Im Bereich der privaten Sicherheit sind Schichtdienst, Nachtarbeit und Arbeit an Feiertagen gängige Arbeitsbedingungen. Sicherheitskräfte leisten oft herausfordernde Arbeit, um die Sicherheit von Einrichtungen, Veranstaltungen und Personen zu gewährleisten. Leider sind die Löhne in diesem Bereich häufig im Niedriglohnsektor angesiedelt, wie beispielsweise im Separatwachdienst. Fallen dann noch unerwartet Stunden weg, z.B. weil der Arbeitgeber einen wichtigen Auftrag verliert und kommt man deswegen (oder aus anderen Gründen) nicht auf seine monatliche Soll-Arbeitszeit, kann es als 34a-Sicherheitskraft finanziell brenzlig werden. In diesem Artikel werden die Gründe beleuchtet, die zu einem Streichen von Arbeitstagen führen und Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Security-Mitarbeiter dann hat.
Was sind mögliche Gründe dafür, warum mich mein Arbeitgeber an weniger Einsatztagen einplant?
Zunächst einmal soll an dieser Stelle auch die Sicht des Sicherheitsunternehmens kurz beleuchtet werden. Dass Sie weniger oft im Dienstplan stehen, hat in den allermeisten Fällen (hoffentlich) nichts mit Ihnen persönlich zu tun, sondern betriebliche Gründe. Wenn diese vom Arbeitgeber transparent dargelegt werden und Sie diese nachvollziehen können, bietet das einen besseren Ausgangspunkt für eine Lösung des Problems, die von beiden Seiten getragen werden kann. Möglicherweise führt das aber auch zu einer Änderungskündigung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neuen Job begeben. Vielleicht ist die „Durststrecke“ aber auch nur kurz, und Sie können die Stunden durch Mehrarbeit im Folgemonat kompensieren oder der Arbeitgeber kommt Ihnen auf andere Weise entgegen.
Hier sind zehn mögliche Gründe, warum Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsstunden reduzieren möchte:
Niedrigere Kundennachfrage: Es könnte weniger Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen geben, was zu einer Verringerung der benötigten Arbeitsstunden führt.
Wirtschaftliche Abschwächung: Möglicherweise hat sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert, was zu Einschränkungen bei den Ressourcen und zu Kosteneinsparungen führt.
Veränderungen in der Geschäftsstrategie: Ihr Arbeitgeber könnte seine Geschäftsstrategie geändert haben, was zu einer Anpassung der Personalressourcen führt.
Personalrotation: Möglicherweise wird das Personal rotiert, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, und um die Arbeitszeiten gerechter zu verteilen.
Saisonale Schwankungen: Die Arbeitsstunden könnten saisonalen Schwankungen unterliegen, beispielsweise wenn in bestimmten Monaten weniger Sicherheitspersonal benötigt wird.
Veränderungen in den Verträgen mit Kunden: Es ist möglich, dass sich die Verträge mit Kunden geändert haben und dies zu einer Verringerung des Arbeitsvolumens führt.
Gesetzliche Beschränkungen: Es könnte (neue) gesetzliche Beschränkungen geben, wie beispielsweise Höchstgrenzen für Arbeitsstunden oder Ruhezeiten zwischen den Schichten. Oder die bestehenden Vorgaben (z.B. aus dem Arbeitszeitgesetz) werden nun besser nachgehalten.
Betriebsferien oder saisonale Betriebspausen: Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber beschlossen, während bestimmter Zeiträume, wie Betriebsferien oder saisonalen Betriebspausen (von Kunden), die Arbeitsstunden zu reduzieren. Auch beispielsweise die Covid-Pandemie hatte zu zeitweisen Verwerfungen innerhalb der Branche geführt.
Unternehmensinterne Umstrukturierungen: Ihr Arbeitgeber könnte interne Umstrukturierungen durchführen, die zu einer Neubewertung der Arbeitsstunden und Ressourcenverteilung führen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mich mein Arbeitgeber zu weniger Arbeit einteilt?
