Beispielsweise im Geld- und Werttransport kann man binnen vergleichsweise kurzer Zeit gut verdienen, genauso als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen, als Sicherheitsmitarbeiter im eigenen Werkschutz von Industrieunternehmen oder eben generell in Leitungs- bzw. Führungspositionen wie z.B. als Meister für Schutz und Sicherheit.
Versuchen Sie möglichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen! Vor allem als Arbeitnehmer, aber auch als Selbstständiger tauschen Sie Ihre Lebenszeit gegen Geld. Sie bieten also eine Stunde Dienstleistung und erhalten dafür einen Stundenlohn bzw. berechnen Ihren Stundensatz. Auf diese Weise können Sie kaum reich werden. Denn der Tag hat nur 24 Stunden. Versuchen Sie etwas zu bieten, das Kunden weitgehend entkoppelt von Ihrer eigenen Zeit nutzen können, beispielsweise digitale Angebote wie Online-Kurse oder skalieren Sie ihr Business, z.B. auch indem Sie eigene Mitarbeiter einstellen.
Nutzen Sie ihre Stärken! Was ist damit gemeint?
Wenn Sie gut mit fremden Menschen kommunizieren können, wäre möglicherweise eine Nebentätigkeit im Vertrieb oder in der Jobvermittlung etwas. Durch Provisionen lassen sich damit auch in der Sicherheitsbranche hohe Einkommen realisieren.
Wenn Sie gut im Planen und Organisieren sind, wäre eventuell eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Sicherheitskonzeption oder der Vorbereitung von Veranstaltungen etwas für Sie.
Wenn Sie gut im Verfassen von Texten sind, könnten Sie ein eigenes Buch im Kontext private Sicherheit herausbringen.
Wenn Sie gut präsentieren können, warum versuchen Sie es nicht mit gelegentlichen Tätigkeiten für ein Schulungsunternehmen?
Das sind alles nur Beispiele, aber wie Sie sehen, gibt es prinzipiell recht viele Möglichkeiten um aufzustocken oder sogar noch mehr daraus zu machen.
Fazit
In der privaten Sicherheitsbranche reich zu werden ist – genau wie in anderen Branchen auch – möglich, aber statistisch gesehen eher unwahrscheinlich. Definitiv machbar aber ist es, sich etwas hinzu zu verdienen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und erste Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Sicherlich immer sinnvoll ist es, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, da dies wichtige Erfolgskriterien sind und besser ausgebildetes Personal auch besser bezahlt wird.
Wenn Sie Ideen haben und Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, freue ich mich über einen Kommentar!
Seit einigen Jahren sollen die Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe regeln, überarbeitet und in einem eigenen Regelwerk zusammengefasst werden. Diese neue Rechtsgrundlage wird voraussichtlich „Sicherheitsgewerbegesetz“ heißen. Ein Gesetzesentwurf (Referentenentwurf) wurde Ende Juli 2023 veröffentlicht, stößt aber inhaltlich auf Kritik. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die Hintergründe und wesentlichen Inhalte des geplanten, aber nach wie vor nicht verabschiedeten Gesetzes.
Warum sollen die Rechtsgrundlagen der Sicherheitswirtschaft überhaupt neu geregelt werden?
Zunächst einmal kann man sich durchaus die Frage stellen: „Warum brauchen wir ein neues Gesetz für das Sicherheitsgewerbe?“ Denn bis dato sind die Voraussetzungen, um selbst als Unternehmer ein Sicherheitsgewerbe eröffnen zu dürfen, in der Gewerbeordnung geregelt. Dort finden sich außerdem die Voraussetzungen unter denen man als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt werden darf. Die einschlägigen Paragraphen sind der § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) sowie die daran anknüpfende Bewachungsverordnung mit spezifischen Vorgaben für die private Sicherheitswirtschaft. Seit Juni 2019 gibt es außerdem ein Bewacherregister, bei dem alle Sicherheitsuntermehmen und Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Deutschland mitsamt wesentlichen Daten (z.B. zur Person und Qualifikation) zentral erfasst sind. Die Regelung hierzu findet sich ebenfalls in der Gewerbeordnung, nämlich in § 11b GewO (Bewacherregister).
In den vergangenen Jahren wurden Bestimmungen im privaten Sicherheitsgewerbe immer wieder angepasst. Wesentliche Änderungen waren dabei die bereits genannte Einführung des Bewacherregisters im Jahr 2019 sowie ein Jahr später der Wechsel der Zuständigkeit vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesinnenministerium. Diese Schritte zeigten bereits eine gestiegene Rolle privater Sicherheitsakteure in der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Durch gestiegener Sicherheitsanforderungen (z.B. zum Schutz kritischer Infrastruktur), zusätzliche Aufgaben (z.B. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften) und in Teilen wegen einer Zunahme der Bedrohungslage (z.B. Einlasskontrollen während Covid-19) werden immer mehr private Sicherheitsdienstleister engagiert. Die Branche wuchs immens. So ist die Anzahl von Beschäftigten in der Sicherheitsbranche in den letzten 20 Jahren so stark gestiegen, dass mit inzwischen knapp 270.000 Beschäftigten bei privaten Sicherheitsdiensten ungefähr so viel Sicherheitspersonal arbeitet wie bei allen Landespolizeien zusammen. Gleichzeitig übernehmen private Sicherheitunternehmen zunehmend vormals rein staatliche Aufgaben (z.B. im ÖPNV, im ruhenden Verkehr oder an Flughäfen). Die private Sicherheitswirtschaft ist so zu einem unverzichtbaren Akteur des Sicherheitsgefüges in Deutschland geworden. Ein separates „Sicherheitsgewerbegesetz“ würdigt damit die Branche als wichtigen Sicherheitsakteur. Ob die Anforderungen signifikant steigen und der privaten Sicherheitsbranche zusätzliche Verantwortung übertragen werden wird, ist hingegen sehr fraglich – dazu später mehr.
