In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…
Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.
Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?
Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:
Identitätsfeststellung: Nach dem Betreten des Prüfungsraumes und einer kurzen Begrüßung, wird zunächst festgestellt, ob Sie tatsächlich der richtige Prüfungsteilnehmer sind. Dazu ist in jedem Fall ein Ausweisdokument und meist auch das Einladungsschreiben vorzulegen.
Frage nach Gesundheit: Man wird Sie vor Beginn fragen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind die Prüfung heute abzulegen. Sie haben hier noch die Möglichkeit – in der Regel untermauert durch ein nachgereichtes ärztliches Attest – von der Prüfung zurückzutreten. Starten Sie hingegen trotz etwaiger Beschwerden und bestehen Sie die Prüfung nicht, gilt diese als nicht bestanden (Fehlversuch).
Frage zur Befangenheit: Sie haben (begründete) Vorbehalte gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses, z.B. weil es sich um einen ehemaligen Vorgesetzten handelt? Dann können Sie diese(n) zuvor ablehnen, indem Sie Befangenheit geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass es dadurch sein kann, dass Sie zu einem anderen Termin nochmal zur Prüfung vor einem anderen Ausschuss erscheinen müssen. Es ist aber auch denkbar, dass Ihr Befangenheitsantrag abgelehnt wird, nämlich wenn Sie keinen triftigen Grund haben.
Hinweis zu den Regeln: Ebenfalls vor Beginn der eigentlichen Prüfung, werden Sie auf die Regeln hingewiesen. Zumeist umfassen diese Regelhinweise, dass Handys und Smartphones sowie Smartwatches und andere Hilfsmittel verboten sind und zum Nichtbestehen führen. Handys und „smarte Geräte“ sollten in jedem Fall komplett ausgeschaltet sein oder zuhause gelassen werden.
Prüfungsgespräch: Nun geht es ans Eingemachte. Die Fragezeit, meist pro Person 15 Minuten, beginnt. Sie werden hierzu von drei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nacheinander bzw. manchmal auch abwechselnd befragt. Nehmen Sie hierzu eine für Sie möglichst entspannte Situation ein (sitzen/stehen) und achten Sie darauf, dass Sie die Fragen auch akustisch gut verstehen können (ggf. Störquellen wie offene Fenster vorher schließen bzw. darauf hinweisen). Wenn Sie etwas – auch inhaltlich – nicht gut verstanden haben, können Sie darauf hinweisen und bitten, dass die Frage wiederholt oder ggf. anders gestellt wird. Beantworten Sie die Fragen möglichst genau und ohne Umschweife. Weitere Hinweise auch zum Prüfungsgespräch finden Sie in den Tipps im nächsten Absatz (Aufzählung).
Beratung und Ergebnisverkündung: Nach der letzten Frage bzw. mit Zeitablauf wird man Sie zwecks Beratung des Prüfungsausschusses kurz nach draußen bitten. Im Anschluss wird das Ergebnis verkündet. Sie erfahren also sofort, ob Sie bestanden haben oder nicht. Das offizielle Schreiben der IHK hierüber mit Ihrer Bescheinigung erhalten Sie einige Tage später bzw. Ihr Arbeitgeber, falls dieser Sie angemeldet hat. Manche Prüfer geben Ihnen abschließend auch Tipps mit, die Sie beherzigen sollten, insbesondere wenn Sie nochmal zur Prüfung antreten müssen.
Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…
Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:
Vorbereitung ist entscheidend: Stellen Sie sicher, dass Sie das Material gründlich studiert haben, das für die Prüfung relevant ist. Je besser Sie vorbereitet sind, desto selbstbewusster werden Sie auftreten. Je besser das Fachwissen sitzt und Sie es in der Situation abrufen und anwenden können, desto überzeugender sind Sie.
Seien Sie pünktlich: Erscheinen Sie rechtzeitig zum Prüfungstermin. Pünktlichkeit zeigt einerseits Respekt und Zuverlässigkeit, andererseits ist es zu Ihrem Nachteil, wenn Sie unpünktlich sind. Wenn es blöd läuft ist die Prüfung an diesem Tag dann bereits für Sie gelaufen.
Kleiden Sie sich angemessen: Klar – die Kleidung ist kein Kriterium, das über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet. Dennoch sind Jogginganzüge, Tanktops und verdreckte, abgenutzte Kleidung deplatziert.
Begrüßen Sie höflich: Wenn Sie den Prüfungraum betreten, ist eine freundliche, authentische Begrüßung und Augenkontakt angemessen. Auf einen Händedruck sollte hingegen aus hygienischen Gründen (Covid, Viren, Bakterien, etc.) in der Regel verzichtet werden.
