Großer Schein, kleiner Schein – was soll das sein?
Die Vewirrrung ist groß
Immer wieder liest man in Stellenangeboten, Stellengesuchen oder Kursangeboten vom großen oder kleinen „Security-Schein“ – manchmal auch nur großer oder kleiner Schein genannt.
Auch in Foren, in Sozialen Netzwerken oder sogar auf Seiten von Kursanbietern werden häufig solche Bezeichnungen verwendet. Doch Achtung: Es gibt weder einen großen, noch einen kleinen Security-Schein!
Was ist mit „Security-Schein“ gemeint?
In der Gewerbeordnung sind im § 34a wichtige Vorgaben dazu geregelt, was jemand erfüllen muss, wenn er bzw. sie „gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will“. Der § 34a GewO richtet sich in erster Linie, an Sicherheitsunternehmer und regelt, was diese erfüllen müssen, um ein Bewachungsgewerbe anzumelden. Es ist darin aber auch geregelt, dass der Gewerbetreibende mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen als Arbeitnehmer beschäftigen darf, die als Wachpersonen zum einen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, zum anderen bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen müssen. Hinsichtlich der Qualifikation kommt dann oft dieser ominöse „Schein“ ins Spiel: Unter „großem Schein“ verstehen manche die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, also den Nachweis über die bestandene Prüfungsleistung bei der IHK. Als „kleiner Schein“ wird manchmal die Teilnahme an der Unterrichtung bezeichnet, bei der man lediglich 40 Unterrichtseinheiten absitzen muss und quasi eine Teilnahmebescheinigung, den Unterrichtungsnachweis, erhält. Bei der Unterrichtung wird kein Wissen systematisch abgeprüft, es findet lediglich eine Art kurzer Verständnistest statt. Bei der Sachkundeprüfung hingegen findet ein 120-minütiger schriftlicher Test sowie eine anschließende mündliche Prüfung statt. Die Sachkundeprüfung ist dementsprechend klar höherwertiger als die Unterrichtung und man darf damit auch besondere Bewachungstätigkeiten übernehmen, wie z.B. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder als Ladendetektiv tätig sein. Wie das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung ablaufen, was abgefragt wird und wer gegebenenfalls nicht daran teilnehmen muss, ist (neben anderen Punkten) in der Bewachungsverordnung geregelt.
Warum werden falsche Begriffe für die Sachkundeprüfung verwendet?
Das hat meiner Einschätzung nach verschiedene Ursachen. Manche Personen wissen es einfach nicht besser, manche sprechen aus Bequemlichkeit nur kurz vom „Schein“ und manche Personen (v.a. Unternehmen) verwenden absichtlich falsche Begriffe. Da die eigentlich falschen Begriffe in bestimmten Kreisen (v.a. bei gering qualifizierten) durchaus gebräuchlich sind, suchen viele Menschen, die sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten möchten, beispielsweise einfach nach dem Begriff „Sicherheitsschein“. Oder aber Unternehmen gaukeln den Interessenten mehr vor, als eigentlich drin steckt: In der Vergangenheit gab es immer wieder Schulungsfirmen, die eine Qualifikation „Sicherheitsfachkraft“ angeboten haben. Das klingt nach mehr! Enthalten ist aber effektiv meist „nur“ die Sachkundevorbereitung. Zu einem Preis von vielen hundert oder sogar mehr als tausend Euro. Um eine richtige 3‑jährige Berufsausbildung handelt es sich hingegen bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit – es besteht Verwechslungsgefahr! Mein Tipp: Achten Sie also genau auf die verwendeten Begriffe und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, was konkret damit gemeint ist. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂
Kürzlich hat sich auch Jörg Zitzmann in seinem Podcast für Schutz und Sicherheit in Folge 328 mit der Thematik „großer/kleiner Schein“ befasst. Er bekommt als Geschäftsführer der Akademie für Sicherheit regelmäßig solche Anfragen und klärt auf: https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/