In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…
Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.
Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?
Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:
Identitätsfeststellung: Nach dem Betreten des Prüfungsraumes und einer kurzen Begrüßung, wird zunächst festgestellt, ob Sie tatsächlich der richtige Prüfungsteilnehmer sind. Dazu ist in jedem Fall ein Ausweisdokument und meist auch das Einladungsschreiben vorzulegen.
Frage nach Gesundheit: Man wird Sie vor Beginn fragen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind die Prüfung heute abzulegen. Sie haben hier noch die Möglichkeit – in der Regel untermauert durch ein nachgereichtes ärztliches Attest – von der Prüfung zurückzutreten. Starten Sie hingegen trotz etwaiger Beschwerden und bestehen Sie die Prüfung nicht, gilt diese als nicht bestanden (Fehlversuch).
Frage zur Befangenheit: Sie haben (begründete) Vorbehalte gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses, z.B. weil es sich um einen ehemaligen Vorgesetzten handelt? Dann können Sie diese(n) zuvor ablehnen, indem Sie Befangenheit geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass es dadurch sein kann, dass Sie zu einem anderen Termin nochmal zur Prüfung vor einem anderen Ausschuss erscheinen müssen. Es ist aber auch denkbar, dass Ihr Befangenheitsantrag abgelehnt wird, nämlich wenn Sie keinen triftigen Grund haben.
Hinweis zu den Regeln: Ebenfalls vor Beginn der eigentlichen Prüfung, werden Sie auf die Regeln hingewiesen. Zumeist umfassen diese Regelhinweise, dass Handys und Smartphones sowie Smartwatches und andere Hilfsmittel verboten sind und zum Nichtbestehen führen. Handys und „smarte Geräte“ sollten in jedem Fall komplett ausgeschaltet sein oder zuhause gelassen werden.
Prüfungsgespräch: Nun geht es ans Eingemachte. Die Fragezeit, meist pro Person 15 Minuten, beginnt. Sie werden hierzu von drei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nacheinander bzw. manchmal auch abwechselnd befragt. Nehmen Sie hierzu eine für Sie möglichst entspannte Situation ein (sitzen/stehen) und achten Sie darauf, dass Sie die Fragen auch akustisch gut verstehen können (ggf. Störquellen wie offene Fenster vorher schließen bzw. darauf hinweisen). Wenn Sie etwas – auch inhaltlich – nicht gut verstanden haben, können Sie darauf hinweisen und bitten, dass die Frage wiederholt oder ggf. anders gestellt wird. Beantworten Sie die Fragen möglichst genau und ohne Umschweife. Weitere Hinweise auch zum Prüfungsgespräch finden Sie in den Tipps im nächsten Absatz (Aufzählung).
Beratung und Ergebnisverkündung: Nach der letzten Frage bzw. mit Zeitablauf wird man Sie zwecks Beratung des Prüfungsausschusses kurz nach draußen bitten. Im Anschluss wird das Ergebnis verkündet. Sie erfahren also sofort, ob Sie bestanden haben oder nicht. Das offizielle Schreiben der IHK hierüber mit Ihrer Bescheinigung erhalten Sie einige Tage später bzw. Ihr Arbeitgeber, falls dieser Sie angemeldet hat. Manche Prüfer geben Ihnen abschließend auch Tipps mit, die Sie beherzigen sollten, insbesondere wenn Sie nochmal zur Prüfung antreten müssen.
Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…
Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:
Vorbereitung ist entscheidend: Stellen Sie sicher, dass Sie das Material gründlich studiert haben, das für die Prüfung relevant ist. Je besser Sie vorbereitet sind, desto selbstbewusster werden Sie auftreten. Je besser das Fachwissen sitzt und Sie es in der Situation abrufen und anwenden können, desto überzeugender sind Sie.
Seien Sie pünktlich: Erscheinen Sie rechtzeitig zum Prüfungstermin. Pünktlichkeit zeigt einerseits Respekt und Zuverlässigkeit, andererseits ist es zu Ihrem Nachteil, wenn Sie unpünktlich sind. Wenn es blöd läuft ist die Prüfung an diesem Tag dann bereits für Sie gelaufen.
Kleiden Sie sich angemessen: Klar – die Kleidung ist kein Kriterium, das über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet. Dennoch sind Jogginganzüge, Tanktops und verdreckte, abgenutzte Kleidung deplatziert.
Begrüßen Sie höflich: Wenn Sie den Prüfungraum betreten, ist eine freundliche, authentische Begrüßung und Augenkontakt angemessen. Auf einen Händedruck sollte hingegen aus hygienischen Gründen (Covid, Viren, Bakterien, etc.) in der Regel verzichtet werden.
Hören Sie aufmerksam zu: Während der Prüfung hören Sie genau zu und stellen Sie sicher, dass Sie die gestellten Fragen verstehen, bevor Sie antworten. Falls Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, um Klarstellung zu bitten. Sie müssen auch nicht immer wie „aus der Pistole geschossen“ antworten. Wenn Sie zwischen mehreren in Frage kommenden richtigen Antworten schwanken, können Sie die Prüfer auch an Ihren Gedankengängen teilhaben lassen.