Hören Sie aufmerksam zu: Während der Prüfung hören Sie genau zu und stellen Sie sicher, dass Sie die gestellten Fragen verstehen, bevor Sie antworten. Falls Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, um Klarstellung zu bitten. Sie müssen auch nicht immer wie „aus der Pistole geschossen“ antworten. Wenn Sie zwischen mehreren in Frage kommenden richtigen Antworten schwanken, können Sie die Prüfer auch an Ihren Gedankengängen teilhaben lassen.
Antworten Sie klar und präzise: Versuchen Sie, klare und präzise Antworten zu geben. Vermeiden Sie es, um den heißen Brei herumzureden. Wenn Sie etwas definitiv nicht wissen, geben Sie lieber zu, dass Sie etwas nicht wissen, anstatt mehrmals falsche Informationen zu liefern bzw. in ein munteres Rätselraten überzugehen. Gehen Sie außerdem davon aus, dass die Prüfer nachfragen, wenn Sie diesen ein bestimmtes Stichwort als Antwort liefern, ohne dieses ausreichend erklärt zu haben.
Bleiben Sie ruhig: Selbst wenn Sie nervös sind, versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Die Prüfer wissen, dass viele Prüflinge angespannt sind. Manchmal hilft es kurz durchzuschnaufen oder wenn der Mund trocken wird, einen Schluck zu trinken. Für Prüfer ist eine Prüfungssituation auch kein Kaffeekränzchen. Auch diese müssen sich konzentrieren, wenn sie Sie befragen, Antworten beurteilen und den Ablauf mitnotieren.
Zeigen Sie Selbstvertrauen: Zeigen Sie Selbstvertrauen in Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Selbst wenn Sie unsicher sind, können Sie durch eine selbstbewusste Haltung einen positiven Eindruck hinterlassen. Natürlich funktioniert das aber nur, wenn Sie über belastbares Wissen verfügen. Kaum etwas kommt schlimmer an als Überheblichkeit (bei gleichzeitiger Unwissenheit).
Seien Sie höflich und respektvoll: Behandeln Sie die Prüfer und andere Prüfungsteilnehmer mit Respekt und Höflichkeit. Vermeiden Sie es, während der Prüfung unhöflich oder unprofessionell zu sein.
Verabschiedung: Egal wie die Prüfung gelaufen ist. Man sieht sich immer (mindestens) zwei Mal im Leben – und die Sicherheitsbranche ist gut vernetzt. Gehen Sie erhobenen Hauptes aus der Prüfung, verabschieden Sie sich ordentlich und greifen Sie Tipps der Prüfer durchaus auf, wenn diese nützlich sein können.
Mildernde Umstände?
Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis. Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!
Fairness und Tipps bei Konflikten
Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich. Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.
Zusammenfassung
Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung ist eine wichtige Voraussetzung für den Berufseinstieg in diesem Bereich. Sie soll sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Sicherheit von Menschen und den Schutz von Eigentum zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, alle möglichen Prüfungsfragen und Antworten nur auswendig zu lernen, ohne sich tiefer mit den Inhalten der Prüfung zu befassen.
Prüfungsfragen: Theorie und Praxis
Keine Frage – das Lernen mit 34a-Prüfungsfragen bietet viele Vorteile. Das reine Auswendiglernen von Prüfungsfragen und ‑antworten ist in diesem Zusammenhang keine geeignete Vorbereitungsmethode, da die Prüfung auch situationsbezogene Fragen beinhalten kann. Gerade im mündlichen Prüfungsteil ist das der Fall. Außerdem geht es darum, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Themengebieten zu verstehen und diese auf konkrete Praxisfälle anwenden zu können. Eine oberflächliche Vorbereitung führt möglicherweise dazu, dass einige Kandidatinnen und Kandidaten zwar die Prüfung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Im Regelfall wird aber auch das Bestehen der Prüfung eine Herausforderung, wenn man nur auswendig lernt und kein wirkliches Verständnis über die Inhalte erlangt hat.
