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Schnell reich wer­den in der Sicherheitsbranche?

Schnell reich werden in der Sicherheitsbranche?

Die­ser Arti­kel beschäf­tigt sich damit, wie man in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ordent­lich Geld ver­die­nen kann. Geht das über­haupt? Hier fin­den Sie ver­schie­de­ne Stra­te­gien und Ansät­ze um Cash zu machen.

Von sau­be­ren und unsau­be­ren Methoden

In der Welt der pri­va­ten Sicher­heit gibt es vie­le Wege, um erfolg­reich zu sein – eini­ge legal, ande­re… nun ja, etwas zwei­fel­haft. Wir alle haben von den Geschich­ten gehört: Der eine, der sei­ne Alarm­an­la­gen­kar­rie­re mit einem klei­nen Ein­bruch star­te­te, der Sicher­heits­dienst­mit­ar­bei­ter, der Din­ge mit­nimmt statt dar­auf auf­zu­pas­sen, der Insi­der, der zuvor im Wach­dienst arbei­te­te oder Geld­trans­por­teu­re auf Abwe­gen.
Aber hey, wir reden hier nicht von ille­ga­len Machen­schaf­ten! Nein, nein, in die­sem Blog­bei­trag geht es dar­um, wie man in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che gut Geld ver­die­nen kann, ohne dabei Geset­ze zu bre­chen. Also leh­nen Sie sich zurück, ent­span­nen Sie sich und las­sen Sie uns gemein­sam den Weg zu einem recht­schaf­fe­nen Ver­mö­gen in der Sicher­heits­welt erkunden.

Schnell reich wer­den in der pri­va­ten Sicherheit?

Zuge­ge­ben: Die­ser Arti­kel grenzt an Click­bai­ting. Es ist ja bekannt, dass die klas­si­sche Sicher­heits­bran­che inge­samt ein Nied­rig­lohn­sek­tor ist. Vie­le eher gering qua­li­fi­zier­te Sicher­heits­mit­ar­bei­ter schrub­ben unzäh­li­ge Stun­den in unge­sun­der Schicht­ar­beit, um halb­wegs gut über die Run­den zu kom­men. Gera­de bei der der­zei­ti­gen Infla­ti­on und stei­gen­den Kos­ten für die Lebens­hal­tung (Mie­te, Strom, Pkw,…) wird es immer schwie­ri­ger mit dem ver­gleichs­wei­se gerin­gen Ein­kom­men klar zu kom­men. Schnell und ein­fach in der Sicher­heits­bran­che reich zu wer­den ist eine Illu­si­on: Viel­mehr braucht es Wis­sen, Fleiß, Mut, Ehr­geiz, Kon­tak­te und den rich­ti­gen Masterplan.

 

10 Ansät­ze um in der Secu­ri­ty erfolg­reich zu sein

Hier sind zehn Ansät­ze, die Sie ver­fol­gen kön­nen, um bes­ser zu ver­die­nen und gege­be­nen­falls tat­säch­lich reich zu wer­den. Reich an Wis­sen, reich an Erfah­rung und dann mög­li­cher­wei­se auch reich an mone­tä­ren Mitteln:

