In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie sich in der mündlichen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verhalten sollten. Erfahren Sie, was bei den Prüferinnen und Prüfern gut ankommt, wie Sie für einen guten ersten Eindruck sorgen und was Sie besser sein lassen. Wir verraten Ihnen auch, was Sie tun können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die mündliche Sachkundeprüfung…
Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht „auf Lücke geprüft“ und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.
Wie läuft die mündliche Sachkundeprüfung ab?
Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:
Identitätsfeststellung: Nach dem Betreten des Prüfungsraumes und einer kurzen Begrüßung, wird zunächst festgestellt, ob Sie tatsächlich der richtige Prüfungsteilnehmer sind. Dazu ist in jedem Fall ein Ausweisdokument und meist auch das Einladungsschreiben vorzulegen.
Frage nach Gesundheit: Man wird Sie vor Beginn fragen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind die Prüfung heute abzulegen. Sie haben hier noch die Möglichkeit – in der Regel untermauert durch ein nachgereichtes ärztliches Attest – von der Prüfung zurückzutreten. Starten Sie hingegen trotz etwaiger Beschwerden und bestehen Sie die Prüfung nicht, gilt diese als nicht bestanden (Fehlversuch).
Frage zur Befangenheit: Sie haben (begründete) Vorbehalte gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses, z.B. weil es sich um einen ehemaligen Vorgesetzten handelt? Dann können Sie diese(n) zuvor ablehnen, indem Sie Befangenheit geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass es dadurch sein kann, dass Sie zu einem anderen Termin nochmal zur Prüfung vor einem anderen Ausschuss erscheinen müssen. Es ist aber auch denkbar, dass Ihr Befangenheitsantrag abgelehnt wird, nämlich wenn Sie keinen triftigen Grund haben.
Hinweis zu den Regeln: Ebenfalls vor Beginn der eigentlichen Prüfung, werden Sie auf die Regeln hingewiesen. Zumeist umfassen diese Regelhinweise, dass Handys und Smartphones sowie Smartwatches und andere Hilfsmittel verboten sind und zum Nichtbestehen führen. Handys und „smarte Geräte“ sollten in jedem Fall komplett ausgeschaltet sein oder zuhause gelassen werden.
Prüfungsgespräch: Nun geht es ans Eingemachte. Die Fragezeit, meist pro Person 15 Minuten, beginnt. Sie werden hierzu von drei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nacheinander bzw. manchmal auch abwechselnd befragt. Nehmen Sie hierzu eine für Sie möglichst entspannte Situation ein (sitzen/stehen) und achten Sie darauf, dass Sie die Fragen auch akustisch gut verstehen können (ggf. Störquellen wie offene Fenster vorher schließen bzw. darauf hinweisen). Wenn Sie etwas – auch inhaltlich – nicht gut verstanden haben, können Sie darauf hinweisen und bitten, dass die Frage wiederholt oder ggf. anders gestellt wird. Beantworten Sie die Fragen möglichst genau und ohne Umschweife. Weitere Hinweise auch zum Prüfungsgespräch finden Sie in den Tipps im nächsten Absatz (Aufzählung).
Beratung und Ergebnisverkündung: Nach der letzten Frage bzw. mit Zeitablauf wird man Sie zwecks Beratung des Prüfungsausschusses kurz nach draußen bitten. Im Anschluss wird das Ergebnis verkündet. Sie erfahren also sofort, ob Sie bestanden haben oder nicht. Das offizielle Schreiben der IHK hierüber mit Ihrer Bescheinigung erhalten Sie einige Tage später bzw. Ihr Arbeitgeber, falls dieser Sie angemeldet hat. Manche Prüfer geben Ihnen abschließend auch Tipps mit, die Sie beherzigen sollten, insbesondere wenn Sie nochmal zur Prüfung antreten müssen.
Mit folgenden Punkten sind Sie für die Prüfung gut beraten…
Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende – gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte – ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:
Vorbereitung ist entscheidend: Stellen Sie sicher, dass Sie das Material gründlich studiert haben, das für die Prüfung relevant ist. Je besser Sie vorbereitet sind, desto selbstbewusster werden Sie auftreten. Je besser das Fachwissen sitzt und Sie es in der Situation abrufen und anwenden können, desto überzeugender sind Sie.
Seien Sie pünktlich: Erscheinen Sie rechtzeitig zum Prüfungstermin. Pünktlichkeit zeigt einerseits Respekt und Zuverlässigkeit, andererseits ist es zu Ihrem Nachteil, wenn Sie unpünktlich sind. Wenn es blöd läuft ist die Prüfung an diesem Tag dann bereits für Sie gelaufen.
Kleiden Sie sich angemessen: Klar – die Kleidung ist kein Kriterium, das über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet. Dennoch sind Jogginganzüge, Tanktops und verdreckte, abgenutzte Kleidung deplatziert.
Begrüßen Sie höflich: Wenn Sie den Prüfungraum betreten, ist eine freundliche, authentische Begrüßung und Augenkontakt angemessen. Auf einen Händedruck sollte hingegen aus hygienischen Gründen (Covid, Viren, Bakterien, etc.) in der Regel verzichtet werden.
Hören Sie aufmerksam zu: Während der Prüfung hören Sie genau zu und stellen Sie sicher, dass Sie die gestellten Fragen verstehen, bevor Sie antworten. Falls Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, um Klarstellung zu bitten. Sie müssen auch nicht immer wie „aus der Pistole geschossen“ antworten. Wenn Sie zwischen mehreren in Frage kommenden richtigen Antworten schwanken, können Sie die Prüfer auch an Ihren Gedankengängen teilhaben lassen.
