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Sicher­heits­schein

Sach­kunde­prüf­ung – war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Sachkundeprüfung – warum? 34a-Schein einfach kaufen…

Man hat kei­ne Lust auf die Prü­fung und Prü­fungs­vor­be­rei­tung, man ist schon mehr­fach durch die Sach­kunde­prüf­ung der IHK gefal­len oder man möch­te ein­fach nur Zeit und Geld spa­ren – all das kön­nen Grün­de sein, wes­we­gen immer wie­der nach „34a-Schein kau­fen“ gesucht wird. War­um das kei­ne beson­ders gute Idee ist, erfah­ren Sie in die­sem Beitrag.

Kann man den „34a-Schein“ tat­säch­lich kaufen?

Eine kur­ze Goog­le-Recher­che zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kau­fen, das so aus­sieht als wäre es ein offi­zi­el­les Doku­ment einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer. Doch Vor­sicht! Wenn Sie sol­che Fake-Prü­fungs­nach­wei­se ver­wen­den, machen Sie sich straf­bar.
Was Sie dür­fen, ist sich ein sol­ches Fan­ta­sie­pa­pier zur Belus­ti­gung in den eige­nen Woh­nungs­flur zu hän­gen oder es als Anzün­der für die nächs­te Grill­par­ty zu ver­wen­den. Soll­ten Sie ein sol­ches Stück Papier jedoch im Rechts­ver­kehr gebrau­chen, d.h. im Rah­men einer Bewer­bung oder zur Anmel­dung Ihres Sicher­heits­un­ter­neh­mens ver­wen­den, bege­hen Sie eine Urkun­den­fäl­schung nach § 267 Strafgesetzbuch:

(1) Wer zur Täu­schung im Rechts­ver­kehr eine unech­te Urkun­de her­stellt, eine ech­te Urkun­de ver­fälscht oder eine unech­te oder ver­fälsch­te Urkun­de gebraucht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
(2) Der Ver­such ist straf­bar.
(3) In beson­ders schwe­ren Fäl­len ist die Stra­fe Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu zehn Jahren. […]

Dass das Anbie­ten von IHK-Prü­fungs­zeug­nis­se, Schul­ab­schlüs­sen und ande­ren Zer­ti­fi­ka­ten bis hin zum Dok­tor­ti­tel recht­lich bedenk­lich ist, wis­sen auch die Anbie­ter sol­cher dubio­sen Dienst­leis­tun­gen. Die­sen geht es vor allem dar­um, schnell Geld zu machen. Die Anbie­ter sit­zen in der Regel im Aus­land oder sind nicht greif­bar und gehen so juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus dem Weg. Denn auch Ver­käu­fer machen sich unter Umstän­den straf­bar, weil sie Mar­ken­zei­chen und damit recht­lich geschütz­te Erken­nungs­merk­ma­le (z.B. das Logo) der aus­stel­len­den Orga­ni­sa­tio­nen ver­wen­den. Zudem erwe­cken man­che Anbie­ter sogar absicht­lich den Ein­druck, es han­de­le sich um ein recht­mä­ßig aus­ge­stell­tes Doku­ment und wer­ben zugleich damit, man dür­fe die­se Fake-Nach­wei­se im Rechts­ver­kehr ver­wen­den. Die Ver­käu­fer täu­schen also oft auch fal­sche Tat­sa­chen vor und for­dern damit teil­wei­se zumin­dest indi­rekt auch dazu auf, die ver­kauf­te Fäl­schung wie ein ech­tes Doku­ment zu ver­wen­den. Als Käu­fer kön­nen Sie stets belangt wer­den und machen sich straf­bar, wenn Sie ein sol­ches Fan­ta­sie­do­ku­ment tat­säch­lich beruf­lich nutzen.

Wo kann man den Sach­kun­de­nach­weis kaufen?

Die ein­zi­ge lega­le Mög­lich­keit die „Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Able­gung einer Sach­kunde­prüf­ung“ (so heißt es ganz kor­rekt) zu erwer­ben, ist die IHK-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich abzu­le­gen. Sie fin­den dazu vie­le kos­ten­lo­se Tipps zur Prü­fungs­vor­be­rei­tung, Test­fra­gen und ein Hil­fe-Forum auf die­ser Inter­net­sei­te. Neben­bei bemerkt kann das Able­gen der ech­ten Prü­fung sogar güns­ti­ger sein als so eini­ge der ille­ga­len Fake-Zer­ti­fi­kat-Ange­bo­te.
Ehr­lich währt am Längs­ten! Las­sen Sie sich nicht auf Fake-Ange­bo­te mit gefälsch­ten Nach­wei­sen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie wer­den auf­flie­gen. Und für den Preis, den Sie dann bezah­len, hät­ten Sie sich ordent­lich auf die Prü­fung vor­be­rei­ten und die­se ganz regu­lär bestehen können.

