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§ 34a GewO

Schwar­ze Scha­fe: Wie fin­de ich seriö­se Bildungsträger?

Schwarze Schafe: Wie finde ich seriöse Bildungsträger?

 

 

Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Prä­senz­lehr­gang oder um Kom­bi­na­tio­nen aus bei­dem geht: Als Teil­neh­mer möch­te man die Wei­ter­bil­dung erfolg­reich abschlie­ßen – klar! Doch neben dem eige­nen Ehr­geiz ist ein wesent­li­cher Fak­tor für Erfolg oder Miss­erfolg der rich­ti­ge Bil­dungs­trä­ger. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie sie seriö­se Kurs­an­bie­ter erken­nen und schwar­ze Scha­fe aus­sor­tie­ren können.

 

War­um der rich­ti­ge Kurs­an­bie­ter wich­tig ist…

Zeit ist Geld – und gera­de, wenn man im Beruf sicher wei­ter­kom­men möch­te, möch­te man kei­ne Risi­ken ein­ge­hen. Das Ziel wird es sein, mög­lichst effi­zi­ent und ohne Umwe­ge zum gewünsch­ten Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss oder Kurs­zer­ti­fi­kat zu gelan­gen. Das geht ohne Expe­ri­men­te nur mit eta­blier­ten, erfah­re­nen Bil­dungs­an­bie­tern, die zusam­men mit den ein­ge­setz­ten Dozen­ten über die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen. Dar­über hin­aus müs­sen Anbie­ter, wenn sich Teil­neh­mer ihre Wei­ter­bil­dung staat­lich för­dern las­sen, bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zu die­sen kön­nen Aner­ken­nun­gen der Agen­tur für Arbeit zäh­len, wie eine Zulas­sung nach AZAV oder bei Fern­lehr­gän­gen der ZFU. Bei der AZAV han­delt es sich um die Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung, bei der ZFU um von der Staat­li­che Zen­tral­stel­le für Fern­un­ter­richt staat­lich zuge­las­se­ne Fern­lehr­gän­ge. Ganz beson­ders aber auch Selbst­zah­ler, die selbst bezüg­lich ihrer Kar­rie­re finan­zi­ell  in Vor­leis­tung gehen, möch­ten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den rich­ti­gen Kurs­an­bie­ter zu setzen.

Was soll­ten gute Kurs­an­bie­ter bieten?

Die fol­gen­den Aspek­te sind all­ge­mei­ne und über­grei­fen­de Merk­ma­le, die einen guten Kurs­an­bie­ter ausmachen:

  1. Aktua­li­tät der Inhal­te: Gute Kurs­an­bie­ter bie­ten qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Lehr­in­hal­te an, die rele­vant und aktu­ell sind. Dadurch erhal­ten Ler­nen­de pra­xis­na­he und fun­dier­te Kennt­nis­se, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
  2. Qua­li­tät der Leh­ren­den: Die Qua­li­tät der Leh­ren­den beein­flusst maß­geb­lich den Lern­erfolg. Gute Kurs­an­bie­ter set­zen erfah­re­ne und kom­pe­ten­te Dozen­ten ein, die die Inhal­te ver­ständ­lich ver­mit­teln kön­nen und auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Ler­nen­den eingehen.
  3. Aner­ken­nung der Zertifikate/Abschlüsse: Kur­se von renom­mier­ten Anbie­tern wer­den oft von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aner­kannt bzw. berei­ten die­se auf staat­lich aner­kann­te Abschlüs­se z.B. der IHK vor. Ein sol­ches Zer­ti­fi­kat kann daher das beruf­li­che Pro­fil der Ler­nen­den ver­bes­sern und ihre Kar­rie­re­chan­cen klar erhöhen.
  4. Inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den: Gute Kurs­an­bie­ter set­zen moder­ne und inno­va­ti­ve Lern­me­tho­den ein, um den Lern­pro­zess effek­ti­ver und inter­es­san­ter zu gestal­ten. Dies kann z. B. durch inter­ak­ti­ve Online-Kur­se oder pra­xis­na­he Work­shops geschehen.
  5. Netz­werk­mög­lich­kei­ten: Eini­ge Kurs­an­bie­ter bie­ten auch die Mög­lich­keit, mit ande­ren Fach­leu­ten aus der Bran­che in Kon­takt zu tre­ten und ein beruf­li­ches Netz­werk auf­zu­bau­en. Dies kann für die beruf­li­che Ent­wick­lung der Ler­nen­den sehr vor­teil­haft sein.

 

Auf wel­che Punk­te soll­te ich ganz kon­kret ach­ten, wenn ich mich in der pri­va­ten Sicher­heit fort­bil­den möchte?

Gehen Sie fol­gen­de Punk­te durch. Kaum ein Anbie­ter wird alle Anfor­de­run­gen erfül­len. Jedoch soll­ten bei guten und seriö­sen Bil­dungs­an­bie­ter die wesent­li­che Punk­te bejaht wer­den können:

  1. Repu­ta­ti­ons­check: Prü­fen Sie, wel­che Erfah­run­gen ande­re mit dem Anbie­ter gemacht haben. Neben rei­nen Bewer­tun­gen (z.B. Goog­le-Ster­nen) las­sen Kom­men­ta­re einen bes­se­ren Ein­blick zu. Wich­tig ist aber zu wis­sen, dass einer­seits häu­fig eher Per­so­nen Kom­men­ta­re hin­ter­las­sen, die unzu­frie­den waren. Ande­rer­seits gibt es Unter­neh­men, die Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen selbst vor­neh­men (las­sen) oder dage­gen anwalt­lich vor­ge­hen, um die­se ent­fer­nen zu las­sen. Eben­so gibt es – meist kom­mer­zi­el­le – Bewer­tungs­por­ta­le, die prin­zi­pi­ell auf Sei­te der Anbie­ter sind und kri­ti­sche Bewer­tun­gen erst gar nicht frei­ge­ben. Kom­men­ta­re und Bewer­tun­gen im Inter­net sind daher nicht immer unbe­dingt reprä­sen­ta­tiv. Eine gute Mög­lich­keit ist, Absol­ven­ten per­sön­lich zu fra­gen oder Bekann­te, die der­zeit am gewünsch­ten Kurs teil­neh­men. Falls man nie­man­den kennt, kann man auch in den Sozia­len Netz­wer­ken wie z.B. der Face­book-Grup­pe „Mit Sicher­heit erfolg­reich.“ nach­fra­gen.
  2. Über­prü­fung der Web­sei­te und des Ange­bots: Wie sind die Sei­ten gestal­tet? Ist die Anspra­che (auch ortho­gra­phisch und gram­ma­tisch) kor­rekt? Sieht die Inter­net­sei­te des in Fra­ge kom­men­den Anbie­ters schon aus wie von vor­ges­tern, ist das ein Anzei­chen dafür, dass das ange­bo­te­ne Lern­pro­gramm wahr­schein­lich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didak­ti­sche als auch metho­di­sche Kon­zep­te. Eine feh­ler­freie, anspre­chen­de und moder­ne Web­site auf dem Stand der Tech­nik kann – gera­de wenn der Kurs online oder online-gestützt erfol­gen soll – ein pro­ba­tes Anzei­chen dafür sein, dass Metho­den und Inhal­te auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vor­sicht: Man­che Anbie­ter machen ein­fach nur ein gutes Mar­ke­ting mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (spä­ter im gebuch­ten Kurs) gebo­ten wird und was Ihnen wich­tig ist.
  3. Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen und Impres­sum: Hat der Anbie­ter ein ordent­li­ches Impres­sum mit einem deut­schen Fir­men­sitz oder han­delt es sich um eine Web­site, von der man gar nicht erst weiß wer dahin­ter steckt? Wenn Letz­te­res der Fall ist, soll­ten die Alarm­glo­cken schril­len. Eben­so kann eine Goog­le-Recher­che dazu bei­tra­gen, mehr über das Unter­neh­men zu erfah­ren, z. B. wie lan­ge es schon exis­tiert, wer die Grün­der sind und ob es in der Pres­se erwähnt wur­de. Seriö­se Unter­neh­men sind oft trans­pa­rent über ihre Geschich­te und Hintergründe.
  4. Sei­ten-Sicher­heit und Zah­lungs­ar­ten: Seriö­se Sei­ten müs­sen in Deutsch­land und der EU auch tech­ni­sche Anfor­de­run­gen erfül­len. Dazu gehört, dass unter ande­rem die DSGVO mit Daten­schutz­vor­ga­ben beach­tet wer­den muss. In der Regel ver­fü­gen seriö­se Sei­ten daher über eine Daten­schutz­er­klä­rung und einen soge­nann­ten Coo­kie-Hin­weis, der auf­klärt wie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umge­gan­gen wird. Sie wer­den meist um eine Ein­wil­li­gung in die Daten­ver­ar­bei­tung gebe­ten. Eben­so soll­ten seriö­se Web­sei­ten über eine SSL-Ver­schlüs­se­lung („https://“ oder Schloss-Sym­bol in der Adress­leis­te) ver­fü­gen und bewähr­te Zah­lungs­mög­lich­kei­ten unter Hin­weis auf das Wider­rufs­recht anbieten.
  5. Kon­takt­auf­nah­me zum Anbie­ter: Wenn mög­lich, kon­tak­tie­ren Sie den Anbie­ter direkt, z. B. per E‑Mail oder Tele­fon. Und ver­ein­ba­ren Sie, wenn mög­lich und für Sie sinn­voll, einen Bera­tungs­ter­min beim Anbie­ter in den Räum­lich­kei­ten vor Ort. Stel­len Sie Fra­gen zu den ange­bo­te­nen Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen und ach­ten Sie auf die Reak­ti­on des Anbie­ters. Seriö­se Anbie­ter soll­ten pro­fes­sio­nell und hilfs­be­reit ant­wor­ten. Die Reak­ti­ons­zei­ten auf Anfra­gen kön­nen eben­falls gute Rück­schlüs­se auf die Ser­vice­qua­li­tät zulas­sen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gege­be­nen­falls außer­dem einen direk­ten Ein­druck bezüg­lich den Räum­lich­kei­ten und den Lernbedingungen.
  6. Prü­fung von Zer­ti­fi­zie­run­gen und Mit­glied­schaf­ten des Anbie­ters: Seriö­se Anbie­ter sind zer­ti­fi­ziert oder Mit­glie­der in Bran­chen­ver­bän­den. Über­prü­fen Sie, ob der Anbie­ter sol­che Zer­ti­fi­zie­run­gen oder Mit­glied­schaf­ten vor­wei­sen kann und ob die­se gül­tig sind. Wich­tig ist, dass es sich nicht um sinn­freie „Fake-Aus­zeich­nun­gen“ han­delt, son­dern tat­säch­lich um aus­sa­ge­kräf­ti­ge Zer­ti­fi­zie­run­gen. Hier­zu kön­nen ins­be­son­de­re fol­gen­de zählen: 
    • QM-Zer­ti­fi­kat (ISO 9001)
    • AZAV-Akrre­di­tie­rung (> Wich­tig bei För­de­rung durch die Arbeitsagentur!)
    • ZFU-Zulas­sung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
    • Spe­zia­li­sie­rung auf  die Sicher­heits­bran­che (z.B. BDSW-zer­ti­fi­zier­te Sicherheitsfachschulen)
  7. Prü­fung der Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung der Dozen­ten: Dies ist ein ent­schei­den­der Punkt. Die Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­rung der Dozen­ten sind ent­schei­dend für die Qua­li­tät der Leh­re. Gut aus­ge­bil­de­te Dozen­ten kön­nen Lehr­in­hal­te klar ver­mit­teln und das Inter­es­se der Stu­die­ren­den wecken. Ihre fach­li­che Kom­pe­tenz ermög­licht es ihnen, auf Fra­gen ein­zu­ge­hen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen zu ver­mit­teln. Erfah­re­ne Dozen­ten kön­nen die Stu­die­ren­den auch per­sön­lich unter­stüt­zen. Fol­gen­de Aspek­te soll­ten bejaht werden: 
    • Die ein­ge­setz­ten Dozen­ten soll­ten min­des­tens über die Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen, deren Ziel die Teil­nah­me am Kurs ist. Ide­al ist, wenn die Dozen­ten Meis­ter für Schutz und Sicher­heit sind oder ein ent­spre­chend der Kurs­in­hal­te pas­sen­des Stu­di­um abge­schlos­sen haben.
    • Die Dozen­ten soll­ten über adäqua­te didak­ti­sche und metho­di­sche Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um Wis­sen rich­tig ver­mit­teln zu kön­nen. Des­we­gen soll­ten die Leh­ren­den über die Aus­bil­der­eig­nung (den Aus­bil­der­schein) ver­fü­gen oder aber über eine ande­re ent­spre­chen­de, höher­wer­ti­ge päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung.
    • Grau ist alle Theo­rie: Die Dozen­ten soll­ten aber prak­tisch wis­sen, wor­über sie reden. Daher soll­ten Leh­ren­de über aus­rei­chen­de, idea­ler­wei­se mehr­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis auf dem zu ver­mit­teln­den The­men­ge­biet verfügen.
    • Lebens­lan­ges Ler­nen ist nicht nur ein Buz­zword: Dozen­ten soll­ten Up-to-Date sein und über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Neue­run­gen Bescheid wissen.
    • Der Schu­lungs­lei­ter und/oder Dozen­ten soll­ten nach Mög­lich­keit selbst als Mit­glied in den Prü­fungs­aus­schüs­sen (z.B. der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer) ver­tre­ten sein. So ist weit­ge­hend sicher­ge­stellt, dass tat­säch­lich auch der Prü­fungs­be­zug gege­ben ist und rele­van­tes Wis­sen ver­mit­telt wird.
  8. Leis­tun­gen und Extra­kos­ten: Ver­glei­chen Sie genau, was ange­bo­ten wird und ob das das ist, was Sie benö­ti­gen bzw. was auf das Errei­chen des Ziels ein­zah­len kann. Manch­mal wer­den Fan­ta­sie­ab­schlüs­se ange­bo­ten (z.B. „Sicher­heits­fach­kraft“), ohne wirk­li­chen Mehr­wert auf dem Arbeits­markt. Manch­mal ent­hal­ten die­se auch „nur“ die Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung und ein wert­lo­ses Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat des Kurs­an­bie­ters, sind dafür aber deut­lich über­teu­ert. Schau­en Sie, was an Lehr­mit­teln (Büchern, Lern­skrip­ten, Kar­tei­kar­ten, Online-Inhal­te, etc.) gebo­ten wird und ver­glei­chen Sie dies mit ande­ren Anbie­tern. Fra­gen Sie, ob im Kurs­preis alles inklu­si­ve ist, oder ob an irgend­ei­ner Stel­le mög­li­cher­wei­se zusätz­li­che Kos­ten auf Sie zukommen.

