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Die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutsch­land: Mensch oder Maschine?

Die Zukunft der privaten Sicherheitswirtschaft in Deutschland: Mensch oder Maschine?

Die pri­va­te Sicher­heits­wirt­schaft ist in Deutsch­land ein wich­ti­ger Wirt­schafts­zweig und beschäf­tigt vie­le Men­schen. Ins­ge­samt waren es im Jahr 2022 knapp 260.000 Mit­ar­bei­ten­de im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor in Deutsch­land, die in rund 5.700 Wach- und Sicher­heits­un­ter­neh­men beschäf­tigt waren. Das sind beacht­li­che Zah­len. Die pri­va­te Sicher­heit über­nimmt in bestimm­ten Berei­chen zuneh­mend vor­mals rein hoheit­li­che Auf­ga­ben und ist damit zum wich­ti­gen Mit­spie­ler gewor­den – teil­wei­se auch im Bereich der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung.

Doch wie wird sich die pri­va­te in Zukunft ent­wi­ckeln? Wer­den mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te zuneh­mend von Maschi­nen ersetzt wer­den? Oder wird der Mensch auch in Zukunft eine wich­ti­ge Rol­le im Sicher­heits­ge­wer­be spie­len? In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen Blick auf die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutschland.

Die Rol­le des Men­schen in der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te haben vie­le Vor­tei­le gegen­über Maschi­nen. Sie kön­nen mensch­li­che Hand­lungs­wei­sen ziel­si­che­rer zuord­nen und adäquat reagie­ren. Sie kön­nen Gefah­ren­si­tua­tio­nen bes­ser ein­schät­zen und ange­mes­sen han­deln. Sie haben die Fähig­keit, auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu reagie­ren und fle­xi­bel zu han­deln. Ins­be­son­de­re in Situa­tio­nen, in denen es auf Empa­thie, Ver­ständ­nis und zwi­schen­mensch­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on ankommt, sind mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te unersetzlich.

Außer­dem gibt es bestimm­te Tätig­kei­ten im Sicher­heits­ge­wer­be, die schwer auto­ma­ti­sier­bar sind. Bei­spiels­wei­se erfor­dert die Über­wa­chung von Per­so­nen und die Kon­trol­le von Aus­weis­do­ku­men­ten ein hohes Maß an Fach­wis­sen, Erfah­rung und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen. Die­se Tätig­kei­ten erfor­dern auch kogni­ti­ve Fähig­kei­ten wie kri­ti­sches Den­ken, Pro­blem­lö­sung und Ent­schei­dungs­fin­dung, die der­zeit von Maschi­nen nicht voll­stän­dig über­nom­men wer­den können.

Die Rol­le von Maschi­nen in der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Aller­dings gibt es auch Tätig­kei­ten im Sicher­heits­ge­wer­be, die von Maschi­nen unter­stützt wer­den kön­nen. Zum Bei­spiel kön­nen Kame­ras und ande­re tech­ni­sche Gerä­te zur Über­wa­chung von Gebäu­den und öffent­li­chen Plät­zen ein­ge­setzt wer­den. Die Auf­nah­men kön­nen von mensch­li­chen Sicher­heits­kräf­ten aus­ge­wer­tet wer­den, um Gefah­ren­si­tua­tio­nen zu erken­nen und dar­auf zu reagie­ren. Schnel­ler und in der Mas­se durch­aus zuver­läs­si­ger, sind dabei aber Sys­te­me, die das auf­ge­nom­me­ne Bild­ma­te­ri­al direkt rech­ner­ge­stützt aus­wer­ten und ggf. Alarm schlagen.
Bereits vor vie­len Jah­ren gab es ers­te Auto­ma­ti­sie­run­gen, zum Bei­spiel im Bereich der Zutritts­kon­trol­le. Auch Wach­ro­bo­ter, die mit Detek­to­ren aus­ge­stat­tet sind und bei­spiels­wei­se voll­au­to­ma­tisch Lager­hal­len bestrei­fen wer­den schon seit eini­ger Zeit ein­ge­setzt. Immer mehr im Kom­men ist außer­dem die Droh­nen­tech­no­lo­gie für Anwen­dungs­zwe­cke im Bereich der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft – zum Bei­spiel, wenn es um Alarm­ver­fol­gung bzw. ‑veri­fi­ka­ti­on geht. Hier sind die recht­li­chen Hür­den aber noch recht hoch und spre­chen in der Pra­xis häu­fig einem Ein­satz entgegen.

Dar­über hin­aus kön­nen Tech­no­lo­gien wie KI und maschi­nel­les Ler­nen ein­ge­setzt wer­den, um Mus­ter und Anoma­lien in gro­ßen Daten­men­gen zu erken­nen. So kön­nen Sicher­heits­kräf­te früh­zei­tig auf poten­zi­el­le Gefah­ren auf­merk­sam gemacht wer­den und ent­spre­chend reagieren.

Die Zukunft der pri­va­ten Sicherheitswirtschaft

Es ist unwahr­schein­lich, dass Maschi­nen die mensch­li­chen Sicher­heits­kräf­te voll­stän­dig erset­zen wer­den. Der Mensch wird auch in Zukunft eine wich­ti­ge Rol­le im Sicher­heits­ge­wer­be spie­len. Aller­dings wer­den Maschi­nen eine immer grö­ße­re Rol­le spie­len und mensch­li­che Sicher­heits­kräf­te bei bestimm­ten Tätig­kei­ten unter­stüt­zen. Die pri­va­ten Sicher­heits­un­ter­neh­men müs­sen sich auf die­se Ver­än­de­run­gen ein­stel­len und ihre Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend schu­len und wei­ter­bil­den, um den Anfor­de­run­gen der Zukunft gerecht zu werden.

Fazit

Die Zukunft der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft in Deutsch­land wird von einer Kom­bi­na­ti­on aus mensch­li­cher Arbeits­leis­tung und Fähig­kei­ten von Maschi­nen gestal­tet wer­den. Dabei wird der Mensch nicht erstetzt wer­den, aber sich wei­ter­ent­wi­ckeln und ande­re Tätig­kei­ten über­neh­men. Es kommt also zu einer Ver­schie­bung der Auf­ga­ben. Wäh­rend Wahr­neh­mungs­auf­ga­ben größ­ten­teils von Maschi­nen über­nom­men wer­den kön­nen, wer­den pri­va­te Sicher­heits­kräf­te zuneh­mend ande­re, anspruchs­vol­le­re Auf­ga­ben übernehmen.

Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

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