Was kos­tet ein gefälsch­ter Sachkundenachweis?

Los gehen die Prei­se bei knapp 10 Euro für einen per­so­na­li­sier­ten Fake-Nach­weis zum direk­ten PDF-Download.

Fake-Sachkundenachweis für den 34a Schein
Fake 34a-Schein als PDF-Download
Die­ser „Bil­lig­an­bie­ter“ für Fake-Nach­wei­se betont zwar, dass man die gekauf­ten Doku­men­te nicht ver­wen­den darf, hat zu sei­ner eige­nen Sicher­heit aber den­noch einen Fir­men­sitz in den USA ange­ge­ben. Er weiß warum.

Mög­li­cher­wei­se die Spit­ze des Eis­bergs ist ein Anbie­ter, der alle mög­li­chen Prü­fungs­nach­wei­se und Abschlüs­se – dar­un­ter diver­se Berufs­ab­schlüs­se, Abitur­zeug­nis­se, Bache­lor- und Mas­ter­ab­schlüs­se von Hoch­schu­len, Uni­ver­si­täts-Diplo­me und gar Dok­tor­ti­tel anbie­tet. Sol­che bedruck­ten Papie­re gibt es zum „Spott­preis“ von meh­re­ren hun­dert Euro – ein offen­bar loh­nens­wer­tes Geschäft. Das Ange­bot pro­mo­tet er noch dazu kom­mer­zi­ell durch eine Wer­be­an­zei­ge auf Goog­le, die bei ent­spre­chen­den Such­be­grif­fen auf der Ergeb­nis­sei­te gleich ganz oben erscheint – sie­he Abbil­dung unten. Die­ser betrü­ge­ri­sche Händ­ler wirbt sogar damit, es han­de­le sich um ein lega­les Ange­bot und um „100% ech­te und regis­trier­te Doku­men­te, wel­che von der Universität/ dem Aus­bil­dungs­be­trieb, oder aber auch von Ihrem Arbeit­ge­ber über­prüft wer­den kön­nen“ – völ­li­ger Bullshit!

34a-Schein Werbung auf Google (Fake-Nachweis)
Goog­le-Wer­bung für einen „Ori­gi­nal-Nach­weis“
Jetzt mal Tache­les: Mit einer gekauf­ten oder selbst erstell­ten und aus­ge­druck­ten Fäl­schung flie­gen Sie sowie­so auf – und dann wird es rich­tig unan­ge­nehm und wirk­lich teu­rer. War­um das unver­meid­lich so ist, erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt.

War­um es wirk­lich dumm ist, ein gefälsch­tes 34a-Zer­ti­fi­kat vorzulegen…

Noch vor eini­gen Jah­ren hät­te man als sachunkun­di­ger Sicher­heits­mit­ar­bei­ter Glück haben kön­nen, wäre das gefälsch­te Zer­ti­fi­kat nicht bei der Bewer­bung, bei einer Kon­trol­le von Zoll und Poli­zei oder im Rah­men einer Rück­fra­ge bei der prü­fen­den IHK auf­ge­fal­len. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zen­tra­le Bewa­cher­re­gis­ter, in dem alle Daten zusam­men­lau­fen. Ihr Arbeit­ge­ber muss Sie dort­hin vor Beschäf­ti­gungs­be­ginn mel­den und die Frei­ga­be abwar­ten. Erst dann erhal­ten Sie als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Bewa­cher-ID und dür­fen star­ten. Im Rah­men die­ser Prü­fung und des Daten­ab­gleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine fal­sche Urkun­de vor­ge­legt haben. Sie tra­gen die vol­len straf- und zivil­recht­li­chen Konsequenzen!

Inves­tie­ren Sie lie­ber in die ech­te Sach­kunde­prüf­ung bei der IHK. Infor­mie­ren Sie sich kos­ten­los hier im Infoportal. 

Gro­ßer Schein, klei­ner Schein – was soll das sein?

Großer Schein, kleiner Schein – was soll das sein?

Die Vewirr­rung ist groß

Immer wie­der liest man in Stel­len­an­ge­bo­ten, Stel­len­ge­su­chen oder Kurs­an­ge­bo­ten vom gro­ßen oder klei­nen „Secu­ri­ty-Schein“ – manch­mal auch nur gro­ßer oder klei­ner Schein genannt.
Auch in Foren, in Sozia­len Netz­wer­ken oder sogar auf Sei­ten von Kurs­an­bie­tern wer­den häu­fig sol­che Bezeich­nun­gen ver­wen­det. Doch Ach­tung: Es gibt weder einen gro­ßen, noch einen klei­nen Security-Schein!

 

Was ist mit „Secu­ri­ty-Schein“ gemeint?