 

Check­lis­te zum Ver­gleich von Bil­dungs­trä­ger in der pri­va­ten Sicherheit

Wer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che eine Wei­ter­bil­dung machen möch­te – egal ob es sich um die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO oder Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen wie die Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder sogar den Meis­ter für Schutz und Sicher­heit han­delt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahl­rei­che Anbie­ter auf dem Bil­dungs­markt, gera­de auch für die Sach­kunde­prüf­ung. Bei der Aus­wahl hel­fen kann even­tu­ell die Check­lis­te der Aka­de­mie für Sicher­heit (Down­load). Außer­dem bie­tet der Inha­ber der Mis­si­on: Wei­ter­bil­dung GmbH, Jörg Zitz­mann, im Pod­cast für Schutz und Sicher­heit eine pas­sen­de Fol­ge zur Wahl des Bil­dungs­trä­gers an:

Fol­ge 416 I Alle Bil­dungs­trä­ger sind gleich! Wirk­lich jeder Anbie­ter unseriös?

 

Neben der Aka­de­mie für Sicher­heit (AfS) gibt es natür­lich bun­des­weit noch vie­le ande­re seriö­se Anbie­ter, mit denen man einen Kurs bzw. einen  Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ab­schluss erfolg­reich bestehen kann.
Wenn Sie bestimm­te Bil­dungs­trä­ger emp­feh­len kön­nen, mit denen Sie gute Erfah­run­gen gemacht haben, kön­nen Sie ger­ne Ihre Ein­drü­cke als Kom­men­tar ganz unten auf die­ser Sei­te für ande­re Inter­es­sen­ten schildern.

Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten aus­wen­dig ler­nen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Prüfungsfragen und Antworten auswendig lernen: Reicht das zum Bestehen der 34a-Prüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für den Berufs­ein­stieg in die­sem Bereich. Sie soll sicher­stel­len, dass Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se ver­fü­gen, um die Sicher­heit von Men­schen und den Schutz von Eigen­tum zu gewährleisten.
In die­sem Zusam­men­hang stellt sich die Fra­ge, ob es sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befassen.

Prü­fungs­fra­gen: Theo­rie und Praxis

Kei­ne Fra­ge – das Ler­nen mit 34a-Prü­fungs­fra­gen bie­tet vie­le Vor­tei­le. Das rei­ne Aus­wen­dig­ler­nen von Prü­fungs­fra­gen und ‑ant­wor­ten ist in die­sem Zusam­men­hang kei­ne geeig­ne­te Vor­be­rei­tungs­me­tho­de, da die Prü­fung auch situa­ti­ons­be­zo­ge­ne Fra­gen beinhal­ten kann. Gera­de im münd­li­chen Prü­fungs­teil ist das der Fall. Außer­dem geht es dar­um, die Zusam­men­hän­ge zwi­schen ver­schie­de­nen The­men­ge­bie­ten zu ver­ste­hen und die­se auf kon­kre­te Pra­xis­fäl­le anwen­den zu kön­nen. Eine ober­fläch­li­che Vor­be­rei­tung führt mög­li­cher­wei­se dazu, dass eini­ge Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zwar die Prü­fung bestehen, aber nicht in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den. Im Regel­fall wird aber auch das Bestehen der Prü­fung eine Her­aus­for­de­rung, wenn man nur aus­wen­dig lernt und kein wirk­li­ches Ver­ständ­nis über die Inhal­te erlangt hat.

Her­aus­for­de­run­gen

Zudem ist es wich­tig, nicht nur die gesetz­li­chen Grund­la­gen und die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten zu ken­nen, son­dern auch die psy­cho­lo­gi­schen und kom­mu­ni­ka­ti­ven Aspek­te des Berufs zu ver­ste­hen. Denn pri­va­te Sicher­heits­kräf­te müs­sen nicht nur Gefah­ren erken­nen und abweh­ren, son­dern auch in der Lage sein, Dees­ka­la­ti­ons­tech­ni­ken anzu­wen­den und mit schwie­ri­gen Situa­tio­nen umzu­ge­hen. Dazu gehört auch, effek­tiv zu kom­mu­ni­zie­ren und Kon­flik­te zu lösen. Hier spie­len natür­lich aber nicht nur die Lern­in­hal­te eine Rol­le, son­dern vor allem auch die Berufs­er­fah­rung und das Wei­ter­ge­ben von Erfah­rungs­wer­ten, z.B. im Rah­men eines Vor­be­rei­tungs­kur­ses oder im Aus­tausch mit erfah­re­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Auf den rech­li­che The­men der 34a-Sach­kunde­prüf­ung liegt übri­gens ein Schwer­punkt. The­men­ge­bie­te wie das Straf- oder Zivil­recht sind in der schrift­li­chen Prü­fung dop­pelt gewich­tet. Man soll­te hier durch das Ver­ständ­nis der recht­li­chen Mate­rie kei­ne Punk­te leich­fer­tig lie­gen las­sen, von den Risi­ken recht­li­cher Unkennt­nis bei der spä­te­ren Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz zu schweigen.

