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Sicher­heits­dienst

Bahn­si­cher­heit: Secu­ri­ty an Bahn­hö­fen und in Zügen

Bahnsicherheit: Security an Bahnhöfen und in Zügen

Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahnsicherheit

Die Sicher­heit im öffent­li­chen Ver­kehr, ins­be­son­de­re im Bereich der Bah­nen und Bahn­hö­fe, ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung für die Gewähr­leis­tung eines rei­bungs­lo­sen und siche­ren Per­so­nen- und Güter­trans­ports (Schie­nen­ver­kehr). In die­sem Arti­kel wer­den die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern in der Bahn­si­cher­heit beleuch­tet, wobei auch die damit ver­bun­de­nen Gefah­ren, Bedro­hun­gen und Risi­ken sowie die erfor­der­li­chen Fähig­kei­ten und per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten für eine erfolg­rei­che Tätig­keit in die­sem Bereich dis­ku­tiert werden.

Auf­ga­ben der Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahnsicherheit

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit über­neh­men eine brei­te Palet­te von Auf­ga­ben, die dazu die­nen, die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren, Per­so­nal und Eigen­tum zu gewähr­leis­ten. Dabei sind städ­ti­sche Bahn­hö­fe teil­wei­se Kri­mi­na­li­täts­schwer­punk­te. Zu den Haupt­auf­ga­ben gehören:

1. Über­wa­chung und Prävention

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind dafür ver­ant­wort­lich, ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu erken­nen und zu über­wa­chen, um das Haus­recht durch­zu­set­zen, die Ein­hal­tung der Beför­de­rungs­be­din­gun­gen in den Rei­se­zü­gen zu gewähr­leis­ten und auch Straf­ta­ten wie Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Beläs­ti­gung und Gewalt­ta­ten zu ver­hin­dern. Dies umfasst die regel­mä­ßi­ge Patrouil­le durch Bahn­hö­fe und Züge sowie die Beob­ach­tung durch Über­wa­chungs­ka­me­ras und die Bedie­nung wei­te­rer Sicher­heits­sys­te­me. Die Prä­senz von Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, auch als Ansprech­part­ner und Aus­kunfts­per­so­nen von Zug­gäs­ten, trägt wesent­lich zu einem posi­ti­ven Sicher­heits­ge­fühl und auch zur Ser­vice­ori­en­tie­rung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.

2. Durch­füh­rung von Sicherheitskontrollen

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter füh­ren Sicher­heits­kon­trol­len an Bahn­hö­fen und in Zügen durch, um ver­bo­te­ne Gegen­stän­de wie Waf­fen, Dro­gen und ver­bo­te­ne oder ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de zu ent­de­cken und dadurch Schä­den abzu­wen­den. Ein­her­ge­hend mit den recht­li­chen Bestim­mun­gen und Dienst­an­wei­sun­gen erfolgt dies in enger Abstim­mung mit den Behör­den wie der Bun­des­po­li­zei. Nicht sel­ten müs­sen Per­so­nen, die am Bahn­hof uner­wünscht sind oder die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, der Ört­lich­keit ver­wie­sen oder der Poli­zei über­ge­ben wer­den. Im Rah­men der Rund­gän­ge wer­den auch ande­re rele­van­te Sach­ver­hal­te wie z.B. Störungen/Defekte, Ver­un­rei­ni­gun­gen oder Gefah­ren­stel­len gemel­det und Sofort­maß­nah­men ergriffen.

3. Hil­fe­leis­tung und Konfliktmanagement

Im Fal­le von Not­fäl­len, medi­zi­ni­schen Zwi­schen­fäl­len oder Kon­flikt­si­tua­tio­nen sind Sicher­heits­mit­ar­bei­ter geschult, schnell zu reagie­ren und ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung zu leis­ten. Dies kann die Bereit­stel­lung von Ers­ter Hil­fe, die Eva­ku­ie­rung von Pas­sa­gie­ren oder die Dees­ka­la­ti­on von Kon­flik­ten zwi­schen Fahr­gäs­ten umfas­sen. Gera­de im Bahn­ver­kehr, wo vie­le Per­so­nen auf­ein­an­der­tref­fen und auch beson­de­re Unfall­ri­si­ken (z.B. beim Ein- und Aus­stieg) bestehen, sind Unfäl­le kei­ne Sel­ten­heit. Hin­zu kom­men Per­so­nen, die die Betriebs­ab­läu­fe stö­ren, sich selbst gefähr­den (Sui­zid­ab­sicht, Dro­gen­kon­sum, etc.) oder ande­re durch kri­mi­nel­le oder in sel­te­nen Fäl­len gar ter­ro­ris­tisch moti­vier­te Taten bedrohen.