Antworten Sie klar und präzise: Versuchen Sie, klare und präzise Antworten zu geben. Vermeiden Sie es, um den heißen Brei herumzureden. Wenn Sie etwas definitiv nicht wissen, geben Sie lieber zu, dass Sie etwas nicht wissen, anstatt mehrmals falsche Informationen zu liefern bzw. in ein munteres Rätselraten überzugehen. Gehen Sie außerdem davon aus, dass die Prüfer nachfragen, wenn Sie diesen ein bestimmtes Stichwort als Antwort liefern, ohne dieses ausreichend erklärt zu haben.
Bleiben Sie ruhig: Selbst wenn Sie nervös sind, versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Die Prüfer wissen, dass viele Prüflinge angespannt sind. Manchmal hilft es kurz durchzuschnaufen oder wenn der Mund trocken wird, einen Schluck zu trinken. Für Prüfer ist eine Prüfungssituation auch kein Kaffeekränzchen. Auch diese müssen sich konzentrieren, wenn sie Sie befragen, Antworten beurteilen und den Ablauf mitnotieren.
Zeigen Sie Selbstvertrauen: Zeigen Sie Selbstvertrauen in Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Selbst wenn Sie unsicher sind, können Sie durch eine selbstbewusste Haltung einen positiven Eindruck hinterlassen. Natürlich funktioniert das aber nur, wenn Sie über belastbares Wissen verfügen. Kaum etwas kommt schlimmer an als Überheblichkeit (bei gleichzeitiger Unwissenheit).
Seien Sie höflich und respektvoll: Behandeln Sie die Prüfer und andere Prüfungsteilnehmer mit Respekt und Höflichkeit. Vermeiden Sie es, während der Prüfung unhöflich oder unprofessionell zu sein.
Verabschiedung: Egal wie die Prüfung gelaufen ist. Man sieht sich immer (mindestens) zwei Mal im Leben – und die Sicherheitsbranche ist gut vernetzt. Gehen Sie erhobenen Hauptes aus der Prüfung, verabschieden Sie sich ordentlich und greifen Sie Tipps der Prüfer durchaus auf, wenn diese nützlich sein können.
Mildernde Umstände?
Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis. Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!
Fairness und Tipps bei Konflikten
Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich. Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.
Zusammenfassung
Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.
Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Meister für Schutz und Sicherheit sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Studiumabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Stellenausschreibung!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Im Bereich der privaten Sicherheit sind Schichtdienst, Nachtarbeit und Arbeit an Feiertagen gängige Arbeitsbedingungen. Sicherheitskräfte leisten oft herausfordernde Arbeit, um die Sicherheit von Einrichtungen, Veranstaltungen und Personen zu gewährleisten. Leider sind die Löhne in diesem Bereich häufig im Niedriglohnsektor angesiedelt, wie beispielsweise im Separatwachdienst. Fallen dann noch unerwartet Stunden weg, z.B. weil der Arbeitgeber einen wichtigen Auftrag verliert und kommt man deswegen (oder aus anderen Gründen) nicht auf seine monatliche Soll-Arbeitszeit, kann es als 34a-Sicherheitskraft finanziell brenzlig werden. In diesem Artikel werden die Gründe beleuchtet, die zu einem Streichen von Arbeitstagen führen und Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Security-Mitarbeiter dann hat.
Was sind mögliche Gründe dafür, warum mich mein Arbeitgeber an weniger Einsatztagen einplant?
Zunächst einmal soll an dieser Stelle auch die Sicht des Sicherheitsunternehmens kurz beleuchtet werden. Dass Sie weniger oft im Dienstplan stehen, hat in den allermeisten Fällen (hoffentlich) nichts mit Ihnen persönlich zu tun, sondern betriebliche Gründe. Wenn diese vom Arbeitgeber transparent dargelegt werden und Sie diese nachvollziehen können, bietet das einen besseren Ausgangspunkt für eine Lösung des Problems, die von beiden Seiten getragen werden kann. Möglicherweise führt das aber auch zu einer Änderungskündigung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job begeben. Vielleicht ist die „Durststrecke“ aber auch nur kurz, und Sie können die Stunden durch Mehrarbeit im Folgemonat kompensieren oder der Arbeitgeber kommt Ihnen auf andere Weise entgegen.
Hier sind zehn mögliche Gründe, warum Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsstunden reduzieren möchte:
Niedrigere Kundennachfrage: Es könnte weniger Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen geben, was zu einer Verringerung der benötigten Arbeitsstunden führt.
Wirtschaftliche Abschwächung: Möglicherweise hat sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert, was zu Einschränkungen bei den Ressourcen und zu Kosteneinsparungen führt.
Veränderungen in der Geschäftsstrategie: Ihr Arbeitgeber könnte seine Geschäftsstrategie geändert haben, was zu einer Anpassung der Personalressourcen führt.
Personalrotation: Möglicherweise wird das Personal rotiert, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, und um die Arbeitszeiten gerechter zu verteilen.