Ver­ständ­nis der Prüfungsinhalte

Prü­fungs­teil­neh­mer soll­ten sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Sie soll­ten sich nicht nur mit den Fak­ten, son­dern auch mit den Zusam­men­hän­gen und der Bedeu­tung des Gelern­ten aus­ein­an­der­set­zen. Eine Mög­lich­keit, dies zu errei­chen, ist es, sich mit ande­ren Men­schen aus­zu­tau­schen, die sich eben­falls auf die Prü­fung vor­be­rei­ten oder bereits in der Bran­che tätig sind. Auch prak­ti­sche Erfah­run­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Ver­ständ­nis zu ver­tie­fen und das Gelern­te anzu­wen­den. Gene­rell emp­feh­lens­wert sind Bücher, Online­kur­se und Prä­senz­lehr­gän­ge, in denen der Kon­text dar­ge­legt wird und nicht aus­schließ­lich mit Test­fra­gen und Lösun­gen gear­bei­tet wird. Erklä­run­gen an Hand von Fall­bei­spie­len kön­nen dabei wesent­lich zum Begrei­fen, ins­be­son­de­re auch recht­li­cher The­ma­ti­ken, beitragen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass es nicht sinn­voll ist, alle mög­li­chen Prü­fungs­fra­gen und Ant­wor­ten nur aus­wen­dig zu ler­nen, ohne sich tie­fer mit den Inhal­ten der Prü­fung zu befas­sen. Statt­des­sen soll­ten Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sich inten­siv mit den Inhal­ten der Prü­fung aus­ein­an­der­set­zen und ver­su­chen, ein tie­fe­res Ver­ständ­nis zu erlan­gen. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass sie nicht nur die Prü­fung bestehen, son­dern auch in der Lage sind, ihr Wis­sen in der Pra­xis anzu­wen­den und erfolg­reich in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft zu arbeiten.

Wie viel Geld ver­dient man als Mit­ar­bei­ter im Sicher­heits­dienst mit Sachkundeprüfung?

Wie viel Geld verdient man als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst mit Sachkundeprüfung?

Dar­um her­um reden nutzt nichts. Eines ist klar: Das klas­si­sche Sicher­heits­ge­wer­be ist ein Nied­rig­lohn­sek­tor!
Den­noch: Die Sicher­heits­bran­che bie­tet Abwechs­lung, ver­ant­wor­tungs­rei­che, auf­re­gen­de und auch ruhi­ge Jobs. Und wenn man sich klug anstellt, kommt man gut über die Run­den. Doch – was ver­dient man als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit Sachkundenachweis?

Wor­auf es beim Ver­dienst in der Sicher­heits­bran­che ankommt…

Wenn Sie sich für eine Tätig­keit im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be ent­schei­den oder einen neu­en Arbeit­ge­ber suchen, spie­len die finan­zi­el­len Aspek­te ganz sicher eine gro­ße Rol­le. Hier­bei gibt es ver­schie­de­ne Fak­to­ren, die zu einem guten Stun­den­lohn bei­tra­gen. Die wich­tigs­ten Aspek­te für eine anspre­chen­de­re Ent­loh­nung fin­den Sie nachfolgend.

Aus- und Weiterbildungsstand

Klar, je bes­ser Sie aus­ge­bil­det sind, des­to höher sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. Als unge­lern­te Sicher­heits­kraft nur mit Unter­rich­tung nach § 34a GewO wer­den Sie sehr oft nicht viel mehr als den Min­dest­lohn bezahlt bekom­men. Mit der Sach­kunde­prüf­ung kön­nen Sie mit über­schau­ba­rem Auf­wand gleich ein gutes Stück mehr Grund­stun­den­lohn erzie­len. Noch wei­ter hin­aus geht es mit der Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­te Schutz- und Sicher­heits­kraft oder mit einer Aus­bil­dung zur Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit. Der Min­dest­lohn liegt übri­gens bun­des­weit seit 1. Janu­ar 2023 bei 12,43 Euro pro Stun­de. Die Erhö­hung auf 13 Euro pro Stun­de ab dem 1. April 2023 ist bereits beschlossen.

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen

Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen zum Bei­spiel in Ers­ter Hil­fe oder im Brand­schutz (z.B. als Brand­schutz­hel­fer) sind sehr hilf­reich und stei­gern den Markt­wert von Sicher­heits­kräf­ten. Nicht immer wir­ken die­se sich direkt auf den Stun­den­lohn aus, sind jedoch in jedem Fall ein Plus­punkt bei Bewer­bun­gen. Als Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen kom­men unter ande­rem fol­gen­de in Frage:

Eben­so wenig zu unter­schät­zen sind inter­kul­tu­rel­le Kom­pe­ten­zen und Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, allen vor­an zumin­dest Basics in der eng­li­schen Sprache.

Tätig­keit

Das Sicher­heits­ge­wer­be hat vie­le Facet­ten und daher sind auch die Tätig­kei­ten, die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus­üben, sehr viel­sei­tig. Ent­spre­chend gibt es hier teils gra­vie­ren­de Lohn­un­ter­schie­de. Siche­rungs­tä­tig­kei­ten wie z.B. Sepa­rat­wach­diens­te und simp­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten sind häu­fig eher schlecht bezahlt. Mit Tätig­kei­ten, bei denen beson­de­re Kom­pe­ten­zen gefragt sind, lässt sich oft ein guter Lohn erzie­len. Bei­spiels­wei­se in der Luft­si­cher­heit, im Bereich Geld- und Wert­trans­port, bei der Tätig­keit in kern­tech­ni­schen Anla­gen, in der U- und S‑Bahn-Bewa­chung oder als NSL-Fach­kraft in Not­ruf- und Ser­vice­leit­stel­len ist der Ver­dienst oft signi­fi­kant höher als im Bran­chen­durch­schnitt. Die genaue Höhe des Loh­nes zur Tätig­keit kön­nen Sie den Tarif­ver­trä­gen ent­neh­men. Wenn sol­che als all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den sind, was meist der Fall ist, gel­ten die­se für alle Mit­ar­bei­ten­den. (Fügen Sie  der Goog­le-Suche am bes­ten noch das Bun­des­land hin­zu, um die Ergeb­nis­se einzugrenzen.)

