Zertifikat
Wie sieht diese Bescheinigung aus?
Die konkrete Gestaltung des Zeugnisses bleibt der jeweiligen IHK überlassen. Es müssen aber bestimmte formale Kriterien eingehalten werden. Die wesentlichen Bestandteile des Sachkundenachweises sind in der Bewachungsverordnung (BewachV) festgelegt, nämlich ganz konkret in der Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7) mit dem Titel „Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung„.
Beispiel:
Frau Maximiliane Musterfrau
geboren am 01.04.1987 in Musterstadt
wohnhaft in 12345 Beispieldorf, Musterstraße 1
hat am 20.02.2020
vor der Industrie- und Handelskammer zu Musterhausen
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
[Stempel/Siegel]
[Ort und Datum]
[Unterschrift]
Muster-Zertifikat
Die nachfolgende Bescheinigung wurde uns von einem Prüfungsteilnehmer aus Nürnberg zur Verfügung gestellt. Die persönlichen Daten sowie die Unterschrift haben wir aus Sicherheitsgründen unkenntlich gemacht:
Warnung vor Fake-Zertifikaten (Fälschungen)
An dieser Stelle möchten wir ganz klar eine Warnung aussprechen: Es kommt immer wieder vor, dass Personen solche Sachkunde-Zeugnisse fälschen bzw. sich falsche Urkunden über dubiose Anbieter ausstellen lassen. Tun Sie das nicht!
Sie machen sich strafbar nach § 267 StGB (Urkundenfälschung), wenn Sie eine solche unechte Urkunde im Rechtsverkehr (also z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber oder einer Behörde) gebrauchen! Außerdem wird der Schwindel beim Abgleich mit dem Bewacherregister schnell auffliegen! Sparen Sie sich also den Ärger und legen Sie die Sachkundeprüfung bei der IHK ganz ehrlich und ordnungsgemäß ab. Der Aufwand ist überschaubar.
Im nächsten Kapitel finden Sie die einschlägigen rechtlichen Vorgaben aus dem dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) zusammengefasst.