Saisonale Schwankungen: Die Arbeitsstunden könnten saisonalen Schwankungen unterliegen, beispielsweise wenn in bestimmten Monaten weniger Sicherheitspersonal benötigt wird.
Veränderungen in den Verträgen mit Kunden: Es ist möglich, dass sich die Verträge mit Kunden geändert haben und dies zu einer Verringerung des Arbeitsvolumens führt.
Gesetzliche Beschränkungen: Es könnte (neue) gesetzliche Beschränkungen geben, wie beispielsweise Höchstgrenzen für Arbeitsstunden oder Ruhezeiten zwischen den Schichten. Oder die bestehenden Vorgaben (z.B. aus dem Arbeitszeitgesetz) werden nun besser nachgehalten.
Betriebsferien oder saisonale Betriebspausen: Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber beschlossen, während bestimmter Zeiträume, wie Betriebsferien oder saisonalen Betriebspausen (von Kunden), die Arbeitsstunden zu reduzieren. Auch beispielsweise die Covid-Pandemie hatte zu zeitweisen Verwerfungen innerhalb der Branche geführt.
Unternehmensinterne Umstrukturierungen: Ihr Arbeitgeber könnte interne Umstrukturierungen durchführen, die zu einer Neubewertung der Arbeitsstunden und Ressourcenverteilung führen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mich mein Arbeitgeber zu weniger Arbeit einteilt?
Klar: Um ein, zwei Stunden hin oder her – darüber lohnt es sich eher nicht zu streiten. 20, 30, 40 Prozent oder gar noch mehr Verlust an Einsatzstunden sind aber eine Hausnummer, denn auch Sie müssen ja Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Chef also streicht Sie umfangreich aus dem Dienstplan, teilt sie zu signifikant weniger Schichten als üblich ein und Sie kommen nicht auf Ihre Stunden – dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
Arbeitsvertrag prüfen! Das ist erstmal der wichtigste Punkt. Denn entscheidend ist im Regelfall, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Denn, wenn dort zum Beispiel „Vollzeit“ steht, ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichet, Sie entsprechend einzusetzen. Was man unter Vollzeit versteht, ist in der Regel im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. Oft ist auch eine konkrete Stundenzahl vereinbart. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag also z.B. 170 Stunden pro Monat als Stundenzahl vertraglich festgelegt, ist diese (abgesehen von kleineren Schwankungen, z.B. auf Grund von Krankenvertretungen) grundsätzlich auch einzuhalten.
Dienstplan heranziehen! Oft erfolgt die Dienstplanung im Sicherheitsdienst, z.B. im Werkschutz, an Hand eines festgelegten Schichtrhythmus. So kann man – natürlich mit einer gewissen Unschärfe (z.B. auf Grund ewtaiger noch ausstehender Urlaubsplanung) im Vorfeld grob planen. Der konkrete Dienstplan für den Folgemonat jedoch ist ausschlaggebend: Stehen dort beispielsweise 20 Schichten, dann haben Sie einen Anspruch auch diese Zahl an Schichten zu arbeiten. Ein einmal veröffentlicher Dienstplan darf nur in Absprache mit den Beschäftigten nachträglich nochmal geändert werden.
Gespräch suchen und Arbeitsleistung aktiv anbieten! Vieles lässt sich kommunikativ klären. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und den Konsens. Wichtig: Teilen Sie mit, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind und bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an! Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen die Arbeit entsprechend des bestehenden Arbeitsvertrages zu geben, Sie stellen Ihre Arbeitsleistung vertragsgemäß zur Verfügung.
Ihr Arbeitgeber reagiert nicht? Schriftlich anmahnen! Weisen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf die zuvor genannten Aspekte hin. Die Schriftform ist wichtig, damit Sie einen Nachweis haben. Setzen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zeigen Sie sich weiterhin höflich und kooperativ. Immerhin möchten Sie im Regelfall ja weiterhin für Ihren Arbeitgeber tätig sein.
Wenn nichts hilft: Klagen! Wenn alles nichts fruchtet, der Arbeitgeber nicht reagiert und Gespräche (ggf. auch mit dem Betriebsrat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letztlich die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Man hat keine Lust auf die Prüfung und Prüfungsvorbereitung, man ist schon mehrfach durch die Sachkundeprüfung der IHK gefallen oder man möchte einfach nur Zeit und Geld sparen – all das können Gründe sein, weswegen immer wieder nach „34a-Schein kaufen“ gesucht wird. Warum das keine besonders gute Idee ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kann man den „34a-Schein“ tatsächlich kaufen?