Antworten Sie klar und präzise: Versuchen Sie, klare und präzise Antworten zu geben. Vermeiden Sie es, um den heißen Brei herumzureden. Wenn Sie etwas definitiv nicht wissen, geben Sie lieber zu, dass Sie etwas nicht wissen, anstatt mehrmals falsche Informationen zu liefern bzw. in ein munteres Rätselraten überzugehen. Gehen Sie außerdem davon aus, dass die Prüfer nachfragen, wenn Sie diesen ein bestimmtes Stichwort als Antwort liefern, ohne dieses ausreichend erklärt zu haben.
Bleiben Sie ruhig: Selbst wenn Sie nervös sind, versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Die Prüfer wissen, dass viele Prüflinge angespannt sind. Manchmal hilft es kurz durchzuschnaufen oder wenn der Mund trocken wird, einen Schluck zu trinken. Für Prüfer ist eine Prüfungssituation auch kein Kaffeekränzchen. Auch diese müssen sich konzentrieren, wenn sie Sie befragen, Antworten beurteilen und den Ablauf mitnotieren.
Zeigen Sie Selbstvertrauen: Zeigen Sie Selbstvertrauen in Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Selbst wenn Sie unsicher sind, können Sie durch eine selbstbewusste Haltung einen positiven Eindruck hinterlassen. Natürlich funktioniert das aber nur, wenn Sie über belastbares Wissen verfügen. Kaum etwas kommt schlimmer an als Überheblichkeit (bei gleichzeitiger Unwissenheit).
Seien Sie höflich und respektvoll: Behandeln Sie die Prüfer und andere Prüfungsteilnehmer mit Respekt und Höflichkeit. Vermeiden Sie es, während der Prüfung unhöflich oder unprofessionell zu sein.
Verabschiedung: Egal wie die Prüfung gelaufen ist. Man sieht sich immer (mindestens) zwei Mal im Leben – und die Sicherheitsbranche ist gut vernetzt. Gehen Sie erhobenen Hauptes aus der Prüfung, verabschieden Sie sich ordentlich und greifen Sie Tipps der Prüfer durchaus auf, wenn diese nützlich sein können.
Mildernde Umstände?
Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte – bei aller Empathie – vom Prüfungsausschuss nicht als „mildernde Umstände“ angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung „unwissend bestanden“ hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis. Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!
Fairness und Tipps bei Konflikten
Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich. Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden „Formfehler“ begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten – doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den „34a-Schein“ nun wirklich nicht.
Summary
Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.
Das Sicherheitsevent 2024: Die Nürnberger Sicherheitskonferenz findet in diesem Jahr zum mittlerweile 5. Mal statt. Seit 2019 – mit coronabedingter Pause – ist die Veranstaltung bei Sicherheitunternehmern, bei Beschäftigten des privaten Sicherheitsgewerbes und bei Brancheninteressierten gleichermaßen etabliert. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Themen und Referenten der kommenden Sicherheitskonferenz, die am 10. April 2024 stattfinden wird.
Neue Location: Meistersingerhalle
The Meistersingerhalle in Nürnberg ist nicht nur ein architektonisches Juwel der 1960er Jahre, sondern auch ein bedeutender Veranstaltungsort mit einer reichen Geschichte. Benannt nach den legendären Nürnberger Meistersingern, bietet die Halle eine zentrale Lage in der Stadt und ist daher bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ihr historischer Charme und die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen sie zu einem beliebten Ort für Konzerte, Tagungen und andere Veranstaltungen. Mit ihrem großzügigen Platzangebot und modernster Ausstattung ist die Meistersingerhalle die ideale Wahl auch für die 5. Ausgabe der Nürnberger Sicherheitskonferenz.
Was wird auf der Konferenz geboten?
Die Konferenz bietet wie gewohnt einen bewährten Mix aus Fachvorträgen, kleiner Messe und Möglichkeiten zur Vernetzung unter den Teilnehmenden. Die Vorträge befassen sich überwiegend mit verschiedenen Themen der öffentlichen und privaten Sicherheit. So geht es in diesem Jahr beispielsweise um Bedrohungsmanagement, kritische Infrastruktur und Frauen in der Sicherheit. Ein Vortrag befasst sich wie bei den Ausgaben zuvor mit einem „fachfremden“ Thema: In diesem Jahr wird mit „Life is a Sales Talk“ der Aspekt Marketing & Vertrieb thematisiert. Gerade für Sicherheitsunternehmer dürfte das interessant sein. Ansonsten bieten die Fachvorträge sicherlich ein breites Wissensupdate für das anwesende Publikum. Erfahrungsgemäß ist für viele Teilnehmende die Vernetzung ein zentraler Punkt der Veranstaltung. Ein Highlight hierfür ist sicherlich die After-Show-Party, die allerdings Teilnehmenden mit dem „Black Ticket“ (=höchste Preiskategorie) vorbehalten ist. Jedoch sind ausreichend Kommunikationspausen für ein Get-Together aller Interessierten während der Veranstaltung eingeplant. Je nach Ticketkategorie werden außerdem Soft-Drinks, ein Mittagessen, Mitschriften der Vorträge, Gutscheine und Rabatte für Kurse und Publikationen des Veranstalters sowie weitere Benefits angeboten. Sicherheitsmitarbeitende, die sich weiterbilden möchten oder nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen, bietet die Teilnahme möglicherweise eine gute Gelegenheit diese Vorhaben anzugehen.