Arbeits­zei­ten

Wer bereits in der Bran­che tätig ist und im Schicht­dienst arbei­tet kennt es: Häu­fig lei­den Bio­rhyth­mus und Pri­vat­le­ben unter den wech­seln­den Arbeits­zei­ten. Das Arbei­ten in der Nacht­schicht, an Sonn­ta­gen und an Fei­er­ta­gen bie­tet aber oft ent­schei­den­de finan­zi­el­le Vor­tei­le. Abhän­gig vom Bundesland/Tarifvertrag las­sen sich Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­zu­schlä­ge erzie­len, die sich sehen las­sen kön­nen. Noch dazu sind die­se steu­er­frei! An Fei­er­ta­gen sind vie­ler­orts 100% Zuschlag mög­lich, d.h. zum eigent­li­chen Tages­lohn erhält man die sel­be Sum­me noch­mal – aber steu­er­frei! Auf den Monat gese­hen las­sen sich so – natür­lich je nach Umfang der Nacht‑, Sonn- und Fei­er­tags­stun­den meh­re­re hun­dert Euro on top ver­die­nen. Gera­de rund um den Jah­res­wech­sel oder an Ostern kann das eine lukra­ti­ve Ange­le­gen­heit sein.

Überstunden/Mehrarbeit

Über­stun­den sind natür­lich ein Teil­aspekt der Arbeits­zei­ten. Den­noch möch­te ich die­sem Aspekt hier einen sepa­ra­ten Punkt wid­men. War­um? Weil erfah­rungs­ge­mäß in der Sicher­heits­bran­che ver­dammt vie­le Über­stun­den gescho­ben wer­den, oft auch deut­lich mehr als recht­lich zuläs­sig ist und mit zu wenig Pau­sen zwi­schen den Ein­sät­zen. Über­le­gen Sie sich gut, ob Sie das mit­ma­chen wol­len und tat­säch­lich 200, 220, 240 oder gar noch mehr Stun­den pro Monat arbei­ten soll­ten. Mein Tipp wäre an die­ser Stel­le eher in eine Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und nicht so viel Zeit gegen Geld zu tau­schen: Memen­to Mori – auch Ihre Lebens­zeit ist begrenzt. Set­zen Sie Prio­ri­tä­ten und tref­fen Sie eine für Sie gute Ent­schei­dung, auch für Ihre Zukunft.

Bun­des­land

Wie in ande­ren Bran­chen auch, gibt es im pri­va­ten Sicher­heits­sek­tor ein West-Ost-Gefäl­le. Frü­her waren die­se Lohn­un­ter­schie­de rich­tig krass. Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Ber­lin ver­dien­ten in man­chen Berei­chen nicht ein­mal die Hälf­te derer, die in Bay­ern tätig waren.  Zu den am bes­ten bezahl­ten Bun­des­län­dern gehö­ren in der Regel Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­fa­len. Zu den am schlech­tes­ten bezahl­ten gehö­ren nach wie vor die neu­en Bun­des­län­der, also zum Bei­spiel Bran­den­burg oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Gera­den in den ost­deut­schen Bun­des­län­dern konn­te man sich mit einem Job als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter noch vor eini­gen Jah­ren kaum über Was­ser hal­ten. Durch den Min­dest­lohn und die all­mäh­li­che Annä­he­rung der Tarif­ver­trä­ge rela­ti­vie­ren sich die Unter­schie­de aber mehr und mehr. Zudem darf man nicht ver­ges­sen, dass dort, wo man mehr ver­dient, meist auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten (vor allem Mie­ten) höher sind. Über­le­gen Sie es sich also gut – falls Sie mit dem Gedan­ken spie­len – ob sich ein Umzug wirk­lich für Sie lohnt.

Bran­che

Vie­le den­ken bei der Tätig­keit im Sicher­heits­dienst ganz klas­sisch an das Sicher­heits­un­ter­neh­men, das als Dienst­leis­ter exter­ne Kun­den betreut. Wäh­rend frü­her in den Fabri­ken alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ten­de gegen Ende des Arbeits­le­bens zum Werk­schutz gekom­men sind, um dort die letz­ten Berufs­jah­re weni­ger anstren­gen­de Tätig­kei­ten zu ver­rich­ten, hat sich die Situa­ti­on heut­zu­ta­ge stark ver­än­dert. Pro­fes­sio­nel­le, exter­ne Sicher­heits­dienst­leis­ter betreu­en als Kun­den eine Viel­zahl an Unter­neh­men aus der Wirt­schaft und Indus­trie oder dem öffent­li­chen Sek­tor. Doch es gibt ihn noch, trotz des jahr­zehn­te­lan­gen Trends zum Out­sour­cing. Den inter­nen Werk­schutz. Vor allem in der Indus­trie sind Objekt- und Werk­schutz­tä­tig­kei­ten, wenn Sie direkt beim fer­ti­gen­den Unter­neh­men ange­stellt sind, sehr gut bezahlt. Der Grund hier­für ist, dass Sie nach dem Bran­chen­ta­rif bezahlt wer­den, dem die Mas­se der Beleg­schaft ange­hört. Wer­fen Sie einen Blick in die Tarif­ta­bel­len Metall- und Elek­tro­in­dus­trie! Die­se Monats­ent­gel­te spie­len in einer ande­ren Liga.

Zula­gen

Tarif­ver­trag­lich gere­gel­te Zula­gen gibt es meist für Wach-/Schicht­füh­rer, für Hun­de­füh­rer oder in bestimm­ten Ein­rich­tun­gen wie z.B. mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten. Eben­falls gibt es oft Zula­gen für Bereit­schafts­diens­te, z.B. für eine (zusätz­li­che) Tätig­keit in der Werk­feu­er­wehr. Die­se rei­chen von weni­gen Cent­be­trä­gen pro Stun­de bis hin zu über 10% mehr Lohn. In Bay­ern gibt es zudem gering­fü­gig mehr Geld, wenn man im Groß­raum Mün­chen tätig ist.
Sicher­heits­un­ter­neh­men bzw. deren Kun­den zah­len zudem manch­mal frei­wil­li­ge (wider­ruf­li­che) Zula­gen. Manch­mal gibt es auch Ein­mal-Prä­mi­en für beson­ders erfolg­rei­che Ein­sät­ze oder für her­aus­ra­gen­de Arbeits­leis­tun­gen. Lei­der sind die­se Art Zula­gen aber eher die Aus­nah­me. Immer häu­fi­ger vor­zu­fin­den ist aber eine Wech­sel­prä­mie, also so eine Art „Begrü­ßungs­geld“. Das allein soll­te aber aber nicht unbe­dingt der allei­ni­ge Grund für einen Arbeit­ge­ber­wech­sel sein.

