FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Es erreichen uns immer wieder dieselben Fragen. Wenn Sie etwas zur Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo (Bewachung) wissen möchten, recherechieren Sie gerne auf unserer Seite und sehen Sie sich hier die Fragen & Antworten durch. Weiterer Tipp: Benutzen Sie die Suchfunktion!
- Muss ich einen Vorbereitungskurs vor dem Ablegen der Sachkundeprüfung besuchen?
Nein. - Welche Voraussetzungen muss ich für die Prüfung erfüllen?
Im Prinzip keine. Sie sollten aber die deutsche Sprache beherrschen und sich gut vorbereitet haben. - Sind die Inhalte im Schriftlichen und Mündlichen die gleichen?
Der Prüfungsstoff ist grundsätzlich derselbe. Besonders wichtige Themen sollen aber mündlich verstärkt abgefragt werden. - Ich bin durch die Prüfung gerasselt. Wie oft kann ich wiederholen?
Beliebig oft. - Kann ich die Prüfung auch online, nicht bei der IHK ablegen?
Nein. Die Prüfung darf nur die IHK abnehmen. - Wann finden die Sachkundeprüfung statt?
In der Regel jeden 3. Donnerstag im Monat. Es gibt aber Ausnahmen. - Ist es möglich, sich telefonisch oder per E‑Mail bei der IHK zur Prüfung anzumelden?
Nein, aber mittlerweile bieten viele Kammern eine Online-Anmeldung auf ihrer Internetseite an. (Die Anmeldung per Fax ist ebenfalls möglich) - Bis wann muss ich mich angemeldet haben?
In der Regel bis 3 Wochen vor dem Termin der (schriftlichen) Prüfung. - Müssen schriftliche und mündliche Prüfung bei derselben IHK stattfinden?
Normalerweise ja. Wenn ein Prüfer befangen ist, können Sie jedoch auf einen anderen Prüfer bei einer Wiederholungsprüfung bestehen. - Ich habe mein Zertifikat verloren. Muss ich die Prüfung nun nochmal neu ablegen?
Nein! Sie können eine Ersatzbescheinigungen bzw. Zweitschrift gebührenpflichtig bei der IHK anfordern, bei der Sie die Prüfung abgelegt haben.
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