Herausforderungen
Zudem ist es wichtig, nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und die einschlägigen Vorschriften zu kennen, sondern auch die psychologischen und kommunikativen Aspekte des Berufs zu verstehen. Denn private Sicherheitskräfte müssen nicht nur Gefahren erkennen und abwehren, sondern auch in der Lage sein, Deeskalationstechniken anzuwenden und mit schwierigen Situationen umzugehen. Dazu gehört auch, effektiv zu kommunizieren und Konflikte zu lösen. Hier spielen natürlich aber nicht nur die Lerninhalte eine Rolle, sondern vor allem auch die Berufserfahrung und das Weitergeben von Erfahrungswerten, z.B. im Rahmen eines Vorbereitungskurses oder im Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Auf den rechliche Themen der 34a-Sachkundeprüfung liegt übrigens ein Schwerpunkt. Themengebiete wie das Straf- oder Zivilrecht sind in der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet. Man sollte hier durch das Verständnis der rechtlichen Materie keine Punkte leichfertig liegen lassen, von den Risiken rechtlicher Unkenntnis bei der späteren Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz zu schweigen.
Verständnis der Prüfungsinhalte
Prüfungsteilnehmer sollten sich intensiv mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen und versuchen, ein tieferes Verständnis zu erlangen. Sie sollten sich nicht nur mit den Fakten, sondern auch mit den Zusammenhängen und der Bedeutung des Gelernten auseinandersetzen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist es, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die sich ebenfalls auf die Prüfung vorbereiten oder bereits in der Branche tätig sind. Auch praktische Erfahrungen können dazu beitragen, das Verständnis zu vertiefen und das Gelernte anzuwenden. Generell empfehlenswert sind Bücher, Onlinekurse und Präsenzlehrgänge, in denen der Kontext dargelegt wird und nicht ausschließlich mit Testfragen und Lösungen gearbeitet wird. Erklärungen an Hand von Fallbeispielen können dabei wesentlich zum Begreifen, insbesondere auch rechtlicher Thematiken, beitragen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht sinnvoll ist, alle möglichen Prüfungsfragen und Antworten nur auswendig zu lernen, ohne sich tiefer mit den Inhalten der Prüfung zu befassen. Stattdessen sollten Bewerberinnen und Bewerber sich intensiv mit den Inhalten der Prüfung auseinandersetzen und versuchen, ein tieferes Verständnis zu erlangen. Dies kann dazu beitragen, dass sie nicht nur die Prüfung bestehen, sondern auch in der Lage sind, ihr Wissen in der Praxis anzuwenden und erfolgreich in der privaten Sicherheitswirtschaft zu arbeiten.
Im nachfolgenden Artikel möchte ich Ihnen die verschiedenen Lernmöglichkeiten, mit deren Vor- und Nachteilen, zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung § 34a GewO nahelegen – ein Gastbeitrag von Der SicherheitsGuru.
Frontalunterricht
Der Unterricht findet in einer Akademie, meist ganztägig, statt. In einem strukturierten Umfeld entsteht im Unterricht eine Lernsituation für die Schülerinnen und Schüler in der ein Dozent die Rolle des Wissensvermittlers übernimmt. Der Dozent kann dabei verschiedene Lernmethoden verwenden, um den Schülern das Lernen zu erleichtern. Dazu können beispielsweise Vorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit, Demonstrationen oder Experimente gehören. Im Unterricht können die Schüler auch direkt Fragen stellen und Rückmeldungen vom Dozenten oder von den Mitschülern erhalten, was das Verständnis des Lernmaterials verbessert. Der Unterricht kann auch die Möglichkeit bieten, soziale Fähigkeiten und Zusammenarbeit zu fördern, indem die Schüler miteinander arbeiten und lernen.
Online-Unterricht
Online-Unterricht ist ähnlich wie der herkömmliche Unterricht, jedoch findet dieser über das Internet statt. Der Dozent nutzt dabei verschiedene digitale Werkzeuge, um den Schülerinnen und Schülern das Lernen zu erleichtern. Beispiele für digitale Werkzeuge können sein: Video- und Audio-Chat, Online-Kurse, Lernplattformen, virtuelle Klassenzimmer oder E‑Learning-Module. Der Online-Unterricht kann insbesondere in der heutigen Zeit von Vorteil sein, da er die Möglichkeit bietet, den Unterricht auch in Zeiten von Pandemien oder anderen Umständen, die den normalen Unterricht beeinträchtigen, fortzusetzen. Ein weiterer Vorteil des Online – Unterricht ist, dass die Schüler von überall auslernen können, solange sie eine Internetverbindung haben. Und auch wie beim Frontalunterricht können die Schüler hier Fragen stellen und Rückmeldungen vom Dozenten oder von Mitschülern erhalten, was das Verständnis des Lernmaterials verbessern kann.