Kon­kre­te Zahlen

Sie möch­ten kon­kre­te Zah­len wissen?
Wenn Sie den Arti­kel bis hier hin gele­sen haben, wer­den Sie mer­ken, dass das schwie­rig ist, da es von eini­gen Fak­to­ren wie dem Bun­des­land, der Tätig­keit, den Arbeits­zei­ten und ihren (Zusatz-)Qualifikationen abhän­gen kann. Den­noch ein kon­kre­tes Beispiel:

Das ergibt ca. 2520 Euro zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men (brut­to) und knapp 420 Euro steu­er­freie Zuschläge.Bei Lohn­steu­er­klas­se 1 und ohne Kin­der erhält man als Sin­gle damit ca. 2170 Euro net­to über­wie­sen. Die­se Rech­nung dient jedoch nur der Ver­an­schau­li­chung. Ihr tat­säch­lich aus­be­zahl­ter Lohn kann von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gig sein!

Hin­weis: Die­ser Arti­kel wur­de zuletzt im Febru­ar 2023 aktua­li­siert. Da es regel­mä­ßi­ge Anpas­sun­gen sowohl beim Min­dest­lohn, als auch bei tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen gibt, kön­nen sich die Rah­men­be­din­gun­gen in der Zwi­schen­zeit geän­dert haben! (Alle Anga­ben ohne Gewähr.)

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?

Die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung ist eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung für Beschäf­tig­te im pri­va­ten Sicher­heits­ge­wer­be. Sie dient als Nach­weis grund­le­gen­der Kennt­nis­se vor allem hin­sicht­lich grund­le­gen­der recht­li­cher Aspek­te, die für die Tätig­keit im Wach- und Sicher­heits­dienst rele­vant sind. Außer­dem ist die erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung mit Nach­weis der IHK eine Vor­aus­set­zung, um beson­de­re Bewa­chungs­auf­ga­ben durch­füh­ren und sich als Sicher­heits­un­ter­neh­mer selbst­stän­dig machen zu dürfen.

Für fol­gen­de Tätig­kei­ten benö­tigt man ver­pflich­tend einen Sachkundenachweis

Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter (Arbeit­neh­mer) benö­ti­gen Sie einen Nach­weis über eine bei der IHK erfolg­reich abge­leg­te Sach­kunde­prüf­ung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewa­chun­gen im Ein­lass­be­reich gast­ge­werb­li­cher Dis­ko­the­ken (Tür­ste­her), Kon­troll­gän­ge im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum (z.B. City­strei­fe), Kon­troll­gän­ge in Haus­rechts­be­rei­chen mit tat­säch­lich öffent­li­chem Ver­kehr, Tätig­kei­ten zum Schutz vor Laden­die­ben (Kauf­haus- bzw. Laden­de­tek­ti­ve), Bewa­chun­gen von Asyl- und Flücht­lings­un­ter­künf­ten (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) sowie Bewa­chun­gen von zugangs­ge­schütz­ten Groß­ver­an­stal­tun­gen (nur in lei­ten­der Funk­ti­on) durchführen.

Der Sinn der Sachkundeprüfung

War­um es die Sach­kunde­prüf­ung gibt, hat meh­re­re Grün­de. Wenn Pri­vat­per­so­nen – dazu zäh­len eben auch Mit­ar­bei­ten­de von Sicher­heits­un­ter­neh­men – frem­des Leben oder Eigen­tum bewa­chen, geht das mit beson­de­ren Pflich­ten und einer gro­ßen Ver­ant­wor­tung ein­her. Als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter muss man zum einen sei­ne Rech­te und die juris­ti­schen Gren­zen ken­nen, also wis­sen, was erlaubt und was ver­bo­ten ist. Zum ande­ren ist man auf Grund der Garan­ten­stel­lung in der Pflicht Schä­den vom Auftraggeber/Kunden abzu­wen­den. Im Gegen­satz zur Poli­zei hat man dabei kei­ne beson­de­ren Befug­nis­se und man muss daher genau abwä­gen kön­nen, inwie­weit man in der bestimm­ten Situa­ti­on in die Rech­te Drit­ter ein­grei­fen darf. Geht man zu weit, ist das Risi­ko groß, selbst wegen Delik­ten wie Frei­heits­be­rau­bung oder Kör­per­ver­let­zung ange­zeigt zu wer­den. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutz­auf­trag nicht nach, kann man wegen Bege­hen durch Unter­las­sen eben­falls vor Gericht lan­den, wenn es zu einem Scha­den kommt. Unter ande­rem aus die­sen – hier bei­spiel­haft auf­ge­führ­ten Grün­den – ist es wich­tig, sich das Fach­wis­sen anzu­eig­nen, um spä­ter über die nöti­ge Hand­lungs­si­cher­heit für die Tätig­keit im Bewa­chungs­ge­wer­be zu verfügen.

War­um fal­len so vie­le Teil­neh­mer durch die Sach­kunde­prüf­ung? (§ 34a GewO)

Warum fallen so viele Teilnehmer durch die Sachkundeprüfung? (§ 34a GewO)

Was sind die Grün­de, war­um so vie­le Prüf­lin­ge durch die IHK-Sach­kunde­prüf­ung im Bewa­chungs­ge­wer­be fallen?

Die­se Fra­ge stel­len sich auch Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni im emp­feh­lens­wer­ten Pod­cast für Schutz und Sicher­heit (Video unten!).

Sowohl Jörg Zitz­mann als auch Kai Delio­mi­ni sind in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che sehr bekannt.
Unter ande­rem sind bei­de in IHK-Prü­fungs­aus­schüs­sen im Bereich Schutz und Sicher­heit ver­tre­ten, als Autoren für Bücher zur Vor­be­rei­tung auf die Sach­kunde­prüf­ung aktiv und mit vie­len hilf­rei­chen Vide­os auf You­Tube bzw. in Pod­casts vertreten.

Jeder Zwei­te oder Drit­te fällt durch die 34a-Prüfung!