Das sind die Themen der Vorträge:
Fünf Vortragende referieren jeweils ca. 45 Minuten zu einem Thema und stehen für Fragen des Publikums zur Verfügung.
Manuel Heinemann startet mit dem Thema „Bedrohungsmanagement im Sicherheitssektor“. Der Vortrag wird sich mit der Verbindung zwischen Bedrohungsmanagement als Disziplin und den Aufgaben des Sicherheitsgewerbes beschäftigen, insbesondere mit dem Ziel, Gewalt zu verhindern. Dabei wird der Weg von einer bloßen Koexistenz hin zu einer gemeinsamen Entwicklung von Bedrohungsmanagement im Sicherheitsgewerbe aufgezeigt. Der Vortrag wird die Chancen dieses Ansatzes sowie mögliche Projektbeispiele beleuchten. Es werden die Grundlagen des Bedrohungsmanagements skizziert und mit den Herausforderungen des Sicherheitsgewerbes kombiniert. Dabei werden theoretische Konstrukte erläutert und mit praxisnahen Beispielen untermauert.
Holger Berens folgt mit dem Thema „Umsetzung NIS 2.0 und KRITIS-Dachgesetz„. Der Vortrag wird sich mit der Umsetzung der NIS 2 Richtlinie und der CER Richtlinie im deutschen nationalen Recht befassen. Dabei wird praktische Hilfestellung für Unternehmen geboten, insbesondere bezüglich Stolperfallen und Missverständnissen bei der Umsetzung. Es wird erläutert, wie die Richtlinien in den betrieblichen Ablauf integriert werden können, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Der Fokus liegt darauf, praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der Richtlinien zu präsentieren und so Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.
Carla-Marie Schmieder setzt die Vortragsreihe am Vormittag mit dem Thema „Warum so wenige Frauen in der Sicherheit zu finden sind“ fort. Der Vortrag wird sich mit der Frage befassen, warum Frauen in der privaten Sicherheitsbranche unterrepräsentiert sind. Dabei wird ein kleiner Rückblick auf die Ursprünge der Sicherheitsbranche in Deutschland gegeben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Motivation von Frauen, in der Sicherheitsbranche zu arbeiten. Es wird auch aufgezeigt, wie die (mangelnde) Sicherheit am Arbeitsplatz, private Risiken und steigende Kosten im Privatleben Frauen möglicherweise von einer Sicherheitskarriere abhalten. Des Weiteren wird beleuchtet, dass attraktive Unternehmen nicht immer attraktive Jobangebote in der Sicherheit bieten. Abschließend wird erläutert, wie langfristige Ziele geschaffen werden können, um eine sichere Zukunft in der Sicherheitsbranche für Frauen zu gewährleisten.
Zeljko Andrejevic leitet mit seinem Vortrag mit dem Titel „Life is a Sales Talk – Neukunden mit Sicherheit“ den Nachmittag ein. Der Vortrag richtet sich an Sicherheitsunternehmer und behandelt den Vertrieb, insbesondere in der digitalen Welt. Es wird aufgezeigt, wie Vertriebsstrategien angepasst werden können, um in der digitalen Welt erfolgreich zu sein und neue Kunden zu gewinnen. Dabei wird betont, wie Kommunikation, Kundenbindung sowie Authentizität und Transparenz im Vertriebsprozess eine zentrale Rolle spielen. Es werden auch Tools und Technologien vorgestellt, die den Vertrieb in der Sicherheitsbranche unterstützen können, um eine sichere und langfristige Kundenbeziehung aufzubauen.
Torsten Malt schließt die Vortragsreihe mit seinem Referat zur „Sicherheit im Verbund„. Der Vortrag beleuchtet am Beispiel der S‑Bahn München sowie dem zukünftigen Schutz kritischer Infrastrukturen, wie Sicherheit in einem Konzernverbund und in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden funktionieren kann. Es werden die Erfolgsfaktoren für eine effektive Zusammenarbeit und Koordination zwischen verschiedenen Sicherheitsakteuren aufgezeigt. Dabei werden auch die spezifischen Herausforderungen diskutiert, die sich bei der Sicherung kritischer Infrastrukturen ergeben können. Der Vortrag bietet Einblicke in die praktische Umsetzung von Sicherheitskonzepten im Verbund und zeigt auf, wie diese Konzepte weiterentwickelt werden können, um zukünftige Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Sicherheit 2030 – Podiumsdiskussion
Nach Abschluss der Vorträge findet eine Podiumsdiskussion statt. Unter dem Motto „Sicherheit 2030“ geht es um Herausforderungen, Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven. Hierzu diskutieren die Referenten und ausgewählte Teilnehmer über die Zukunft der privaten Sicherheit. Dabei werden Herausforderungen wie die Digitalisierung und die Komplexität der Bedrohungen ebenso beleuchtet wie konkrete Schritte zur Problemlösung und die Weiterentwicklung der privaten Sicherheitsbranche. Die Diskussion bietet Einblicke und Impulse für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Sicherheitsunternehmen, der Politik und der Branche insgesamt.
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Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Master for protection and security sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Studyabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
In diesem Beitrag geht es darum, ob man mindestens 18 Jahre alt sein muss oder unter bestimmten Umständen vielleicht auch schon früher in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten darf.
Eigentlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren: Eigentlich!
Wie man hier auf der Internetseite und auch in § 16 der Bewachungsverordnung („Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal“) nachlesen kann, darf mit Bewachungsaufgaben nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist: Eigenverantwortlich als volljähriger Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen im Sicherheitsdienst tätig sein – das ist sozusagen der Standardfall.