4. Kun­den­be­treu­ung und Information

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter ste­hen den Fahr­gäs­ten als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung, um Fra­gen zu beant­wor­ten, Hil­fe anzu­bie­ten und Infor­ma­tio­nen über Fahr­plä­ne, Rou­ten und Sicher­heits­vor­keh­run­gen bereit­zu­stel­len. Sie fun­gie­ren als wich­ti­ge Schnitt­stel­le zwi­schen dem Bahn­un­ter­neh­men und den Pas­sa­gie­ren. Das Sicher­heits­per­so­nal ist damit auch ein Aus­hän­ge­schild für die Bahn­ge­sell­schaft. Ent­spre­chend wich­tig ist hier pro­fes­sio­nel­les Han­deln. Etwa­ige Fehl­trit­te kön­nen dank Smart­phone und Social Media schnell über­re­gio­nal gro­ße Auf­merk­sam­keit erre­gen und damit das Unter­neh­men in ein schlech­tes Licht rücken. „Schwar­ze She­riffs“ sind daher fehl am Platze.

5. Schutz Kri­ti­scher Infra­struk­tur und spe­zi­el­le Aufgaben

Das Bahn­netz und die damit ver­bun­de­nen Ein­rich­tun­gen (z.B. Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on, Zug­be­ein­flus­sungs­sys­te­me, Ener­gie­ver­sor­gung) sind Teil der Kri­ti­schen Infra­struk­tur der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Tag­täg­lich ver­las­sen sich Mil­lio­nen Men­schen auf den siche­ren Trans­port und sind von die­sem abhän­gig. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über­neh­men daher auch in der Kon­zern­si­cher­heit wesent­li­che Auf­ga­ben wie z.B. im Bedro­hungs­ma­nage­ment, in der Sicher­heits­tech­nik, in Sicher­heits­zen­tra­len und in lei­ten­den Funk­tio­nen. Spe­zi­el­le Auf­ga­ben­ge­bie­te im Bereich der Bahn­si­cher­heit kön­nen auch die Tätig­keit in mobi­len Unter­stüt­zungs­grup­pen sein, z.B. wenn Ver­an­stal­tun­gen wie Fuß­ball­spie­le statt­fin­den, die Über­wa­chung von Stre­cken­ab­schnit­ten mit­tels Droh­nen oder der Dienst als Hun­de­füh­rer. Die Bahn­si­cher­heit ist also sehr viel­fäl­tig und kann wesent­lich mehr umfas­sen als nur den klas­si­schen Sicher­heits- und Ord­nungs­dienst (SOD) mit der Bestrei­fung von Bahnhöfen.

6. Bericht­erstat­tung und Zusam­men­ar­beit mit Behörden

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sind ver­pflich­tet, Vor­fäl­le und ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten zu doku­men­tie­ren und Berich­te zu erstat­ten. Teil­wei­se sind Body­cams im Ein­satz, die die Situa­ti­on auf Video auf­zeich­nen. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Bahn­si­cher­heit arbei­ten Sie auch eng mit der Bun­des­po­li­zei und ande­ren Sicher­heits­be­hör­den zusam­men, um zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit mit bei­zu­tra­gen. Gera­de die­ses Span­nungs­feld aus Tätig­keit im Haus­rechts­be­reich und die Zusam­men­ar­beit im Bereich der öffent­li­chen Sicher­heit hat sei­nen Reiz, erfor­dert aber ein hohes Maß an Hand­lungs­si­cher­heit – auch in Bezug auf recht­li­che Aspekte.

 

Gefah­ren und Risi­ken in der Bahnsicherheit

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit birgt – je nach Auf­ga­ben­be­reich und Ein­satz­ort – eine Rei­he von Gefah­ren und Risi­ken, denen Sicher­heits­mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig aus­ge­setzt sind:

1. Kör­per­li­che Gewalt und Aggression

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter kön­nen aggres­si­ven oder gewalt­tä­ti­gen Pas­sa­gie­ren gegen­über­ste­hen, ins­be­son­de­re in Kon­flikt­si­tua­tio­nen oder bei der Durch­set­zung von Sicher­heits­maß­nah­men. Sie müs­sen in der Lage sein, mit sol­chen Situa­tio­nen umzu­ge­hen und ange­mes­sen zu reagie­ren, ohne die Sicher­heit ande­rer zu gefährden.

2. Risi­ko von Angrif­fen und Überfällen

Bahn­hö­fe und Züge sind oft beleb­te und öffent­lich zugäng­li­che Orte, an denen das Risi­ko von Über­fäl­len, Dieb­stäh­len und ande­ren kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten erhöht ist. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen wach­sam sein und pro­ak­tiv han­deln, um sol­che Vor­fäl­le zu ver­hin­dern oder zu unterbinden.