Selbstlerner mit Buch und YouTube-Videos
Selbstlerner mit Buch und YouTube-Videos sind Personen, die eigenständig lernen, indem sie sich Informationen aus Büchern oder Videos im Internet beschaffen. Diese Lernform ist weniger strukturiert und erfordert von den Lernenden mehr Disziplin und Eigeninitiative. Im Gegensatz zum Unterricht oder Online-Unterricht haben die Selbstlerner die Freiheit, ihr eigenes Tempo zu bestimmen und den Inhalt des Lernmaterials selbst auszuwählen. Es gibt jedoch auch die Gefahr, dass die Selbstlerner aufgrund fehlender Struktur und Anleitung Schwierigkeiten haben können, ihre Lernziele zu erreichen. Die Lernenden müssen sich selbst motivieren und disziplinieren, um kontinuierlich zu lernen. Auch ist es schwieriger, Fragen zu stellen und Feedback zu erhalten, da kein direkter Kontakt mit einer Lehrperson oder anderen Lernenden besteht.
Vor- und Nachteile
Insgesamt haben alle drei Lernformen – Frontalunterricht (Präsenzunterricht), Online-Unterricht und Selbstlernen mit Büchern und YouTube-Videos – Vorteile und Nachteile:
Frontalunterricht
Vorteile:
Strukturierter Lernumgebung
Interaktion mit dem Dozenten und den Mitschülern
Möglichkeit, Fragen zu stellen und Feedback zu erhalten
Förderung sozialer Fähigkeiten und Zusammenarbeit
Nachteile:
Mögliche Abhängigkeit vom Dozenten
Einschränkungen der Flexibilität, da der Unterricht zu festen Zeiten stattfindet
Möglicherweise können nicht alle Schüler der Unterrichtsmethode folgen
Online-Unterricht
Vorteile:
Flexibilität, da der Unterricht von überall aus erfolgen kann, solange eine Internetverbindung vorhanden ist
Möglichkeit, den Unterricht fortzusetzen, auch wenn es Einschränkungen gibt, die den herkömmlichen Unterricht beeinträchtigen
Zugriff auf eine Vielzahl digitaler Werkzeuge zur Verbesserung des Lernprozesses
Möglichkeit, den Unterricht aufzuzeichnen und später erneut anzuschauen
Nachteile:
Möglicherweise Einschränkungen bei der Interaktion mit dem Dozenten und den Mitschülern
Technische Probleme können den Lernprozess beeinträchtigen
Möglicherweise ist die Lernumgebung weniger strukturiert als beim herkömmlichen Unterricht
Möglicherweise sind nicht alle Schüler technisch ausreichend ausgestattet oder verfügen über eine ausreichende Internetverbindung, um am Online-Unterricht teilzunehmen
Selbstlernen mit Büchern und YouTube-Videos
Vorteile:
Freiheit, das eigene Lernziel und Tempo zu bestimmen
Zugang zu einer Vielzahl von Lernmaterialien
Flexibilität, das Lernen nach den eigenen Bedürfnissen und Vorlieben zu gestalten
Keine Abhängigkeit von einer Lehrperson oder anderen Lernenden
Nachteile:
Mögliche Einschränkungen der Motivation und Disziplin
Mögliche mangelnde Struktur und Anleitung
Mögliche Schwierigkeiten bei der Klärung von Fragen und Feedback
Möglicherweise schwieriger, soziale Fähigkeiten und Zusammenarbeit zu fördern
Zusammenfassung
Insgesamt ist es wichtig zu beachten, dass keine der Lernformen perfekt ist und es davon abhängt, welcher Lernstil am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben des Lernenden passt. Des Weiteren sind die verschiedenen Lernstile natürlich miteinander kombinierbar. Gerade die Möglichkeit, YouTube Videos als Ergänzung bei jeglicher Art des Lernens zu nutzen, sind sehr gut. Und hier liegt meine Empfehlung auf den YouTube Videos des SicherheitsGuru34a. Diese Videos sind klar strukturiert, informativ, leicht verständlich und dadurch sehr hilfreich. Mit Hilfe dieser Videos kann man in seinem eigenen Tempo lernen und Inhalte, welche im Unterricht nicht so gut rübergebracht wurden, nochmal vertiefen. Es gibt komplette Unterrichte sowie Musterprüfungen mit Erklärungen zu den Fragen und Antworten.
Ich hoffe das ich Ihnen, mit diesem Beitrag, die verschiedenen Lernmethoden näherbringen konnte und Sie für sich die richtige Methode finden werden.
Darum herum reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klassische Sicherheitsgewerbe ist ein Niedriglohnsektor!
Dennoch: Die Sicherheitsbranche bietet Abwechslung, verantwortungsreiche, aufregende und auch ruhige Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Runden. Doch – was verdient man als Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundenachweis?