Wenn man genauer nachliest, findet man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der derzeit geltenden Fassung der Bewachungsverordnung (BewachV) tatsächlich ein Schlupfloch. Dort steht nämlich, dass neben der Volljährigkeit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzt.
Und in § 8 der BewachV werden dann folgende Abschlüsse aufgelistet:
geprüfte Werkschutzfachkraft,
certified protection and security worker
Service worker for protection and security
Specialist for protection and security
Certified master craftsman for protection and security
certified factory security foreman
or
bestimmte staatliche Laufbahnabschlüsse bei hoheitlichen Aufgabenträgern (z.B. Polizeivollzug, waffentragender Bereich des Zolldienstes, Feldjäger der Bundeswehr)
or
Personen, die ein anerkanntes rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (z.B. an einer deutschen Universität) und zuzüglich an der IHK-Unterrichtung mindestens über die Themenbereiche Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und Grundzüge der Sicherheitstechnik teilgenommen haben
or
Personen, die die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Viele der Qualifikation wie den Meister für Schutz und Sicherheit oder das abgeschlossene Jura-Studium wird man – wenn überhaupt – erst mit einem Alter von deutlich über 18 Jahren erreichen. Jedoch sind besonders die oben in fetten Lettern aufgelisteten Qualifikationen auch für minderjährige Absolventen erreichbar.
Worin besteht nun das „Schlupfloch“?
In den meisten deutschen Bundesländern besteht eine Schulpflicht von 9 oder 10 Jahren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jahren regulär dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Es wäre also denkbar, dass man mit einer erfolgreich abgeschlossenen 2‑jährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit noch vor Erreichen des 18. Lebensjahres aktiv als Sicherheitsmitarbeiter tätig werden könnte. Es gibt aber auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die jünger in die Ausbildung gestartet sind oder diese verkürzt haben. Auch solche Absolventen der 3‑jährigen Ausbildung könnten im Sicherheitsgewerbe tätig werden, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Während die zeitliche Diskrepanz in diesen Fällen vermutlich zeitlich nicht besonders ins Gewicht fällt, kann die Ausnahme der bestandenen Sachkundeprüfung tatsächlich ein „Schlupfloch“ darstellen, durch das man als Unter-18-Jähriger in der Bewachung tätig werden darf.
Example:
Sie verlassen die Gesamtschule im Alter von 15 Jahren und beginnen die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ihr Arbeitgeber schickt Sie als erstes zur IHK-Sachkundeprüfung. Sie bestehen.
Von nun an dürfen Sie entsprechend der BewachV Bewachungstätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, obwohl Sie unter 18 Jahren alt sind.
Wie sieht die betriebliche Praxis im Sicherheitsgewerbe aus?
Theorie und Praxis prallen auch hier aufeinander. In der Praxis wird der Sicherheitsunternehmer, der als Arbeitgeber ja eine Fürsorgepflicht hat und weitere rechtliche Vorgaben wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten muss, minderjährige Arbeitnehmer kaum alleine einsetzen – auch wenn er das gem. BewachV dürfte. Generell ist die Alleinarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes ein heißes Thema. Gerade wenn neben Unfallgefahren noch weitere typische Bedrohungen in der Bewachung hinzukommen, wird der Einsatz unerfahrener, minderjähriger Sicherheitskräfte kaum vertretbar sein. Hinzu kommen erhebliche haftungsrechtliche Risiken zusammen mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die für ihr Handeln ggf. nicht (voll) verantwortlich gemacht werden können. Im betrieblichen Alltag wird also im Regelfall keine Alleinarbeit minderjähriger Sicherheitskräfte stattfinden, auch wenn diese alle Voraussetzungen der BewachV erfüllen. Bewährt ist eine Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
Was ist mit minderjährigen Auszubildenden?
Die Qualität der Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe kann man durchaus als durchwachsen bezeichnen. Manche Betriebe geben sich viel Mühe und geben den Azubis die Möglichkeit, verschiedene Bereiche bzw. Sparten der Sicherheitsdienstleistung kennenzulernen. Für andere Betriebe wiederum sind die Azubis vielmehr „billige Arbeitskräfte“. Billig deshalb, weil Azubis nicht selten dem Kunden als ausgelernte Sicherheitsmitarbeiter verkauft und voll berechnet werden, selbst aber bisher nur die Unterrichtung absolviert haben oder formal lediglich Servicetätigkeiten außerhalb der Bewachung ausüben. Es soll hier nicht wenige Unternehmen geben, die sich nicht unbedingt an alle relevanten rechtlichen Vorgaben halten. In der Praxis sind viele Azubis bei Sicherheitsunternehmen bereits 18 Jahre oder erreichen das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Berufsausbildung. Ohnehin gilt für Auszubildende, dass diese ja alltäglich zusammen mit ausgelernten, volljährigen Mitarbeitenden tätig sind. Ausbildende haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem Sorge zu tragen, dass Azubis nicht gefährdet werden. Ein Ausbildungsbeginn für Nicht-Volljährige ist natürlich möglich. Das Ablegen der Sachkundeprüfung zu Beginn der Ausbildung kann hier tatsächlich oft sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass neben dem Alter und der Befähigung die weiteren Vorgaben aus der Surveillance Ordinance wie insbesondere die Zuverlässigkeit erfüllt werden müssen und Wachpersonen im Guard register angemeldet und freigegeben worden sind .
Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie man in der privaten Sicherheitsbranche ordentlich Geld verdienen kann. Geht das überhaupt? Hier finden Sie verschiedene Strategien und Ansätze um Cash zu machen.
Von sauberen und unsauberen Methoden
In der Welt der privaten Sicherheit gibt es viele Wege, um erfolgreich zu sein – einige legal, andere… nun ja, etwas zweifelhaft. Wir alle haben von den Geschichten gehört: Der eine, der seine Alarmanlagenkarriere mit einem kleinen Einbruch startete, der Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Dinge mitnimmt statt darauf aufzupassen, der Insider, der zuvor im Wachdienst arbeitete or Geldtransporteure auf Abwegen.
Aber hey, wir reden hier nicht von illegalen Machenschaften! Nein, nein, in diesem Blogbeitrag geht es darum, wie man in der privaten Sicherheitsbranche gut Geld verdienen kann, ohne dabei Gesetze zu brechen. Also lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem rechtschaffenen Vermögen in der Sicherheitswelt erkunden.
Schnell reich werden in der privaten Sicherheit?
Zugegeben: Dieser Artikel grenzt an Clickbaiting. Es ist ja bekannt, dass die klassische Sicherheitsbranche ingesamt ein Low-wage sector ist. Viele eher gering qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter schrubben unzählige Stunden in ungesunder Schichtarbeit, um halbwegs gut über die Runden zu kommen. Gerade bei der derzeitigen Inflation und steigenden Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Strom, Pkw,…) wird es immer schwieriger mit dem vergleichsweise geringen Einkommen klar zu kommen. Schnell und einfach in der Sicherheitsbranche reich zu werden ist eine Illusion: Vielmehr braucht es Wissen, Fleiß, Mut, Ehrgeiz, Kontakte und den richtigen Masterplan.
10 Ansätze um in der Security erfolgreich zu sein
Hier sind zehn Ansätze, die Sie verfolgen können, um besser zu verdienen und gegebenenfalls tatsächlich reich zu werden. Reich an Wissen, reich an Erfahrung und dann möglicherweise auch reich an monetären Mitteln:
Bilden Sie sich fort und entwickeln Sie sich persönlich weiter! Durch Bildung und persönliche Kompetenzen setzen Sie den Grundstock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Masse, sondern heben Sie sich von den anderen ab. Ja – das ist anstrengend und man wird von seinem Umfeld zunächst möglicherweise abfällig beäugt und belächelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
Knüpfen Sie Kontakte! Das richtige Netzwerk kann enorm wichtig sein. Zum einen kann dies oft motivierend sein, da man sich mit Gleichgesinnten umgibt, die Ideen haben und ebenfalls vorankommen wollen. Zum anderen kann der Austausch auch ansprechende Jobperspektiven, neue Aufträge oder andere Vorteile ermöglichen.
Gehen Sie bewusst Risiken ein! Es geht nicht darum, irgendwelche unkalkulierbaren Risiken in Kauf zu nehmen, um Erfolg zu haben, z.B. finanziell alles auf eine Karte zu setzen. Dennoch: Ohne Veränderung herrscht Stillstand. Der Sprung ins kalte Wasser, ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder andere Veränderungen haben oft Positives bewirkt. Sie können dazu durchaus auch auf mehrere Pferde setzen und schauen, was am besten funktioniert.
Machen Sie sich selbstständig! Als Unternehmer haben Sie mehr Möglichkeiten, um das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und ein besseres Einkommen zu erzielen. Zugleich können Sie mit dem richtigen Businesskonzept hohe Margen erzielen und Skaleneffekte nutzen, z.B. wenn Sie irgendwann über einen eigenen Mitarbeiterstamm verfügen. Wichtig sind hier ein funktionierender Businessplan und die nötigen Fähigkeiten, um als Unternehmer erfolgreich zu sein.
Setzen Sie auf Zukunftsthemen! Moderne Technologien halten auch im privaten Sicherheitssektor Einzug: Mit Cybersecurity, Drohnen, künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung, professioneller Sicherheitsberatung und Abo-Diensten könnten Sie glückliche Abnehmer sowohl innerhalb der Sicherheitsbranche als auch im Privatkundenumfeld finden. Hier sind ihre Ideen und Markbeobachtung gefragt.
Gehen Sie die Extrameile! Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als andere. Arbeiten Sie hart und verfolgen Sie Tag für Tag ihre Ziele. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, sondern ist das Ergebnis von hervorragenden Leistungen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
Spezialisieren Sie sich!
Egal ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Unternehmer Leistungen anbieten: Liefern Sie Ihren Kunden ein Alleinstellungsmerkmal – also etwas, das andere so nicht anbieten. So stechen Sie aus der Masse hervor. Sie können das beispielsweise durch herausragende Qualifikationen und besondere Services erreichen.
Erarbeiten Sie sich einen finanziellen Grundstock! Ein gewisses Startkapital ist häufig eine wesentliche Voraussetzung, wenn Sie durchstarten möchten. Zur Schaffung eines finanziellen Grundstocks sind bestimmte Bereiche der private Sicherheit gar nicht so schlecht. Beispielsweise im Geld- und Werttransport kann man binnen vergleichsweise kurzer Zeit gut verdienen, genauso als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen, als Sicherheitsmitarbeiter im eigenen Werkschutz von Industrieunternehmen oder eben generell in Leitungs- bzw. Führungspositionen wie z.B. als Meister für Schutz und Sicherheit.