Das neue Gesetz für das Sicherheitsgewerbe soll ein „Stammgesetz“ für die private Sicherheitswirtschaft bilden. Bestehenden Regelungen sollen damit reformiert und in ein gemeinsames Regelwerk überführt werden.
Bleibt es beim Namen „Sicherheitsgewerbegesetz“?
Die Neuordnung der Bestimmungen für die private Sicherheitsbranche ist schon seit einigen Jahren in Planung und in der politischen Diskussion. So sah bereits die GroKo aus CDU/CSU und SPD-Regierung im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 die Neuregelung in einem eigenständigen Gesetz vor. Der Bundesverband für die Sicherheitswirtschaft (BDSW), der ein eigenständiges Gesetz für die Sicherheitsbranche in einem Eckpunktepapier befürwortet hatte und der damalige Innenminister Horst Seehofer sprachen allerdings stets vom „Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)“. Teilweise wurde auch vom „Sicherheitswirtschaftsgesetz“ gesprochen. Mit dem neuen Namen bleibt der Kontext zum Gewerberecht bestehen und es wird damit möglicherweise klarer, dass es sich nicht um hoheitliche sondern nach wie vor um private Sicherheitsakteure handelt. Mit dem Begriff wird andererseits die Reichweite betont, da die Sicherheitsbranche wesentlich mehr Aufgabenfelder umfasst als nur das Bewachungsgewerbe mit Wachdiensten im engeren Sinne.
Die Namen „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ oder „Sicherheitswirtschaftsgesetz“ sind offenbar vom Tisch, denn der aktuelle Referentenentwurf betitelt das Vorhaben mit dem Begriff „Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)„.
Was möchte der Gesetzgeber mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) erreichen?
Die Sicherheitsstandards sollen durch das SiGG angehoben werden. Das BMI begründet das mit den gestiegenen Anforderungen.
Die Erlaubnispflicht sowie das Sanktionsmaß bei Verstößen soll verschärft werden.
Es soll ein besserer Austausch zwischen den Erlaubnis- und Sicherheitsbehörden erfolgen. Ein Augenmerk liegt hier auch auf waffenrechtlichen Bestimmungen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen soll mehr Wert auf Qualifikation und Zuverlässigkeit von Dienstleistern bzw. eingesetztem Personal gelegt werden. (Bisher gewann meist der billigste Anbieter. Der Preis war oftmals weit wichtiger als die Qualität.)
Die Konsolidierung und Überarbeitung der bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Gesetzeswerk soll dem Umstand der Komplexität des Themas Rechnung tragen.
Der Vollzug der Regelungen soll für die zuständigen Behörden erleichtert werden. Zudem soll auch die Verfahrenszeit der Erlaubnisverfahren (Überprüfungen und Freigaben von Bewachern, etc.) verkürzt werden.
Die Position von Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes soll gestärkt werden, auch um die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Welche Änderungen soll das Sicherheitsgewerbegesetz nun tatsächlich bringen?
Dazu haben wir einen Blick in den aktuellen Referentenentwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes geworfen, der auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht ist.
Vorab: Es handelt sich bis dato um einen Referentenentwurf. Zu diesem werden Rückmeldungen von Verbänden und Fachleuten eingeholt, bevor dieser im Bundestag behandelt, möglicherweise nochmals nachgebessert und letztlich verabschiedet wird, bevor er als Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann. Das heißt, der aktuelle Entwurf kann sich in vielen Punkten noch ändern.
„Alter Wein in neuen Schläuchen“ – zu diesem Schluss kann man nach dem Studium des Gesetzesentwurfs durchaus kommen, denn wirklich grundlegende Änderungen sind tatsächlich eher nicht zu finden. Jedoch ändern sich einige Begrifflichkeiten: Die Sachkundeprüfung gilt nun als Nachweis der Fachkunde und Bewachungstätigkeiten werden in drei Kategorien eingeteilt, für die dann entsprechend unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation gelten. Wesentlich ist außerdem, dass mit Inkrafttreten des Sicherheitsgewerbegesetzes die Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO, § 11b GewO) zusammen mit der Bewachungsverordnung (BewachV) außer Kraft gesetzt werden.
Folgende inhaltliche Neuerungen sind unserer Meinung nach besonders erwähnenswert:
Einteilung von Bewachungstätigkeiten in drei Kategorien, wobei Kategorie 3 die mit den höchsten Anforderungen ist und Kategorie 1 die mit den niedrigsten.
Die Bewachung von Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe fällt in eine eigene Kategorie, nämlich Kategorie2 (Veranstaltungssicherheit). Für diese ist eine Schulung (vgl. Unterrichtung) erforderlich. Mitarbeitende werden außerdem vor Freigabe tiefergehend überprüft.
In Kategorie 3 fallen besonders „gefahrgeneigte Bewachungstätigkeiten“ wie diese, für die bereits bisher die Sachkundeprüfung erforderlich war und außerdem einige weitere wie z.B. zumeist Objekte, die zur Kritischen Infrastruktur gehören. Mitarbeitende in diesen Bereichen werden ebenfalls tiefergehend überprüft, zudem müssen Sie die Fachkunde in Form einer Sachkundeprüfung nachweisen.
In Kategorie 1 fallen alle anderen Bewachungsätigkeiten, die nicht in die anderen beiden „anspruchsvolleren“ Kategorien fallen. Für diese reicht die Schulung aus.
In der Terminologie (im „Wording“) gibt es Unterschiede zu den bisherigen Regelungen. Statt „Bewachungsgewerbe“ wird der Begriff „Sicherheitsgewerbe“ verwendet. Aus dem „Bewacherregister“ wird folglich beispielsweise auch das „Sicherheitsgewerberegister“, aus „Wachpersonen“ werden „Sicherheitspersonal“ und „Sicherheitsmitarbeiter“.
Damit Personen eine Sicherheitstätigkeit ausüben dürfen, müssen diese künftig zuverlässig und fachkundig sein, wobei die (potenziellen) Sicherheitsmitarbeitenden selbst Empfänger der Prüfungsentscheidung durch die zuständige Behörde sein werden, also unabhängig vom Arbeitgeber.