Eine kurze Google-Recherche zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kaufen, das so aussieht als wäre es ein offizielles Dokument einer Industrie- und Handelskammer. Doch Vorsicht! Wenn Sie solche Fake-Prüfungsnachweise verwenden, machen Sie sich strafbar. Was Sie dürfen, ist sich ein solches Fantasiepapier zur Belustigung in den eigenen Wohnungsflur zu hängen oder es als Anzünder für die nächste Grillparty zu verwenden. Sollten Sie ein solches Stück Papier jedoch im Rechtsverkehr gebrauchen, d.h. im Rahmen einer Bewerbung oder zur Anmeldung Ihres Sicherheitsunternehmens verwenden, begehen Sie eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. […]
Dass das Anbieten von IHK-Prüfungszeugnisse, Schulabschlüssen und anderen Zertifikaten bis hin zum Doktortitel rechtlich bedenklich ist, wissen auch die Anbieter solcher dubiosen Dienstleistungen. Diesen geht es vor allem darum, schnell Geld zu machen. Die Anbieter sitzen in der Regel im Ausland oder sind nicht greifbar und gehen so juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg. Denn auch Verkäufer machen sich unter Umständen strafbar, weil sie Markenzeichen und damit rechtlich geschützte Erkennungsmerkmale (z.B. das Logo) der ausstellenden Organisationen verwenden. Zudem erwecken manche Anbieter sogar absichtlich den Eindruck, es handele sich um ein rechtmäßig ausgestelltes Dokument und werben zugleich damit, man dürfe diese Fake-Nachweise im Rechtsverkehr verwenden. Die Verkäufer täuschen also oft auch falsche Tatsachen vor und fordern damit teilweise zumindest indirekt auch dazu auf, die verkaufte Fälschung wie ein echtes Dokument zu verwenden. Als Käufer können Sie stets belangt werden und machen sich strafbar, wenn Sie ein solches Fantasiedokument tatsächlich beruflich nutzen.
Wo kann man den Sachkundenachweis kaufen?
Die einzige legale Möglichkeit die „Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung“ (so heißt es ganz korrekt) zu erwerben, ist die IHK-Sachkundeprüfung erfolgreich abzulegen. Sie finden dazu viele kostenlose Tipps zur Prüfungsvorbereitung, Testfragen und ein Hilfe-Forum auf dieser Internetseite. Nebenbei bemerkt kann das Ablegen der echten Prüfung sogar günstiger sein als so einige der illegalen Fake-Zertifikat-Angebote. Ehrlich währt am Längsten! Lassen Sie sich nicht auf Fake-Angebote mit gefälschten Nachweisen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie werden auffliegen. Und für den Preis, den Sie dann bezahlen, hätten Sie sich ordentlich auf die Prüfung vorbereiten und diese ganz regulär bestehen können.
Was kostet ein gefälschter Sachkundenachweis?
Los gehen die Preise bei knapp 10 Euro für einen personalisierten Fake-Nachweis zum direkten PDF-Download.
Dieser „Billiganbieter“ für Fake-Nachweise betont zwar, dass man die gekauften Dokumente nicht verwenden darf, hat zu seiner eigenen Sicherheit aber dennoch einen Firmensitz in den USA angegeben. Er weiß warum.
Möglicherweise die Spitze des Eisbergs ist ein Anbieter, der alle möglichen Prüfungsnachweise und Abschlüsse – darunter diverse Berufsabschlüsse, Abiturzeugnisse, Bachelor- und Masterabschlüsse von Hochschulen, Universitäts-Diplome und gar Doktortitel anbietet. Solche bedruckten Papiere gibt es zum „Spottpreis“ von mehreren hundert Euro – ein offenbar lohnenswertes Geschäft. Das Angebot promotet er noch dazu kommerziell durch eine Werbeanzeige auf Google, die bei entsprechenden Suchbegriffen auf der Ergebnisseite gleich ganz oben erscheint – siehe Abbildung unten. Dieser betrügerische Händler wirbt sogar damit, es handele sich um ein legales Angebot und um „100% echte und registrierte Dokumente, welche von der Universität/ dem Ausbildungsbetrieb, oder aber auch von Ihrem Arbeitgeber überprüft werden können“ – völliger Bullshit!
Jetzt mal Tacheles: Mit einer gekauften oder selbst erstellten und ausgedruckten Fälschung fliegen Sie sowieso auf – und dann wird es richtig unangenehm und wirklich teurer. Warum das unvermeidlich so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Warum es wirklich dumm ist, ein gefälschtes 34a-Zertifikat vorzulegen…
Noch vor einigen Jahren hätte man als sachunkundiger Sicherheitsmitarbeiter Glück haben können, wäre das gefälschte Zertifikat nicht bei der Bewerbung, bei einer Kontrolle von Zoll und Polizei oder im Rahmen einer Rückfrage bei der prüfenden IHK aufgefallen. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zentrale Bewacherregister, in dem alle Daten zusammenlaufen. Ihr Arbeitgeber muss Sie dorthin vor Beschäftigungsbeginn melden und die Freigabe abwarten. Erst dann erhalten Sie als Sicherheitsmitarbeiter eine Bewacher-ID und dürfen starten. Im Rahmen dieser Prüfung und des Datenabgleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine falsche Urkunde vorgelegt haben. Sie tragen die vollen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen!
Sie sprechen nicht deutsch, sondern eine andere Sprache?
In Deutschland werden derzeit in vielen Bereichen qualifizierte Arbeitskräfte dringend gesucht. Einer dieser Bereiche ist die private Sicherheitsbranche. Um in Deutschland bei einem Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen, benötigen Sie für viele Bewachungstätigkeiten die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung. Sie sind dann ein qualifizierter Bewerber mit 34a-Sachkundenachweis und haben hervorragende Job-Perspektiven mit entsprechender Bezahlung!