Versuchen Sie möglichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen! Vor allem als Arbeitnehmer, aber auch als Selbstständiger tauschen Sie Ihre Lebenszeit gegen Geld. Sie bieten also eine Stunde Dienstleistung und erhalten dafür einen Stundenlohn bzw. berechnen Ihren Stundensatz. Auf diese Weise können Sie kaum reich werden. Denn der Tag hat nur 24 Stunden. Versuchen Sie etwas zu bieten, das Kunden weitgehend entkoppelt von Ihrer eigenen Zeit nutzen können, beispielsweise digitale Angebote wie Online-Kurse oder skalieren Sie ihr Business, z.B. auch indem Sie eigene Mitarbeiter einstellen.
Nutzen Sie ihre Stärken! Was ist damit gemeint?
Wenn Sie gut mit fremden Menschen kommunizieren können, wäre möglicherweise eine Nebentätigkeit im Vertrieb oder in der Jobvermittlung etwas. Durch Provisionen lassen sich damit auch in der Sicherheitsbranche hohe Einkommen realisieren.
Wenn Sie gut im Planen und Organisieren sind, wäre eventuell eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Sicherheitskonzeption oder der Vorbereitung von Veranstaltungen etwas für Sie.
Wenn Sie gut im Verfassen von Texten sind, könnten Sie ein eigenes Buch im Kontext private Sicherheit herausbringen.
Wenn Sie gut präsentieren können, warum versuchen Sie es nicht mit gelegentlichen Tätigkeiten für ein Schulungsunternehmen?
Das sind alles nur Beispiele, aber wie Sie sehen, gibt es prinzipiell recht viele Möglichkeiten um aufzustocken oder sogar noch mehr daraus zu machen.
Conclusion
In der privaten Sicherheitsbranche reich zu werden ist – genau wie in anderen Branchen auch – möglich, aber statistisch gesehen eher unwahrscheinlich. Definitiv machbar aber ist es, sich etwas hinzu zu verdienen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und erste Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Sicherlich immer sinnvoll ist es, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, da dies wichtige Erfolgskriterien sind und besser ausgebildetes Personal auch besser bezahlt wird.
Wenn Sie Ideen haben und Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, freue ich mich über einen Kommentar!
Seit einigen Jahren sollen die Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe regeln, überarbeitet und in einem eigenen Regelwerk zusammengefasst werden. Diese neue Rechtsgrundlage wird voraussichtlich „Sicherheitsgewerbegesetz“ heißen. Ein Gesetzesentwurf (Referentenentwurf) wurde Ende Juli 2023 veröffentlicht, stößt aber inhaltlich auf Kritik. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die Hintergründe und wesentlichen Inhalte des geplanten, aber nach wie vor nicht verabschiedeten Gesetzes.
Warum sollen die Rechtsgrundlagen der Sicherheitswirtschaft überhaupt neu geregelt werden?
Zunächst einmal kann man sich durchaus die Frage stellen: „Warum brauchen wir ein neues Gesetz für das Sicherheitsgewerbe?“ Denn bis dato sind die Voraussetzungen, um selbst als Unternehmer ein Sicherheitsgewerbe eröffnen zu dürfen, in der Gewerbeordnung geregelt. Dort finden sich außerdem die Voraussetzungen unter denen man als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt werden darf. Die einschlägigen Paragraphen sind der § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) sowie die daran anknüpfende Surveillance Ordinance mit spezifischen Vorgaben für die private Sicherheitswirtschaft. Seit Juni 2019 gibt es außerdem ein Guard register, bei dem alle Sicherheitsuntermehmen und Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Deutschland mitsamt wesentlichen Daten (z.B. zur Person und Qualifikation) zentral erfasst sind. Die Regelung hierzu findet sich ebenfalls in der Gewerbeordnung, nämlich in § 11b GewO (Bewacherregister).
In den vergangenen Jahren wurden Bestimmungen im privaten Sicherheitsgewerbe immer wieder angepasst. Wesentliche Änderungen waren dabei die bereits genannte Einführung des Bewacherregisters im Jahr 2019 sowie ein Jahr später der Wechsel der Zuständigkeit vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesinnenministerium. Diese Schritte zeigten bereits eine gestiegene Rolle privater Sicherheitsakteure in der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Durch gestiegener Sicherheitsanforderungen (z.B. zum Schutz kritischer Infrastruktur), zusätzliche Aufgaben (z.B. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften) und in Teilen wegen einer Zunahme der Bedrohungslage (z.B. Einlasskontrollen während Covid-19) werden immer mehr private Sicherheitsdienstleister engagiert. Die Branche wuchs immens. So ist die Anzahl von Beschäftigten in der Sicherheitsbranche in den letzten 20 Jahren so stark gestiegen, dass mit inzwischen knapp 270.000 Beschäftigten bei privaten Sicherheitsdiensten ungefähr so viel Sicherheitspersonal arbeitet wie bei allen Landespolizeien zusammen. Gleichzeitig übernehmen private Sicherheitunternehmen zunehmend vormals rein staatliche Aufgaben (z.B. im ÖPNV, im ruhenden Verkehr oder an Flughäfen). Die private Sicherheitswirtschaft ist so zu einem unverzichtbaren Akteur des Sicherheitsgefüges in Deutschland geworden. Ein separates „Sicherheitsgewerbegesetz“ würdigt damit die Branche als wichtigen Sicherheitsakteur. Ob die Anforderungen signifikant steigen und der privaten Sicherheitsbranche zusätzliche Verantwortung übertragen werden wird, ist hingegen sehr fraglich – dazu später mehr.