Die Kriterien für die (Un-)Zuverlässigkeit werden weitergehender spezifiziert, ebenso wird das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung angepasst. Es sind nun auch fakultative Zuverlässigkeitsüberprüfung für mit Sicherheitsaufgaben betraute Mitarbeitende außerhalb des Sicherheitsgewerbes möglich.
Darüber hinaus müssen Sicherheitsmitarbeiter, die nicht bei einem Sicherheitsunternehmen (Dienstleister) arbeiten, sondern direkt in Diskotheken, in Prostitutionsstätten oder in Asylunterkünfte angestellt sind, künftig auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden.
Zum Nachweis der Fachkunde müssen die Sachkundeprüfung zusätzlich zur bisherigen Regelung nach §34a GewO folgende Personengruppen ablegen:
alle Personen, die Prostitutionsstätten bewachen
alle Personen, die Unterkünften für Flüchtlinge und von Asylsuchenden bewachen – nun auch in nichtleitender Funktion und unabhängig davon bei wem sie beschäftigt sind
Sicherheitskräfte, die Diskotheken bewachen – nun auch, wenn Sie direkt bei der Diskothek beschäftigt sind
alle Führungskräfte im Sicherheitsgewerbe
Bei Verstößen drohen verstärkte Sanktionen, nämlich ein erhöhter Bußgeldrahmen sowie bei Wiederholungstätern, die regelmäßig gegen Vorgaben des Gesetzes verstoßen, sogar die Ahndung als Straftat.
Nach wie vor nicht übertragen werden besondere Rechte oder Eingriffsbefugnisse. Diese bleiben – wie bisher bis auf ganz wenige Ausnahmen – hoheitlichen Aufgabenträgern vorbehalten. Auch am Unterrichtungsverfahren (neu: „Schulung“) und der Sachkundeprüfung, die wie bisher ausschließlich die IHK anbieten darf, wird sich offenbar wenig ändern. Insgesamt ist nicht wirklich erkennbar, dass Anforderungen steigen, so wie es z.B. bei einer möglichen „Meisterpflicht“ für Sicherheitsunternehmer oder Führungskräfte ab einer bestimmten Ebene der Fall gewesen wäre.
Was hält man in der Sicherheitsbranche vom SiGG-Entwurf?
Es gibt keinen bzw. kaum einen Bezug zu anderen Gesetzen, die sich mit Sicherheitsbelangen befassen, wie z.B. dem KRITIS-Dachgesetz.
Begriffe und Definitionen sind teilweise unklar und befördern gewissen Auslegungs-/Interpretationsspielraum (z.B. darüber, welche Tätigkeiten in den Anwendungsbereich fallen).
Insgesamt kommt der Schutz Kritischer Infrastruktur zu kurz.
Eine von einigen Stakeholdern befürwortete Anhebung von Qualifikationsschwellen (z.B. Abschaffung der Unterrichtung/Schulung zugunsten der Sachkunde als Einstiegsqualifikation; etwaiger Meisterzwang von Unternehmern, etc.) wurde nicht umgesetzt.
Die Einteilung der Kategorien wirkt teils willkürlich, auch z.B. die Schwellenwerte im Veranstaltungsschutz.
Einige Fürsprecher hatten sich mehr Verantwortung und Rechte für private Sicherheitskräfte erhofft, also z.B. dass in Ausübung entsprechender Tätigkeiten in begrenztem Rahmen Eingriffe vorgenommen werden dürfen, die bis dato lediglich hoheitlichen Aufgabenträgern vorbehalten sind, wie etwa Identitätsfeststellungen oder Eingriffe in den Straßenverkehr – jedoch ist diese Forderung durchaus kritisch zu sehen.
Für die Schulung bzw. Unterrichtung und die Sachkundeprüfung zur Erreichung der Fachkunde sind weiterhin nur die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Monopolisten zuständig.
Fehlende bzw. unzureichende Übergangsvorschriften bis zur Anwendung des Sicherheitsgewerbegesetzes könnten in der Praxis für Probleme sorgen (z.B. wg. begrenzten Schulungs- und Prüfungskapazitäten der IHK). Eine Regelung zum „Bestandsschutz“ wäre begrüßenswert.
Das Führen von Waffen bedarf nach dem Gesetzesentwurf stets der Zustimmung des Auftraggebers, was zu einem Konflikt zwischen Auftraggeber und Sicherheitsunternehmer bzw. den Beschäftigten (Selbstschutz/Eigensicherung) führen könnte.
Der Mehrwert der Regelung des Sicherheitsgewerbes in einem eigenständigen Gesetz wird von einigen in Frage gestellt, vor allem da es keine wesentlichen Änderungen zu den bestehenden rechtlichen Vorgaben mit sich bringt. Insgesamt wird ein eigenes Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes aber von den meisten Akteuren begrüßt.
Der (öffentlichen) Vergabe nach dem Prinzip des billigsten Angebots wird nicht zwangsläufig ein Riegel vorgeschoben. Hier hätten sich manche Akteure klarere Vorgaben zu Gunsten der Qualität und zu Lasten des Preises (Bestbieterprinzip) gewünscht.
Kritiker sehen zum Teil einen Zweck des Gesetzes maßgeblich darin, vermeintlichen Umtrieben und Übergriffen von Sicherheitsunternehmen und durch private Sicherheitskräfte vorzubeugen, weniger darin, das private Sicherheitsgewerbe als wichtigen Player auch für die öffentliche Sicherheit („Systemrelevanz“) in die Sicherheitsarchitektur mit einzubinden (Zielkonflikt).
Der Kosten- und Bürokratieaufwand für die Umsetzung wird teils erheblich höher eingeschätzt als im Rahmen des Referentenentwurfs prognostiziert.
Die Ausweitung von Vorgaben auf sog. „Inhouse“-Sicherheitsmitarbeiter (die z.B. direkt bei Diskotheken beschäftigt sind) wird von einigen negativ gesehen, von anderen wiederum ausdrücklich begrüßt sowie als noch weiter auszubauen angesehen.
