25. يوليو 2023
Im Jahr 2019 wurde das staatliche und bundesweit geltende Bewacherregister neu eingeführt, das für die private Sicherheitsbranche verpflichtend ist. Sie erfahren in diesem Beitrag, was Sinn und Zweck des Bewacherregisters sind, wer dort Einträge vornimmt, was es mit der Bewacher-ID auf sich hat und Vieles mehr, das Sie als Security-Mitarbeiter – vor allem aber als Gewerbetreibender in der Sicherheitsbranche – wissen sollten.
Das Bewacherregister findet man übrigens im Internet unter www.bewacherregister.de
Grundlegendes über das Bewacherregister (BWR)
Das deutsche Bewacherregister ist ein zentrales und digitales Register, das Informationen über Bewachungspersonal (Sicherheitsmitarbeiter) sowie zum Bewachungsgewerbetreibenden (Sicherheitsunternehmer) und zum Gewerbebetrieb (Sicherheitsunternehmen) enthält. Für das Bewachungsrecht und damit auch für das Bewacherregister fachlich zuständig ist seit Juli 2020 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als Bundesbehörde für das operative Führen des Registers zuständig ist seit Oktober 2022 das Statistische Bundesamt (Destatis):
Seit der Einführung des Bewacherregisters (BWR) sind alle Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe verpflichtet, ihre Unternehmen und ihr Sicherheitspersonal im BWR zu registrieren. Zukünftig dürfen nur die Behörden, die für die Durchsetzung der Bewachungsgesetze zuständig sind, Änderungen an den Einträgen natürlicher Personen vornehmen. Zu diesem Zweck geben die Gewerbetreibenden im BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identität und Erreichbarkeit des Sicherheitspersonals an.
Etwa 1300 kommunale Ordnungsämter und andere zuständige Behörden der Länder überprüfen die gemachten Angaben, genehmigen oder lehnen Gewerbebetriebe und Sicherheitspersonal ab. Hierbei greifen sie über das BWR auf Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bezüglich der Qualifikation und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Zuverlässigkeit zurück.
Wenn jemand im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss er eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Bewacherregister erfasst. Das Register enthält außerdem Informationen über die berufliche Qualifikation sowie Angaben zur Identität der registrierten Person.
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, vor der Einstellung eines Sicherheitsmitarbeiters (Bewachers) eine Abfrage im Bewacherregister durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur geeignete und zuverlässige Personen im Sicherheitsbereich beschäftigt werden.
Das Bewacherregister soll somit dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität im Sicherheitsgewerbe zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die private Sicherheitsbranche zu stärken.
Was ist ist die Bewacherregisteridentifikationsnummer?
Die Bewacherregisteridentifikationsnummer (kurz: Bewacher-ID) ist eine individuelle Kennnummer, die eine klare Identifikation und Zurordnung ermöglicht. Eine Bewacher-ID wird bei der erstmaligen Eintragung in das Register zugewiesen. Die ID eines Sicherheitsmitarbeitenden hat auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestand, d.h. sie bleibt für eine Person immer die selbe – zumindest wenn man ohne längere Unterbrechungen durchgängig in der Sicherheitsbranche tätig ist. Auch Bewachungsgewerbetreibende, also Sicherheitsunternehmer, erhalten eine solche 7‑stellige Kennnummer.
Wie erhalte ich als Arbeitnehmer eine Bewacher-ID?
Wenn Sie neu in der privaten Sicherheitsbranche tätig werden, erhalten Sie Ihre Bewacher-ID mit der erstmaligen Eintragung in das Bewacherregister. Die Erstmeldung erfolgt hierbei durch Ihren (potenziellen) Arbeitgeber. Wenn Sie das Sicherheitsunternehmen wechseln, sollten Sie Ihre Bewacher-ID direkt beim bisherigen Arbeitgeber erfragen. Der Vorteil liegt darin, dass eine sofortige Freigabe durch den schnelleren Registerabgleich beim neuen Arbeitgeber erfolgen kann. Ihre Bewacher-ID sollten Sie auch als Angabe auf dem Dienstausweis finden.
Muss ich für die Bewacher-ID bezahlen, wenn ich in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten will?
Nein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen, die durch die (erstmalige) Eintragung der Wachperson ins Bewacherregister entstehen. Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, dem neuen Mitarbeitenden diese Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom ersten Lohn abzuziehen. Ein solches Verhalten ist wenig seriös. Anders sieht es natürlich aus, wenn man als potenzielle Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben (z.B. zu Vorstrafen) macht: Fair Play für beide Seiten!
Darf ich mit einer Bewacher-ID sämtliche Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche ausüben?
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder zusätzliche Qualifikationen wie die Waffensachkunde. Außerdem kann es sein, dass die zuständige Behörde das Tätigwerden an bestimmte Bedingungen knüpft oder z.B. auf Grund von Vorstrafen die Aufnahme der Beschäftigung komplett untersagt.
Darf ich ohne Bewacher-ID in einem Sicherheitsunternehmen arbeiten?
Grundsätzlich nicht, es kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an: Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder fremdes Eigentum bewachen, ist ein Eintrag in das Bewacherregister erforderlich. Ohne Bewacher-ID und Freigabe dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter nicht für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden. Jedoch gibt es durchaus Tätigkeiten, die nicht in die Bewachung fallen wie z.B. reine Ordnertätigkeiten oder das Entwerten von Eintrittskarten. Sie sind dann nicht als gewerblicher Sicherheitsmitarbeiter tätig und benötigen keine Bewacher-ID.