3. Gefahr von Terroranschlägen

Ange­sichts der aktu­el­len Sicher­heits­la­ge besteht auch die Gefahr ter­ro­ris­ti­scher Anschlä­ge auf Bahn­hö­fe oder Züge. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter müs­sen über ent­spre­chen­de Schu­lun­gen und Pro­to­kol­le ver­fü­gen, um auf ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten hin­zu­wei­sen und im Ernst­fall ange­mes­sen zu reagieren.

4. Arbeits­um­ge­bung und Witterungsbedingungen

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit kann auch phy­si­sche Her­aus­for­de­run­gen mit sich brin­gen, wie z. B. das Arbei­ten bei extre­men Tem­pe­ra­tu­ren, in engen oder über­füll­ten Räu­men oder in abge­le­ge­nen Berei­chen wie Bahn­stei­gen oder Tunneln.

5. Unfall­ge­fah­ren, Arbeits­be­las­tung, Ansteckung

Sturz- und Stol­per­ge­fah­ren sind all­täg­lich, im Bereich des Bahn­ver­kehrs aber durch­aus mit einem grö­ße­ren Risi­ko ver­bun­den als andern­orts. Hin­zu kommt neben der phy­si­schen Belas­tung (lan­ge Lauf­we­ge, Schicht­ar­beit, etc.) auch durch­aus eine psy­chi­sche (Angst vor Über­grif­fen, Sui­zi­de, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pan­de­mie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und anste­cken­de Erre­ger aus­brei­ten kön­nen, wenn vie­le Men­schen zusam­men kommen.

 

Emp­feh­lun­gen für Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigenschaften

Um erfolg­reich in der Bahn­si­cher­heit zu arbei­ten, soll­ten Sicher­heits­mit­ar­bei­ter über fol­gen­de Fähig­kei­ten und per­sön­li­che Eigen­schaf­ten verfügen:

1. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit

Gute und situa­ti­ons­ge­rech­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten sind ent­schei­dend, um effek­tiv mit Pas­sa­gie­ren, Kol­le­gen und ande­ren Ein­satz­kräf­ten zu inter­agie­ren. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten in der Lage sein, klar und prä­zi­se zu kom­mu­ni­zie­ren und in Kon­flikt­si­tua­tio­nen dees­ka­lie­rend zu wirken.

2. Selbst­be­herr­schung und Stressresistenz

Da Sicher­heits­mit­ar­bei­ter oft mit her­aus­for­dern­den und poten­zi­ell gefähr­li­chen Situa­tio­nen kon­fron­tiert sind, ist es wich­tig, über ein hohes Maß an Selbst­be­herr­schung und Stress­re­sis­tenz zu ver­fü­gen. Sie soll­ten in der Lage sein, ruhig zu blei­ben und ratio­nal zu han­deln, auch unter Druck und bei Provokationen.

3. Team­fä­hig­keit

Die Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Sicher­heits­mit­ar­bei­tern, dem Bahn­per­so­nal und der Bun­des­po­li­zei ist uner­läss­lich für eine effek­ti­ve Bahn­si­cher­heit. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten team­ori­en­tiert sein und gut in mul­ti­dis­zi­pli­nä­ren Teams arbei­ten können.

4. Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Integrität

Sicher­heits­mit­ar­bei­ter tra­gen eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit von Pas­sa­gie­ren und Eigen­tum. Sie soll­ten inte­ger und ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln und sich an ethi­sche Stan­dards halten.

5. Kör­per­li­che Fit­ness und Ausdauer

Die Arbeit in der Bahn­si­cher­heit erfor­dert oft kör­per­li­che Anstren­gung und Aus­dau­er, ins­be­son­de­re bei aus­ge­dehn­ten Kon­troll­gän­gen und häu­fi­gen Schicht­diens­ten. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten daher über eine ange­mes­se­ne kör­per­li­che Fit­ness und Belast­bar­keit verfügen.

6. Fach­kennt­nis­se,  Schu­lun­gen und Erfahrung

Um die viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in der Bahn­si­cher­heit effek­tiv aus­füh­ren zu kön­nen, ist es wich­tig, über ent­spre­chen­de Fach­kennt­nis­se und Schu­lun­gen zu ver­fü­gen. In den meis­ten Posi­tio­nen ist min­des­tens die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO erfor­der­lich. Auch eine Aus­bil­dun­gen wie die zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit ist gern gese­hen und kann die Kar­rie­re vor­an brin­gen. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter soll­ten regel­mä­ßig an Schu­lun­gen teil­neh­men und sich über aktu­el­le Sicher­heits­ri­si­ken und ‑ver­fah­ren infor­mie­ren. Zudem soll­ten wesent­li­che Fremd­spra­chen­kennt­nis­se – zumin­dest in der eng­li­schen Spra­che – vor­han­den sein.

