Informationen zur IHK-Prüfung
kurz & knapp
Voraussetzungen
Für die Prüfungsanmeldung müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden. Sie sollten aber der deutschen Sprache in Wort & Schrift mächtig sein. Denn Sie müssen den Multiple-Choice-Test richtig verstehen und die Fragen korrekt beantworten können. Auch in der mündlichen Prüfung wird erwartet, dasss Sie sich klar verständlich in deutscher Sprache ausdrücken können.
Themen & Inhalte
Die Prüfung umfasst 9 verschiedene Themenbereiche, die in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgefragt werden:
Recht der öffentlichen Sicherheit, Gewerberecht (GewO/BewachV), Datenschutzrecht (BDSG), Bürgerliches Recht (BGB), Strafrecht / Strafverfahrensrecht (StGB), Waffenrecht (WaffG), Unfallverhütungsvorschriften (BGV C7), Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik
Anmeldung
Zur Teilnahme an einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, müssen Sie sich rechtzeitig vorher anmelden. Die Anmeldung erfolgt dort, wo die Prüfung durchgeführt wird, nämlich bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK). In der Regel muss die Anmeldung schriftlich erfolgen, einige Kammern bieten jedoch mittlerweile die Möglichkeit sich direkt online für die Prüfung anzumelden.
Prüfungsorte
Die Prüfung können Sie nur bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Die IHK ist in Deutschland in allen großen Ballungszentren vertreten. Aber nicht alle Kammern bieten die Sachkundeprüfung nach §34a GewO an!
Termine
Die meisten Industrie- und Handelskammern bieten die Prüfungen zur Sachkunde nach § 34a der Gewerbeordnung regelmäßig an. Üblich ist, dass die Prüfungen bundesweit jeweils am 3. Donnerstag im Monat stattfinden. Achtung:
Nicht alle Kammern bieten die Prüfung an. Teilweise finden die Prüfungen auch un- regelmäßig oder an anderen Terminen statt.
Ablauf
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zunächst bearbeiten Sie den schriftlichen Test. Hier müssen Sie 72 Fragen zu allen Themen durch Ankreuzen beantworten. Sie haben dazu 120 Minuten Zeit. Haben Sie im schriften Teil mindestens 50% der Aufgaben richtig gelöst, folgt die mündliche Prüfung. In einem Gespräch vor mehreren Prüfern, werden Ihnen Fragen gestellt.
Bewertung
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie jeweils mindestens 50% der Punkte erzielen. Sofern Sie bereits im ersten Prüfungsteil, also dem schriftlichen Test, weniger als 50% der Punkte erzielen, werden Sie gar nicht erst zur mündlichen Prüfung zugelassen und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Wiederholung
Die Prüfungsteile können wiederholt werden, wobei (anteilige) Prüfungsgebühren erneut fällig werden. Sofern Sie bei Erstprüfung bereits im schriftlichen Teil ausgeschieden sind, muss die Gesamtprüfung erneut abgelegt werden. Sind Sie in der mündlichen Prüfung durchgefallen, müssen Sie lediglich diese Teilprüfung erneut absolvieren.
Zertifikat / Prüfungszeugnis
Ob Sie bestanden haben oder nicht, erfahren Sie direkt im Anschluss an Ihre Prüfung. Die Bescheinigung über das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung erhalten Sie erst nach dem Prüfungstag per Post zugeschickt. Das Ausstellen des enstprechenden Zertifikats („Sachkundenachweis“) durch die Industrie- und Handelskammer sowie die Zusendung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten für die Sachkundeprüfung relevanten Inhalte aus der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) finden Sie auf der nachfolgenden Seite im Wortlaut zusammengefasst.