Was muss ich als Arbeitgeber beim Bewacherregister besonders beachten?
Allem voran ist es wichtig, dass sämtliche beschäftigen Wachpersonen gemeldet worden sind und die Freigabe erfolgt ist, bevor diese auch nur die erste Minute im Sicherheitsdienst arbeiten. Zudem muss der konkrete Einsatzbereich angegeben und auch regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn ein Sicherheitsmitarbeiter statt bisher einfachen Bewachungsaufgaben (z.B. im Objektschutz) anspruchsvollere Tätigkeiten (z.B. als Ladendektiv oder bestimmte Leitungsaufgaben) vornimmt, insbesondere wenn dafür die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo erforderlich ist.
Eine Kündigung eines Arbeitnehmers beispielsweise ist spätestens 7 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Bewacherregister der zuständigen Behörde mitzuteilen, so dass der Mitarbeiter abgemeldet werden kann.
Auch Änderungen in den Stammdaten wie z.B. Adressänderungen von Mitarbeitern, Unternehmer und Unternehmen, neue telefonische Erreichbarkeiten etc. sind natürlich zu melden, um diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Anzumerken ist auch, dass es – je nach örtlicher Behörde – bei der Anmeldung neuer Sicherheitsmitarbeiter teils zu erheblichen Wartezeiten bei der Prüfung der Eintragung bis zur letztlichen Freigabe kommt. Darüber hinaus ist jede Neuanlage für Wachpersonen eine Gebühr zu bezahlen. Diese liegt aktuell meist bei mindestens 50 Euro, kann aber regional auch erheblich höher sein.
Wenn eine Wachperson bereits eingetragen ist, also eine ID vorliegt, muss diese nur neu verknüpft werden – es fallen dann für den Unternehmer keine Gebühren an.
Übrigens werden Einträge nach der Abmeldung von Sicherheitsmitarbeitenden derzeit nach 12 Monaten automatisch gelöscht. D.h., wenn sich ein Bewerber mit einer Bewacher-ID meldet und seit über einem Jahr nicht mehr in der Branche tätig war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Prüfung komplett neu erfolgen muss.
Was steht alles im Bewacherregister?
Welche Daten im Register erfasst und von der Registerbehörde verarbeitet werden dürfen, ist in § 11b Abs,. 2 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt.
- Zum Gewerbetreibenden wird erfasst: Familienname, Geburtsname, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Staat; Staatsangehörigkeiten; Telefonnummer, E‑Mail-Adresse; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone; ggf. weitere Daten bei juristischen Personen (z.B. Rechtsform, Registernummer und Registergericht, betriebliche Anschrift, Kontaktdaten)
- Zum Gewerbetrieb (Sicherheitsunternehmen) werden Angaben wie die Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Registerart und weitere Daten zum Registereintrag sowie die betriebliche Anschrift der Hauptniederlassung und ggf. diese von weiteren Betriebsstätten und darüber hinaus zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit wie Telefonnummer und E‑Mail-Adresse gespeichert.
- Zu den Wachpersonen (Bewachern/Sicherheitsmitarbeitenden) werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland; Staatsangehörigkeiten; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone
Zusätzlich wird unter anderem gespeichert:
- Datum der Erlaubniserteilung
- Umfang der Erlaubnis
- ggf. Erlöschen der Erlaubnis
- Angabe der Tätigkeit der Wachperson
- ggf. Untersagung der Beschäftigung
- Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit (Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung, etc.)
- Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde
- Stand des Erlaubnisverfahrens
- Daten aus der Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz
- Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern der Wachpersonen und der Gewerbetreibenden
- Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörde
Klar – die Pflege des Bewacherregisters ist aufwändig. Es bietet als elektronisches Register aber auch Vorteile, die auch in der Digitalisierung und Harmonisierung der vormals analogen (Papier-)Prozesse liegen.
Zur Einführung der Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 analysierte der Rechstanwalt Jörg Zitzmann im Podcast für Schutz und Sicherheit die Hintergründe. Er geht auf die Hintergründe der Einführung des Registers ein, legt dar, was das Bewacherregister für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter bedeutet, wer zuständig ist, welche Daten erhoben werden und wie hoch die Kosten für die Prüfung und Registereintragungen ist:
Insgesamt kann man feststellen, dass das Bewacherregister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Es sorgt für Transparenz, kann die Sicherheit und das Vertrauen in die private Sicherheitsbranche erhöhen. Wenn eine Bewacher-ID bereits vergeben worden ist, profitieren sowohl Mitarbeitende, die einen neuen Job suchen, als auch Sicherheitsunternehmen von einer beschleunigten elektronischen Abwicklung. Dennoch gibt es auch Nachteile, wie die zeitaufwendige Erstanlage und Prüfung von Mitarbeitenden, verbunden mit nicht unerheblichen Kosten, die noch dazu bundesweit nicht einheitlich sind sowie die kontinuierliche Datenpflege. Auch Schlupflöcher sind möglich – vor allem, wenn vor Ort nur selten tatsächliche Überprüfungen des eingesetzten Sicherheitspersonals stattfinden.