Eine Unterscheidung der Tiefe der Sicherheitsüberprüfung (Prüfung der Zuverlässigkeit) entsprechend der neuen Kategorien 1–3 wird als unnötig angesehen. Es spräche nichts dagegen, alle Sicherheitsmitarbeitenden einheitlich (auch durch den Verfassungsschutz) zu überprüfen.
Kritiker gehen davon aus, dass das SiGG (mit der Ermöglichung fakultativer Sicherheitsüberprüfungen) insgesamt zu einer Überlastung der zuständigen Behörden und somit zu einer zusätzlichen Verlangsamung der Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung führen könnte.
Teilweise wird eine Unterscheidung zwischen den Inhalten der Fachkunde für Gewerbetreibende und der für Sicherheitsmitarbeitendegefordert, da Gewerbetreibende über andere Kenntnisse verfügen müssen als Mitarbeitende.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung und Unterrichtung (neu: Schulung) sind nach Ansicht von Fachleuten zu überarbeiten.
Wann wird das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) in Kraft treten?
Möglicherweise könnte eine überarbeitete Fassung des Sicherheitsgewerbegesetzes noch im Jahr 2024 verabschiedet werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte seit dem Spätsommer 2023 Zeit, die eingegangenne kritischen Stellungnahmen und Änderungswünsche zu prüfen. Diese könnten zumindest teilweise in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Nach Abschluss der Überarbeitung wird der Entwurf den anderen Ministerien zur Stellungnahme übermittelt, bevor er dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend wird dieser Regierungsentwurf dem Bundesrat übersandt, der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben kann. Der Bundestag beginnt dann mit der parlamentarischen Beratung, die mehrere Lesungen und Ausschusssitzungen umfasst. Schließlich bedarf es der Zustimmung des Bundestages und einem weiteren – in diesem Fall nicht zustimmungspflichtigen – Durchgang durch den Bundesrat, bevor der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und das Gesetzgebungsverfahren abschließt. Die Unterschrift des Bundespräsidenten ist jedoch eher Formsache. Das Sicherheitsgewerbegesetz wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum im Gesetz festgelegten Datum in Kraft.
Was halten Sie vom aktuellen Referentenentwurf? Wir freuen uns über Ihre Meinung als Kommentar unten auf dieser Seite.
Alle Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe müssen einen Mitarbeiterausweis mit sich führen. Häufig wird auch vom „Dienstausweis“ gesprochen. Doch eigentlich ist dieser Ausdruck nicht richtig, denn es handelt sich bei Sicherheitsmitarbeitenden ja nicht um Bedienstete des Staates, sondern um Angestellte privater Sicherheitsunternehmen. In diesem Artikel geht es darum, welche Merkmale auf dem Mitarbeiterausweis enthalten sein müssen und was dazu noch wichtig ist.
Aktuelle Vorgaben zum Mitarbeiterausweis
Die Regelungen zum Dienstausweis haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind die Vorgaben aus § 18 der Bewachungsverordnung maßgeblich. Demnach sind folgende Punkte bezüglich Ausweis und Kennzeichnung von Wachpersonen bei gewerblicher Bewachung einzuhalten:
Der Beschäftigte erhält vom Sicherheitsunternehmen einen Mitarbeiterausweis ausgehändigt und zwar vor der Aufnahme der Bewachungstätigkeit.
Auf dem Ausweis muss der Vor- und Nachnamen (Familienname) des Mitarbeiters aufgedruckt sein.
Zudem muss der Ausweis den Namen und die Anschrift des Gewerbetreibenden (Unternehmers) bzw. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs (Unternehmen) enthalten.
Von beiden, also sowohl vom Sicherheitsunternehmen/Gewerbetreibenden als auch vom Sicherheitsmitarbeiter/Beschäftigten müssen die Bewacherregisteridentifikationsnummern aufgedruckt sein.
Ebenso müssen beide Seiten, also Sicherheitsunternehmen/Gewerbetreibende (oder ein Bevollmächtigter) als auch Sicherheitsmitarbeiter/Beschäftigte, auf dem Ausweis unterschreiben.
Der Ausweis muss sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheiden. Er darf also beispielsweise nicht mit einem Polizei-Dienstausweis oder mit einem Truppenausweis der Bundeswehr leicht zu verwechseln sein.
Zusammen mit dem Dienstausweis muss der Sicherheitsmitarbeiter (die Wachperson) ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mitführen und zwar das, welches als Identifizierungsdokument im Bewacherregister eingetragen worden ist.
Bei allen Tätigkeiten, die die Sachkundeprüfung erfordern – mit Ausnahme der von Ladendetektiven – müssen Wachpersonen ein Schild mit ihrem Namen oder mit einer individuellen Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs sichtbar tragen. Das gilt für alle Wachpersonen, nicht nur für leitenden Mitarbeiter.
Frühere Vorgaben zum Mitarbeiterausweis (Rückblick)
In der vorherigen Fassung der Bewachungsverordnung, die bis Mitte 2019 galt, fanden sich im damaligen § 11 BewachV teils abweichende Vorgaben zum „Dienstausweis“ für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Da das Bewacherregister damals neu eingeführt worden war, war es zuvor nicht erforderlich etwaige Bewacherregisternummern abzudrucken, da diese noch nicht existieren. Dafür mussten frühere Mitarbeiterausweise zwangsläufig ein Lichtbild (Passbild) des Sicherheitsmitarbeiters und zeitweise die Personalausweisnummer enthalten. Heute gelten diese Vorgabe nicht mehr, wenngleich einige Sicherheitsfirmen ein Foto auf dem Ausweis freiwillig mit abdrucken.
