9. مارس 2024
In diesem Beitrag geht es darum, ob man mindestens 18 Jahre alt sein muss oder unter bestimmten Umständen vielleicht auch schon früher in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten darf.
Eigentlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren: Eigentlich!
Wie man hier auf der Internetseite und auch in § 16 der Bewachungsverordnung („Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal“) nachlesen kann, darf mit Bewachungsaufgaben nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist: Eigenverantwortlich als volljähriger Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen im Sicherheitsdienst tätig sein – das ist sozusagen der Standardfall.
Wenn man genauer nachliest, findet man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der derzeit geltenden Fassung der Bewachungsverordnung (BewachV) tatsächlich ein Schlupfloch. Dort steht nämlich, dass neben der Volljährigkeit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzt.
Und in § 8 der BewachV werden dann folgende Abschlüsse aufgelistet:
- geprüfte Werkschutzfachkraft,
- geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
- geprüfter Werkschutzmeister
oder
- bestimmte staatliche Laufbahnabschlüsse bei hoheitlichen Aufgabenträgern (z.B. Polizeivollzug, waffentragender Bereich des Zolldienstes, Feldjäger der Bundeswehr)
oder
- Personen, die ein anerkanntes rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (z.B. an einer deutschen Universität) und zuzüglich an der IHK-Unterrichtung mindestens über die Themenbereiche Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und Grundzüge der Sicherheitstechnik teilgenommen haben
oder
- Personen, die die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Viele der Qualifikation wie den Meister für Schutz und Sicherheit oder das abgeschlossene Jura-Studium wird man – wenn überhaupt – erst mit einem Alter von deutlich über 18 Jahren erreichen. Jedoch sind besonders die oben in fetten Lettern aufgelisteten Qualifikationen auch für minderjährige Absolventen erreichbar.
Worin besteht nun das „Schlupfloch“?
In den meisten deutschen Bundesländern besteht eine Schulpflicht von 9 oder 10 Jahren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jahren regulär dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Es wäre also denkbar, dass man mit einer erfolgreich abgeschlossenen 2‑jährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit noch vor Erreichen des 18. Lebensjahres aktiv als Sicherheitsmitarbeiter tätig werden könnte. Es gibt aber auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die jünger in die Ausbildung gestartet sind oder diese verkürzt haben. Auch solche Absolventen der 3‑jährigen Ausbildung könnten im Sicherheitsgewerbe tätig werden, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Während die zeitliche Diskrepanz in diesen Fällen vermutlich zeitlich nicht besonders ins Gewicht fällt, kann die Ausnahme der bestandenen Sachkundeprüfung tatsächlich ein „Schlupfloch“ darstellen, durch das man als Unter-18-Jähriger in der Bewachung tätig werden darf.
Beispiel:
Sie verlassen die Gesamtschule im Alter von 15 Jahren und beginnen die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ihr Arbeitgeber schickt Sie als erstes zur IHK-Sachkundeprüfung. Sie bestehen.
Von nun an dürfen Sie entsprechend der BewachV Bewachungstätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, obwohl Sie unter 18 Jahren alt sind.
Wie sieht die betriebliche Praxis im Sicherheitsgewerbe aus?
Theorie und Praxis prallen auch hier aufeinander. In der Praxis wird der Sicherheitsunternehmer, der als Arbeitgeber ja eine Fürsorgepflicht hat und weitere rechtliche Vorgaben wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten muss, minderjährige Arbeitnehmer kaum alleine einsetzen – auch wenn er das gem. BewachV dürfte. Generell ist die Alleinarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes ein heißes Thema. Gerade wenn neben Unfallgefahren noch weitere typische Bedrohungen in der Bewachung hinzukommen, wird der Einsatz unerfahrener, minderjähriger Sicherheitskräfte kaum vertretbar sein. Hinzu kommen erhebliche haftungsrechtliche Risiken zusammen mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die für ihr Handeln ggf. nicht (voll) verantwortlich gemacht werden können. Im betrieblichen Alltag wird also im Regelfall keine Alleinarbeit minderjähriger Sicherheitskräfte stattfinden, auch wenn diese alle Voraussetzungen der BewachV erfüllen. Bewährt ist eine Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
Was ist mit minderjährigen Auszubildenden?