Wie kom­me ich kon­kret zu einem Job in der Bahnsicherheit?

Der größ­te Arbeit­ge­ber in die­sem Bereich ist die DB Sicher­heit der Deut­schen Bahn.
Wich­tig ist die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO, die man idea­ler­wei­se bereits erfolg­reich absol­viert haben soll­te. Außer­dem kann die Bewer­bung schnel­ler zum Erfolg füh­ren, wenn man neben den übli­chen Bewer­bungs­un­ter­la­gen ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment, eine Auf­lis­tung der Wohn­adres­sen der letz­ten 5 Jah­re sowie – wenn bereits vor­han­den – sei­ne Bewa­cher-ID aus dem Bewa­cher­re­gis­ter vor­legt. Im Regel­fall soll­te man über einen PKW-Füh­rer­schein (Klas­se B) ver­fü­gen, im Schicht­dienst arbei­ten kön­nen, den Kon­takt zu Men­schen mögen, team- und kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig sein, die deut­sche Spra­che aus­rei­chend beherr­schen und idea­ler­wei­se bereits ers­te Erfah­run­gen gesam­melt habe. Die genau­en Anfor­de­run­gen fin­det man in der jewei­li­gen Stel­len­aus­schrei­bung!

 

Bahn­si­cher­heit 2030: Auch in The­ma auf der Nürn­ber­ger Sicherheitskonferenz

Die Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz ist inzwi­schen eine fes­te Grö­ße der Secu­ri­ty-Fach­mes­sen. Im Rah­men der 5. Nürn­ber­ger Sicher­heits­kon­fe­renz mit dem Titel „SICHER­HEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürn­ber­ger Meis­ter­sin­ger­hal­le statt­fin­det, wird Tors­ten Malt von der DB Sicher­heit als Spea­k­er auf­tre­ten. Sein Vor­trag beschäf­tigt sich mit dem Schutz der Kri­ti­schen Infra­struk­tur am Bei­spiel der S‑Bahn Mün­chen. Er will auf­zei­gen wie Sicher­heit im Kon­zern­ver­bund sowie im Ver­bund mit den Sicher­heits­be­hör­den funk­tio­nie­ren kann und wel­che Her­aus­for­de­run­gen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Pod­cast für Schutz und Sicherheit:


(Quel­le: Pod­cast für Schutz und Sicher­heit / Jörg Zitzmann)

Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Unzufrieden im Job: Welche Möglichkeiten haben Sie als Sicherheitskraft?

Es ist rich­tig, dass eine Tätig­keit in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ein har­tes Pflas­ter sein kann. Die Arbeits­be­din­gun­gen sind in man­chen Berei­chen wirk­lich schlecht. Jedoch vari­iert die Situa­ti­on auch von Unter­neh­men zu Unter­neh­men teil­wei­se deut­lich. Nicht sel­ten bie­ten sich durch einen Wech­sel bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen, die Mög­lich­keit neue Erfah­run­gen zu sam­meln und ein kom­for­ta­ble­res Arbeitsumfeld.

Schritt 1: Ana­ly­sie­ren Sie die Situa­ti­on genau!

Wich­tig ist es zu wis­sen, was die Ursa­chen für die eige­ne Unzu­frie­den­heit sind und die eige­nen Moti­va­to­ren zu ken­nen. Ana­ly­sie­ren Sie die Grün­de für die Unzu­frie­den­heit: Iden­ti­fi­zie­ren Sie genau, was Sie unglück­lich macht. Sind es das Arbeits­um­feld, die Auf­ga­ben, das Team, die Ent­loh­nung oder die Unter­neh­mens­kul­tur? Je bes­ser Sie die Ursa­chen ver­ste­hen, des­to leich­ter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das pri­va­te Umfeld eine Rol­le oder eine Ände­run­gen der per­sön­li­chen Bedürf­nis­se. Berück­sich­ti­gen daher auch die­se Aspek­te bei Ihrer Analyse!

Schritt 2: Durch­den­ken Sie Ihre Mög­lich­kei­ten und wägen Sie die Optio­nen gegen­ein­an­der ab!

Ein nächs­ter Schritt wären ein Brain­stor­ming und Recher­chen bezüg­lich der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Möglichkeiten:
Wel­che Chan­cen habe ich? Wie hoch sind die Risi­ken? Was pas­siert, wenn…? usw.
Vie­le der fol­gen­den Mög­lich­kei­ten kos­ten kein Geld, son­dern nur Über­win­dung. Eini­ge Optio­nen sind jedoch durch­aus zeit- und kos­ten­in­ten­siv oder auch lang­wie­rig.