  1. Bil­den Sie sich fort und ent­wi­ckeln Sie sich per­sön­lich weiter!
    Durch Bil­dung und per­sön­li­che Kom­pe­ten­zen set­zen Sie den Grund­stock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Mas­se, son­dern heben Sie sich von den ande­ren ab. Ja – das ist anstren­gend und man wird von sei­nem Umfeld zunächst mög­li­cher­wei­se abfäl­lig beäugt und belä­chelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
  2. Knüp­fen Sie Kontakte!
    Das rich­ti­ge Netz­werk kann enorm wich­tig sein. Zum einen kann dies oft moti­vie­rend sein, da man sich mit Gleich­ge­sinn­ten umgibt, die Ideen haben und eben­falls vor­an­kom­men wol­len. Zum ande­ren kann der Aus­tausch auch anspre­chen­de Job­per­spek­ti­ven, neue Auf­trä­ge oder ande­re Vor­tei­le ermöglichen.
  3. Gehen Sie bewusst Risi­ken ein!
    Es geht nicht dar­um, irgend­wel­che unkal­ku­lier­ba­ren Risi­ken in Kauf zu neh­men, um Erfolg zu haben, z.B. finan­zi­ell alles auf eine Kar­te zu set­zen. Den­noch: Ohne Ver­än­de­rung herrscht Still­stand. Der Sprung ins kal­te Was­ser, ein neu­er Job, ein Umzug in eine ande­re Stadt oder ande­re Ver­än­de­run­gen haben oft Posi­ti­ves bewirkt. Sie kön­nen dazu durch­aus auch auf meh­re­re Pfer­de set­zen und schau­en, was am bes­ten funktioniert.
  4. Machen Sie sich selbstständig!
    Als Unter­neh­mer haben Sie mehr Mög­lich­kei­ten, um das Heft des Han­delns selbst in die Hand zu neh­men und ein bes­se­res Ein­kom­men zu erzie­len. Zugleich kön­nen Sie mit dem rich­ti­gen Busi­ness­kon­zept hohe Mar­gen erzie­len und Ska­len­ef­fek­te nut­zen, z.B. wenn Sie irgend­wann über einen eige­nen Mit­ar­bei­ter­stamm ver­fü­gen. Wich­tig sind hier ein funk­tio­nie­ren­der Busi­ness­plan und die nöti­gen Fähig­kei­ten, um als Unter­neh­mer erfolg­reich zu sein.
  5. Set­zen Sie auf Zukunftsthemen!
    Moder­ne Tech­no­lo­gien hal­ten auch im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor Ein­zug: Mit Cyber­se­cu­ri­ty, Droh­nen, künst­li­cher Intel­li­genz, Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung, pro­fes­sio­nel­ler Sicher­heits­be­ra­tung und Abo-Diens­ten könn­ten Sie glück­li­che Abneh­mer sowohl inner­halb der Sicher­heits­bran­che als auch im Pri­vat­kun­den­um­feld fin­den. Hier sind ihre Ideen und Mark­be­ob­ach­tung gefragt.
  6. Gehen Sie die Extrameile!
    Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als ande­re. Arbei­ten Sie hart und ver­fol­gen Sie Tag für Tag ihre Zie­le. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, son­dern ist das Ergeb­nis von her­vor­ra­gen­den Leis­tun­gen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
  7. Spe­zia­li­sie­ren Sie sich!
    Egal ob Sie Arbeit­neh­mer sind oder als Unter­neh­mer Leis­tun­gen anbie­ten: Lie­fern Sie Ihren Kun­den ein Allein­stel­lungs­merk­mal – also etwas, das ande­re so nicht anbie­ten. So ste­chen Sie aus der Mas­se her­vor. Sie kön­nen das bei­spiels­wei­se durch her­aus­ra­gen­de Qua­li­fi­ka­tio­nen und beson­de­re Ser­vices erreichen.
  8. Erar­bei­ten Sie sich einen finan­zi­el­len Grundstock!
    Ein gewis­ses Start­ka­pi­tal ist häu­fig eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung, wenn Sie durch­star­ten möch­ten. Zur Schaf­fung eines finan­zi­el­len Grund­stocks sind bestimm­te Berei­che der pri­va­te Sicher­heit gar nicht so schlecht. Bei­spiels­wei­se im Geld- und Wert­trans­port kann man bin­nen ver­gleichs­wei­se kur­zer Zeit gut ver­die­nen, genau­so als Luft­si­cher­heits­kon­troll­kraft am Flug­ha­fen, als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter im eige­nen Werk­schutz von Indus­trie­un­ter­neh­men oder eben gene­rell in Lei­tungs- bzw. Füh­rungs­po­si­tio­nen wie z.B. als Meis­ter für Schutz und Sicherheit.
  9. Ver­su­chen Sie mög­lichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen!
    Vor allem als Arbeit­neh­mer, aber auch als Selbst­stän­di­ger tau­schen Sie Ihre Lebens­zeit gegen Geld. Sie bie­ten also eine Stun­de Dienst­leis­tung und erhal­ten dafür einen Stun­den­lohn bzw. berech­nen Ihren Stun­den­satz. Auf die­se Wei­se kön­nen Sie kaum reich wer­den. Denn der Tag hat nur 24 Stun­den. Ver­su­chen Sie etwas zu bie­ten, das Kun­den weit­ge­hend ent­kop­pelt von Ihrer eige­nen Zeit nut­zen kön­nen, bei­spiels­wei­se digi­ta­le Ange­bo­te wie Online-Kur­se oder ska­lie­ren Sie ihr Busi­ness, z.B. auch indem Sie eige­ne Mit­ar­bei­ter einstellen.
  10. Nut­zen Sie ihre Stärken!
    Was ist damit gemeint?
    Wenn Sie gut mit frem­den Men­schen kom­mu­ni­zie­ren kön­nen, wäre mög­li­cher­wei­se eine Neben­tä­tig­keit im Ver­trieb oder in der Job­ver­mitt­lung etwas. Durch Pro­vi­sio­nen las­sen sich damit auch in der Sicher­heits­bran­che hohe Ein­kom­men realisieren.
    Wenn Sie gut im Pla­nen und Orga­ni­sie­ren sind, wäre even­tu­ell eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Sicher­heits­kon­zep­ti­on oder der Vor­be­rei­tung von Ver­an­stal­tun­gen etwas für Sie.
    Wenn Sie gut im Ver­fas­sen von Tex­ten sind, könn­ten Sie ein eige­nes Buch im Kon­text pri­va­te Sicher­heit herausbringen.
    Wenn Sie gut prä­sen­tie­ren kön­nen, war­um ver­su­chen Sie es nicht mit gele­gent­li­chen Tätig­kei­ten für ein Schulungsunternehmen?
    Das sind alles nur Bei­spie­le, aber wie Sie sehen, gibt es prin­zi­pi­ell recht vie­le Mög­lich­kei­ten um auf­zu­sto­cken oder sogar noch mehr dar­aus zu machen.

