Prüfungsablauf
Wie läuft der Prüfungstag ab?
1. Teil: Schriftliche Prüfung (Multiple Choice-Test zum Ankreuzen)
2. Teil: Mündliche Prüfung (Fragen vor dem Prüfungsausschuss frei beantworten)
Die Prüfung startet morgens, meist zwischen 8:30 und 9:00 Uhr, mit dem schriftlichen Prüfungsteil. Beachten Sie hierzu bitte die Angaben auf Ihrem Einladungsschreiben und seien Sie rechtzeitig vorher vor Ort. Eventuelle Verspätungen gehen zu Ihren Lasten. Nehmen Sie zur Prüfung das Einladungsschreiben, ein gültiges Ausweisdokument sowie dokumentenenechtes Schreibgerät (z.B. Kugelschreiber) mit. Hilfsmittel wie Lexika, Lehrbücher oder Ähnliches sind nicht zugelassen.
Beachten Sie die Hinweise des Prüfungsausschusses und machen Sie sich „startbereit“. Wenn Sie sich vor Prüfungsbeginn gesundheitlich nicht voll leistungsfähig fühlen, haben Sie jetzt noch die Gelegenheit von der Prüfung zurückzutreten. Die Prüfung gilt dann gegebenenfalls als „nicht abgelegt“. Ebenso haben Sie vorab die Möglichkeit, eventuelle Vorbehalte gegenüber bestimmten Prüfern zu äußern (z.B. wegen Befangenheit). Diese werden zu Protokoll genommen und können zur Folge haben, dass Ihnen ein anderer Prüfungstermin ohne den „beanstandeten Prüfer“ angeboten wird. Bitte beachten Sie: Spicken und grobe Störungen führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden“.
Zum Bearbeiten der 72 Fragen („Multiple-Choice“) in der schriftlichen Prüfung haben Sie 120 Minuten Zeit. Lesen Sie die Fragen und die verschiedenen Antwortmöglichkeiten aufmerksam durch und markieren Sie die richtigen Antworten durch Ankreuzen auf dem separaten Lösungsbogen.
Sofern Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung und werden zur mündlichen Prüfung zugelassen. Haben Sie in diesem ersten Prüfungsteil nicht genügend Punkte erzielt, ist der Prüfungstag an dieser Stelle für Sie beendet und Sie haben Gelegenheit, sich auf den kommenden Prüfungstermin besser vorzubereiten. Da die Auswertung der schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung mittels Schablonen meist recht schnell erfolgt, kann die anschließende mündliche Prüfung zeitnah im Anschluss, oft noch am selben Tag oder tags darauf stattfinden. Das ist aber von IHK zu IHK verschieden und hängt auch von der Anzahl an Prüfungsteilnehmern ab.
Zur mündlichen Prüfung werden Sie entweder einzeln oder in der Gruppe vor einen Prüfungsausschuss gebeten. Der Prüfungsausschuss muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die über entsprechende Fachkompetenz verfügen, persönlich geeignet sind und Sie gemäß der Prüfungsordnung über den Lernstoff befragen. Pro Person soll die Zeitdauer der mündlichen Prüfung zirka 15 Minuten betragen. Die Fragen werden häufig praxisnah als Fallbeispiele gestellt. Die Schwerpunkte bilden hierbei „Recht“ und „Umgang mit Menschen“. Formulieren Sie Ihre Antworten überlegt und klar verständlich auf deutsch!
Nach dem Ende der mündlichen Prüfung, zieht sich der Ausschuss kurz zur Beratung zurück. Haben Sie auch im mündlichen Prüfungsgespräch mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet, haben Sie die Prüfung bestanden. Der Prüfungsausschuss entscheidet hierzu jeweils mehrheitlich über das Bestehen oder Nichtbestehen. Direkt im Anschluss an die Beratungen werden Sie über Ihr erzieltes Ergebnis informiert. Das Prüfungszeugnis als schriftlicher Nachweis der Sachkunde (gem. § 34a GewO) geht Ihnen dann gegebenenfalls einige Tage später per Post zu!
Die Prüfung ist übrigens eine nicht-öffentliche Veranstaltung. Alle Prüfer sind über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zum Stillschweigen verpflichtet. Sie brauchen also keine Angst zu haben. Auch wenn eine Prüfung eine nicht alltäglich Situation ist: Versuchen Sie kompetent und sicher aufzutreten! Aber seien Sie dabei niemals „besserwisserisch“ und vermeiden Sie in jedem Fall Belehrungen oder Rückfragen an die Prüfer.
Wie wird bewertet? Wann ist man durch die Sachkundeprüfung gefallen? Wann hat man den „34a-Schein?“