  1. Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Rech­te: Stel­len Sie sicher, dass Sie über Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che infor­miert sind. Dies umfasst Din­ge wie Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ge­set­ze, Urlaubs­an­sprü­che und Über­stun­den­re­ge­lun­gen. Wenn Sie Ihre Rech­te ken­nen, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Arbeit­ge­ber die­se einhält.
  2. Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­ge­ber: Wenn Sie mit Ihrer Bezah­lung oder Ihren Arbeits­be­din­gun­gen unzu­frie­den sind, soll­ten Sie dies Ihrem Arbeit­ge­ber mit­tei­len. Viel­leicht kann eine offe­ne Dis­kus­si­on dazu bei­tra­gen, Ver­bes­se­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Viel­leicht kann Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen auch Mög­lich­kei­ten bie­ten, sich wei­ter­zu­bil­den oder zu spe­zia­li­sie­ren, um Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten und ‑chan­cen zu verbessern.
  3. Wech­seln Sie das Tätig­keits­feld (inner­halb des Unter­neh­mens): Die pri­va­te Sicher­heits­bran­che ist viel­sei­tig. Vie­le pri­va­te Sicher­heits­dienst­leis­ter bie­ten ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen an. Viel­leicht ist ein ande­rer Bereich bes­ser für Sie geeig­net. Spre­chen Sie mit Ihrem Vor­ge­setz­ten dar­über, bewer­ben Sie sich intern auf eine ande­re Stel­le. Manch­mal hilft eine inter­ne Ver­set­zung in einen ande­ren Aufgabenbereich.
  4. Schlie­ßen Sie sich der Gewerk­schaft an: In Deutsch­land gibt es Gewerk­schaf­ten, die sich für die Rech­te von Arbeit­neh­mern ein­set­zen – für die Bewa­chungs­dienst­leis­tung ist das die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di).  Wenn Sie Mit­glied wer­den, kön­nen Sie von deren kol­lek­ti­ver Ver­hand­lungs­macht pro­fi­tie­ren und gemein­sam mit ande­ren Arbeit­neh­mern für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne kämpfen.
  5. Suchen Sie nach Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten: Wenn Sie sich wei­ter­bil­den oder spe­zia­li­sie­ren, kön­nen Sie Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten ver­bes­sern und oft deut­lich höhe­re Löh­ne ver­die­nen. Über­le­gen Sie, wel­che zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen für Ihren Job hilf­reich sein könn­ten und suchen Sie nach ent­spre­chen­den Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Sie haben im Anschluss mehr Hand­lungs­op­tio­nen und sind gefragter.
  6. Ver­net­zen Sie sich mit Ande­ren: Vie­le Job­per­spek­ti­ven kom­men über Emp­feh­lun­gen und per­sön­li­che Kon­tak­te zustan­de. Außer­dem bie­tet der Kon­takt zu ande­ren die Mög­lich­keit zum Erfah­rungs­aus­tausch. Wenn Sie über ein star­kes Netz­werk ver­fü­gen, kann einem das zu neu­en Per­spek­ti­ven ver­hel­fen. Neben dem per­sön­li­chen Aus­tausch sind Online-Platt­for­men wie Xing oder Lin­ke­din empfehlenswert.
  7. Suchen Sie nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber: Wenn alle oben genann­ten Schrit­te nicht zu Ver­bes­se­run­gen füh­ren, kann es sinn­voll sein, sich nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber umzu­se­hen. Es gibt sicher­lich Unter­neh­men in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che, die bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne bieten.
  8. Last but not least: Machen Sie es bes­ser und star­ten Sie in die Selbst­stän­dig­keit! Natür­lich soll­te die­ser Schritt sehr gut durch­dacht sein. Oft ist es eine Opti­on sich neben­bei selbst­stän­dig zu machen und so nach und nach mit weni­ger Risi­ko zu star­ten. Den­ken Sie aber dar­an, dass Ihr bis­he­ri­ger Arbeit­ge­ber mit­spie­len muss. Eine Mög­lich­keit kann z.B. auch eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit als Dozent in der Sicher­heits­bran­che sein.

Schritt 3: Legen Sie Ihre per­sön­li­chen Zie­le fest!

Nur, wenn man mög­lichst genau weiß, was man errei­chen möch­te, kann man kon­kret dar­auf hin­wir­ken. Um sich selbst zu moti­vie­ren, ist es sehr sinn­voll, die eige­nen Zie­le auf­zu­schrei­ben und zu visua­li­sie­ren. Hilf­reich kann es auch sein, die soge­nann­te SMART-Regel zu nut­zen um die eige­nen Zie­le festzulegen.