 

Fazit

In der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che reich zu wer­den ist – genau wie in ande­ren Bran­chen auch – mög­lich, aber sta­tis­tisch gese­hen eher unwahr­schein­lich. Defi­ni­tiv mach­bar aber ist es, sich etwas hin­zu zu ver­die­nen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und ers­te Schrit­te in die Selbst­stän­dig­keit wagen. Sicher­lich immer sinn­voll ist es, sich fach­lich und per­sön­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, da dies wich­ti­ge Erfolgs­kri­te­ri­en sind und bes­ser aus­ge­bil­de­tes Per­so­nal auch bes­ser bezahlt wird.

Wenn Sie Ideen haben und Anmer­kun­gen zu die­sem Bei­trag haben, freue ich mich über einen Kommentar!

Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Unzufrieden im Job: Welche Möglichkeiten haben Sie als Sicherheitskraft?

Es ist rich­tig, dass eine Tätig­keit in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ein har­tes Pflas­ter sein kann. Die Arbeits­be­din­gun­gen sind in man­chen Berei­chen wirk­lich schlecht. Jedoch vari­iert die Situa­ti­on auch von Unter­neh­men zu Unter­neh­men teil­wei­se deut­lich. Nicht sel­ten bie­ten sich durch einen Wech­sel bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen, die Mög­lich­keit neue Erfah­run­gen zu sam­meln und ein kom­for­ta­ble­res Arbeitsumfeld.

Schritt 1: Ana­ly­sie­ren Sie die Situa­ti­on genau!

Wich­tig ist es zu wis­sen, was die Ursa­chen für die eige­ne Unzu­frie­den­heit sind und die eige­nen Moti­va­to­ren zu ken­nen. Ana­ly­sie­ren Sie die Grün­de für die Unzu­frie­den­heit: Iden­ti­fi­zie­ren Sie genau, was Sie unglück­lich macht. Sind es das Arbeits­um­feld, die Auf­ga­ben, das Team, die Ent­loh­nung oder die Unter­neh­mens­kul­tur? Je bes­ser Sie die Ursa­chen ver­ste­hen, des­to leich­ter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das pri­va­te Umfeld eine Rol­le oder eine Ände­run­gen der per­sön­li­chen Bedürf­nis­se. Berück­sich­ti­gen daher auch die­se Aspek­te bei Ihrer Analyse!

