Nein. Das Ablegen der 34a-Prüfung ist nur auf Deutsch möglich.
Sachkundeprüfung in der Bewachung bald auf Russisch, Arabisch oder Englisch
Schon oft wurde ich gefragt, ob die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auch in einer anderen Sprache abgelegt werden kann – so wie bei der Führerscheinprüfung, die in Deutschland unter anderem auch auf Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch durchgeführt wird. Bei der Sachkundeprüfung ist das nicht möglich!
Und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Während die Regeln im Straßenverkehr nämlich in der EU recht ähnlich sind, z.B.was das Erscheinungsbild und die Bedeutung von Verkehrszeichen angeht, ist das im Bereich der privaten Sicherheit heikler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechtsnormen bewegen können, also die einschlägigen Gesetze und Verordnungen des Landes im Detail kennen. Zum anderen hat man es immer direkt mit den Menschen zu tun und die Kommunikation stellt einen wesentlichen Faktor im Umgang mit anderen dar, z.B. bei der Deeskalation. Ganz abgesehen davon, dass deutsche Rechtstexte sprachlich teilweise schwer zu verstehen sind, hat die Sprache auch in der Praxis ihre Feinheiten. Es macht daher definitiv Sinn, dass man in der Sprache des Landes kommunizieren kann, in dem man seine Arbeit verrichtet. Natürlich sind aber auch Fremdsprachenkenntnisse sehr wichtig, denkt man zum Beispiel an Veranstaltungen mit internationalem Publikum, z.B. Festivals oder Messen. Mehrsprachigkeit ist in der Sicherheitsbranche ein großer Vorteil.
Benötigt man für die IHK einen Nachweis, dass man gut genug Deutsch spricht?
Deutsche Sprache, schwere Sprache – lautet eine bekannte Aussage. Erfahrungsgemäß haben es Nicht-Muttersprachler besonders schwer, die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO im ersten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gerade leicht verständlichen Prüfungsfragen. Man sollte sich daher einerseits inhaltlich gut auf die Prüfung vorbereiten, andererseits über ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen aus dem Alltag sowie aus der Fachsprache (Rechtsbegriffe, Fachbegriffe aus dem Bereich der Sicherheit, etc.) verfügen. Eine Zulassungsvoraussetzung sind die Sprachkenntnisse bislang nicht. D.h. Sie brauchen kein Sprachzertifikat oder einen ähnlichen Nachweis vorlegen, um an der Sachkundeprüfung teilnehmen zu dürfen.
Hilfen für fremdsprachige Sachkunde-Teilnehmer
Wenn Sie neu in Deutschland sind und noch nicht so gut Deutsch sprechen, macht die Teilnahme an einem Sprachkurs auch zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung definitiv Sinn. Oft bieten die Volkshochschulen (VHS) Sprachkurse an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert außerdem die Teilnahme an Sprach- bzw. Integrationskursen. Zusätzlich können Lern-Apps und natürlich das Verwenden der deutschen Sprache im Alltag sehr hilfreich sein. Lexika mit Fachbegriffen für den Sicherheitssektor sind im Handel erhältlich.
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