Die SMART-Regel ist ein Akro­nym, das als Leit­fa­den für die For­mu­lie­rung von kla­ren und gut defi­nier­ten Zie­len dient. Es hilft dabei, Zie­le so zu for­mu­lie­ren, dass sie rea­lis­tisch und erreich­bar sind. Die SMART-Regel steht für die fol­gen­den Kriterien:

  1. Spe­zi­fisch (Spe­ci­fic): Das Ziel soll­te klar und prä­zi­se for­mu­liert sein, so dass wenig Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum besteht und man sich sei­nem Ziel ganz bewusst ist.
  2. Mess­bar (Mea­sura­ble): Das Ziel soll­te mess­bar sein, damit der Fort­schritt über­wacht und der Erfolg objek­tiv beur­teilt wer­den kann. Man kann es durch quan­ti­ta­ti­ve oder qua­li­ta­ti­ve Kenn­zah­len definiert.
  3. Aus­führ­bar (Achie­va­ble): Das Ziel soll­te erreich­bar sein. Es soll­te eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len, aber von Ihnen  mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln erreicht wer­den können.
  4. Rea­lis­tisch (Rea­li­stic): Das Ziel soll­te rea­lis­tisch sein, also unter den tat­säch­lich gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen wie vor­ge­se­hen umge­setzt wer­den können.
  5. Ter­mi­niert (Time-bound): Das Ziel soll­te einen kla­ren Zeit­rah­men haben, bis wann es erreicht wer­den soll. Eine kla­re Dead­line för­dert die Moti­va­ti­on und den Fokus auf das Errei­chen des Ziels.

Hier ist ein Bei­spiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel for­mu­liert wurde:

Nicht-SMART-Ziel: Ich möch­te mehr Geld verdienen.

SMART-Ziel: Ich möch­te mein monat­li­ches Ein­kom­men um 20% stei­gern, indem ich in den nächs­ten sechs Mona­ten eine Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft abschlie­ße und direkt im Anschluss von mei­nem Arbeit­ge­ber ent­spre­chend ein­ge­setzt werde.

Durch die Anwen­dung der SMART-Regel wird das Ziel kon­kret, mess­bar, erreich­bar, rele­vant und hat eine kla­re zeit­li­che Vor­ga­be. Dadurch erhöht sich die Wahr­schein­lich­keit, dass Sie Ihr Ziel erfolg­reich erreichen.

 

Schritt 4: Machen Sie sich einen „Schlacht­plan“, um Ihre Zie­le zu erreichen!

Nun geht es an die Umset­zungs­pla­nung. Pla­nen Sie die Maß­nah­men, die auf Ihre Zie­le ein­zah­len, z.B.:

Oft macht es Sinn, ver­schie­de­ne Ansät­ze par­al­lel anzu­ge­hen und sich außer­dem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Prio­ri­sie­ren Sie Ihre Zie­le! Ver­bin­den Sie die ver­schie­de­nen Maß­nah­men mit Ihren Zie­len. Machen Sie sich Kalen­der­ein­trä­ge und arbei­ten Sie fokus­siert dar­an, Zwi­schen­zie­le und Mei­len­stei­ne zu erreichen!
Las­sen Sie sich von Rück­schlä­gen nicht aus der Bahn wer­fen! Blei­ben Sie hart­nä­ckig, kon­zen­triert und positiv!

 

Ich hof­fe, dass Ihnen die­se Tipps hel­fen, Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu verbessern.

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicherheitskraft: Was tun, wenn der Chef Dienste streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die „Durst­stre­cke“ aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her – dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den – dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel „Voll­zeit“ steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man – natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Bewerbungstipps für private Sicherheitskräfte: Wie Sie sich erfolgreich bewerben!

Sicher­heits­kräf­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft und sind oft der ers­te Ansprech­part­ner für Kun­den und Besu­cher. Wenn Sie als Sicher­heits­kraft einen neu­en Job suchen, kann eine erfolg­rei­che Bewer­bung den Unter­schied zwi­schen Erfolg und Miss­erfolg aus­ma­chen. Die Chan­cen ste­hen auf Grund der Situa­ti­on am Arbeits­markt recht gut. Man spricht auch von einem Arbeit­neh­mer­markt – heißt: Es gibt kaum genü­gend qua­li­fi­zier­te Bewer­ber für die der­zeit offe­nen Stel­len. Sie haben – abhän­gig natür­lich von eini­gen Fak­to­ren wie Ihrer Aus­bil­dung und vom gewünsch­ten Arbeits­ort – prin­zi­pi­ell eine gute Auswahlmöglichkeit!