Schritt 2: Durch­den­ken Sie Ihre Mög­lich­kei­ten und wägen Sie die Optio­nen gegen­ein­an­der ab!

Ein nächs­ter Schritt wären ein Brain­stor­ming und Recher­chen bezüg­lich der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Möglichkeiten:
Wel­che Chan­cen habe ich? Wie hoch sind die Risi­ken? Was pas­siert, wenn…? usw.
Vie­le der fol­gen­den Mög­lich­kei­ten kos­ten kein Geld, son­dern nur Über­win­dung. Eini­ge Optio­nen sind jedoch durch­aus zeit- und kos­ten­in­ten­siv oder auch lang­wie­rig.

  1. Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Rech­te: Stel­len Sie sicher, dass Sie über Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che infor­miert sind. Dies umfasst Din­ge wie Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ge­set­ze, Urlaubs­an­sprü­che und Über­stun­den­re­ge­lun­gen. Wenn Sie Ihre Rech­te ken­nen, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Arbeit­ge­ber die­se einhält.
  2. Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­ge­ber: Wenn Sie mit Ihrer Bezah­lung oder Ihren Arbeits­be­din­gun­gen unzu­frie­den sind, soll­ten Sie dies Ihrem Arbeit­ge­ber mit­tei­len. Viel­leicht kann eine offe­ne Dis­kus­si­on dazu bei­tra­gen, Ver­bes­se­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Viel­leicht kann Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen auch Mög­lich­kei­ten bie­ten, sich wei­ter­zu­bil­den oder zu spe­zia­li­sie­ren, um Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten und ‑chan­cen zu verbessern.
  3. Wech­seln Sie das Tätig­keits­feld (inner­halb des Unter­neh­mens): Die pri­va­te Sicher­heits­bran­che ist viel­sei­tig. Vie­le pri­va­te Sicher­heits­dienst­leis­ter bie­ten ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen an. Viel­leicht ist ein ande­rer Bereich bes­ser für Sie geeig­net. Spre­chen Sie mit Ihrem Vor­ge­setz­ten dar­über, bewer­ben Sie sich intern auf eine ande­re Stel­le. Manch­mal hilft eine inter­ne Ver­set­zung in einen ande­ren Aufgabenbereich.
  4. Schlie­ßen Sie sich der Gewerk­schaft an: In Deutsch­land gibt es Gewerk­schaf­ten, die sich für die Rech­te von Arbeit­neh­mern ein­set­zen – für die Bewa­chungs­dienst­leis­tung ist das die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di).  Wenn Sie Mit­glied wer­den, kön­nen Sie von deren kol­lek­ti­ver Ver­hand­lungs­macht pro­fi­tie­ren und gemein­sam mit ande­ren Arbeit­neh­mern für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne kämpfen.
  5. Suchen Sie nach Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten: Wenn Sie sich wei­ter­bil­den oder spe­zia­li­sie­ren, kön­nen Sie Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten ver­bes­sern und oft deut­lich höhe­re Löh­ne ver­die­nen. Über­le­gen Sie, wel­che zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen für Ihren Job hilf­reich sein könn­ten und suchen Sie nach ent­spre­chen­den Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Sie haben im Anschluss mehr Hand­lungs­op­tio­nen und sind gefragter.
  6. Ver­net­zen Sie sich mit Ande­ren: Vie­le Job­per­spek­ti­ven kom­men über Emp­feh­lun­gen und per­sön­li­che Kon­tak­te zustan­de. Außer­dem bie­tet der Kon­takt zu ande­ren die Mög­lich­keit zum Erfah­rungs­aus­tausch. Wenn Sie über ein star­kes Netz­werk ver­fü­gen, kann einem das zu neu­en Per­spek­ti­ven ver­hel­fen. Neben dem per­sön­li­chen Aus­tausch sind Online-Platt­for­men wie Xing oder Lin­ke­din empfehlenswert.
  7. Suchen Sie nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber: Wenn alle oben genann­ten Schrit­te nicht zu Ver­bes­se­run­gen füh­ren, kann es sinn­voll sein, sich nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber umzu­se­hen. Es gibt sicher­lich Unter­neh­men in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che, die bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne bieten.
  8. Last but not least: Machen Sie es bes­ser und star­ten Sie in die Selbst­stän­dig­keit! Natür­lich soll­te die­ser Schritt sehr gut durch­dacht sein. Oft ist es eine Opti­on sich neben­bei selbst­stän­dig zu machen und so nach und nach mit weni­ger Risi­ko zu star­ten. Den­ken Sie aber dar­an, dass Ihr bis­he­ri­ger Arbeit­ge­ber mit­spie­len muss. Eine Mög­lich­keit kann z.B. auch eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit als Dozent in der Sicher­heits­bran­che sein.