Das neue Gesetz für das Sicherheitsgewerbe soll ein „Stammgesetz“ für die private Sicherheitswirtschaft bilden. Bestehenden Regelungen sollen damit reformiert und in ein gemeinsames Regelwerk überführt werden.
Bleibt es beim Namen „Sicherheitsgewerbegesetz“?
Die Neuordnung der Bestimmungen für die private Sicherheitsbranche ist schon seit einigen Jahren in Planung und in der politischen Diskussion. So sah bereits die GroKo aus CDU/CSU und SPD-Regierung im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 die Neuregelung in einem eigenständigen Gesetz vor. Der Bundesverband für die Sicherheitswirtschaft (BDSW), der ein eigenständiges Gesetz für die Sicherheitsbranche in einem Eckpunktepapier befürwortet hatte und der damalige Innenminister Horst Seehofer sprachen allerdings stets vom „Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)“. Teilweise wurde auch vom „Sicherheitswirtschaftsgesetz“ gesprochen. Mit dem neuen Namen bleibt der Kontext zum Gewerberecht bestehen und es wird damit möglicherweise klarer, dass es sich nicht um hoheitliche sondern nach wie vor um private Sicherheitsakteure handelt. Mit dem Begriff wird andererseits die Reichweite betont, da die Sicherheitsbranche wesentlich mehr Aufgabenfelder umfasst als nur das Bewachungsgewerbe mit Wachdiensten im engeren Sinne.
Die Namen „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ oder „Sicherheitswirtschaftsgesetz“ sind offenbar vom Tisch, denn der aktuelle Referentenentwurf betitelt das Vorhaben mit dem Begriff „Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)„.
Was möchte der Gesetzgeber mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) erreichen?
Die Sicherheitsstandards sollen durch das SiGG angehoben werden. Das BMI begründet das mit den gestiegenen Anforderungen.
Die Erlaubnispflicht sowie das Sanktionsmaß bei Verstößen soll verschärft werden.
Es soll ein besserer Austausch zwischen den Erlaubnis- und Sicherheitsbehörden erfolgen. Ein Augenmerk liegt hier auch auf waffenrechtlichen Bestimmungen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen soll mehr Wert auf Qualifikation und Zuverlässigkeit von Dienstleistern bzw. eingesetztem Personal gelegt werden. (Bisher gewann meist der billigste Anbieter. Der Preis war oftmals weit wichtiger als die Qualität.)
Die Konsolidierung und Überarbeitung der bisherigen Regelungen in einem eigenständigen Gesetzeswerk soll dem Umstand der Komplexität des Themas Rechnung tragen.
Der Vollzug der Regelungen soll für die zuständigen Behörden erleichtert werden. Zudem soll auch die Verfahrenszeit der Erlaubnisverfahren (Überprüfungen und Freigaben von Bewachern, etc.) verkürzt werden.
Die Position von Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes soll gestärkt werden, auch um die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Welche Änderungen soll das Sicherheitsgewerbegesetz nun tatsächlich bringen?
Dazu haben wir einen Blick in den aktuellen Referentenentwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes geworfen, der auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht is.
Vorab: Es handelt sich bis dato um einen Referentenentwurf. Zu diesem werden Rückmeldungen von Verbänden und Fachleuten eingeholt, bevor dieser im Bundestag behandelt, möglicherweise nochmals nachgebessert und letztlich verabschiedet wird, bevor er als Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann. Das heißt, der aktuelle Entwurf kann sich in vielen Punkten noch ändern.
„Alter Wein in neuen Schläuchen“ – zu diesem Schluss kann man nach dem Studium des Gesetzesentwurfs durchaus kommen, denn wirklich grundlegende Änderungen sind tatsächlich eher nicht zu finden. Jedoch ändern sich einige Begrifflichkeiten: Die Sachkundeprüfung gilt nun als Nachweis der Fachkunde und Bewachungstätigkeiten werden in drei Kategorien eingeteilt, für die dann entsprechend unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation gelten. Wesentlich ist außerdem, dass mit Inkrafttreten des Sicherheitsgewerbegesetzes die Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO, § 11b GewO) zusammen mit der Bewachungsverordnung (BewachV) außer Kraft gesetzt werden.
Folgende inhaltliche Neuerungen sind unserer Meinung nach besonders erwähnenswert:
Einteilung von Bewachungstätigkeiten in drei Kategorien, wobei Kategorie 3 die mit den höchsten Anforderungen ist und Kategorie 1 die mit den niedrigsten.
The Bewachung von Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe fällt in eine eigene Kategorie, nämlich Kategorie2 (Veranstaltungssicherheit). Für diese ist eine Schulung (vgl. Unterrichtung) erforderlich. Mitarbeitende werden außerdem vor Freigabe tiefergehend überprüft.
In Kategorie 3 fallen besonders „gefahrgeneigte Bewachungstätigkeiten“ wie diese, für die bereits bisher die Sachkundeprüfung erforderlich war und außerdem einige weitere wie z.B. zumeist Objekte, die zur Kritischen Infrastruktur gehören. Mitarbeitende in diesen Bereichen werden ebenfalls tiefergehend überprüft, zudem müssen Sie die Fachkunde in Form einer Sachkundeprüfung nachweisen.
In Kategorie 1 fallen alle anderen Bewachungsätigkeiten, die nicht in die anderen beiden „anspruchsvolleren“ Kategorien fallen. Für diese reicht die Schulung aus.