Zukünftige Vorgaben zum Mitarbeiterausweis (Vorschau)
Nichts ist so beständig wie der Wandel, sagt ein Sprichwort. So stehen auch in Bezug auf den Mitarbeiterausweis von Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister erneut Änderungen im Raum. Denn wenn das geplante Sicherheitsgewerbegesetz kommt, werden darin voraussichtlich in § 13 einige Dinge zum Mitarbeiterausweis neu geregelt werden. Viele Vorgaben bleiben gleich bleiben. Bei anderen ändert sich lediglich das „Wording“, so wird beispielsweise aus der „Bewacherregisteridentifikationsnummer“ im Zuge der Umbenennung des Registers die „Sicherheitsgewerberegisteridentifikationsnummer“. Ein Lichtbild des Sicherheitsmitarbeiters wird nach dem derzeitigen Entwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes auch zukünftig nicht aufzudrucken sein. Zum Mitarbeiterausweis wird auch zukünftig ein amtliches Ausweisdokument im Dienst mitzuführen und bei Kontrollen der Behörden (Ordnungsamt, Zoll, Polizei, etc.) vorzulegen sein. Ebenso gelten die Vorgaben zum Tragen eines Namensschildes bzw. einer Kennnummer weiterhin, wobei aber auch ein Tragen auf der Kleidung (z.B. bestickter Text, Klett-Namensschild, etc.) zulässig sein wird. Wie bisher sind der Mitarbeiterausweis und das Namensschild vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit dem Sicherheitsmitarbeiter auszuhändigen. Die geplanten Vorgaben können sich aber vor Verabschiedung des Gesetzes noch ändern.
Einen Beitrag zum Thema „Dienstausweis“ zum Anhören gibt es auch im Podcast für Schutz und Sicherheit von Jörg Zitzmann:
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Stellenausschreibung!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Es ist richtig, dass eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitsbranche ein hartes Pflaster sein kann. Die Arbeitsbedingungen sind in manchen Bereichen wirklich schlecht. Jedoch variiert die Situation auch von Unternehmen zu Unternehmen teilweise deutlich. Nicht selten bieten sich durch einen Wechsel bessere Karrierechancen, die Möglichkeit neue Erfahrungen zu sammeln und ein komfortableres Arbeitsumfeld.
Schritt 1: Analysieren Sie die Situation genau!
Wichtig ist es zu wissen, was die Ursachen für die eigene Unzufriedenheit sind und die eigenen Motivatoren zu kennen. Analysieren Sie die Gründe für die Unzufriedenheit: Identifizieren Sie genau, was Sie unglücklich macht. Sind es das Arbeitsumfeld, die Aufgaben, das Team, die Entlohnung oder die Unternehmenskultur? Je besser Sie die Ursachen verstehen, desto leichter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das private Umfeld eine Rolle oder eine Änderungen der persönlichen Bedürfnisse. Berücksichtigen daher auch diese Aspekte bei Ihrer Analyse!
Schritt 2: Durchdenken Sie Ihre Möglichkeiten und wägen Sie die Optionen gegeneinander ab!
Ein nächster Schritt wären ein Brainstorming und Recherchen bezüglich der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: Welche Chancen habe ich? Wie hoch sind die Risiken? Was passiert, wenn…? usw.
Viele der folgenden Möglichkeiten kosten kein Geld, sondern nur Überwindung. Einige Optionen sind jedoch durchaus zeit- und kostenintensiv oder auch langwierig.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Rechte als Arbeitnehmer in der privaten Sicherheitsbranche informiert sind. Dies umfasst Dinge wie Mindestlohn, Arbeitszeitgesetze, Urlaubsansprüche und Überstundenregelungen. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber diese einhält.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie mit Ihrer Bezahlung oder Ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden sind, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Vielleicht kann eine offene Diskussion dazu beitragen, Verbesserungen herbeizuführen. Vielleicht kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Möglichkeiten bieten, sich weiterzubilden oder zu spezialisieren, um Ihre Karriereaussichten und ‑chancen zu verbessern.
Wechseln Sie das Tätigkeitsfeld (innerhalb des Unternehmens): Die private Sicherheitsbranche ist vielseitig. Viele private Sicherheitsdienstleister bieten verschiedene Dienstleistungen an. Vielleicht ist ein anderer Bereich besser für Sie geeignet. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber, bewerben Sie sich intern auf eine andere Stelle. Manchmal hilft eine interne Versetzung in einen anderen Aufgabenbereich.
Schließen Sie sich der Gewerkschaft an: In Deutschland gibt es Gewerkschaften, die sich für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzen – für die Bewachungsdienstleistung ist das die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Wenn Sie Mitglied werden, können Sie von deren kollektiver Verhandlungsmacht profitieren und gemeinsam mit anderen Arbeitnehmern für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne kämpfen.
Suchen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten: Wenn Sie sich weiterbilden oder spezialisieren, können Sie Ihre Karriereaussichten verbessern und oft deutlich höhere Löhne verdienen. Überlegen Sie, welche zusätzlichen Qualifikationen für Ihren Job hilfreich sein könnten und suchen Sie nach entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie haben im Anschluss mehr Handlungsoptionen und sind gefragter.
Vernetzen Sie sich mit Anderen: Viele Jobperspektiven kommen über Empfehlungen und persönliche Kontakte zustande. Außerdem bietet der Kontakt zu anderen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Wenn Sie über ein starkes Netzwerk verfügen, kann einem das zu neuen Perspektiven verhelfen. Neben dem persönlichen Austausch sind Online-Plattformen wie Xing oder Linkedin empfehlenswert.
Suchen Sie nach einem anderen Arbeitgeber: Wenn alle oben genannten Schritte nicht zu Verbesserungen führen, kann es sinnvoll sein, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen. Es gibt sicherlich Unternehmen in der privaten Sicherheitsbranche, die bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bieten.
Last but not least: Machen Sie es besser und starten Sie in die Selbstständigkeit! Natürlich sollte dieser Schritt sehr gut durchdacht sein. Oft ist es eine Option sich nebenbei selbstständig zu machen und so nach und nach mit weniger Risiko zu starten. Denken Sie aber daran, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber mitspielen muss. Eine Möglichkeit kann z.B. auch eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent in der Sicherheitsbranche sein.
