Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Meister für Schutz und Sicherheit sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Studiumabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
In diesem Beitrag geht es darum, ob man mindestens 18 Jahre alt sein muss oder unter bestimmten Umständen vielleicht auch schon früher in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten darf.
Eigentlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren: Eigentlich!
Wie man hier auf der Internetseite und auch in § 16 der Bewachungsverordnung („Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal“) nachlesen kann, darf mit Bewachungsaufgaben nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist: Eigenverantwortlich als volljähriger Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen im Sicherheitsdienst tätig sein – das ist sozusagen der Standardfall.
Wenn man genauer nachliest, findet man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der derzeit geltenden Fassung der Bewachungsverordnung (BewachV) tatsächlich ein Schlupfloch. Dort steht nämlich, dass neben der Volljährigkeit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzt.
Und in § 8 der BewachV werden dann folgende Abschlüsse aufgelistet:
geprüfte Werkschutzfachkraft,
geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
geprüfter Werkschutzmeister
oder
bestimmte staatliche Laufbahnabschlüsse bei hoheitlichen Aufgabenträgern (z.B. Polizeivollzug, waffentragender Bereich des Zolldienstes, Feldjäger der Bundeswehr)
oder
Personen, die ein anerkanntes rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (z.B. an einer deutschen Universität) und zuzüglich an der IHK-Unterrichtung mindestens über die Themenbereiche Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und Grundzüge der Sicherheitstechnik teilgenommen haben
oder
Personen, die die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Viele der Qualifikation wie den Meister für Schutz und Sicherheit oder das abgeschlossene Jura-Studium wird man – wenn überhaupt – erst mit einem Alter von deutlich über 18 Jahren erreichen. Jedoch sind besonders die oben in fetten Lettern aufgelisteten Qualifikationen auch für minderjährige Absolventen erreichbar.
Worin besteht nun das „Schlupfloch“?
In den meisten deutschen Bundesländern besteht eine Schulpflicht von 9 oder 10 Jahren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jahren regulär dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Es wäre also denkbar, dass man mit einer erfolgreich abgeschlossenen 2‑jährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit noch vor Erreichen des 18. Lebensjahres aktiv als Sicherheitsmitarbeiter tätig werden könnte. Es gibt aber auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die jünger in die Ausbildung gestartet sind oder diese verkürzt haben. Auch solche Absolventen der 3‑jährigen Ausbildung könnten im Sicherheitsgewerbe tätig werden, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Während die zeitliche Diskrepanz in diesen Fällen vermutlich zeitlich nicht besonders ins Gewicht fällt, kann die Ausnahme der bestandenen Sachkundeprüfung tatsächlich ein „Schlupfloch“ darstellen, durch das man als Unter-18-Jähriger in der Bewachung tätig werden darf.
Beispiel:
Sie verlassen die Gesamtschule im Alter von 15 Jahren und beginnen die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ihr Arbeitgeber schickt Sie als erstes zur IHK-Sachkundeprüfung. Sie bestehen.
Von nun an dürfen Sie entsprechend der BewachV Bewachungstätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, obwohl Sie unter 18 Jahren alt sind.
Wie sieht die betriebliche Praxis im Sicherheitsgewerbe aus?
Theorie und Praxis prallen auch hier aufeinander. In der Praxis wird der Sicherheitsunternehmer, der als Arbeitgeber ja eine Fürsorgepflicht hat und weitere rechtliche Vorgaben wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten muss, minderjährige Arbeitnehmer kaum alleine einsetzen – auch wenn er das gem. BewachV dürfte. Generell ist die Alleinarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes ein heißes Thema. Gerade wenn neben Unfallgefahren noch weitere typische Bedrohungen in der Bewachung hinzukommen, wird der Einsatz unerfahrener, minderjähriger Sicherheitskräfte kaum vertretbar sein. Hinzu kommen erhebliche haftungsrechtliche Risiken zusammen mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die für ihr Handeln ggf. nicht (voll) verantwortlich gemacht werden können. Im betrieblichen Alltag wird also im Regelfall keine Alleinarbeit minderjähriger Sicherheitskräfte stattfinden, auch wenn diese alle Voraussetzungen der BewachV erfüllen. Bewährt ist eine Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
Was ist mit minderjährigen Auszubildenden?