Schritt 3: Legen Sie Ihre per­sön­li­chen Zie­le fest!

Nur, wenn man mög­lichst genau weiß, was man errei­chen möch­te, kann man kon­kret dar­auf hin­wir­ken. Um sich selbst zu moti­vie­ren, ist es sehr sinn­voll, die eige­nen Zie­le auf­zu­schrei­ben und zu visua­li­sie­ren. Hilf­reich kann es auch sein, die soge­nann­te SMART-Regel zu nut­zen um die eige­nen Zie­le festzulegen.

Die SMART-Regel ist ein Akro­nym, das als Leit­fa­den für die For­mu­lie­rung von kla­ren und gut defi­nier­ten Zie­len dient. Es hilft dabei, Zie­le so zu for­mu­lie­ren, dass sie rea­lis­tisch und erreich­bar sind. Die SMART-Regel steht für die fol­gen­den Kriterien:

  1. Spe­zi­fisch (Spe­ci­fic): Das Ziel soll­te klar und prä­zi­se for­mu­liert sein, so dass wenig Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum besteht und man sich sei­nem Ziel ganz bewusst ist.
  2. Mess­bar (Mea­sura­ble): Das Ziel soll­te mess­bar sein, damit der Fort­schritt über­wacht und der Erfolg objek­tiv beur­teilt wer­den kann. Man kann es durch quan­ti­ta­ti­ve oder qua­li­ta­ti­ve Kenn­zah­len definiert.
  3. Aus­führ­bar (Achie­va­ble): Das Ziel soll­te erreich­bar sein. Es soll­te eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len, aber von Ihnen  mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln erreicht wer­den können.
  4. Rea­lis­tisch (Rea­li­stic): Das Ziel soll­te rea­lis­tisch sein, also unter den tat­säch­lich gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen wie vor­ge­se­hen umge­setzt wer­den können.
  5. Ter­mi­niert (Time-bound): Das Ziel soll­te einen kla­ren Zeit­rah­men haben, bis wann es erreicht wer­den soll. Eine kla­re Dead­line för­dert die Moti­va­ti­on und den Fokus auf das Errei­chen des Ziels.

Hier ist ein Bei­spiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel for­mu­liert wurde:

Nicht-SMART-Ziel: Ich möch­te mehr Geld verdienen.

SMART-Ziel: Ich möch­te mein monat­li­ches Ein­kom­men um 20% stei­gern, indem ich in den nächs­ten sechs Mona­ten eine Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft abschlie­ße und direkt im Anschluss von mei­nem Arbeit­ge­ber ent­spre­chend ein­ge­setzt werde.

Durch die Anwen­dung der SMART-Regel wird das Ziel kon­kret, mess­bar, erreich­bar, rele­vant und hat eine kla­re zeit­li­che Vor­ga­be. Dadurch erhöht sich die Wahr­schein­lich­keit, dass Sie Ihr Ziel erfolg­reich erreichen.

 

Schritt 4: Machen Sie sich einen „Schlacht­plan“, um Ihre Zie­le zu erreichen!