Informationen zur deutschen 34a-Sachkundeprüfung (Security) in Ihrer Sprache
Sie finden hier im Sachkunde-Infoportal zahlreiche kostenfreie Informationen zur deutschen Sachkundeprüfung für Sicherheitsmitarbeiter. Navigieren Sie über das Hauptmenü ganz oben durch unsere Informationsseiten, durchstöbern Sie die aktuellen Blog-Beiträge oder nutzen Sie gezielt die Suche. Wenn Sie ein individuelles Anliegen haben, können Sie außerdem jederzeit Ihre Frage im Hilfe-Forum stellen.
Verfügbare Sprachen im Sachkunde-Infoportal
Normalerweise wird automatisch erkannt, welche Sprache Sie nutzen und das 34a-Portal auf diese Sprache eingestellt. Hierbei werden derzeit folgende Sprachen unterstützt:
Deutsch
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Sie können die Webseiten-Sprache stets über das Auswahlmenü oben links (Flagge und Sprachcode) anpassen. Oder ganz einfach über die nachfolgende Schaltfläche:
Ihre Sprache ist nicht verfügbar?
Schreiben Sie gerne einen Kommentar auf dieser Seite unterhalb dieses Blog-Beitrages. Nennen Sie uns die Sprache, in die unsere 34a-Informationen übersetzt werden sollen. Gerne greifen wir Verbesserungsvorschläge auf und setzten diese, wenn möglich, um.
Kostenlose Tests und Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung (§ 34a GewO) sind zum Üben sehr sinnvoll. Fast genauso wichtig sind aber taktische Tipps. Denn auch wenn Sie die Antwort auf eine Prüfungsfrage im 34a-Test nicht sofort wissen, können Sie mit Hilfe einiger Tipps & Tricks die 34a-Prüfung bestehen.
Keine Ahnung, keine Antwort? Bitte nicht!
Man kann nicht alles wissen. Auch wenn man sich mit Testfragen, Probeprüfungen und anderem Lernmaterial gut auf den 34a-Test vorbereitet hat, kann es sein, dass man bei manchen Fragen schlichtweg nicht weiter weiß. Doch: Auch wenn man die Antwort auf eine Prüfungsfrage nicht weiß, kann man die Hürde der Sachkundeprüfung nehmen!
10 simple Tipps zum Bestehen der Sachkundeprüfung
Wenn Sie die folgende Hinweise für die schriftliche IHK-Prüfung zur Sachkunde § 34a GewO beherzen, können Sie auch bei Wissenslücken punkten:
Es kann eine Lösung richtig sein, oder es können zwei Lösungen richtig sein. Geben Sie daher niemals drei oder mehr Lösungen als richtig an!
Einzahl oder Mehrzahl? Achten Sie darauf, ob in der Fragestellung nach einer oder nach mehreren richtigen Antworten gefragt ist! Beispiel: Bei einer Frage die mit „Welche Voraussetzungen, muss ein Sicherheitsmitarbeiter erfüllen,…“ beginnt, gibt es mehr als eine richtige Lösung.
Beachten Sie den Kontext der Frage (Themengebiet)! Wird beispielsweise nach einem Sachverhalt im Strafrecht (StGB) gefragt, kann eine Antwort, die sich auf das Zivilrecht (BGB) bezieht, nicht richtig sein.
Achten Sie auf Negativformulierungen: Kommt eine Verneinung in der Frage vor, also ist die Frage vielleicht so gestellt, dass Sie das ankreuzen sollen, was genau nicht zutrifft? Dann müssen Sie umdenken und genau die gegenteiligen Antwortmöglichkeiten wählen!
Schlüsselbegriffe wie „niemals“ bzw. „nie“ oder „immer“ bzw. „stets“ sollten Warnzeichen sein! Es ist eher selten so, dass z.B. Verbote oder Erlaubnisse immer oder nie gelten, also absolut sind. Bei vielen Dingen gibt es Ausnahmen oder gewisse Rahmenbedingungen und kein striktes Schwarz und Weiß. Solche Schlüsselbegriffe in einer Antwort deuten darauf hin, dass diese eher falsch ist.
Weitere Begriffe, bei denen die Alarmglocken schrillen sollten, sind solche wie „ausschließlich“ oder „ohne Ausnahme“. Hier gilt das selbe wir im vorherigen Tipp. Es kommt nicht häufig vor, dass etwas ohne jede Ausnahme gilt.
In der schriftlichen Sachkundeprüfung haben Sie genügend Zeit. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Fragen ausführlich und gegebenenfalls auch mehrfach durch. Stellen Sie, falls Ihnen die Antwort gerade nicht einfällt, die Frage zurück. Markieren Sie die Frage, so dass Sie nicht vergessen, diese später noch einmal anzusehen.
Sie sind sich bei eine Frage unsicher, welche Antwort richtig ist. Arbeiten Sie nach dem Ausschlussprinzip und sortieren Sie schon einmal die Möglichkeiten aus, die definitiv nicht stimmen können. Oft hilft das weiter.