Die Qualität der Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe kann man durchaus als durchwachsen bezeichnen. Manche Betriebe geben sich viel Mühe und geben den Azubis die Möglichkeit, verschiedene Bereiche bzw. Sparten der Sicherheitsdienstleistung kennenzulernen. Für andere Betriebe wiederum sind die Azubis vielmehr „billige Arbeitskräfte“. Billig deshalb, weil Azubis nicht selten dem Kunden als ausgelernte Sicherheitsmitarbeiter verkauft und voll berechnet werden, selbst aber bisher nur die Unterrichtung absolviert haben oder formal lediglich Servicetätigkeiten außerhalb der Bewachung ausüben. Es soll hier nicht wenige Unternehmen geben, die sich nicht unbedingt an alle relevanten rechtlichen Vorgaben halten. In der Praxis sind viele Azubis bei Sicherheitsunternehmen bereits 18 Jahre oder erreichen das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Berufsausbildung. Ohnehin gilt für Auszubildende, dass diese ja alltäglich zusammen mit ausgelernten, volljährigen Mitarbeitenden tätig sind. Ausbildende haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem Sorge zu tragen, dass Azubis nicht gefährdet werden. Ein Ausbildungsbeginn für Nicht-Volljährige ist natürlich möglich. Das Ablegen der Sachkundeprüfung zu Beginn der Ausbildung kann hier tatsächlich oft sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass neben dem Alter und der Befähigung die weiteren Vorgaben aus der Bewachungsverordnung wie insbesondere die Zuverlässigkeit erfüllt werden müssen und Wachpersonen im Bewacherregister angemeldet und freigegeben worden sind .
Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie man in der privaten Sicherheitsbranche ordentlich Geld verdienen kann. Geht das überhaupt? Hier finden Sie verschiedene Strategien und Ansätze um Cash zu machen.
Von sauberen und unsauberen Methoden
In der Welt der privaten Sicherheit gibt es viele Wege, um erfolgreich zu sein – einige legal, andere… nun ja, etwas zweifelhaft. Wir alle haben von den Geschichten gehört: Der eine, der seine Alarmanlagenkarriere mit einem kleinen Einbruch startete, der Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Dinge mitnimmt statt darauf aufzupassen, der Insider, der zuvor im Wachdienst arbeitete oder Geldtransporteure auf Abwegen.
Aber hey, wir reden hier nicht von illegalen Machenschaften! Nein, nein, in diesem Blogbeitrag geht es darum, wie man in der privaten Sicherheitsbranche gut Geld verdienen kann, ohne dabei Gesetze zu brechen. Also lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem rechtschaffenen Vermögen in der Sicherheitswelt erkunden.
Schnell reich werden in der privaten Sicherheit?
Zugegeben: Dieser Artikel grenzt an Clickbaiting. Es ist ja bekannt, dass die klassische Sicherheitsbranche ingesamt ein Niedriglohnsektor ist. Viele eher gering qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter schrubben unzählige Stunden in ungesunder Schichtarbeit, um halbwegs gut über die Runden zu kommen. Gerade bei der derzeitigen Inflation und steigenden Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Strom, Pkw,…) wird es immer schwieriger mit dem vergleichsweise geringen Einkommen klar zu kommen. Schnell und einfach in der Sicherheitsbranche reich zu werden ist eine Illusion: Vielmehr braucht es Wissen, Fleiß, Mut, Ehrgeiz, Kontakte und den richtigen Masterplan.