Worauf es beim Verdienst in der Sicherheitsbranche ankommt…
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe entscheiden oder einen neuen Arbeitgeber suchen, spielen die finanziellen Aspekte ganz sicher eine große Rolle. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die zu einem guten Stundenlohn beitragen. Die wichtigsten Aspekte für eine ansprechendere Entlohnung finden Sie nachfolgend.
Aus- und Weiterbildungsstand
Klar, je besser Sie ausgebildet sind, desto höher sind die Verdienstmöglichkeiten. Als ungelernte Sicherheitskraft nur mit Unterrichtung nach § 34a GewO werden Sie sehr oft nicht viel mehr als den Mindestlohn bezahlt bekommen. Mit der Sachkundeprüfung können Sie mit überschaubarem Aufwand gleich ein gutes Stück mehr Grundstundenlohn erzielen. Noch weiter hinaus geht es mit der Weiterbildung zur Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder mit einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Der Mindestlohn liegt übrigens bundesweit seit 1. Januar 2023 bei 12,43 Euro pro Stunde. Die Erhöhung auf 13 Euro pro Stunde ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen zum Beispiel in Erster Hilfe oder im Brandschutz (z.B. als Brandschutzhelfer) sind sehr hilfreich und steigern den Marktwert von Sicherheitskräften. Nicht immer wirken diese sich direkt auf den Stundenlohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Pluspunkt bei Bewerbungen. Als Zusatzqualifikationen kommen unter anderem folgende in Frage:
Brandschutzhelfer
Evakuierungshelfer
Aufzugsbefreiung (Personenbefreiung aus Aufzügen)
Lehrgang Grundwissen Strahlenschutz und Dekontamination
Waffensachkundeprüfung
Ebenso wenig zu unterschätzen sind interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, allen voran zumindest Basics in der englischen Sprache.
Tätigkeit
Das Sicherheitsgewerbe hat viele Facetten und daher sind auch die Tätigkeiten, die Sicherheitsmitarbeiter ausüben, sehr vielseitig. Entsprechend gibt es hier teils gravierende Lohnunterschiede. Sicherungstätigkeiten wie z.B. Separatwachdienste und simple Bewachungstätigkeiten sind häufig eher schlecht bezahlt. Mit Tätigkeiten, bei denen besondere Kompetenzen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzielen. Beispielsweise in der Luftsicherheit, im Bereich Geld- und Werttransport, bei der Tätigkeit in kerntechnischen Anlagen, in der U- und S‑Bahn-Bewachung oder als NSL-Fachkraft in Notruf- und Serviceleitstellen ist der Verdienst oft signifikant höher als im Branchendurchschnitt. Die genaue Höhe des Lohnes zur Tätigkeit können Sie den Tarifverträgen entnehmen. Wenn solche als allgemeinverbindlich erklärt worden sind, was meist der Fall ist, gelten diese für alle Mitarbeitenden. (Fügen Sie der Google-Suche am besten noch das Bundesland hinzu, um die Ergebnisse einzugrenzen.)
Arbeitszeiten
Wer bereits in der Branche tätig ist und im Schichtdienst arbeitet kennt es: Häufig leiden Biorhythmus und Privatleben unter den wechselnden Arbeitszeiten. Das Arbeiten in der Nachtschicht, an Sonntagen und an Feiertagen bietet aber oft entscheidende finanzielle Vorteile. Abhängig vom Bundesland/Tarifvertrag lassen sich Nacht‑, Sonn- und Feiertagszuschläge erzielen, die sich sehen lassen können. Noch dazu sind diese steuerfrei! An Feiertagen sind vielerorts 100% Zuschlag möglich, d.h. zum eigentlichen Tageslohn erhält man die selbe Summe nochmal – aber steuerfrei! Auf den Monat gesehen lassen sich so – natürlich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Feiertagsstunden mehrere hundert Euro on top verdienen. Gerade rund um den Jahreswechsel oder an Ostern kann das eine lukrative Angelegenheit sein.
Überstunden/Mehrarbeit
Überstunden sind natürlich ein Teilaspekt der Arbeitszeiten. Dennoch möchte ich diesem Aspekt hier einen separaten Punkt widmen. Warum? Weil erfahrungsgemäß in der Sicherheitsbranche verdammt viele Überstunden geschoben werden, oft auch deutlich mehr als rechtlich zulässig ist und mit zu wenig Pausen zwischen den Einsätzen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das mitmachen wollen und tatsächlich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stunden pro Monat arbeiten sollten. Mein Tipp wäre an dieser Stelle eher in eine Weiterbildung zu investieren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tauschen: Memento Mori – auch Ihre Lebenszeit ist begrenzt. Setzen Sie Prioritäten und treffen Sie eine für Sie gute Entscheidung, auch für Ihre Zukunft.