Wenn Sie bei einer Frage überhaupt keinen blassen Schimmer haben, dann lassen Sie diese dennoch keinesfalls unbeantwortet. Raten Sie notfalls! Eine Frage nicht zu beantworten bringt definitiv 0 Punkte. Selbst wenn Sie aus dem Bauch heraus ein oder zwei Lösungen angeben, kann das Glück auf Ihrer Seite sein.
Das Wichtigste zum Schluss: Auch, wenn es in diesem Beitrag um „Taktik-Tipps“ im engeren Sinne geht – bereiten Sie sich vor! Das rechtzeitige und zielführende Lernen ist der wesentliche Faktor zum Bestehen der Sachkundeprüfung.
Insider-Tipps
Viele weitere Tipps dazu, wie Sie die 34a-Sachkundeprüfung erfolgreich meistern, erhalten Sie, wenn Sie unseren kostenfreien Newsletter abonnieren. Direkt im Anschluss senden wir Ihnen unser 34a-PDF mit insgesamt 25 Tipps zur Sachkundeprüfung zu.
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Darum herum reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klassische Sicherheitsgewerbe ist ein Niedriglohnsektor!
Dennoch: Die Sicherheitsbranche bietet Abwechslung, verantwortungsreiche, aufregende und auch ruhige Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Runden. Doch – was verdient man als Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundenachweis?
Worauf es beim Verdienst in der Sicherheitsbranche ankommt…
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe entscheiden oder einen neuen Arbeitgeber suchen, spielen die finanziellen Aspekte ganz sicher eine große Rolle. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die zu einem guten Stundenlohn beitragen. Die wichtigsten Aspekte für eine ansprechendere Entlohnung finden Sie nachfolgend.
Aus- und Weiterbildungsstand
Klar, je besser Sie ausgebildet sind, desto höher sind die Verdienstmöglichkeiten. Als ungelernte Sicherheitskraft nur mit Unterrichtung nach § 34a GewO werden Sie sehr oft nicht viel mehr als den Mindestlohn bezahlt bekommen. Mit der Sachkundeprüfung können Sie mit überschaubarem Aufwand gleich ein gutes Stück mehr Grundstundenlohn erzielen. Noch weiter hinaus geht es mit der Weiterbildung zur Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder mit einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Der Mindestlohn liegt übrigens bundesweit seit 1. Januar 2023 bei 12,43 Euro pro Stunde. Die Erhöhung auf 13 Euro pro Stunde ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen zum Beispiel in Erster Hilfe oder im Brandschutz (z.B. als Brandschutzhelfer) sind sehr hilfreich und steigern den Marktwert von Sicherheitskräften. Nicht immer wirken diese sich direkt auf den Stundenlohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Pluspunkt bei Bewerbungen. Als Zusatzqualifikationen kommen unter anderem folgende in Frage:
Brandschutzhelfer
Evakuierungshelfer
Aufzugsbefreiung (Personenbefreiung aus Aufzügen)
Lehrgang Grundwissen Strahlenschutz und Dekontamination
Waffensachkundeprüfung
Ebenso wenig zu unterschätzen sind interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, allen voran zumindest Basics in der englischen Sprache.
Tätigkeit
Das Sicherheitsgewerbe hat viele Facetten und daher sind auch die Tätigkeiten, die Sicherheitsmitarbeiter ausüben, sehr vielseitig. Entsprechend gibt es hier teils gravierende Lohnunterschiede. Sicherungstätigkeiten wie z.B. Separatwachdienste und simple Bewachungstätigkeiten sind häufig eher schlecht bezahlt. Mit Tätigkeiten, bei denen besondere Kompetenzen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzielen. Beispielsweise in der Luftsicherheit, im Bereich Geld- und Werttransport, bei der Tätigkeit in kerntechnischen Anlagen, in der U- und S‑Bahn-Bewachung oder als NSL-Fachkraft in Notruf- und Serviceleitstellen ist der Verdienst oft signifikant höher als im Branchendurchschnitt. Die genaue Höhe des Lohnes zur Tätigkeit können Sie den Tarifverträgen entnehmen. Wenn solche als allgemeinverbindlich erklärt worden sind, was meist der Fall ist, gelten diese für alle Mitarbeitenden. (Fügen Sie der Google-Suche am besten noch das Bundesland hinzu, um die Ergebnisse einzugrenzen.)
Arbeitszeiten
Wer bereits in der Branche tätig ist und im Schichtdienst arbeitet kennt es: Häufig leiden Biorhythmus und Privatleben unter den wechselnden Arbeitszeiten. Das Arbeiten in der Nachtschicht, an Sonntagen und an Feiertagen bietet aber oft entscheidende finanzielle Vorteile. Abhängig vom Bundesland/Tarifvertrag lassen sich Nacht‑, Sonn- und Feiertagszuschläge erzielen, die sich sehen lassen können. Noch dazu sind diese steuerfrei! An Feiertagen sind vielerorts 100% Zuschlag möglich, d.h. zum eigentlichen Tageslohn erhält man die selbe Summe nochmal – aber steuerfrei! Auf den Monat gesehen lassen sich so – natürlich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Feiertagsstunden mehrere hundert Euro on top verdienen. Gerade rund um den Jahreswechsel oder an Ostern kann das eine lukrative Angelegenheit sein.