Bei nicht sel­te­nen Durch­fall­quo­ten zwi­schen 30 und 50% stellt sich natür­lich die Fra­ge: Wor­an liegt’s?
Eini­ge Fak­to­ren für den Erfolg oder Miss­erfolg lie­gen auf der Hand. Mache Pro­ble­me las­sen sich schnell und leicht lösen, man­ches erfor­dert ein­fach inten­si­ves Ler­nen, Übung und Durch­hal­te­ver­mö­gen. Bevor ich wei­ter unten auf die aus mei­ner Sicht wesent­li­chen (Miss-)Erfolgsfaktoren hin­wei­se, hier das sehr inter­es­san­te Gespräch zwi­schen Jörg Zitz­mann und Kai Delio­mi­ni auf YouTube:

Mei­ne Top 5 Grün­de, war­um so vie­le Per­so­nen bei der schrift­li­chen und münd­li­chen IHK-Sach­kunde­prüf­ung durchfallen

Aus mei­ner Erfah­rung stel­len die fol­gen­den Fak­to­ren die wesent­li­chen Grün­de für ein Schei­tern beim „34a-Schein“ dar:

  1. Man­geln­de Moti­va­ti­on / Man­geln­des Interesse
    Vie­le Teil­neh­mer sehen in der Prü­fung kei­nen Mehr­wert. Sie haben kein wirk­li­ches Inter­es­se an den Inhal­ten, wol­len also gar nicht dazu ler­nen. Beson­ders stark aus­ge­prägt ist das bei Per­so­nen, die vom Arbeit­ge­ber oder von der Arbeits­agen­tur „geschickt wer­den“ und sich eigent­lich über­haupt nicht für die pri­va­te Sicher­heits­bran­che inter­es­sie­ren. Aber auch wenn die Teil­nah­me an sich aus eige­nem Antrieb erfolgt: Die Prü­fung wird oft nicht als Chan­ce, son­dern als not­wen­di­ges Übel begrif­fen. Man­geln­de Moti­va­ti­on und man­geln­des Inter­es­se ste­hen dem Prü­fungs­er­folg jedoch dia­me­tral entgegen.
  2. Kei­ne aus­rei­chen­de inhalt­li­che Vorbereitung
    Man­cher nimmt die Prü­fung auf die leich­te Schul­ter. Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen mit vor­ge­ge­be­nen Ant­wor­ten zum Ankreu­zen und nur 50% not­wen­die rich­ti­ge Ant­wor­ten zum Bestehen – was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gera­de die recht­li­chen The­men haben es in sich. Dazu kom­men Auf­re­gung beson­ders in der münd­li­chen Prü­fung und Fra­gen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck den­ken muss. Wer hier nicht das not­wen­di­ge Wis­sen und damit Hand­lungs­si­cher­heit mit­bringt, kata­pul­tiert sich schnell ins Aus. Eine umfas­sen­de Vor­be­rei­tung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
  3. Unzu­rei­chen­de Deutschkenntnisse
    Zum The­ma Deutsch­kennt­nis­se wur­de schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicher­heits­bran­che vie­le Men­schen arbei­ten, die kei­ne deut­schen Mut­ter­sprach­ler sind. Mehr­spra­chig­keit ist beim Job oft wich­tig, genau­so aber sind es aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se. Denn die Prü­fung wird aus­schließ­lich in deut­scher Spra­che ange­bo­ten und Sie müs­sen auch im All­tag als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter sicher auf deutsch kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Rechts­tex­te sind in schwe­rer Spra­che ver­fasst, „Beam­ten­deutsch“ ist meist eben­so schwer ver­ständ­lich und bei den Prü­fungs­fra­gen kommt es mit­un­ter auf ein­zel­ne Wör­ter an, die den Sinn in die eine oder ande­re Rich­tung ändern oder Lösungs­hin­wei­se bie­ten können.
  4. Auf­bau sowie Art und Wei­se der Prü­fung sind unklar
    Vie­len sind die Rah­men­be­din­gun­gen der Prü­fung nicht voll­kom­men klar. Aber nur, wenn man weiß, wel­che The­men wie wich­tig sind und wie die Prü­fung auf­ge­baut ist, kann man sich gezielt und effi­zi­ent dar­auf vor­be­rei­ten. So gibt es The­men­be­rei­che, über die man schnell hin­weg kann, die sich in der Regel mit gesun­dem Men­schen­ver­stand beant­wor­ten las­sen. Man­che The­men­ge­bie­te wie­der­um zäh­len dop­pelt und eini­ge erfor­dern inten­si­ve­res Ler­nen. Hin­zu kom­men Erfah­rungs­wer­te zur münd­li­chen Prü­fung und tak­ti­sche Tipps beim Bear­bei­ten von Test­fra­gen, die z.B. von einem kom­pe­ten­ten Dozen­ten oder Autor ver­mit­telt wer­den sollten.
  5. Schwie­ri­ge indi­vi­du­el­le Voraussetzungen
    Klar, Men­schen sind ver­schie­den. Jeder bringt ande­re per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen mit und auch die Rah­men­be­din­gun­gen (z.B. fami­liä­re Ver­pflich­tun­gen, freie Zeit zum Ler­nen, Lern­um­ge­bung, usw.) haben einen wesent­li­chen Anteil an Erfolg und Miss­erfolg. Sie ken­nen viel­leicht auch Men­schen, die sich Din­ge mit „kurz mal anse­hen“ mer­ken und die­ses Wis­sen per Fin­ger­schnipp abru­fen kön­nen. Ande­ren wie­der­um fällt dies signi­fi­kant schwe­rer. Man­che Per­so­nen haben außer­dem gar kein Pro­blem damit vor ande­ren in einer Prü­fungs­si­tua­ti­on zu spre­chen, die meis­ten sind natür­lich ange­spannt, eini­ge Teil­neh­mer lei­den regel­recht unter Prüfungsangst.

Stel­len Sie sich die Fra­ge, inwie­weit die Punk­te oben auf Sie zutref­fen, wie Sie Feh­ler in der Vor­be­rei­tung ver­mei­den und etwa­ige Defi­zi­te kom­pen­sie­ren kön­nen. Sie fin­den dazu direkt hier im Sach­kun­de-Infor­ma­ti­ons­por­tal zahl­rei­che Tipps und Links zu ande­ren Sei­ten oder Medi­en wie You­Tube.


Aktu­el­le Buch­tipps zur Sach­kunde­prüf­ung 34a:

Wie lan­ge soll­te ich mich auf die Sach­kunde­prüf­ung (§ 34a GewO) vorbereiten?

Wie lange sollte ich mich auf die Sachkundeprüfung (§ 34a GewO) vorbereiten?

Die Gret­chen­fra­ge im Bereich der Sach­kun­de­vor­be­rei­tung: Wie lan­ge ler­nen, wie viel üben?

Die Fra­ge nach der Vor­be­rei­tungs­dau­er ist wahr­lich eine Klas­si­ker­fra­ge, die ich immer wie­der gestellt bekom­me. Doch es gibt dar­auf kei­ne pau­scha­le Antwort.

Die Ant­wort lau­tet: Es kommt dar­auf an!