Bundesland
Wie in anderen Branchen auch, gibt es im privaten Sicherheitssektor ein West-Ost-Gefälle. Früher waren diese Lohnunterschiede richtig krass. Sicherheitsmitarbeiter in Berlin verdienten in manchen Bereichen nicht einmal die Hälfte derer, die in Bayern tätig waren. Zu den am besten bezahlten Bundesländern gehören in der Regel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Zu den am schlechtesten bezahlten gehören nach wie vor die neuen Bundesländer, also zum Beispiel Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Geraden in den ostdeutschen Bundesländern konnte man sich mit einem Job als Sicherheitsmitarbeiter noch vor einigen Jahren kaum über Wasser halten. Durch den Mindestlohn und die allmähliche Annäherung der Tarifverträge relativieren sich die Unterschiede aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht vergessen, dass dort, wo man mehr verdient, meist auch die Lebenshaltungskosten (vor allem Mieten) höher sind. Überlegen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedanken spielen – ob sich ein Umzug wirklich für Sie lohnt.
Branche
Viele denken bei der Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz klassisch an das Sicherheitsunternehmen, das als Dienstleister externe Kunden betreut. Während früher in den Fabriken altgediente Mitarbeitende gegen Ende des Arbeitslebens zum Werkschutz gekommen sind, um dort die letzten Berufsjahre weniger anstrengende Tätigkeiten zu verrichten, hat sich die Situation heutzutage stark verändert. Professionelle, externe Sicherheitsdienstleister betreuen als Kunden eine Vielzahl an Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie oder dem öffentlichen Sektor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahrzehntelangen Trends zum Outsourcing. Den internen Werkschutz. Vor allem in der Industrie sind Objekt- und Werkschutztätigkeiten, wenn Sie direkt beim fertigenden Unternehmen angestellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hierfür ist, dass Sie nach dem Branchentarif bezahlt werden, dem die Masse der Belegschaft angehört. Werfen Sie einen Blick in die Tariftabellen Metall- und Elektroindustrie! Diese Monatsentgelte spielen in einer anderen Liga.
Zulagen
Tarifvertraglich geregelte Zulagen gibt es meist für Wach-/Schichtführer, für Hundeführer oder in bestimmten Einrichtungen wie z.B. militärischen Liegenschaften. Ebenfalls gibt es oft Zulagen für Bereitschaftsdienste, z.B. für eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Werkfeuerwehr. Diese reichen von wenigen Centbeträgen pro Stunde bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bayern gibt es zudem geringfügig mehr Geld, wenn man im Großraum München tätig ist.
Sicherheitsunternehmen bzw. deren Kunden zahlen zudem manchmal freiwillige (widerrufliche) Zulagen. Manchmal gibt es auch Einmal-Prämien für besonders erfolgreiche Einsätze oder für herausragende Arbeitsleistungen. Leider sind diese Art Zulagen aber eher die Ausnahme. Immer häufiger vorzufinden ist aber eine Wechselprämie, also so eine Art „Begrüßungsgeld“. Das allein sollte aber aber nicht unbedingt der alleinige Grund für einen Arbeitgeberwechsel sein.
Konkrete Zahlen
Sie möchten konkrete Zahlen wissen?
Wenn Sie den Artikel bis hier hin gelesen haben, werden Sie merken, dass das schwierig ist, da es von einigen Faktoren wie dem Bundesland, der Tätigkeit, den Arbeitszeiten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhängen kann. Dennoch ein konkretes Beispiel:
Monatslohn im Separatwachdienst mit IHK-Sachkundeprüfung im Jahr 2023 in Bayern:
14,00 Euro pro Stunde
180 Stunden pro Monat
davon
12h Feiertag
16h Sonntag
60h Nacht
Das ergibt ca. 2520 Euro zu versteuerndes Einkommen (brutto) und knapp 420 Euro steuerfreie Zuschläge.Bei Lohnsteuerklasse 1 und ohne Kinder erhält man als Single damit ca. 2170 Euro netto überwiesen. Diese Rechnung dient jedoch nur der Veranschaulichung. Ihr tatsächlich ausbezahlter Lohn kann von zahlreichen Faktoren abhängig sein!
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt im Februar 2023 aktualisiert. Da es regelmäßige Anpassungen sowohl beim Mindestlohn, als auch bei tarifvertraglichen Regelungen gibt, können sich die Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben! (Alle Angaben ohne Gewähr.)
Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.
Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…
Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!
Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…
geprüfte Werkschutzfachkraft (WSFK) oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SSS) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS),
als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (MSS),
als geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin,
…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.
Ich habe die sogenannten „Werkschutzlehrgänge“ erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?
Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1–2 oder 1–4) sind – ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft – nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.
Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?
Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie – egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht – die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder ‑feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.
Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?
Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung – mindestens für den mittleren Dienst – erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.
Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?
Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.
Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?
Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für „altgediente“ Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen „Bestandsschutz“ gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht. Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem „Wissens-Update“!
Achtung: Sonderfälle!
Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.) Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!
Im April 2021 hatte ich im Blog-Beitrag „Finden wegen Corona aktuell Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?“ über den damals aktuellen Stand zur Durchführung von IHK-Sachkundeprüfungen informiert. Eine Zeit lang wurden Prüfungen abgesagt oder verschoben. Es galt ein strenges Hygieneregime.
Nach dem Hin und Her der Politik in Sachen Covid-Schutzmaßnahmen und unterschiedlichen Regeln, die sachlich teilweise schwer nachvollziehbar waren, sind mittlerweile in den meisten Bundesländern ein Großteil der vorherigen Vorgaben außer Kraft gesetzt.
Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Das Mitführen einer FFP-2-Maske wird aber empfohlen.
Das Tragen zumindest einer medizinische Gesichtsmaske während der Prüfung wird empfohlen, ist aber i.d.R. ebenfalls nicht mehr verpflichtend.
Ein Test‑, Impf- oder Genesenennachweis muss i.d.R. ebenfalls nicht mehr erbracht werden. (= keine 3G-Vorgabe)
Wenn Sie positiv auf SARS-CoV‑2 getestet wurden und Ihr Prüfungstermin ansteht, erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen IHK über die derzeit mögliche Vorgehensweise. Denkbar sind ein Prüfungsrücktritt mit der erneuten Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder – je nach Bundesland – die Teilnahme unter bestimmten Schutzvorkehrungen.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr (Stand 20.11.2022). Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Vorgaben der prüfenden IHK bzw. des Bundeslandes!
Was sind die Gründe, warum so viele Prüflinge durch die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe fallen?
Diese Frage stellen sich auch Jörg Zitzmann und Kai Deliomini im empfehlenswerten Podcast für Schutz und Sicherheit (Video unten!).
Sowohl Jörg Zitzmann als auch Kai Deliomini sind in der privaten Sicherheitsbranche sehr bekannt.
Unter anderem sind beide in IHK-Prüfungsausschüssen im Bereich Schutz und Sicherheit vertreten, als Autoren für Bücher zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung aktiv und mit vielen hilfreichen Videos auf YouTube bzw. in Podcasts vertreten.
Jeder Zweite oder Dritte fällt durch die 34a-Prüfung!
Bei nicht seltenen Durchfallquoten zwischen 30 und 50% stellt sich natürlich die Frage: Woran liegt’s?
Einige Faktoren für den Erfolg oder Misserfolg liegen auf der Hand. Mache Probleme lassen sich schnell und leicht lösen, manches erfordert einfach intensives Lernen, Übung und Durchhaltevermögen. Bevor ich weiter unten auf die aus meiner Sicht wesentlichen (Miss-)Erfolgsfaktoren hinweise, hier das sehr interessante Gespräch zwischen Jörg Zitzmann und Kai Deliomini auf YouTube:
Meine Top 5 Gründe, warum so viele Personen bei der schriftlichen und mündlichen IHK-Sachkundeprüfung durchfallen
Aus meiner Erfahrung stellen die folgenden Faktoren die wesentlichen Gründe für ein Scheitern beim „34a-Schein“ dar:
Mangelnde Motivation / Mangelndes Interesse
Viele Teilnehmer sehen in der Prüfung keinen Mehrwert. Sie haben kein wirkliches Interesse an den Inhalten, wollen also gar nicht dazu lernen. Besonders stark ausgeprägt ist das bei Personen, die vom Arbeitgeber oder von der Arbeitsagentur „geschickt werden“ und sich eigentlich überhaupt nicht für die private Sicherheitsbranche interessieren. Aber auch wenn die Teilnahme an sich aus eigenem Antrieb erfolgt: Die Prüfung wird oft nicht als Chance, sondern als notwendiges Übel begriffen. Mangelnde Motivation und mangelndes Interesse stehen dem Prüfungserfolg jedoch diametral entgegen.