Überstunden/Mehrarbeit
Überstunden sind natürlich ein Teilaspekt der Arbeitszeiten. Dennoch möchte ich diesem Aspekt hier einen separaten Punkt widmen. Warum? Weil erfahrungsgemäß in der Sicherheitsbranche verdammt viele Überstunden geschoben werden, oft auch deutlich mehr als rechtlich zulässig ist und mit zu wenig Pausen zwischen den Einsätzen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das mitmachen wollen und tatsächlich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stunden pro Monat arbeiten sollten. Mein Tipp wäre an dieser Stelle eher in eine Weiterbildung zu investieren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tauschen: Memento Mori – auch Ihre Lebenszeit ist begrenzt. Setzen Sie Prioritäten und treffen Sie eine für Sie gute Entscheidung, auch für Ihre Zukunft.
Bundesland
Wie in anderen Branchen auch, gibt es im privaten Sicherheitssektor ein West-Ost-Gefälle. Früher waren diese Lohnunterschiede richtig krass. Sicherheitsmitarbeiter in Berlin verdienten in manchen Bereichen nicht einmal die Hälfte derer, die in Bayern tätig waren. Zu den am besten bezahlten Bundesländern gehören in der Regel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Zu den am schlechtesten bezahlten gehören nach wie vor die neuen Bundesländer, also zum Beispiel Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Geraden in den ostdeutschen Bundesländern konnte man sich mit einem Job als Sicherheitsmitarbeiter noch vor einigen Jahren kaum über Wasser halten. Durch den Mindestlohn und die allmähliche Annäherung der Tarifverträge relativieren sich die Unterschiede aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht vergessen, dass dort, wo man mehr verdient, meist auch die Lebenshaltungskosten (vor allem Mieten) höher sind. Überlegen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedanken spielen – ob sich ein Umzug wirklich für Sie lohnt.
Branche
Viele denken bei der Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz klassisch an das Sicherheitsunternehmen, das als Dienstleister externe Kunden betreut. Während früher in den Fabriken altgediente Mitarbeitende gegen Ende des Arbeitslebens zum Werkschutz gekommen sind, um dort die letzten Berufsjahre weniger anstrengende Tätigkeiten zu verrichten, hat sich die Situation heutzutage stark verändert. Professionelle, externe Sicherheitsdienstleister betreuen als Kunden eine Vielzahl an Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie oder dem öffentlichen Sektor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahrzehntelangen Trends zum Outsourcing. Den internen Werkschutz. Vor allem in der Industrie sind Objekt- und Werkschutztätigkeiten, wenn Sie direkt beim fertigenden Unternehmen angestellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hierfür ist, dass Sie nach dem Branchentarif bezahlt werden, dem die Masse der Belegschaft angehört. Werfen Sie einen Blick in die Tariftabellen Metall- und Elektroindustrie! Diese Monatsentgelte spielen in einer anderen Liga.
Zulagen
Tarifvertraglich geregelte Zulagen gibt es meist für Wach-/Schichtführer, für Hundeführer oder in bestimmten Einrichtungen wie z.B. militärischen Liegenschaften. Ebenfalls gibt es oft Zulagen für Bereitschaftsdienste, z.B. für eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Werkfeuerwehr. Diese reichen von wenigen Centbeträgen pro Stunde bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bayern gibt es zudem geringfügig mehr Geld, wenn man im Großraum München tätig ist.
Sicherheitsunternehmen bzw. deren Kunden zahlen zudem manchmal freiwillige (widerrufliche) Zulagen. Manchmal gibt es auch Einmal-Prämien für besonders erfolgreiche Einsätze oder für herausragende Arbeitsleistungen. Leider sind diese Art Zulagen aber eher die Ausnahme. Immer häufiger vorzufinden ist aber eine Wechselprämie, also so eine Art „Begrüßungsgeld“. Das allein sollte aber aber nicht unbedingt der alleinige Grund für einen Arbeitgeberwechsel sein.
Konkrete Zahlen
Sie möchten konkrete Zahlen wissen?
Wenn Sie den Artikel bis hier hin gelesen haben, werden Sie merken, dass das schwierig ist, da es von einigen Faktoren wie dem Bundesland, der Tätigkeit, den Arbeitszeiten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhängen kann. Dennoch ein konkretes Beispiel:
Monatslohn im Separatwachdienst mit IHK-Sachkundeprüfung im Jahr 2023 in Bayern:
14,00 Euro pro Stunde
180 Stunden pro Monat
davon
12h Feiertag
16h Sonntag
60h Nacht
Das ergibt ca. 2520 Euro zu versteuerndes Einkommen (brutto) und knapp 420 Euro steuerfreie Zuschläge.Bei Lohnsteuerklasse 1 und ohne Kinder erhält man als Single damit ca. 2170 Euro netto überwiesen. Diese Rechnung dient jedoch nur der Veranschaulichung. Ihr tatsächlich ausbezahlter Lohn kann von zahlreichen Faktoren abhängig sein!