10 Ansätze um in der Security erfolgreich zu sein
Hier sind zehn Ansätze, die Sie verfolgen können, um besser zu verdienen und gegebenenfalls tatsächlich reich zu werden. Reich an Wissen, reich an Erfahrung und dann möglicherweise auch reich an monetären Mitteln:
Bilden Sie sich fort und entwickeln Sie sich persönlich weiter! Durch Bildung und persönliche Kompetenzen setzen Sie den Grundstock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Masse, sondern heben Sie sich von den anderen ab. Ja – das ist anstrengend und man wird von seinem Umfeld zunächst möglicherweise abfällig beäugt und belächelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
Knüpfen Sie Kontakte! Das richtige Netzwerk kann enorm wichtig sein. Zum einen kann dies oft motivierend sein, da man sich mit Gleichgesinnten umgibt, die Ideen haben und ebenfalls vorankommen wollen. Zum anderen kann der Austausch auch ansprechende Jobperspektiven, neue Aufträge oder andere Vorteile ermöglichen.
Gehen Sie bewusst Risiken ein! Es geht nicht darum, irgendwelche unkalkulierbaren Risiken in Kauf zu nehmen, um Erfolg zu haben, z.B. finanziell alles auf eine Karte zu setzen. Dennoch: Ohne Veränderung herrscht Stillstand. Der Sprung ins kalte Wasser, ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder andere Veränderungen haben oft Positives bewirkt. Sie können dazu durchaus auch auf mehrere Pferde setzen und schauen, was am besten funktioniert.
Machen Sie sich selbstständig! Als Unternehmer haben Sie mehr Möglichkeiten, um das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und ein besseres Einkommen zu erzielen. Zugleich können Sie mit dem richtigen Businesskonzept hohe Margen erzielen und Skaleneffekte nutzen, z.B. wenn Sie irgendwann über einen eigenen Mitarbeiterstamm verfügen. Wichtig sind hier ein funktionierender Businessplan und die nötigen Fähigkeiten, um als Unternehmer erfolgreich zu sein.
Setzen Sie auf Zukunftsthemen! Moderne Technologien halten auch im privaten Sicherheitssektor Einzug: Mit Cybersecurity, Drohnen, künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung, professioneller Sicherheitsberatung und Abo-Diensten könnten Sie glückliche Abnehmer sowohl innerhalb der Sicherheitsbranche als auch im Privatkundenumfeld finden. Hier sind ihre Ideen und Markbeobachtung gefragt.
Gehen Sie die Extrameile! Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als andere. Arbeiten Sie hart und verfolgen Sie Tag für Tag ihre Ziele. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, sondern ist das Ergebnis von hervorragenden Leistungen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
Spezialisieren Sie sich!
Egal ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Unternehmer Leistungen anbieten: Liefern Sie Ihren Kunden ein Alleinstellungsmerkmal – also etwas, das andere so nicht anbieten. So stechen Sie aus der Masse hervor. Sie können das beispielsweise durch herausragende Qualifikationen und besondere Services erreichen.
Erarbeiten Sie sich einen finanziellen Grundstock! Ein gewisses Startkapital ist häufig eine wesentliche Voraussetzung, wenn Sie durchstarten möchten. Zur Schaffung eines finanziellen Grundstocks sind bestimmte Bereiche der private Sicherheit gar nicht so schlecht. Beispielsweise im Geld- und Werttransport kann man binnen vergleichsweise kurzer Zeit gut verdienen, genauso als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen, als Sicherheitsmitarbeiter im eigenen Werkschutz von Industrieunternehmen oder eben generell in Leitungs- bzw. Führungspositionen wie z.B. als Meister für Schutz und Sicherheit.
Versuchen Sie möglichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen! Vor allem als Arbeitnehmer, aber auch als Selbstständiger tauschen Sie Ihre Lebenszeit gegen Geld. Sie bieten also eine Stunde Dienstleistung und erhalten dafür einen Stundenlohn bzw. berechnen Ihren Stundensatz. Auf diese Weise können Sie kaum reich werden. Denn der Tag hat nur 24 Stunden. Versuchen Sie etwas zu bieten, das Kunden weitgehend entkoppelt von Ihrer eigenen Zeit nutzen können, beispielsweise digitale Angebote wie Online-Kurse oder skalieren Sie ihr Business, z.B. auch indem Sie eigene Mitarbeiter einstellen.