Schritt 3: Legen Sie Ihre persönlichen Ziele fest!
Nur, wenn man möglichst genau weiß, was man erreichen möchte, kann man konkret darauf hinwirken. Um sich selbst zu motivieren, ist es sehr sinnvoll, die eigenen Ziele aufzuschreiben und zu visualisieren. Hilfreich kann es auch sein, die sogenannte SMART-Regel zu nutzen um die eigenen Ziele festzulegen.
Die SMART-Regel ist ein Akronym, das als Leitfaden für die Formulierung von klaren und gut definierten Zielen dient. Es hilft dabei, Ziele so zu formulieren, dass sie realistisch und erreichbar sind. Die SMART-Regel steht für die folgenden Kriterien:
Spezifisch (Specific): Das Ziel sollte klar und präzise formuliert sein, so dass wenig Interpretationsspielraum besteht und man sich seinem Ziel ganz bewusst ist.
Messbar (Measurable): Das Ziel sollte messbar sein, damit der Fortschritt überwacht und der Erfolg objektiv beurteilt werden kann. Man kann es durch quantitative oder qualitative Kennzahlen definiert.
Ausführbar (Achievable): Das Ziel sollte erreichbar sein. Es sollte eine Herausforderung darstellen, aber von Ihnen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden können.
Realistisch (Realistic): Das Ziel sollte realistisch sein, also unter den tatsächlich gegebenen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden können.
Terminiert (Time-bound): Das Ziel sollte einen klaren Zeitrahmen haben, bis wann es erreicht werden soll. Eine klare Deadline fördert die Motivation und den Fokus auf das Erreichen des Ziels.
Hier ist ein Beispiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel formuliert wurde:
Nicht-SMART-Ziel: Ich möchte mehr Geld verdienen.
SMART-Ziel: Ich möchte mein monatliches Einkommen um 20% steigern, indem ich in den nächsten sechs Monaten eine Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft abschließe und direkt im Anschluss von meinem Arbeitgeber entsprechend eingesetzt werde.
Durch die Anwendung der SMART-Regel wird das Ziel konkret, messbar, erreichbar, relevant und hat eine klare zeitliche Vorgabe. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Ziel erfolgreich erreichen.
Schritt 4: Machen Sie sich einen „Schlachtplan“, um Ihre Ziele zu erreichen!
Nun geht es an die Umsetzungsplanung. Planen Sie die Maßnahmen, die auf Ihre Ziele einzahlen, z.B.:
Wann rede ich mit meinem Chef über eine bessere Entlohnung? Bitten Sie um ein Gespräch, schicken Sie Terminvorschläge!
Was bieten andere Unternehmen an? Recherchieren Sie Stellenangebote!
Was verdiene ich nach einer Weiterbildung? Prüfen Sie den für Sie gültigen Tarifvertrag!
Wie viel Zeit kann ich mir frei räumen, um mich weiterzubilden? Reden Sie mit Ihrem Partner über Ihre Pläne!
Funktioniert meine Idee für die Selbstständigkeit? Erarbeiten Sie einen Businessplan!
Was kostet mich eine Aufstiegsfortbildung? Informieren Sie sich über Kosten und staatliche Förderungen!
Wie haben es andere Kollegen gemacht? Vernetzen Sie sich und tauschen Sie sich aus!
Oft macht es Sinn, verschiedene Ansätze parallel anzugehen und sich außerdem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen. Priorisieren Sie Ihre Ziele! Verbinden Sie die verschiedenen Maßnahmen mit Ihren Zielen. Machen Sie sich Kalendereinträge und arbeiten Sie fokussiert daran, Zwischenziele und Meilensteine zu erreichen!
Lassen Sie sich von Rückschlägen nicht aus der Bahn werfen! Bleiben Sie hartnäckig, konzentriert und positiv!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps helfen, Ihre individuelle Situation zu verbessern.
Im Jahr 2019 wurde das staatliche und bundesweit geltende Bewacherregister neu eingeführt, das für die private Sicherheitsbranche verpflichtend ist. Sie erfahren in diesem Beitrag, was Sinn und Zweck des Bewacherregisters sind, wer dort Einträge vornimmt, was es mit der Bewacher-ID auf sich hat und Vieles mehr, das Sie als Security-Mitarbeiter – vor allem aber als Gewerbetreibender in der Sicherheitsbranche – wissen sollten.
Das Bewacherregister findet man übrigens im Internet unter www.bewacherregister.de
Grundlegendes über das Bewacherregister (BWR)
Das deutsche Bewacherregister ist ein zentrales und digitales Register, das Informationen über Bewachungspersonal (Sicherheitsmitarbeiter) sowie zum Bewachungsgewerbetreibenden (Sicherheitsunternehmer) und zum Gewerbebetrieb (Sicherheitsunternehmen) enthält. Für das Bewachungsrecht und damit auch für das Bewacherregister fachlich zuständig ist seit Juli 2020 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als Bundesbehörde für das operative Führen des Registers zuständig ist seit Oktober 2022 das Statistische Bundesamt (Destatis):
Seit der Einführung des Bewacherregisters (BWR) sind alle Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe verpflichtet, ihre Unternehmen und ihr Sicherheitspersonal im BWR zu registrieren. Zukünftig dürfen nur die Behörden, die für die Durchsetzung der Bewachungsgesetze zuständig sind, Änderungen an den Einträgen natürlicher Personen vornehmen. Zu diesem Zweck geben die Gewerbetreibenden im BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identität und Erreichbarkeit des Sicherheitspersonals an.
Etwa 1300 kommunale Ordnungsämter und andere zuständige Behörden der Länder überprüfen die gemachten Angaben, genehmigen oder lehnen Gewerbebetriebe und Sicherheitspersonal ab. Hierbei greifen sie über das BWR auf Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bezüglich der Qualifikation und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Zuverlässigkeit zurück.
Wenn jemand im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss er eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Bewacherregister erfasst. Das Register enthält außerdem Informationen über die berufliche Qualifikation sowie Angaben zur Identität der registrierten Person.