Klar: Um ein, zwei Stunden hin oder her – darüber lohnt es sich eher nicht zu streiten. 20, 30, 40 Prozent oder gar noch mehr Verlust an Einsatzstunden sind aber eine Hausnummer, denn auch Sie müssen ja Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Chef also streicht Sie umfangreich aus dem Dienstplan, teilt sie zu signifikant weniger Schichten als üblich ein und Sie kommen nicht auf Ihre Stunden – dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
Arbeitsvertrag prüfen! Das ist erstmal der wichtigste Punkt. Denn entscheidend ist im Regelfall, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Denn, wenn dort zum Beispiel „Vollzeit“ steht, ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichet, Sie entsprechend einzusetzen. Was man unter Vollzeit versteht, ist in der Regel im jeweiligen Tarifvertrag geregelt. Oft ist auch eine konkrete Stundenzahl vereinbart. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag also z.B. 170 Stunden pro Monat als Stundenzahl vertraglich festgelegt, ist diese (abgesehen von kleineren Schwankungen, z.B. auf Grund von Krankenvertretungen) grundsätzlich auch einzuhalten.
Dienstplan heranziehen! Oft erfolgt die Dienstplanung im Sicherheitsdienst, z.B. im Werkschutz, an Hand eines festgelegten Schichtrhythmus. So kann man – natürlich mit einer gewissen Unschärfe (z.B. auf Grund ewtaiger noch ausstehender Urlaubsplanung) im Vorfeld grob planen. Der konkrete Dienstplan für den Folgemonat jedoch ist ausschlaggebend: Stehen dort beispielsweise 20 Schichten, dann haben Sie einen Anspruch auch diese Zahl an Schichten zu arbeiten. Ein einmal veröffentlicher Dienstplan darf nur in Absprache mit den Beschäftigten nachträglich nochmal geändert werden.
Gespräch suchen und Arbeitsleistung aktiv anbieten! Vieles lässt sich kommunikativ klären. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und den Konsens. Wichtig: Teilen Sie mit, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind und bieten Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an! Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen die Arbeit entsprechend des bestehenden Arbeitsvertrages zu geben, Sie stellen Ihre Arbeitsleistung vertragsgemäß zur Verfügung.
Ihr Arbeitgeber reagiert nicht? Schriftlich anmahnen! Weisen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf die zuvor genannten Aspekte hin. Die Schriftform ist wichtig, damit Sie einen Nachweis haben. Setzen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zeigen Sie sich weiterhin höflich und kooperativ. Immerhin möchten Sie im Regelfall ja weiterhin für Ihren Arbeitgeber tätig sein.
Wenn nichts hilft: Klagen! Wenn alles nichts fruchtet, der Arbeitgeber nicht reagiert und Gespräche (ggf. auch mit dem Betriebsrat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letztlich die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Darum herum reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klassische Sicherheitsgewerbe ist ein Niedriglohnsektor!
Dennoch: Die Sicherheitsbranche bietet Abwechslung, verantwortungsreiche, aufregende und auch ruhige Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Runden. Doch – was verdient man als Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundenachweis?
Worauf es beim Verdienst in der Sicherheitsbranche ankommt…
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe entscheiden oder einen neuen Arbeitgeber suchen, spielen die finanziellen Aspekte ganz sicher eine große Rolle. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die zu einem guten Stundenlohn beitragen. Die wichtigsten Aspekte für eine ansprechendere Entlohnung finden Sie nachfolgend.