Die Qualität der Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe kann man durchaus als durchwachsen bezeichnen. Manche Betriebe geben sich viel Mühe und geben den Azubis die Möglichkeit, verschiedene Bereiche bzw. Sparten der Sicherheitsdienstleistung kennenzulernen. Für andere Betriebe wiederum sind die Azubis vielmehr „billige Arbeitskräfte“. Billig deshalb, weil Azubis nicht selten dem Kunden als ausgelernte Sicherheitsmitarbeiter verkauft und voll berechnet werden, selbst aber bisher nur die Unterrichtung absolviert haben oder formal lediglich Servicetätigkeiten außerhalb der Bewachung ausüben. Es soll hier nicht wenige Unternehmen geben, die sich nicht unbedingt an alle relevanten rechtlichen Vorgaben halten. In der Praxis sind viele Azubis bei Sicherheitsunternehmen bereits 18 Jahre oder erreichen das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Berufsausbildung. Ohnehin gilt für Auszubildende, dass diese ja alltäglich zusammen mit ausgelernten, volljährigen Mitarbeitenden tätig sind. Ausbildende haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem Sorge zu tragen, dass Azubis nicht gefährdet werden. Ein Ausbildungsbeginn für Nicht-Volljährige ist natürlich möglich. Das Ablegen der Sachkundeprüfung zu Beginn der Ausbildung kann hier tatsächlich oft sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass neben dem Alter und der Befähigung die weiteren Vorgaben aus der Bewachungsverordnung wie insbesondere die Zuverlässigkeit erfüllt werden müssen und Wachpersonen im Bewacherregister angemeldet und freigegeben worden sind .
7. أغسطس 2023
Es ist richtig, dass eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitsbranche ein hartes Pflaster sein kann. Die Arbeitsbedingungen sind in manchen Bereichen wirklich schlecht. Jedoch variiert die Situation auch von Unternehmen zu Unternehmen teilweise deutlich. Nicht selten bieten sich durch einen Wechsel bessere Karrierechancen, die Möglichkeit neue Erfahrungen zu sammeln und ein komfortableres Arbeitsumfeld.
Schritt 1: Analysieren Sie die Situation genau!
Wichtig ist es zu wissen, was die Ursachen für die eigene Unzufriedenheit sind und die eigenen Motivatoren zu kennen. Analysieren Sie die Gründe für die Unzufriedenheit: Identifizieren Sie genau, was Sie unglücklich macht. Sind es das Arbeitsumfeld, die Aufgaben, das Team, die Entlohnung oder die Unternehmenskultur? Je besser Sie die Ursachen verstehen, desto leichter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das private Umfeld eine Rolle oder eine Änderungen der persönlichen Bedürfnisse. Berücksichtigen daher auch diese Aspekte bei Ihrer Analyse!
Schritt 2: Durchdenken Sie Ihre Möglichkeiten und wägen Sie die Optionen gegeneinander ab!
Ein nächster Schritt wären ein Brainstorming und Recherchen bezüglich der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten:
Welche Chancen habe ich? Wie hoch sind die Risiken? Was passiert, wenn…? usw.
Viele der folgenden Möglichkeiten kosten kein Geld, sondern nur Überwindung. Einige Optionen sind jedoch durchaus zeit- und kostenintensiv oder auch langwierig.
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Rechte als Arbeitnehmer in der privaten Sicherheitsbranche informiert sind. Dies umfasst Dinge wie Mindestlohn, Arbeitszeitgesetze, Urlaubsansprüche und Überstundenregelungen. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber diese einhält.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie mit Ihrer Bezahlung oder Ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden sind, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Vielleicht kann eine offene Diskussion dazu beitragen, Verbesserungen herbeizuführen. Vielleicht kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Möglichkeiten bieten, sich weiterzubilden oder zu spezialisieren, um Ihre Karriereaussichten und ‑chancen zu verbessern.
- Wechseln Sie das Tätigkeitsfeld (innerhalb des Unternehmens): Die private Sicherheitsbranche ist vielseitig. Viele private Sicherheitsdienstleister bieten verschiedene Dienstleistungen an. Vielleicht ist ein anderer Bereich besser für Sie geeignet. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber, bewerben Sie sich intern auf eine andere Stelle. Manchmal hilft eine interne Versetzung in einen anderen Aufgabenbereich.
- Schließen Sie sich der Gewerkschaft an: In Deutschland gibt es Gewerkschaften, die sich für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzen – für die Bewachungsdienstleistung ist das die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Wenn Sie Mitglied werden, können Sie von deren kollektiver Verhandlungsmacht profitieren und gemeinsam mit anderen Arbeitnehmern für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne kämpfen.
- Suchen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten: Wenn Sie sich weiterbilden oder spezialisieren, können Sie Ihre Karriereaussichten verbessern und oft deutlich höhere Löhne verdienen. Überlegen Sie, welche zusätzlichen Qualifikationen für Ihren Job hilfreich sein könnten und suchen Sie nach entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie haben im Anschluss mehr Handlungsoptionen und sind gefragter.
- Vernetzen Sie sich mit Anderen: Viele Jobperspektiven kommen über Empfehlungen und persönliche Kontakte zustande. Außerdem bietet der Kontakt zu anderen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Wenn Sie über ein starkes Netzwerk verfügen, kann einem das zu neuen Perspektiven verhelfen. Neben dem persönlichen Austausch sind Online-Plattformen wie Xing oder Linkedin empfehlenswert.