Nun geht es an die Umset­zungs­pla­nung. Pla­nen Sie die Maß­nah­men, die auf Ihre Zie­le ein­zah­len, z.B.:

Oft macht es Sinn, ver­schie­de­ne Ansät­ze par­al­lel anzu­ge­hen und sich außer­dem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Prio­ri­sie­ren Sie Ihre Zie­le! Ver­bin­den Sie die ver­schie­de­nen Maß­nah­men mit Ihren Zie­len. Machen Sie sich Kalen­der­ein­trä­ge und arbei­ten Sie fokus­siert dar­an, Zwi­schen­zie­le und Mei­len­stei­ne zu erreichen!
Las­sen Sie sich von Rück­schlä­gen nicht aus der Bahn wer­fen! Blei­ben Sie hart­nä­ckig, kon­zen­triert und positiv!

 

Ich hof­fe, dass Ihnen die­se Tipps hel­fen, Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu verbessern.

Wer braucht kei­ne Sachkundeprüfung?

Wer braucht keine Sachkundeprüfung?

Es benö­ti­gen nur Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Sach­kunde­prüf­ung, die beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten ent­spre­chend § 34a GewO durch­füh­ren oder sich mit einem eige­nen Sicher­heits­un­ter­neh­men selbst­stän­dig machen wol­len. Zu den Tätig­kei­ten, die man nur mit dem 34a-Schein aus­üben darf, gehö­ren ins­be­son­de­re Bewa­chun­gen im öffent­li­chen Bereich, an Ein­lass­be­rei­chen oder bei ver­schie­de­nen Sicher­heits­tä­tig­kei­ten in lei­ten­der Posi­ti­on: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätig­keit aus­üben möch­ten, für die das erfolg­rei­che Able­gen einer Sach­kunde­prüf­ung eigent­lich Pflicht ist, gibt es bestimm­te Aus­nah­men. Nicht alle Per­so­nen benö­ti­gen den Sach­kun­de­nach­weis, auch wenn sie regle­men­tier­te Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten vor­neh­men oder als Sicher­heits­un­ter­neh­mer mit einer eige­nen Sicher­heits­fir­ma selbst­stän­dig tätig sind.

Wer von der 34a-Sach­kunde­prüf­ung befreit ist…

Grund­sätz­lich gilt: Wer eine höher­wer­ti­ge Aus- oder Wei­ter­bil­dung mit aner­kann­tem (IHK-)Abschluss in der Sicher­heits­bran­che absol­viert hat, benö­tigt nicht zusätz­lich einen Sachkundenachweis!

Aber Vor­sicht! Es gibt eini­ge wei­te­re Fall­stri­cke. Hier die Details zur Befrei­ung von der Sachkundeprüfung:

Von der Sach­kunde­prüf­ung befreit ist, wer als…

…die ent­spre­chen­de Abschluss­prü­fung erfolg­reich abge­legt hat. Der Nach­weis dar­über kann über die Vor­la­ge des jewei­li­gen Prü­fungs­zeug­nis­ses erbracht werden.

Ich habe die soge­nann­ten „Werk­schutz­lehr­gän­ge“ erfolg­reich abge­legt. Ist das gleich­wer­tig zur Sachkundeprüfung?

Nein! Die Werk­schutz­lehr­gän­ge (Werk­schutz­lehr­gang 1–2 oder 1–4) sind – ohne erfolg­reich abge­leg­te Prü­fung zur Werk­schutz­fach­kraft – nicht gleich­wer­tig! Sie benö­ti­gen die Sach­kunde­prüf­ung. Die IHK-Werk­schutz­fach­kraft­prü­fung wird außer­dem nicht mehr angeboten. 

Ich war bei der Bun­des­wehr. Muss ich den­noch an der Sach­kunde­prüf­ung teilnehmen?