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt im Februar 2023 aktualisiert. Da es regelmäßige Anpassungen sowohl beim Mindestlohn, als auch bei tarifvertraglichen Regelungen gibt, können sich die Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben! (Alle Angaben ohne Gewähr.)
Die Themen der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) sind
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
Datenschutzrecht,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Gewichtung
Besonders wichtig für die Vorbereitung ist, dass manche Themengebiete doppelt zählen. Insbesondere die rechtlichen Inhalte sind bezüglich der Bepunktung stärker gewichtet, nämlich konkret Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Gesetzbuch sowie Straf- und Strafverfahrensrecht.
Die Anzahl der Fragen und die maximal zu erreichenden Punkte in der Übersicht:
Recht der öffentlichen Sicherheit: 4 Fragen / 8 Punkte
Gewerberecht (GewO / BewachV): 4 Fragen / 4 Punkte
Datenschutzrecht (BDSG/DSGVO): 4 Fragen / 4 Punkte
Bürgerliches Recht (BGB): 12 Fragen / 24 Punkte
Straf- / Strafverfahrensrecht: 12 Fragen / 24 Punkte
Waffenrecht (WaffG): 4 Fragen / 4 Punkte
Unfallverhütungsvorschriften: 8 Fragen / 8 Punkte
Umgang mit Menschen: 16 Fragen / 16 Punkte
Sicherheitstechnik: 8 Fragen / 8 Punkte
Prüfungsfragen
Konzentrieren Sie sich beim Lernen am besten auf Prüfungsfragen zu rechtlichen Themen. Hier ist grundsätzliches Wissen relevant (Grundgesetz, z.B.Staatsaufbau-/prinzipien) sowie allem voran die einschlägigen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Klassiker sind Fragen zum grundlegenden Aufbau, zu rechtliche Definitionen, zu Tatbeständen mit ihren Merkmalen bzw. Delikten. Einen starken Fokus sollten Sie außerdem auf die sogenannten Jedermannsrechte (Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe) setzen. Im Bereich der Strafprozessordnung (StPO) ist die in § 127 zu findende Vorläufige Festnahme relevant.
Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erstreckt sich über die oben aufgeführten Themenbereiche.
Rechtsgrundlage ist die Bewachungsverordnung, nämlich § 9 in Verbindung mit § 7 BewachV. Die Auflistung der Prüfungsthemen bzw. Prüfungsinhalte ist in Anlage 2 der BewachV zu finden.
Im diesem Blog des Sachkunde-Infoportals werden immer wieder Fragen vorgestellt, die so oder ähnlich in der Prüfung vorkommen können. Für weitere Insider-Tipps und um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie sich kostenlos zum Newsletter anmelden: https://www.sachkunde-34a.de/insider-tipps-lernunterlagen-34a/
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist eine Einstiegsqualifizierung für Beschäftigte im privaten Sicherheitsgewerbe. Sie dient als Nachweis grundlegender Kenntnisse vor allem hinsichtlich grundlegender rechtlicher Aspekte, die für die Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsdienst relevant sind. Außerdem ist die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung mit Nachweis der IHK eine Voraussetzung, um besondere Bewachungsaufgaben durchführen und sich als Sicherheitsunternehmer selbstständig machen zu dürfen.
Für folgende Tätigkeiten benötigt man verpflichtend einen Sachkundenachweis
Als Sicherheitsmitarbeiter (Arbeitnehmer) benötigen Sie einen Nachweis über eine bei der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher), Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife), Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Tätigkeiten zum Schutz vor Ladendieben (Kaufhaus- bzw. Ladendetektive), Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion) sowie Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion) durchführen.
Der Sinn der Sachkundeprüfung
Warum es die Sachkundeprüfung gibt, hat mehrere Gründe. Wenn Privatpersonen – dazu zählen eben auch Mitarbeitende von Sicherheitsunternehmen – fremdes Leben oder Eigentum bewachen, geht das mit besonderen Pflichten und einer großen Verantwortung einher. Als Sicherheitsmitarbeiter muss man zum einen seine Rechte und die juristischen Grenzen kennen, also wissen, was erlaubt und was verboten ist. Zum anderen ist man auf Grund der Garantenstellung in der Pflicht Schäden vom Auftraggeber/Kunden abzuwenden. Im Gegensatz zur Polizei hat man dabei keine besonderen Befugnisse und man muss daher genau abwägen können, inwieweit man in der bestimmten Situation in die Rechte Dritter eingreifen darf. Geht man zu weit, ist das Risiko groß, selbst wegen Delikten wie Freiheitsberaubung oder Körperverletzung angezeigt zu werden. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutzauftrag nicht nach, kann man wegen Begehen durch Unterlassen ebenfalls vor Gericht landen, wenn es zu einem Schaden kommt. Unter anderem aus diesen – hier beispielhaft aufgeführten Gründen – ist es wichtig, sich das Fachwissen anzueignen, um später über die nötige Handlungssicherheit für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu verfügen.