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, vor der Einstellung eines Sicherheitsmitarbeiters (Bewachers) eine Abfrage im Bewacherregister durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur geeignete und zuverlässige Personen im Sicherheitsbereich beschäftigt werden.
Das Bewacherregister soll somit dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität im Sicherheitsgewerbe zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die private Sicherheitsbranche zu stärken.
Was ist ist die Bewacherregisteridentifikationsnummer?
Die Bewacherregisteridentifikationsnummer (kurz: Bewacher-ID) ist eine individuelle Kennnummer, die eine klare Identifikation und Zurordnung ermöglicht. Eine Bewacher-ID wird bei der erstmaligen Eintragung in das Register zugewiesen. Die ID eines Sicherheitsmitarbeitenden hat auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestand, d.h. sie bleibt für eine Person immer die selbe – zumindest wenn man ohne längere Unterbrechungen durchgängig in der Sicherheitsbranche tätig ist. Auch Bewachungsgewerbetreibende, also Sicherheitsunternehmer, erhalten eine solche 7‑stellige Kennnummer.
Wie erhalte ich als Arbeitnehmer eine Bewacher-ID?
Wenn Sie neu in der privaten Sicherheitsbranche tätig werden, erhalten Sie Ihre Bewacher-ID mit der erstmaligen Eintragung in das Bewacherregister. Die Erstmeldung erfolgt hierbei durch Ihren (potenziellen) Arbeitgeber. Wenn Sie das Sicherheitsunternehmen wechseln, sollten Sie Ihre Bewacher-ID direkt beim bisherigen Arbeitgeber erfragen. Der Vorteil liegt darin, dass eine sofortige Freigabe durch den schnelleren Registerabgleich beim neuen Arbeitgeber erfolgen kann. Ihre Bewacher-ID sollten Sie auch als Angabe auf dem Dienstausweis finden.
Muss ich für die Bewacher-ID bezahlen, wenn ich in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten will?
Nein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen, die durch die (erstmalige) Eintragung der Wachperson ins Bewacherregister entstehen. Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, dem neuen Mitarbeitenden diese Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom ersten Lohn abzuziehen. Ein solches Verhalten ist wenig seriös. Anders sieht es natürlich aus, wenn man als potenzielle Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben (z.B. zu Vorstrafen) macht: Fair Play für beide Seiten!
Darf ich mit einer Bewacher-ID sämtliche Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche ausüben?
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder zusätzliche Qualifikationen wie die Waffensachkunde. Außerdem kann es sein, dass die zuständige Behörde das Tätigwerden an bestimmte Bedingungen knüpft oder z.B. auf Grund von Vorstrafen die Aufnahme der Beschäftigung komplett untersagt.
Darf ich ohne Bewacher-ID in einem Sicherheitsunternehmen arbeiten?
Grundsätzlich nicht, es kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an: Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder fremdes Eigentum bewachen, ist ein Eintrag in das Bewacherregister erforderlich. Ohne Bewacher-ID und Freigabe dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter nicht für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden. Jedoch gibt es durchaus Tätigkeiten, die nicht in die Bewachung fallen wie z.B. reine Ordnertätigkeiten oder das Entwerten von Eintrittskarten. Sie sind dann nicht als gewerblicher Sicherheitsmitarbeiter tätig und benötigen keine Bewacher-ID.
Was muss ich als Arbeitgeber beim Bewacherregister besonders beachten?
Allem voran ist es wichtig, dass sämtliche beschäftigen Wachpersonen gemeldet worden sind und die Freigabe erfolgt ist, bevor diese auch nur die erste Minute im Sicherheitsdienst arbeiten. Zudem muss der konkrete Einsatzbereich angegeben und auch regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn ein Sicherheitsmitarbeiter statt bisher einfachen Bewachungsaufgaben (z.B. im Objektschutz) anspruchsvollere Tätigkeiten (z.B. als Ladendektiv oder bestimmte Leitungsaufgaben) vornimmt, insbesondere wenn dafür die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo erforderlich ist.
Eine Kündigung eines Arbeitnehmers beispielsweise ist spätestens 7 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Bewacherregister der zuständigen Behörde mitzuteilen, so dass der Mitarbeiter abgemeldet werden kann.
Auch Änderungen in den Stammdaten wie z.B. Adressänderungen von Mitarbeitern, Unternehmer und Unternehmen, neue telefonische Erreichbarkeiten etc. sind natürlich zu melden, um diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Anzumerken ist auch, dass es – je nach örtlicher Behörde – bei der Anmeldung neuer Sicherheitsmitarbeiter teils zu erheblichen Wartezeiten bei der Prüfung der Eintragung bis zur letztlichen Freigabe kommt. Darüber hinaus ist jede Neuanlage für Wachpersonen eine Gebühr zu bezahlen. Diese liegt aktuell meist bei mindestens 50 Euro, kann aber regional auch erheblich höher sein.
Wenn eine Wachperson bereits eingetragen ist, also eine ID vorliegt, muss diese nur neu verknüpft werden – es fallen dann für den Unternehmer keine Gebühren an.
Übrigens werden Einträge nach der Abmeldung von Sicherheitsmitarbeitenden derzeit nach 12 Monaten automatisch gelöscht. D.h., wenn sich ein Bewerber mit einer Bewacher-ID meldet und seit über einem Jahr nicht mehr in der Branche tätig war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Prüfung komplett neu erfolgen muss.
Zum Gewerbetreibenden wird erfasst: Familienname, Geburtsname, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Staat; Staatsangehörigkeiten; Telefonnummer, E‑Mail-Adresse; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone; ggf. weitere Daten bei juristischen Personen (z.B. Rechtsform, Registernummer und Registergericht, betriebliche Anschrift, Kontaktdaten)
Zum Gewerbetrieb (Sicherheitsunternehmen) werden Angaben wie die Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Registerart und weitere Daten zum Registereintrag sowie die betriebliche Anschrift der Hauptniederlassung und ggf. diese von weiteren Betriebsstätten und darüber hinaus zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit wie Telefonnummer und E‑Mail-Adresse gespeichert.