Aus- und Weiterbildungsstand
Klar, je besser Sie ausgebildet sind, desto höher sind die Verdienstmöglichkeiten. Als ungelernte Sicherheitskraft nur mit Unterrichtung nach § 34a GewO werden Sie sehr oft nicht viel mehr als den Mindestlohn bezahlt bekommen. Mit der Sachkundeprüfung können Sie mit überschaubarem Aufwand gleich ein gutes Stück mehr Grundstundenlohn erzielen. Noch weiter hinaus geht es mit der Weiterbildung zur Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder mit einer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Der Mindestlohn liegt übrigens bundesweit seit 1. Januar 2023 bei 12,43 Euro pro Stunde. Die Erhöhung auf 13 Euro pro Stunde ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen zum Beispiel in Erster Hilfe oder im Brandschutz (z.B. als Brandschutzhelfer) sind sehr hilfreich und steigern den Marktwert von Sicherheitskräften. Nicht immer wirken diese sich direkt auf den Stundenlohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Pluspunkt bei Bewerbungen. Als Zusatzqualifikationen kommen unter anderem folgende in Frage:
Brandschutzhelfer
Evakuierungshelfer
Aufzugsbefreiung (Personenbefreiung aus Aufzügen)
Lehrgang Grundwissen Strahlenschutz und Dekontamination
Waffensachkundeprüfung
Ebenso wenig zu unterschätzen sind interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, allen voran zumindest Basics in der englischen Sprache.
Tätigkeit
Das Sicherheitsgewerbe hat viele Facetten und daher sind auch die Tätigkeiten, die Sicherheitsmitarbeiter ausüben, sehr vielseitig. Entsprechend gibt es hier teils gravierende Lohnunterschiede. Sicherungstätigkeiten wie z.B. Separatwachdienste und simple Bewachungstätigkeiten sind häufig eher schlecht bezahlt. Mit Tätigkeiten, bei denen besondere Kompetenzen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzielen. Beispielsweise in der Luftsicherheit, im Bereich Geld- und Werttransport, bei der Tätigkeit in kerntechnischen Anlagen, in der U- und S‑Bahn-Bewachung oder als NSL-Fachkraft in Notruf- und Serviceleitstellen ist der Verdienst oft signifikant höher als im Branchendurchschnitt. Die genaue Höhe des Lohnes zur Tätigkeit können Sie den Tarifverträgen entnehmen. Wenn solche als allgemeinverbindlich erklärt worden sind, was meist der Fall ist, gelten diese für alle Mitarbeitenden. (Fügen Sie der Google-Suche am besten noch das Bundesland hinzu, um die Ergebnisse einzugrenzen.)
Arbeitszeiten
Wer bereits in der Branche tätig ist und im Schichtdienst arbeitet kennt es: Häufig leiden Biorhythmus und Privatleben unter den wechselnden Arbeitszeiten. Das Arbeiten in der Nachtschicht, an Sonntagen und an Feiertagen bietet aber oft entscheidende finanzielle Vorteile. Abhängig vom Bundesland/Tarifvertrag lassen sich Nacht‑, Sonn- und Feiertagszuschläge erzielen, die sich sehen lassen können. Noch dazu sind diese steuerfrei! An Feiertagen sind vielerorts 100% Zuschlag möglich, d.h. zum eigentlichen Tageslohn erhält man die selbe Summe nochmal – aber steuerfrei! Auf den Monat gesehen lassen sich so – natürlich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Feiertagsstunden mehrere hundert Euro on top verdienen. Gerade rund um den Jahreswechsel oder an Ostern kann das eine lukrative Angelegenheit sein.
Überstunden/Mehrarbeit
Überstunden sind natürlich ein Teilaspekt der Arbeitszeiten. Dennoch möchte ich diesem Aspekt hier einen separaten Punkt widmen. Warum? Weil erfahrungsgemäß in der Sicherheitsbranche verdammt viele Überstunden geschoben werden, oft auch deutlich mehr als rechtlich zulässig ist und mit zu wenig Pausen zwischen den Einsätzen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das mitmachen wollen und tatsächlich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stunden pro Monat arbeiten sollten. Mein Tipp wäre an dieser Stelle eher in eine Weiterbildung zu investieren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tauschen: Memento Mori – auch Ihre Lebenszeit ist begrenzt. Setzen Sie Prioritäten und treffen Sie eine für Sie gute Entscheidung, auch für Ihre Zukunft.
