Archi­ves

34a-Test

Die­se Vor­tei­le bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen für die 34a-Prüfung

Diese Vorteile bietet das Lernen mit Prüfungsfragen für die 34a-Prüfung

Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine bewähr­te Metho­de, die von vie­len Schü­lern genutzt wird, um ihr Ver­ständ­nis und ihre Kennt­nis­se von bestimm­ten The­men zu verbessern. 

War­um die 34a-Vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen sinn­voll ist

Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen erhält man ein Feed­back dar­über, wie gut man den Stoff ver­stan­den hat und kann gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten, um sein Wis­sen zu ver­bes­sern. Man kann Lücken in sei­nem Ver­ständ­nis erken­nen und die­se gezielt schlie­ßen. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back kann man sicher­stel­len, dass man sich kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sert und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen.
Ein wei­te­rer Vor­teil des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die ver­tief­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Lern­in­hal­ten. Beim Beant­wor­ten von Prü­fungs­fra­gen muss man sich inten­si­ver mit den Inhal­ten aus­ein­an­der­set­zen und Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men her­stel­len. Indem man sich ein­ge­hen­der mit den Infor­ma­tio­nen beschäf­tigt, kann man ein tie­fe­res Ver­ständ­nis für das The­ma erlan­gen. Durch das Wie­der­ho­len und Anwen­den der Infor­ma­tio­nen wird das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen ver­bes­sert. Wenn man sich inten­siv mit einem The­ma aus­ein­an­der­setzt und das Gelern­te aktiv anwen­det, bleibt es bes­ser im Gedächt­nis haf­ten.
Auch len­ken Prü­fungs­fra­gen die Auf­merk­sam­keit auf die wich­tigs­ten Aspek­te des Lern­ma­te­ri­als und hel­fen, irrele­van­te Infor­ma­tio­nen aus­zu­schlie­ßen. Indem man sich auf rele­van­te Infor­ma­tio­nen kon­zen­triert, kann das Gehirn die­se bes­ser auf­neh­men und ver­ar­bei­ten. Dies führt zu einem bes­se­ren Ver­ständ­nis des Lern­ma­te­ri­als.
Einer der wich­tigs­ten Vor­tei­le des Ler­nens mit Prü­fungs­fra­gen ist die Simu­la­ti­on einer Prü­fungs­si­tua­ti­on. Dies kann auch dazu bei­tra­gen, die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Prü­fungs­angst kann ein erheb­li­ches Hin­der­nis für den Lern­erfolg sein, da sie dazu füh­ren kann, dass man schlech­ter abschnei­det als man eigent­lich könn­te. Durch das Üben von Prü­fungs­fra­gen kann man sich bes­ser auf die Art der Fra­gen und den Prü­fungs­ab­lauf ein­stel­len. Dies kann dazu bei­tra­gen, die Prü­fungs­angst zu redu­zie­ren und das Selbst­ver­trau­en zu stärken.

Wei­te­re Vor­tei­le des Ler­nens mit Prüfungsfragen

Fazit

Ins­ge­samt bie­tet das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen vie­le Vor­tei­le. Es hilft, das Ver­ständ­nis von Lern­in­hal­ten zu ver­bes­sern, das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen zu stär­ken und die Angst vor Prü­fun­gen zu redu­zie­ren. Durch regel­mä­ßi­ges Feed­back und geziel­tes Üben kann man gezielt an den schwie­ri­gen Stel­len arbei­ten und sei­nen Fort­schritt ver­fol­gen. Das Ler­nen mit Prü­fungs­fra­gen ist eine effek­ti­ve Metho­de, um sich auf Prü­fun­gen vor­zu­be­rei­ten und erfolg­reich abzu­schnei­den. Die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung mit Prü­fungs­fra­gen ist also ein wich­ti­ger Fak­tor zum erfolg­rei­chen Bestehen der IHK-Prü­fung. War­um das Aus­wen­dig­ler­nen allei­ne aber den­noch nicht unbe­dingt zum Bestehen der 34a-Prü­fung reicht, erfah­ren Sie in die­sem Blog-Beitrag.

Tipp: Prü­fungs­fra­gen auf YouTube

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung für Beschäf­tig­te im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be. Sie dient als Nach­weis grund­le­gen­der Kennt­nis­se vor allem hin­sicht­lich grund­le­gen­der recht­li­cher Aspek­te, die für die Tätig­keit im Wach- und Sicher­heits­dienst rele­vant sind. Außer­dem ist die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung mit Nach­weis der IHK eine Vor­aus­set­zung, um beson­de­re Bewa­chungs­auf­ga­ben durch­füh­ren und sich als Sicher­heits­un­ter­neh­mer selbst­stän­dig machen zu dürfen.