Grund­sätz­lich schon. Hier ist Vor­sicht gebo­ten: Als Grund­wehr­dienst­leis­ten­der, Sol­dat auf Zeit oder Berufs­sol­dat müs­sen Sie – egal ob Sie aktu­ell als Sol­dat ver­pflich­tet sind oder nicht – die Sach­kunde­prüf­ung able­gen, wenn Sie (zusätz­lich) im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor tätig wer­den und die ent­spre­chen­den Bewa­chungs­auf­ga­ben wahr­neh­men möch­ten bzw. sol­len. Eine Aus­nah­me gibt es ledig­lich für Feld­jä­ger, also den Feld­jä­ger­dienst der Bun­des­wehr. Feld­jä­ger sind von der Sach­kunde­prüf­ung befreit, da Feld­jä­ger­an­ge­hö­ri­ge wäh­rend der Lehr­gän­ge einen Groß­teil der Kennt­nis­se erwor­ben haben, die in der Sach­kunde­prüf­ung gefor­dert sind. Bei­spiels­wei­se Feld­jä­ger­of­fi­zie­re oder ‑feld­we­bel brau­chen also kei­ne IHK-Sach­kunde­prüf­ung abzu­le­gen, der Nach­weis wird über den Aus­bil­dungs- bzw. Dienst­zeit­nach­weis der Bun­des­wehr erbracht. Alle ande­ren Sol­da­ten müs­sen den 34a-Schein erwerben.

Benö­ti­ge ich als Poli­zei­be­am­ter einen Sachkundenachweis?

Sowohl für Poli­zis­ten auf Lan­des­ebe­ne (Lan­des­po­li­zei­en) als auch auf Bun­des­ebe­ne (Bun­des­po­li­zei) gibt es Aus­nah­men. Eben­so übri­gens auch für Mit­ar­bei­ten­de im Jus­tiz­voll­zugs­dienst und für den waf­fen­tra­gen­den Bereich des Zoll­diens­tes. Wich­tig ist hier, dass die Pflicht zum Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung nur ent­fällt, wenn man im Voll­zugs­dienst tätig ist und die ent­spre­chen­de Lauf­bahn­prü­fung – min­des­tens für den mitt­le­ren Dienst – erfolg­reich abge­schlos­sen hat. Poli­zis­ten, die als Beam­te im Poli­zei­voll­zugs­dienst arbei­ten, benö­ti­gen also kei­nen Sach­kun­de­nach­weis. Vie­le Poli­zis­ten ver­die­nen sich pri­vat etwas hin­zu, z.B. als Tür­ste­her. Gera­de in Bal­lungs­räu­men in denen das Leben teu­er ist, wie z.B. Mün­chen, Stutt­gart, Frank­furt, Ham­burg, Ber­lin oder Düs­sel­dorf bie­tet ein Neben­job in einem Sicher­heits­un­ter­neh­men eine gute Zuver­dienst­mög­lich­keit. Tipp am Ran­de: Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie Ihre Neben­tä­tig­keit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mit­tei­len und idea­ler­wei­se schrift­lich geneh­mi­gen lassen.

Ich habe Rechts­wis­sen­schaf­ten stu­diert, bin LL.B. oder habe ein juris­ti­sches Staats­examen. Benö­ti­ge ich tat­säch­lich noch die Sachkundeprüfung?

Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für ange­hen­de Juris­ten kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicher­heits­ge­wer­be inter­es­sant sein, sei es zur Finan­zie­rung des Stu­di­ums oder um Ein­drü­cke aus der Bran­che zu sam­meln. Natür­lich: Im Bereich Recht (öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung, Gewer­be­recht, Daten­schutz­recht, Straf- und Straf­ver­fah­rens­recht, Bür­ger­li­ches Gesetz­buch, Straf­pro­zess­ord­nung usw.) sind Jura-Absol­ven­ten bereits fit. Des­we­gen müs­sen Sie nur die The­men zur Unfall­ver­hü­tung im Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be (UVV, DGUV Vor­schrift 23), zum Umgang mit Men­schen und zu Grund­zü­gen der Sicher­heits­tech­nik nach­ho­len. Als Nach­weis hier­für dient eine Beschei­ni­gung über die Teil­nah­me im Unter­rich­tungs­ver­fah­ren der IHK. Zusam­men mit einem Prü­fungs­zeug­nis über einen erfolg­rei­chen Abschluss eines rechts­wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­ums an einer Hoch­schu­le oder Aka­de­mie, die einen Abschluss ver­leiht, der einem Hoch­schul­ab­schluss gleich­ge­stellt ist, ist kein zusätz­li­ches Absol­vie­ren der Sach­kunde­prüf­ung nach §34a GewO erforderlich.

