In den vergangenen Monaten sind die Sachkundeprüfungen nach § 34a GewO (Bewachung) wegen der Coronakrise (COVID-19) ausgefallen. Nun finden die Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) wieder statt. Für alle, die sich rechtzeitig angemeldet haben oder deren Termin verschoben wurde, geht es morgen am 18. Juni 2020 in die schriftliche Prüfung. Für die Teilnahme an der Prüfung gelten derzeit vielerorts besondere Bestimmungen, z.B.:
- man darf nur teilnehmen, wenn man keine Erkältungssymptome aufweist
- man darf innerhalb von 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen mit Coronainfektion gehabt haben
- man muss einen Mindestabstand (meist 1,5 Meter) zu anderen einhalten
- es gilt grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske
- man soll auch vor und nach der Veranstaltung keine Gruppen bilden
- wenn man Husten oder Niesen muss, dann in die Armbeuge
- man soll auf Hygiene achten (z.B. Händedesinfektion benutzen)
- auf Händeschütteln und persönlichen Kontakt soll verzichtet werden
Welche Bestimmungen genau gelten, finden Sie auf dem Schreiben der IHK zur Prüfung bzw. auch auf der Internetseite der jeweiligen IHK.
Allen, die morgen an der Prüfung teilnehmen, wünsche ich viel Erfolg!
PS: Falls Ihre Prüfung, die z.B. im April hätte stattfinden sollen, ersatzlos abgesagt worden ist, müssen Sie sich für einen neuen Termin melden!
Auf Grund der großen Nachfrage aktuell, sollten Sie sich frühzeitig zur Prüfung anmelden. Da Mindestabstände eingehalten werden müssen, sind die ohnehin schon knappen Plätze noch zusätzlich begrenzt. Alle Prüfungstermine finden Sie unter https://www.sachkunde-34a.de/wann-termine-34a/
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