Keine ausreichende inhaltliche Vorbereitung
Mancher nimmt die Prüfung auf die leichte Schulter. Multiple-Choice-Fragen mit vorgegebenen Antworten zum Ankreuzen und nur 50% notwendie richtige Antworten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gerade die rechtlichen Themen haben es in sich. Dazu kommen Aufregung besonders in der mündlichen Prüfung und Fragen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck denken muss. Wer hier nicht das notwendige Wissen und damit Handlungssicherheit mitbringt, katapultiert sich schnell ins Aus. Eine umfassende Vorbereitung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
Unzureichende Deutschkenntnisse
Zum Thema Deutschkenntnisse wurde schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicherheitsbranche viele Menschen arbeiten, die keine deutschen Muttersprachler sind. Mehrsprachigkeit ist beim Job oft wichtig, genauso aber sind es ausreichende Deutschkenntnisse. Denn die Prüfung wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und Sie müssen auch im Alltag als Sicherheitsmitarbeiter sicher auf deutsch kommunizieren können. Rechtstexte sind in schwerer Sprache verfasst, „Beamtendeutsch“ ist meist ebenso schwer verständlich und bei den Prüfungsfragen kommt es mitunter auf einzelne Wörter an, die den Sinn in die eine oder andere Richtung ändern oder Lösungshinweise bieten können.
Aufbau sowie Art und Weise der Prüfung sind unklar
Vielen sind die Rahmenbedingungen der Prüfung nicht vollkommen klar. Aber nur, wenn man weiß, welche Themen wie wichtig sind und wie die Prüfung aufgebaut ist, kann man sich gezielt und effizient darauf vorbereiten. So gibt es Themenbereiche, über die man schnell hinweg kann, die sich in der Regel mit gesundem Menschenverstand beantworten lassen. Manche Themengebiete wiederum zählen doppelt und einige erfordern intensiveres Lernen. Hinzu kommen Erfahrungswerte zur mündlichen Prüfung und taktische Tipps beim Bearbeiten von Testfragen, die z.B. von einem kompetenten Dozenten oder Autor vermittelt werden sollten.
Schwierige individuelle Voraussetzungen
Klar, Menschen sind verschieden. Jeder bringt andere persönliche Voraussetzungen mit und auch die Rahmenbedingungen (z.B. familiäre Verpflichtungen, freie Zeit zum Lernen, Lernumgebung, usw.) haben einen wesentlichen Anteil an Erfolg und Misserfolg. Sie kennen vielleicht auch Menschen, die sich Dinge mit „kurz mal ansehen“ merken und dieses Wissen per Fingerschnipp abrufen können. Anderen wiederum fällt dies signifikant schwerer. Manche Personen haben außerdem gar kein Problem damit vor anderen in einer Prüfungssituation zu sprechen, die meisten sind natürlich angespannt, einige Teilnehmer leiden regelrecht unter Prüfungsangst.
Stellen Sie sich die Frage, inwieweit die Punkte oben auf Sie zutreffen, wie Sie Fehler in der Vorbereitung vermeiden und etwaige Defizite kompensieren können. Sie finden dazu direkt hier im Sachkunde-Informationsportal zahlreiche Tipps und Links zu anderen Seiten oder Medien wie YouTube.
Aktuelle Buchtipps zur Sachkundeprüfung 34a:
Seit heute präsentiert sich die Sachkunde-Infoseite in neuem Gewand. Die Seite wurde grafisch komplett überarbeitet und ist nun auch auf dem Smartphone gut bedienbar! Darüber hinaus wurde das Angebot erweitert. Stellen Sie Ihre Frage im Forum oder nutzen Sie die Seiten-Suche, wenn Sie Informationen zu einem bestimmten Sachkunde-Thema benötigen.
Neuigkeiten stets im Blog
Neu ist außerdem das Weblog, in dem Sie gerade diesen Beitrag lesen. Ich werde hier, immer wenn es Neuigkeiten zur 34a-Sachkundeprüfung oder anderen Security-Themen gibt, in kurzen Beiträgen informieren!
Über mich
Mein Name ist Hannes Fichtel, ich bin Prüfer in verschiedenen Prüfungsausschüssen im Bereich Schutz & Sicherheit bei der IHK. Seit 2006 bin ich in der privaten Sicherheit tätig. Ausgehend von der Unterrichtung nach § 34a GewO und der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, habe ich mich über die Aufstiegsfortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) bis hin zum Bachelor- und Masterstudium in der Sicherheitsbranche weiterentwickelt. Ich betreibe das Sachkunde-Infoportal und bin bei Fragen gerne für Sie da!