In die­sem Arti­kel geben wir Ihnen Tipps und Rat­schlä­ge, wie Sie sich erfolg­reich bewer­ben und Ihren Traum­job in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft fin­den können.

10 Bewer­bungs­tipps für Sicher­heits­kräf­te im pri­va­ten Sicherheitssektor

  1. Erstel­len Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschreiben

Das Anschrei­ben ist der ers­te Ein­druck, den Sie bei einem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber hin­ter­las­sen. Es ist wich­tig, dass Sie sich Zeit neh­men, um ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschrei­ben zu erstel­len, das Ihre Erfah­run­gen, Fähig­kei­ten und Moti­va­ti­on her­vor­hebt. Stel­len Sie sicher, dass Sie das Anschrei­ben indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men und die aus­ge­schrie­be­ne Secu­ri­ty-Stel­le abstim­men und dass Sie sich über das Unter­neh­men und sei­ne Akti­vi­tä­ten informieren.

  1. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebenslauf

Ihr Lebens­lauf ist Ihr wich­tigs­tes Bewer­bungs­do­ku­ment und soll­te Ihre Berufs­er­fah­rung, Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen prä­sen­tie­ren. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebens­lauf, bevor Sie sich bewer­ben, und stel­len Sie sicher, dass er über­sicht­lich und leicht zu lesen ist. Ver­wen­den Sie Stich­punk­te und kla­re For­ma­tie­run­gen, um wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen her­vor­zu­he­ben. Geben Sie auch an, wel­che Schu­lun­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen Sie absol­viert haben und wel­che Erfah­run­gen Sie in der Sicher­heits­bran­che gemacht haben. Legen Sie Ihre Befä­hi­gungs­nach­wei­se, Arbeits­zeug­ni­se und etwa­ige Schu­lungs­nach­wei­se vor. Ver­zich­ten Sie da bei auf Fake-Doku­men­te und über­zeu­gen Sie durch eine fach­lich kor­rek­te Aus­drucks­wei­se.

  1. Beto­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfahrungen

Als Sicher­heits­kraft soll­ten Sie in der Lage sein, Gefah­ren­si­tua­tio­nen schnell zu erken­nen und ange­mes­sen dar­auf zu reagie­ren. Beto­nen Sie in Ihrer Bewer­bung Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen im Bereich der Sicher­heit und stel­len Sie sicher, dass Sie Ihre Kom­pe­ten­zen in den Berei­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kon­flikt­lö­sung und Dees­ka­la­ti­on her­vor­he­ben. Über­trei­ben Sie dabei aber nicht, z.B. durch exzen­trisch aus­ufern­de Erleb­nis­er­zäh­lun­gen Ihrer bis­he­ri­gen Hel­den­ta­ten als Security-Mitarbeiter!

  1. Sei­en Sie auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vorbereitet

Ein Vor­stel­lungs­ge­spräch ist Ihre Chan­ce, sich von Ihrer bes­ten Sei­te zu prä­sen­tie­ren und den Arbeit­ge­ber von Ihren Fähig­kei­ten zu über­zeu­gen. Berei­ten Sie sich auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vor, indem Sie sich über das Unter­neh­men infor­mie­ren, Fra­gen vor­be­rei­ten und sich über­le­gen, wel­che Ant­wor­ten Sie geben wür­den. Stel­len Sie sicher, dass Sie pünkt­lich und gut vor­be­rei­tet zum Vor­stel­lungs­ge­spräch erschei­nen und dass Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen deut­lich darstellen.

  1. Blei­ben Sie posi­tiv und selbstbewusst

Als Sicher­heits­kraft ist es wich­tig, dass Sie posi­tiv und selbst­be­wusst auf­tre­ten. Sei­en Sie über­zeugt von Ihren Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen und ver­mit­teln Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die bes­te Wahl für den Job sind. Blei­ben Sie wäh­rend des gesam­ten Bewer­bungs­pro­zes­ses pro­fes­sio­nell und höf­lich und stel­len Sie sicher, dass Sie einen posi­ti­ven Ein­druck hin­ter­las­sen. Zie­hen Sie an die­ser Stel­le bit­te nicht über Ihren alten bzw. bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber her. Das macht kei­nen guten Ein­druck und das Füh­rungs­per­so­nal der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ist oft bes­ser ver­netzt als Sie denken!

