bzr-zulassung
Hallo, Ich mache grade den 34a GewO. Ich wurde vor 12 Jahren für einen Wohnungseinrbruchsdiebstahl und einige kleinere Sachen zu einer Bewährung verurteilt… Mein führungszeugnis ist sauber und seitdem ist nix mehr vorgefallen… Wie sieht es aus wird das BZR überprüft und könnte es sein das ich keine Zulassung bekomme? Mfg
Hallo!
Wohnungseinbruchdiebstahl ist seit dem Jahr 2017 kein Vergehen mehr, sondern gilt seitdem als Verbrechen. Das heißt, dass diese Straftat jetzt strenger eingordnet wird und ein Strafmaß von mindestens einem Jahr droht.
Die von Ihnen begangene Tat liegt jedoch länger zurück und seitdem ist auch nichts mehr vorgefallen. D.h. dass – auch abhängig davon, wie lange Sie auf Bewährung waren – der Eintrag bereits seit einigen Jahren gelöscht worden sein sollte, wenn wider Erwarten nicht, zunmindest aber keine Relevanz mehr haben dürfte. Einschlägig ist hierzu § 34 BZRG.
Ich bin jedoch kein Jurist, kann und darf an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben.
Letzten Endes entscheidet die für die Bewachung örtlich am Sitz des Arbeitgebers zuständige Behörde.
Grundsätzlich gehe ich persönlich – an Hand der von Ihnen übermittelten Informationen – davon aus, dass es keine Probleme geben wird.