Bundesland
Wie in anderen Branchen auch, gibt es im privaten Sicherheitssektor ein West-Ost-Gefälle. Früher waren diese Lohnunterschiede richtig krass. Sicherheitsmitarbeiter in Berlin verdienten in manchen Bereichen nicht einmal die Hälfte derer, die in Bayern tätig waren. Zu den am besten bezahlten Bundesländern gehören in der Regel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Zu den am schlechtesten bezahlten gehören nach wie vor die neuen Bundesländer, also zum Beispiel Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Geraden in den ostdeutschen Bundesländern konnte man sich mit einem Job als Sicherheitsmitarbeiter noch vor einigen Jahren kaum über Wasser halten. Durch den Mindestlohn und die allmähliche Annäherung der Tarifverträge relativieren sich die Unterschiede aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht vergessen, dass dort, wo man mehr verdient, meist auch die Lebenshaltungskosten (vor allem Mieten) höher sind. Überlegen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedanken spielen – ob sich ein Umzug wirklich für Sie lohnt.
Branche
Viele denken bei der Tätigkeit im Sicherheitsdienst ganz klassisch an das Sicherheitsunternehmen, das als Dienstleister externe Kunden betreut. Während früher in den Fabriken altgediente Mitarbeitende gegen Ende des Arbeitslebens zum Werkschutz gekommen sind, um dort die letzten Berufsjahre weniger anstrengende Tätigkeiten zu verrichten, hat sich die Situation heutzutage stark verändert. Professionelle, externe Sicherheitsdienstleister betreuen als Kunden eine Vielzahl an Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie oder dem öffentlichen Sektor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahrzehntelangen Trends zum Outsourcing. Den internen Werkschutz. Vor allem in der Industrie sind Objekt- und Werkschutztätigkeiten, wenn Sie direkt beim fertigenden Unternehmen angestellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hierfür ist, dass Sie nach dem Branchentarif bezahlt werden, dem die Masse der Belegschaft angehört. Werfen Sie einen Blick in die Tariftabellen Metall- und Elektroindustrie! Diese Monatsentgelte spielen in einer anderen Liga.
Zulagen
Tarifvertraglich geregelte Zulagen gibt es meist für Wach-/Schichtführer, für Hundeführer oder in bestimmten Einrichtungen wie z.B. militärischen Liegenschaften. Ebenfalls gibt es oft Zulagen für Bereitschaftsdienste, z.B. für eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Werkfeuerwehr. Diese reichen von wenigen Centbeträgen pro Stunde bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bayern gibt es zudem geringfügig mehr Geld, wenn man im Großraum München tätig ist.
Sicherheitsunternehmen bzw. deren Kunden zahlen zudem manchmal freiwillige (widerrufliche) Zulagen. Manchmal gibt es auch Einmal-Prämien für besonders erfolgreiche Einsätze oder für herausragende Arbeitsleistungen. Leider sind diese Art Zulagen aber eher die Ausnahme. Immer häufiger vorzufinden ist aber eine Wechselprämie, also so eine Art „Begrüßungsgeld“. Das allein sollte aber aber nicht unbedingt der alleinige Grund für einen Arbeitgeberwechsel sein.
Konkrete Zahlen
Sie möchten konkrete Zahlen wissen?
Wenn Sie den Artikel bis hier hin gelesen haben, werden Sie merken, dass das schwierig ist, da es von einigen Faktoren wie dem Bundesland, der Tätigkeit, den Arbeitszeiten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhängen kann. Dennoch ein konkretes Beispiel:
Monatslohn im Separatwachdienst mit IHK-Sachkundeprüfung im Jahr 2023 in Bayern:
14,00 Euro pro Stunde
180 Stunden pro Monat
davon
12h Feiertag
16h Sonntag
60h Nacht
Das ergibt ca. 2520 Euro zu versteuerndes Einkommen (brutto) und knapp 420 Euro steuerfreie Zuschläge.Bei Lohnsteuerklasse 1 und ohne Kinder erhält man als Single damit ca. 2170 Euro netto überwiesen. Diese Rechnung dient jedoch nur der Veranschaulichung. Ihr tatsächlich ausbezahlter Lohn kann von zahlreichen Faktoren abhängig sein!
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt im Februar 2023 aktualisiert. Da es regelmäßige Anpassungen sowohl beim Mindestlohn, als auch bei tarifvertraglichen Regelungen gibt, können sich die Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben! (Alle Angaben ohne Gewähr.)