  1. Nut­zen Sie Ihr Netzwerk

Nut­zen Sie Ihr beruf­li­ches Netz­werk, um poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und sich über offe­ne Stel­len zu infor­mie­ren. Spre­chen Sie mit ehe­ma­li­gen Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und ande­ren Kon­tak­ten in der Sicher­heits­bran­che und fra­gen Sie nach Emp­feh­lun­gen oder Infor­ma­tio­nen zu offe­nen Stel­len. Auch Online-Platt­for­men wie Lin­ke­dIn oder XING kön­nen Ihnen dabei hel­fen, poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und Kon­tak­te zu knüp­fen. Sie kön­nen dort auch ange­ben, dass Sie offen für Ange­bo­te sind. Manch­mal mel­den sich auch Head­hun­ter, die bei der Ver­mitt­lung von Jobs hilf­reich sein können.

  1. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Herausforderungen

In der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft gibt es eine Viel­zahl von Auf­ga­ben und Posi­tio­nen, die unter­schied­li­che Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen erfor­dern. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Her­aus­for­de­run­gen und prü­fen Sie, ob Sie für ande­re Posi­tio­nen oder Auf­ga­ben geeig­net sind. Viel­leicht kön­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen in einer ande­ren Posi­ti­on bes­ser ein­brin­gen oder haben Inter­es­se an einer neu­en Herausforderung.

  1. Prä­sen­tie­ren Sie sich professionell

Als Sicher­heits­kraft sind Sie das Aus­hän­ge­schild des Unter­neh­mens und soll­ten sich des­halb pro­fes­sio­nell prä­sen­tie­ren. Stel­len Sie sicher, dass Sie bei Bewer­bungs­ge­sprä­chen oder ande­ren beruf­li­chen Anläs­sen ange­mes­se­ne Klei­dung tra­gen und einen gepfleg­ten Ein­druck machen. Ach­ten Sie auch auf Ihre Kör­per­spra­che und Ihr Auf­tre­ten und stel­len Sie sicher, dass Sie höf­lich und pro­fes­sio­nell kommunizieren.

  1. Schre­cken Sie nicht vor hohen Anfor­de­run­gen zurück

Maxi­mal 20 Jah­re und und dabei 10 Jah­re Berufs­er­fah­rung – das geht natür­lich nicht. Oft schrei­ben Arbeit­ge­ber ziem­lich vie­le Anfor­de­run­gen in die Stel­len­an­zei­gen. Schre­cken Sie davor nicht zurück, aber sei­en Sie den­noch ehr­lich, wenn Sie eine Anfor­de­rung (noch) nicht erfül­len. Erfah­rung lässt sich auch im neu­en Job noch sam­meln, feh­len­de Fremd­spra­chen­kennt­nis­se las­sen sich durch Kur­se neben­bei ver­tie­fen (z.B. bei der VHS) und feh­len­de Zusatz­aus­bil­dun­gen kann man nach­ho­len. Arbeit­ge­ber sind hier oft fle­xi­bler als man denkt, vor allem wenn es ansons­ten (mensch­lich) passt!

  1. Blei­ben Sie am Ball und haben Sie kei­ne Angst vor Rückschlägen!

Einen Voll­tref­fer direkt bei der ers­ten Bewer­bung zu lan­den und den Traum­job zu erhal­ten, das ist eher die Aus­nah­me. Haben Sie kei­ne Angst, wenn es nicht bei der ers­ten Bewer­bung klappt, son­dern ver­su­chen Sie es woan­ders erneut. Oft ist auch die Fra­ge nach einem offe­nen Feed­back hifl­reich, war­um man nicht in die enge­re Aus­wahl gekom­men ist oder ein pro­fes­sio­nel­les Bewer­bungs­trai­ning, bei dem auch die Bewer­bungs­un­ter­la­gen gesich­tet und opti­miert wer­den. Blei­ben Sie hier ein­fach am Ball, abon­nie­ren Sie auf Stel­len­por­ta­len ent­spre­chen­de Stel­len­an­ge­bo­te. Sie wer­den dann auto­ma­tisch benach­rich­tigt, wenn sich in Ihrem Such­ra­di­us neue Stel­len ergeben.

Fazit

Eine erfolg­rei­che Bewer­bung in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft erfor­dert Zeit, Auf­wand und Enga­ge­ment. Nut­zen Sie die oben genann­ten Tipps, um Ihre Bewer­bung zu opti­mie­ren und Ihren Traum­job zu fin­den. Blei­ben Sie am Ball und bil­den Sie sich wei­ter. Ver­glei­chen Sie die Stel­len­an­ge­bo­te und ver­su­chen Sie sich best­mög­lich zu ver­kau­fen. Sei­en Sie selbst­be­wusst, fle­xi­bel und pro­fes­sio­nell und zei­gen Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die per­fek­te Wahl für den Job sind.

Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur „geschickt wer­den“ und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, „Beam­ten­deutsch“ ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit „kurz mal anse­hen“ mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


Aktu­el­le Buch­tipps zur Sach­kunde­prüf­ung 34a:

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