Es gibt eini­ge Fak­to­ren, die die Vor­be­rei­tungs­dau­er beein­flus­sen. Ein wesent­li­cher Punkt liegt beim Ler­nen­den selbst, ande­re in der Lern­um­ge­bung und den Rah­men­be­din­gun­gen sowie in der Art und Wei­se wie man sich vor­be­rei­tet. Hier eini­ge Erfah­rungs­wer­te, die natür­lich im Ein­zel­fall abwei­chen können:

Best Prac­ti­ce: Mei­ne Emp­feh­lung für die Vor­be­rei­tung nebenbei

Wenn Sie sich neben­bei inner­halb von ein oder zwei Mona­ten auf die Sach­kunde­prüf­ung vor­be­rei­ten und Ihr § 34a-Zer­ti­fi­kat sicher errei­chen möch­ten, hat sich fol­gen­de Lern­tak­tik bewährt:
Ler­nen Sie jeden Tag 1–2 Stun­den mit Ihrem Lern­ma­te­ri­al. An den Wochen­en­den ler­nen Sie einen Tag, ins­ge­samt min­des­tens 8 Stun­den ganz inten­siv – inklu­si­ve der Bear­bei­tung von Test­fra­gen. (Wenn Sie am Wochen­en­de arbei­ten, dann neh­men Sie einen ande­ren frei­en Tag als wöchent­li­chen Inten­siv­lern­tag.) Zum Abschluss jeder Lern­pha­se füh­ren Sie eini­ge Pro­be­prü­fun­gen durch, um Ihren Lern­stand zu kon­trol­lie­ren (Lern­ziel­kon­trol­le). Berei­che, in denen Sie sich noch nicht gut genug aus­ken­nen, ler­nen Sie an den fol­gen­den Tagen ver­stärkt. Zie­hen Sie das so lan­ge durch, bis Sie in den Pro­be­prü­fun­gen sta­bil 90% rich­ti­ge Lösun­gen erzie­len. Dann soll­ten Sie fit für die Prü­fung sein. Wei­te­re Tipps – auch für die Vor­be­rei­tung auf die münd­li­che Prü­fung – fin­den Sie unter www.sachkunde-34a.de/insider-tipps-lernunterlagen-34a.

Kann man die Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Spra­che ablegen?

Kann man die Sachkundeprüfung in einer anderen Sprache ablegen?

Nein. Das Able­gen der 34a-Prü­fung ist nur auf Deutsch möglich.

Sach­kunde­prüf­ung in der Bewa­chung bald auf Rus­sisch, Ara­bisch oder Englisch

Schon oft wur­de ich gefragt, ob die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO auch in einer ande­ren Spra­che abge­legt wer­den kann – so wie bei der Füh­rer­schein­prü­fung, die in Deutsch­land unter ande­rem auch auf Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Grie­chisch, Ita­lie­nisch, Kroa­tisch, Pol­nisch, Por­tu­gie­sisch, Rumä­nisch, Rus­sisch, Spa­nisch und Tür­kisch durch­ge­führt wird. Bei der Sach­kunde­prüf­ung ist das nicht möglich!
Und das ist mei­ner Mei­nung nach auch gut so. Wäh­rend die Regeln im Stra­ßen­ver­kehr näm­lich in der EU recht ähn­lich sind, z.B.was das Erschei­nungs­bild und die Bedeu­tung von Ver­kehrs­zei­chen angeht, ist das im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit heik­ler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechts­nor­men bewe­gen kön­nen, also die ein­schlä­gi­gen Geset­ze und Ver­ord­nun­gen des Lan­des im Detail ken­nen. Zum ande­ren hat man es immer direkt mit den Men­schen zu tun und die Kom­mu­ni­ka­ti­on stellt einen wesent­li­chen Fak­tor im Umgang mit ande­ren dar, z.B. bei der Dees­ka­la­ti­on. Ganz abge­se­hen davon, dass deut­sche Rechts­tex­te sprach­lich teil­wei­se schwer zu ver­ste­hen sind, hat die Spra­che auch in der Pra­xis ihre Fein­hei­ten. Es macht daher defi­ni­tiv Sinn, dass man in der Spra­che des Lan­des kom­mu­ni­zie­ren kann, in dem man sei­ne Arbeit ver­rich­tet. Natür­lich sind aber auch Fremd­spra­chen­kennt­nis­se sehr wich­tig, denkt man zum Bei­spiel an Ver­an­stal­tun­gen mit inter­na­tio­na­lem Publi­kum, z.B. Fes­ti­vals oder Mes­sen. Mehr­spra­chig­keit ist in der Sicher­heits­bran­che ein gro­ßer Vorteil.

 

Benö­tigt man für die IHK einen Nach­weis, dass man gut genug Deutsch spricht?

Deut­sche Spra­che, schwe­re Spra­che – lau­tet eine bekann­te Aus­sa­ge. Erfah­rungs­ge­mäß haben es Nicht-Mut­ter­sprach­ler beson­ders schwer, die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a GewO im ers­ten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gera­de leicht ver­ständ­li­chen Prü­fungs­fra­gen. Man soll­te sich daher einer­seits inhalt­lich gut auf die Prü­fung vor­be­rei­ten, ande­rer­seits über ein gewis­ses Maß an Sprach­kennt­nis­sen aus dem All­tag sowie aus der Fach­spra­che (Rechts­be­grif­fe, Fach­be­grif­fe aus dem Bereich der Sicher­heit, etc.) ver­fü­gen. Eine Zulas­sungs­vor­aus­set­zung sind die Sprach­kennt­nis­se bis­lang nicht. D.h. Sie brau­chen kein Sprach­zer­ti­fi­kat oder einen ähn­li­chen Nach­weis vor­le­gen, um an der Sach­kunde­prüf­ung teil­neh­men zu dürfen.

 

Hil­fen für fremd­spra­chi­ge Sachkunde-Teilnehmer

Wenn Sie neu in Deutsch­land sind und noch nicht so gut Deutsch spre­chen, macht die Teil­nah­me an einem Sprach­kurs auch zur Vor­be­rei­tung auf die IHK-Prü­fung defi­ni­tiv Sinn. Oft bie­ten die Volks­hoch­schu­len (VHS) Sprach­kur­se an. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) för­dert außer­dem die Teil­nah­me an Sprach- bzw. Inte­gra­ti­ons­kur­sen. Zusätz­lich kön­nen Lern-Apps und natür­lich das Ver­wen­den der deut­schen Spra­che im All­tag sehr hilf­reich sein. Lexi­ka mit Fach­be­grif­fen für den Sicher­heits­sek­tor sind im Han­del erhältlich.

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