Schriftliche Sachkunde
Halli hallo, hätte eine Frage,darf ich mit bestandener schriftliche Sachkunde weiterhin arbeiten rechtlich?
Hallo!
Sie haben überhaupt erst mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO die Möglichkeit, eine der durch das Gesetz reglementierten Tätigkeiten ausüben zu dürfen: https://www.sachkunde-34a.de/grosser-34a-schein-pflicht/
Die Sachkundeprüfung ist bestanden, wenn Sie beide Teile, also schriftlichen und mündlichen Teil erfolgreich absolviert haben. Als Nachweis dient das „Zertifikat“, das die prüfende Kammer (IHK) Ihnen ausstellt.
Wichtig: Zudem muss die sog. Zuverlässigkeit gegeben sein. Das heißt in der Praxis, dass die zuständige Behörde prüft, ob relevante Vorstrafen vorliegen. Ihr Arbeitgeber meldet Sie hierzu an das Bewacherregister (BWR) und Sie erhalten (über Ihren Arbeitgeber) eine Bewacher-ID. Es versteht sich von selbst, dass davon abgesehen natürlich alle weiteren Dinge geregelt werden müssen, die üblicherweise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind – hier ist vor allem das Sicherheitsunternehmen in der Pflicht (Stichworte: Meldung Sozialversicherung, Arbeitsvertrag, Unfallverhütungsvorschriften etc.)