Nutzen Sie ihre Stärken! Was ist damit gemeint?
Wenn Sie gut mit fremden Menschen kommunizieren können, wäre möglicherweise eine Nebentätigkeit im Vertrieb oder in der Jobvermittlung etwas. Durch Provisionen lassen sich damit auch in der Sicherheitsbranche hohe Einkommen realisieren.
Wenn Sie gut im Planen und Organisieren sind, wäre eventuell eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Sicherheitskonzeption oder der Vorbereitung von Veranstaltungen etwas für Sie.
Wenn Sie gut im Verfassen von Texten sind, könnten Sie ein eigenes Buch im Kontext private Sicherheit herausbringen.
Wenn Sie gut präsentieren können, warum versuchen Sie es nicht mit gelegentlichen Tätigkeiten für ein Schulungsunternehmen?
Das sind alles nur Beispiele, aber wie Sie sehen, gibt es prinzipiell recht viele Möglichkeiten um aufzustocken oder sogar noch mehr daraus zu machen.
Fazit
In der privaten Sicherheitsbranche reich zu werden ist – genau wie in anderen Branchen auch – möglich, aber statistisch gesehen eher unwahrscheinlich. Definitiv machbar aber ist es, sich etwas hinzu zu verdienen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und erste Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Sicherlich immer sinnvoll ist es, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, da dies wichtige Erfolgskriterien sind und besser ausgebildetes Personal auch besser bezahlt wird.
Wenn Sie Ideen haben und Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, freue ich mich über einen Kommentar!
Darum herum reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klassische Sicherheitsgewerbe ist ein Niedriglohnsektor!
Dennoch: Die Sicherheitsbranche bietet Abwechslung, verantwortungsreiche, aufregende und auch ruhige Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Runden. Doch – was verdient man als Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundenachweis?
Worauf es beim Verdienst in der Sicherheitsbranche ankommt…
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe entscheiden oder einen neuen Arbeitgeber suchen, spielen die finanziellen Aspekte ganz sicher eine große Rolle. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die zu einem guten Stundenlohn beitragen. Die wichtigsten Aspekte für eine ansprechendere Entlohnung finden Sie nachfolgend.
Aus- und Weiterbildungsstand
Klar, je besser Sie ausgebildet sind, desto höher sind die Verdienstmöglichkeiten. Als ungelernte Sicherheitskraft nur mit Unterrichtung nach § 34a GewO werden Sie sehr oft nicht viel mehr als den Mindestlohn bezahlt bekommen. Mit der Sachkundeprüfung können Sie mit überschaubarem Aufwand gleich ein gutes Stück mehr Grundstundenlohn erzielen. Noch weiter hinaus geht es mit der Weiterbildung zur Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder mit einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Der Mindestlohn liegt übrigens bundesweit seit 1. Januar 2023 bei 12,43 Euro pro Stunde. Die Erhöhung auf 13 Euro pro Stunde ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen zum Beispiel in Erster Hilfe oder im Brandschutz (z.B. als Brandschutzhelfer) sind sehr hilfreich und steigern den Marktwert von Sicherheitskräften. Nicht immer wirken diese sich direkt auf den Stundenlohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Pluspunkt bei Bewerbungen. Als Zusatzqualifikationen kommen unter anderem folgende in Frage:
Brandschutzhelfer
Evakuierungshelfer
Aufzugsbefreiung (Personenbefreiung aus Aufzügen)
Lehrgang Grundwissen Strahlenschutz und Dekontamination
Waffensachkundeprüfung
Ebenso wenig zu unterschätzen sind interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, allen voran zumindest Basics in der englischen Sprache.