Zu den Wachpersonen (Bewachern/Sicherheitsmitarbeitenden) werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland; Staatsangehörigkeiten; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone
Zusätzlich wird unter anderem gespeichert:
Datum der Erlaubniserteilung
Umfang der Erlaubnis
ggf. Erlöschen der Erlaubnis
Angabe der Tätigkeit der Wachperson
ggf. Untersagung der Beschäftigung
Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit (Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung, etc.)
Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde
Stand des Erlaubnisverfahrens
Daten aus der Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz
Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern der Wachpersonen und der Gewerbetreibenden
Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörde
Was sind Vor- und Nachteile des Bewacherregisters?
Klar – die Pflege des Bewacherregisters ist aufwändig. Es bietet als elektronisches Register aber auch Vorteile, die auch in der Digitalisierung und Harmonisierung der vormals analogen (Papier-)Prozesse liegen.
Dies sind wesentliche Vorteile des Bewacherregisters:
Kontrolle der Qualifikationen: Das Bewacherregister ermöglicht eine systematische Kontrolle der Qualifikationen von Sicherheitskräften, da sie mindestens eine Qualifikation nach § 34a GewO nachweisen müssen, um eingetragen zu werden.
Sicherheit der Kunden: Die Registrierung im Bewacherregister vermittelt Kunden ein höheres Maß an Sicherheit, da sie wissen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte geprüft und qualifiziert sind.
Schutz der Öffentlichkeit: Das Bewacherregister trägt dazu bei, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu erhöhen, indem Personen ohne die erforderliche Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit von der Ausübung von Sicherheitstätigkeiten ausgeschlossen werden.
Transparenz: Das Bewacherregister schafft Transparenz über die Qualifikationen und Zuverlässigkeit von Sicherheitskräften und sorgt so für mehr Vertrauen in die Branche.
Minimierung von Missbrauch: Durch die Registrierung im Bewacherregister wird der Missbrauch von Sicherheitsdienstleistungen durch unqualifizierte oder unzuverlässige (z.B. einschlägig vorbestrafte) Personen verringert.
Rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit: Das Bewacherregister greift gesetzliche Regelungen auf, die die Ausbildung und Qualifikation von Sicherheitskräften standardisieren und regulieren.
Effiziente Kontrollen: Das Bewacherregister ermöglicht den zuständigen Behörden eine effiziente Kontrolle, ob Sicherheitsunternehmen und ‑mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Berufliche Entwicklung: Die Registrierung im Bewacherregister fördert manchmal die berufliche Entwicklung von Sicherheitskräften, da sie Anreize für Weiterbildungen und Fortbildungen schafft.
Glaubwürdigkeit der Branche: Das Bewacherregister trägt zur Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbranche bei, da es die Professionalität und Seriosität der registrierten Unternehmen und Mitarbeiter unterstreicht.
Effizienter Austauschvon Informationen: Das Bewacherregister ermöglicht den Behörden bundesweit den schnellen Austausch von relevanten Informationen über Sicherheitskräfte, was die Kooperation und Zusammenarbeit verbessert.
Dies sind wesentliche Nachteile des Bewacherregisters:
Administrative Belastung: Die Einrichtung und Pflege des Bewacherregisters erfordert eine gewisse Bürokratie und Verwaltungsarbeit, sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen die sich und ihr Personal registrieren lassen möchten.
Kosten: Die Registrierung im Bewacherregister ist mit Kosten verbunden. Vorab entstehen natürlich auch Kosten für diejenigen, die eine Unterrichtung, Sachkunderpüfung oder spezielle Ausbildung absolvieren müssen – wenngleich dies auch ohne BWR erforderlich war.
Einschränkung des Marktzugangs: Die Anforderungen an die Qualifikation und die Registrierung können den Marktzugang für potenzielle Neueinsteiger in die Sicherheitsbranche erschweren.
Verzögerungen: Die Bearbeitung von Registrierungsanträgen und die Ausstellung von Bewacher-IDs kann Zeit in Anspruch nehmen, was zu Verzögerungen bei der Einstellung von Sicherheitskräften führen kann.
Schutz personenbezogener Daten: Das Bewacherregister enthält sensible Informationen über Sicherheitskräfte, weshalb es wichtig ist, die Daten vor Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Überwachungsaufwand: Um die Wirksamkeit des Bewacherregisters sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen durchführen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Ausnahmen und Schlupflöcher: In einigen Fällen könnten Sicherheitskräfte oder Unternehmen versuchen, die Registrierungspflicht zu umgehen oder Schlupflöcher auszunutzen, was die Wirksamkeit des Registers beeinträchtigen könnte.
Bewacherregister: Vision & Wirklichkeit
Zur Einführung der Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 analysierte der Rechstanwalt Jörg Zitzmann im Podcast für Schutz und Sicherheit die Hintergründe. Er geht auf die Hintergründe der Einführung des Registers ein, legt dar, was das Bewacherregister für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter bedeutet, wer zuständig ist, welche Daten erhoben werden und wie hoch die Kosten für die Prüfung und Registereintragungen ist:
Insgesamt kann man feststellen, dass das Bewacherregister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Es sorgt für Transparenz, kann die Sicherheit und das Vertrauen in die private Sicherheitsbranche erhöhen. Wenn eine Bewacher-ID bereits vergeben worden ist, profitieren sowohl Mitarbeitende, die einen neuen Job suchen, als auch Sicherheitsunternehmen von einer beschleunigten elektronischen Abwicklung. Dennoch gibt es auch Nachteile, wie die zeitaufwendige Erstanlage und Prüfung von Mitarbeitenden, verbunden mit nicht unerheblichen Kosten, die noch dazu bundesweit nicht einheitlich sind sowie die kontinuierliche Datenpflege. Auch Schlupflöcher sind möglich – vor allem, wenn vor Ort nur selten tatsächliche Überprüfungen des eingesetzten Sicherheitspersonals stattfinden.