Ich bin schon seit vie­len Jah­ren als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tätig. Reicht die Berufs­er­fah­rung als Aner­ken­nung nicht aus?

Nein, nor­ma­ler­wei­se nicht! Jedoch gibt es gewis­sen Über­gangs­re­ge­lun­gen für „alt­ge­dien­te“ Sicher­heits­mit­ar­bei­ten­de. Sozu­sa­gen „Bestands­schutz“ gilt für Arbeit­neh­mer im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be, die seit dem 1. April 1996 an der not­wen­di­gen Unter­rich­tung teil­ge­nom­men haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewa­chungs­ge­wer­be tätig waren und auf­grund die­ser Stich­tags­re­ge­lung bis­her auch von der Unter­rich­tung befreit waren. Ach­tung: Auf die­se Aus­nah­me darf man sich aber nur beru­fen, wenn man zudem dar­le­gen kann, dass vor dem Stich­tag 1. Janu­ar 2003 eine unun­ter­bro­che­ne min­des­tens drei­jäh­ri­ge Bewa­chungs­tä­tig­keit bestand. Für alle ande­ren, die erst seit 2003 in der Sicher­heits­bran­che aktiv sind, kom­men sol­che Aus­nah­men nicht in Betracht.
Es ist also kom­pli­ziert! Mein Tipp: Inves­tie­ren Sie lie­ber in das Able­gen der Sach­kunde­prüf­ung und pro­fi­tie­ren Sie auch als erfah­re­ner Sicher­heits­mit­ar­bei­ter von einem „Wis­sens-Update“!

Ach­tung: Sonderfälle!

Es gibt eini­ge wei­te­re Son­der­fäl­le wie eine mög­li­che Aner­ken­nung von aus­län­di­schen Befä­hi­gungs­nach­wei­sen. Auch ist nicht immer klar, ob die aus­zu­üben­de Tätig­keit von ihrer Art her, über­haupt einer Sach­kunde­prüf­ung bedarf. Wenn es um schlich­te Ord­ner­tä­tig­kei­ten (z.B. Park­platz­ein­wei­ser) oder das blo­ße Kon­trol­lie­ren mit Abrei­ßen von Ein­tritts­kar­ten geht, ist regel­haft kei­ne Sach­kunde­prüf­ung erfor­der­lich, teil­wei­se auch nicht ein­mal die Unter­rich­tung nach § 34a GewO. Strit­tig sind aber manch­mal Grenz­fäl­le wie z.B. die Auf­sicht bzw. Sicher­heits­diens­te in Muse­en oder bestimm­te Kon­stel­la­tio­nen von Tätig­kei­ten im Ver­an­stal­tungs­schutz. (Sol­che Grenz­fäl­le wer­den hier im Info­por­tal noch­mal in sepa­ra­ten Bei­trä­gen the­ma­ti­siert.)
Ein wich­ti­ger Hin­weis: Fra­gen Sie (oder Ihr Arbeit­ge­ber) um auf Num­mer Sicher zu gehen bei der IHK und der zustän­di­gen Behör­de nach, ob Ihre Qua­li­fi­ka­ti­on aus­reicht oder Sie zusätz­lich an der IHK-Prü­fung nach § 34a GewO teil­neh­men müs­sen. Sie erhal­ten dann eine rechts­si­che­re, per­sön­li­che Aus­kunft. Wenn Sie neu in der pri­va­ten Sicher­heit tätig sind, dür­fen Sie nach Prü­fung der Zuver­läs­sig­keit und Zuwei­sung der Bewa­cher-ID dann die ent­spre­chen­den Tätig­kei­ten ausüben!

Impres­sum
arAR