Tätigkeit
Das Sicherheitsgewerbe hat viele Facetten und daher sind auch die Tätigkeiten, die Sicherheitsmitarbeiter ausüben, sehr vielseitig. Entsprechend gibt es hier teils gravierende Lohnunterschiede. Sicherungstätigkeiten wie z.B. Separatwachdienste und simple Bewachungstätigkeiten sind häufig eher schlecht bezahlt. Mit Tätigkeiten, bei denen besondere Kompetenzen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzielen. Beispielsweise in der Luftsicherheit, im Bereich Geld- und Werttransport, bei der Tätigkeit in kerntechnischen Anlagen, in der U- und S‑Bahn-Bewachung oder als NSL-Fachkraft in Notruf- und Serviceleitstellen ist der Verdienst oft signifikant höher als im Branchendurchschnitt. Die genaue Höhe des Lohnes zur Tätigkeit können Sie den Tarifverträgen entnehmen. Wenn solche als allgemeinverbindlich erklärt worden sind, was meist der Fall ist, gelten diese für alle Mitarbeitenden. (Fügen Sie der Google-Suche am besten noch das Bundesland hinzu, um die Ergebnisse einzugrenzen.)
Arbeitszeiten
Wer bereits in der Branche tätig ist und im Schichtdienst arbeitet kennt es: Häufig leiden Biorhythmus und Privatleben unter den wechselnden Arbeitszeiten. Das Arbeiten in der Nachtschicht, an Sonntagen und an Feiertagen bietet aber oft entscheidende finanzielle Vorteile. Abhängig vom Bundesland/Tarifvertrag lassen sich Nacht‑, Sonn- und Feiertagszuschläge erzielen, die sich sehen lassen können. Noch dazu sind diese steuerfrei! An Feiertagen sind vielerorts 100% Zuschlag möglich, d.h. zum eigentlichen Tageslohn erhält man die selbe Summe nochmal – aber steuerfrei! Auf den Monat gesehen lassen sich so – natürlich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Feiertagsstunden mehrere hundert Euro on top verdienen. Gerade rund um den Jahreswechsel oder an Ostern kann das eine lukrative Angelegenheit sein.
Überstunden/Mehrarbeit
Überstunden sind natürlich ein Teilaspekt der Arbeitszeiten. Dennoch möchte ich diesem Aspekt hier einen separaten Punkt widmen. Warum? Weil erfahrungsgemäß in der Sicherheitsbranche verdammt viele Überstunden geschoben werden, oft auch deutlich mehr als rechtlich zulässig ist und mit zu wenig Pausen zwischen den Einsätzen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das mitmachen wollen und tatsächlich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stunden pro Monat arbeiten sollten. Mein Tipp wäre an dieser Stelle eher in eine Weiterbildung zu investieren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tauschen: Memento Mori – auch Ihre Lebenszeit ist begrenzt. Setzen Sie Prioritäten und treffen Sie eine für Sie gute Entscheidung, auch für Ihre Zukunft.
Bundesland
Wie in anderen Branchen auch, gibt es im privaten Sicherheitssektor ein West-Ost-Gefälle. Früher waren diese Lohnunterschiede richtig krass. Sicherheitsmitarbeiter in Berlin verdienten in manchen Bereichen nicht einmal die Hälfte derer, die in Bayern tätig waren. Zu den am besten bezahlten Bundesländern gehören in der Regel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Zu den am schlechtesten bezahlten gehören nach wie vor die neuen Bundesländer, also zum Beispiel Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Geraden in den ostdeutschen Bundesländern konnte man sich mit einem Job als Sicherheitsmitarbeiter noch vor einigen Jahren kaum über Wasser halten. Durch den Mindestlohn und die allmähliche Annäherung der Tarifverträge relativieren sich die Unterschiede aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht vergessen, dass dort, wo man mehr verdient, meist auch die Lebenshaltungskosten (vor allem Mieten) höher sind. Überlegen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedanken spielen – ob sich ein Umzug wirklich für Sie lohnt.