- Suchen Sie nach einem anderen Arbeitgeber: Wenn alle oben genannten Schritte nicht zu Verbesserungen führen, kann es sinnvoll sein, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen. Es gibt sicherlich Unternehmen in der privaten Sicherheitsbranche, die bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bieten.
- Last but not least: Machen Sie es besser und starten Sie in die Selbstständigkeit! Natürlich sollte dieser Schritt sehr gut durchdacht sein. Oft ist es eine Option sich nebenbei selbstständig zu machen und so nach und nach mit weniger Risiko zu starten. Denken Sie aber daran, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber mitspielen muss. Eine Möglichkeit kann z.B. auch eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent in der Sicherheitsbranche sein.
Schritt 3: Legen Sie Ihre persönlichen Ziele fest!
Nur, wenn man möglichst genau weiß, was man erreichen möchte, kann man konkret darauf hinwirken. Um sich selbst zu motivieren, ist es sehr sinnvoll, die eigenen Ziele aufzuschreiben und zu visualisieren. Hilfreich kann es auch sein, die sogenannte SMART-Regel zu nutzen um die eigenen Ziele festzulegen.
Die SMART-Regel ist ein Akronym, das als Leitfaden für die Formulierung von klaren und gut definierten Zielen dient. Es hilft dabei, Ziele so zu formulieren, dass sie realistisch und erreichbar sind. Die SMART-Regel steht für die folgenden Kriterien:
- Spezifisch (Specific): Das Ziel sollte klar und präzise formuliert sein, so dass wenig Interpretationsspielraum besteht und man sich seinem Ziel ganz bewusst ist.
- Messbar (Measurable): Das Ziel sollte messbar sein, damit der Fortschritt überwacht und der Erfolg objektiv beurteilt werden kann. Man kann es durch quantitative oder qualitative Kennzahlen definiert.
- Ausführbar (Achievable): Das Ziel sollte erreichbar sein. Es sollte eine Herausforderung darstellen, aber von Ihnen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden können.
- Realistisch (Realistic): Das Ziel sollte realistisch sein, also unter den tatsächlich gegebenen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden können.
- Terminiert (Time-bound): Das Ziel sollte einen klaren Zeitrahmen haben, bis wann es erreicht werden soll. Eine klare Deadline fördert die Motivation und den Fokus auf das Erreichen des Ziels.
Hier ist ein Beispiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel formuliert wurde:
Nicht-SMART-Ziel: Ich möchte mehr Geld verdienen.
SMART-Ziel: Ich möchte mein monatliches Einkommen um 20% steigern, indem ich in den nächsten sechs Monaten eine Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft abschließe und direkt im Anschluss von meinem Arbeitgeber entsprechend eingesetzt werde.
Durch die Anwendung der SMART-Regel wird das Ziel konkret, messbar, erreichbar, relevant und hat eine klare zeitliche Vorgabe. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Ziel erfolgreich erreichen.
Schritt 4: Machen Sie sich einen „Schlachtplan“, um Ihre Ziele zu erreichen!
Nun geht es an die Umsetzungsplanung. Planen Sie die Maßnahmen, die auf Ihre Ziele einzahlen, z.B.:
- Wann rede ich mit meinem Chef über eine bessere Entlohnung? Bitten Sie um ein Gespräch, schicken Sie Terminvorschläge!
- Was bieten andere Unternehmen an? Recherchieren Sie Stellenangebote!
- Was verdiene ich nach einer Weiterbildung? Prüfen Sie den für Sie gültigen Tarifvertrag!
- Wie viel Zeit kann ich mir frei räumen, um mich weiterzubilden? Reden Sie mit Ihrem Partner über Ihre Pläne!
- Funktioniert meine Idee für die Selbstständigkeit? Erarbeiten Sie einen Businessplan!
- Was kostet mich eine Aufstiegsfortbildung? Informieren Sie sich über Kosten und staatliche Förderungen!
- Wie haben es andere Kollegen gemacht? Vernetzen Sie sich und tauschen Sie sich aus!
Oft macht es Sinn, verschiedene Ansätze parallel anzugehen und sich außerdem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Priorisieren Sie Ihre Ziele! Verbinden Sie die verschiedenen Maßnahmen mit Ihren Zielen. Machen Sie sich Kalendereinträge und arbeiten Sie fokussiert daran, Zwischenziele und Meilensteine zu erreichen!
Lassen Sie sich von Rückschlägen nicht aus der Bahn werfen! Bleiben Sie hartnäckig, konzentriert und positiv!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps helfen, Ihre individuelle Situation zu verbessern.