Für fol­gen­de Tätig­kei­ten benö­tigt man ver­pflich­tend einen Sachkundenachweis

Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter (Arbeit­neh­mer) benö­ti­gen Sie einen Nach­weis über eine bei der IHK erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewa­chun­gen im Ein­lass­be­reich gast­ge­werb­li­cher Dis­ko­the­ken (Tür­ste­her), Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum (z.B. City­strei­fe), Kon­troll­gän­ge in Haus­rechts­be­rei­chen mit tat­säch­lich öffent­li­chem Ver­kehr, Tätig­kei­ten zum Schutz vor Laden­die­ben (Kauf­haus- bzw. Laden­de­tek­ti­ve), Bewa­chun­gen von Asyl- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) sowie Bewa­chun­gen von zugangs­ge­schütz­ten Groß­ver­an­stal­tun­gen (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) durchführen.

Der Sinn der Sachkundeprüfung

War­um es die Sach­kunde­prüf­ung gibt, hat meh­re­re Grün­de. Wenn Pri­vat­per­so­nen – dazu zäh­len eben auch Mit­ar­bei­ten­de von Sicher­heits­un­ter­neh­men – frem­des Leben oder Eigen­tum bewa­chen, geht das mit beson­de­ren Pflich­ten und einer gro­ßen Ver­ant­wor­tung ein­her. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter muss man zum einen sei­ne Rech­te und die juris­ti­schen Gren­zen ken­nen, also wis­sen, was erlaubt und was ver­bo­ten ist. Zum ande­ren ist man auf Grund der Garan­ten­stel­lung in der Pflicht Schä­den vom Auftraggeber/Kunden abzu­wen­den. Im Gegen­satz zur Poli­zei hat man dabei kei­ne beson­de­ren Befug­nis­se und man muss daher genau abwä­gen kön­nen, inwie­weit man in der bestimm­ten Situa­ti­on in die Rech­te Drit­ter ein­grei­fen darf. Geht man zu weit, ist das Risi­ko groß, selbst wegen Delik­ten wie Frei­heits­be­rau­bung oder Kör­per­ver­let­zung ange­zeigt zu wer­den. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutz­auf­trag nicht nach, kann man wegen Bege­hen durch Unter­las­sen eben­falls vor Gericht lan­den, wenn es zu einem Scha­den kommt. Unter ande­rem aus die­sen – hier bei­spiel­haft auf­ge­führ­ten Grün­den – ist es wich­tig, sich das Fach­wis­sen anzu­eig­nen, um spä­ter über die nöti­ge Hand­lungs­si­cher­heit für die Tätig­keit im Bewa­chungs­ge­wer­be zu verfügen.

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur „geschickt wer­den“ und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, „Beam­ten­deutsch“ ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit „kurz mal anse­hen“ mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


Aktu­el­le Buch­tipps zur Sach­kunde­prüf­ung 34a:

Sach­kun­de-Info­sei­te: Alles neu!

Sachkunde-Infoseite: Alles neu!

Hal­lo an alle Sachkunde-Interessierten!

Seit heu­te prä­sen­tiert sich die Sach­kun­de-Info­sei­te in neu­em Gewand. Die Sei­te wur­de gra­fisch kom­plett über­ar­bei­tet und ist nun auch auf dem Smart­phone gut bedien­bar! Dar­über hin­aus wur­de das Ange­bot erwei­tert. Stel­len Sie Ihre Fra­ge im Forum oder nut­zen Sie die Sei­ten-Suche, wenn Sie Infor­ma­tio­nen zu einem bestimm­ten Sach­kun­de-The­ma benötigen.

Neu­ig­kei­ten stets im Blog

Neu ist außer­dem das Web­log, in dem Sie gera­de die­sen Bei­trag lesen. Ich wer­de hier, immer wenn es Neu­ig­kei­ten zur 34a-Sach­kunde­prüf­ung oder ande­ren Secu­ri­ty-The­men gibt, in kur­zen Bei­trä­gen informieren!

Über mich

Mein Name ist Han­nes Fich­tel, ich bin Prü­fer in ver­schie­de­nen Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz & Sicher­heit bei der IHK. Seit 2006 bin ich in der pri­va­ten Sicher­heit tätig. Aus­ge­hend von der Unter­rich­tung nach § 34a GewO und der Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit, habe ich mich über die Auf­stiegs­fort­bil­dung zum Meis­ter für Schutz und Sicher­heit (IHK) bis hin zum Bache­lor- und Mas­ter­stu­di­um in der Sicher­heits­bran­che wei­ter­ent­wi­ckelt. Ich betrei­be das Sach­kun­de-Info­por­tal und bin bei Fra­gen ger­ne für Sie da!

Impres­sum
arAR