Branche
Viele denken bei der Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz klassisch an das Sicherheitsunternehmen, das als Dienstleister externe Kunden betreut. Während früher in den Fabriken altgediente Mitarbeitende gegen Ende des Arbeitslebens zum Werkschutz gekommen sind, um dort die letzten Berufsjahre weniger anstrengende Tätigkeiten zu verrichten, hat sich die Situation heutzutage stark verändert. Professionelle, externe Sicherheitsdienstleister betreuen als Kunden eine Vielzahl an Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie oder dem öffentlichen Sektor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahrzehntelangen Trends zum Outsourcing. Den internen Werkschutz. Vor allem in der Industrie sind Objekt- und Werkschutztätigkeiten, wenn Sie direkt beim fertigenden Unternehmen angestellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hierfür ist, dass Sie nach dem Branchentarif bezahlt werden, dem die Masse der Belegschaft angehört. Werfen Sie einen Blick in die Tariftabellen Metall- und Elektroindustrie! Diese Monatsentgelte spielen in einer anderen Liga.
Zulagen
Tarifvertraglich geregelte Zulagen gibt es meist für Wach-/Schichtführer, für Hundeführer oder in bestimmten Einrichtungen wie z.B. militärischen Liegenschaften. Ebenfalls gibt es oft Zulagen für Bereitschaftsdienste, z.B. für eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Werkfeuerwehr. Diese reichen von wenigen Centbeträgen pro Stunde bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bayern gibt es zudem geringfügig mehr Geld, wenn man im Großraum München tätig ist.
Sicherheitsunternehmen bzw. deren Kunden zahlen zudem manchmal freiwillige (widerrufliche) Zulagen. Manchmal gibt es auch Einmal-Prämien für besonders erfolgreiche Einsätze oder für herausragende Arbeitsleistungen. Leider sind diese Art Zulagen aber eher die Ausnahme. Immer häufiger vorzufinden ist aber eine Wechselprämie, also so eine Art „Begrüßungsgeld“. Das allein sollte aber aber nicht unbedingt der alleinige Grund für einen Arbeitgeberwechsel sein.
Konkrete Zahlen
Sie möchten konkrete Zahlen wissen?
Wenn Sie den Artikel bis hier hin gelesen haben, werden Sie merken, dass das schwierig ist, da es von einigen Faktoren wie dem Bundesland, der Tätigkeit, den Arbeitszeiten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhängen kann. Dennoch ein konkretes Beispiel:
Monatslohn im Separatwachdienst mit IHK-Sachkundeprüfung im Jahr 2023 in Bayern:
14,00 Euro pro Stunde
180 Stunden pro Monat
davon
12h Feiertag
16h Sonntag
60h Nacht
Das ergibt ca. 2520 Euro zu versteuerndes Einkommen (brutto) und knapp 420 Euro steuerfreie Zuschläge.Bei Lohnsteuerklasse 1 und ohne Kinder erhält man als Single damit ca. 2170 Euro netto überwiesen. Diese Rechnung dient jedoch nur der Veranschaulichung. Ihr tatsächlich ausbezahlter Lohn kann von zahlreichen Faktoren abhängig sein!
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt im Februar 2023 aktualisiert. Da es regelmäßige Anpassungen sowohl beim Mindestlohn, als auch bei tarifvertraglichen Regelungen gibt, können sich die Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben! (Alle Angaben ohne Gewähr.)
Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.
Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…
Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!
Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…
geprüfte Werkschutzfachkraft (WSFK) oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SSS) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS),
als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (MSS),
als geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin,
…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.
Ich habe die sogenannten „Werkschutzlehrgänge“ erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?
Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1–2 oder 1–4) sind – ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft – nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.
Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?
Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie – egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht – die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder ‑feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.
Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?
Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung – mindestens für den mittleren Dienst – erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.
Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?
Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.
Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?
Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für „altgediente“ Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen „Bestandsschutz“ gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht. Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem „Wissens-Update“!
Achtung: Sonderfälle!
Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.) Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!