In der Gewer­be­ord­nung sind im § 34a wich­ti­ge Vor­ga­ben dazu gere­gelt, was jemand erfül­len muss, wenn er bzw. sie „gewerbs­mä­ßig Leben oder Eigen­tum frem­der Per­so­nen bewa­chen will“. Der § 34a GewO rich­tet sich in ers­ter Linie, an Sicher­heits­un­ter­neh­mer und regelt, was die­se erfül­len müs­sen, um ein Bewa­chungs­ge­wer­be anzu­mel­den. Es ist dar­in aber auch gere­gelt, dass der Gewer­be­trei­ben­de mit der Durch­füh­rung von Bewa­chungs­auf­ga­ben nur Per­so­nen als Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen darf, die als Wach­per­so­nen zum einen die erfor­der­li­che Zuver­läs­sig­keit besit­zen, zum ande­ren bestimm­te Min­dest­qua­li­fi­ka­tio­nen vor­wei­sen müs­sen. Hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­ti­on kommt dann oft die­ser omi­nö­se „Schein“ ins Spiel: Unter „gro­ßem Schein“ ver­ste­hen man­che die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung, also den Nach­weis über die bestan­de­ne Prü­fungs­leis­tung bei der IHK. Als „klei­ner Schein“ wird manch­mal die Teil­nah­me an der Unter­rich­tung bezeich­net, bei der man ledig­lich 40 Unter­richts­ein­hei­ten absit­zen muss und qua­si eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, den Unter­rich­tungs­nach­weis, erhält. Bei der Unter­rich­tung wird kein Wis­sen sys­te­ma­tisch abge­prüft, es fin­det ledig­lich eine Art kur­zer Ver­ständ­nis­test statt. Bei der Sach­kunde­prüf­ung hin­ge­gen fin­det ein 120-minü­ti­ger schrift­li­cher Test sowie eine anschlie­ßen­de münd­li­che Prü­fung statt. Die Sach­kunde­prüf­ung ist dem­entspre­chend klar höher­wer­ti­ger als die Unter­rich­tung und man darf damit auch beson­de­re Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten über­neh­men, wie z.B. Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum oder als Laden­de­tek­tiv tätig sein. Wie das Unter­rich­tungs­ver­fah­ren und die Sach­kunde­prüf­ung ablau­fen, was abge­fragt wird und wer gege­be­nen­falls nicht dar­an teil­neh­men muss, ist (neben ande­ren Punk­ten) in der Bewa­chungs­ver­ord­nung geregelt.

 

War­um wer­den fal­sche Begrif­fe für die Sach­kunde­prüf­ung verwendet?

Das hat mei­ner Ein­schät­zung nach ver­schie­de­ne Ursa­chen. Man­che Per­so­nen wis­sen es ein­fach nicht bes­ser, man­che spre­chen aus Bequem­lich­keit nur kurz vom „Schein“ und man­che Per­so­nen (v.a. Unter­neh­men) ver­wen­den absicht­lich fal­sche Begrif­fe. Da die eigent­lich fal­schen Begrif­fe in bestimm­ten Krei­sen (v.a. bei gering qua­li­fi­zier­ten) durch­aus gebräuch­lich sind, suchen vie­le Men­schen, die sich auf die Sach­kunde­prüf­ung vor­be­rei­ten möch­ten, bei­spiels­wei­se ein­fach nach dem Begriff „Sicher­heits­schein“. Oder aber Unter­neh­men gau­keln den Inter­es­sen­ten mehr vor, als eigent­lich drin steckt: In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Schu­lungs­fir­men, die eine Qua­li­fi­ka­ti­on „Sicher­heits­fach­kraft“ ange­bo­ten haben. Das klingt nach mehr! Ent­hal­ten ist aber effek­tiv meist „nur“ die Sach­kun­de­vor­be­rei­tung. Zu einem Preis von vie­len hun­dert oder sogar mehr als tau­send Euro. Um eine rich­ti­ge 3‑jährige Berufs­aus­bil­dung han­delt es sich hin­ge­gen bei der Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit – es besteht Ver­wechs­lungs­ge­fahr! Mein Tipp: Ach­ten Sie also genau auf die ver­wen­de­ten Begrif­fe und erkun­di­gen Sie sich im Zwei­fels­fall, was kon­kret damit gemeint ist. Drü­cken Sie sich selbst am bes­ten klar aus und ver­wen­den Sie die rich­ti­gen Begriff­lich­kei­ten. Sie zei­gen damit, dass Sie sich auskennen 🙂

 

Kürz­lich hat sich auch Jörg Zitz­mann in sei­nem Pod­cast für Schutz und Sicher­heit in Fol­ge 328 mit der The­ma­tik „großer/kleiner Schein“ befasst. Er bekommt als Geschäfts­füh­rer der Aka­de­mie für Sicher­heit regel­mä­ßig sol­che Anfra­gen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/

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arAR