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Nied­rig­lohn­sek­tor

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicherheitskraft: Was tun, wenn der Chef Dienste streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die „Durst­stre­cke“ aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her – dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den – dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel „Voll­zeit“ steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man – natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

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