In der Terminologie (im „Wording“) gibt es Unterschiede zu den bisherigen Regelungen. Statt „Bewachungsgewerbe“ wird der Begriff „Sicherheitsgewerbe“ verwendet. Aus dem „Bewacherregister“ wird folglich beispielsweise auch das „Sicherheitsgewerberegister“, aus „Wachpersonen“ werden „Sicherheitspersonal“ und „Sicherheitsmitarbeiter“.
Damit Personen eine Sicherheitstätigkeit ausüben dürfen, müssen diese künftig zuverlässig und fachkundig sein, wobei die (potenziellen) Sicherheitsmitarbeitenden selbst Empfänger der Prüfungsentscheidung durch die zuständige Behörde sein werden, also unabhängig vom Arbeitgeber.
The Kriterien für die (Un-)Zuverlässigkeit werden weitergehender spezifiziert, ebenso wird das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung angepasst. Es sind nun auch fakultative Zuverlässigkeitsüberprüfung für mit Sicherheitsaufgaben betraute Mitarbeitende außerhalb des Sicherheitsgewerbes möglich.
Darüber hinaus müssen Sicherheitsmitarbeiter, die nicht bei einem Sicherheitsunternehmen (Dienstleister) arbeiten, sondern direkt in Diskotheken, in Prostitutionsstätten oder in Asylunterkünfte angestellt sind, künftig auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden.
Zum Nachweis der Fachkunde müssen die Sachkundeprüfung zusätzlich zur bisherigen Regelung nach §34a GewO folgende Personengruppen ablegen:
alle Personen, die Prostitutionsstätten bewachen
alle Personen, die Unterkünften für Flüchtlinge und von Asylsuchenden bewachen – nun auch in nichtleitender Funktion und unabhängig davon bei wem sie beschäftigt sind
Sicherheitskräfte, die Diskotheken bewachen – nun auch, wenn Sie direkt bei der Diskothek beschäftigt sind
alle Führungskräfte im Sicherheitsgewerbe
Bei Verstößen drohen verstärkte Sanktionen, nämlich ein erhöhter Bußgeldrahmen sowie bei Wiederholungstätern, die regelmäßig gegen Vorgaben des Gesetzes verstoßen, sogar die Ahndung als Straftat.
Nach wie vor nicht übertragen werden besondere Rechte oder Eingriffsbefugnisse. Diese bleiben – wie bisher bis auf ganz wenige Ausnahmen – hoheitlichen Aufgabenträgern vorbehalten. Auch am Unterrichtungsverfahren (neu: „Schulung“) und der Sachkundeprüfung, die wie bisher ausschließlich die IHK anbieten darf, wird sich offenbar wenig ändern. Insgesamt ist nicht wirklich erkennbar, dass Anforderungen steigen, so wie es z.B. bei einer möglichen „Meisterpflicht“ für Sicherheitsunternehmer oder Führungskräfte ab einer bestimmten Ebene der Fall gewesen wäre.
Was hält man in der Sicherheitsbranche vom SiGG-Entwurf?
Es gibt keinen bzw. kaum einen Bezug zu anderen Gesetzen, die sich mit Sicherheitsbelangen befassen, wie z.B. dem KRITIS-Dachgesetz.
Begriffe und Definitionen sind teilweise unklar und befördern gewissen Auslegungs-/Interpretationsspielraum (z.B. darüber, welche Tätigkeiten in den Anwendungsbereich fallen).
Insgesamt kommt der Schutz Kritischer Infrastruktur zu kurz.
Eine von einigen Stakeholdern befürwortete Anhebung von Qualifikationsschwellen (z.B. Abschaffung der Unterrichtung/Schulung zugunsten der Sachkunde als Einstiegsqualifikation; etwaiger Meisterzwang von Unternehmern, etc.) wurde nicht umgesetzt.
The Einteilung der Kategorien wirkt teils willkürlich, auch z.B. die Schwellenwerte im Veranstaltungsschutz.
Einige Fürsprecher hatten sich mehr Verantwortung und Rechte für private Sicherheitskräfte erhofft, also z.B. dass in Ausübung entsprechender Tätigkeiten in begrenztem Rahmen Eingriffe vorgenommen werden dürfen, die bis dato lediglich hoheitlichen Aufgabenträgern vorbehalten sind, wie etwa Identitätsfeststellungen oder Eingriffe in den Straßenverkehr – jedoch ist diese Forderung durchaus kritisch zu sehen.
Für die Schulung bzw. Unterrichtung und die Sachkundeprüfung zur Erreichung der Fachkunde sind weiterhin nur die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Monopolisten zuständig.
Fehlende bzw. unzureichende Übergangsvorschriften bis zur Anwendung des Sicherheitsgewerbegesetzes könnten in der Praxis für Probleme sorgen (z.B. wg. begrenzten Schulungs- und Prüfungskapazitäten der IHK). Eine Regelung zum „Bestandsschutz“ wäre begrüßenswert.
Das Führen von Waffen bedarf nach dem Gesetzesentwurf stets der Zustimmung des Auftraggebers, was zu einem Konflikt zwischen Auftraggeber und Sicherheitsunternehmer bzw. den Beschäftigten (Selbstschutz/Eigensicherung) führen könnte.
Der Mehrwert der Regelung des Sicherheitsgewerbes in einem eigenständigen Gesetz wird von einigen in Frage gestellt, vor allem da es keine wesentlichen Änderungen zu den bestehenden rechtlichen Vorgaben mit sich bringt. Insgesamt wird ein eigenes Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes aber von den meisten Akteuren begrüßt.
Der (öffentlichen) Vergabe nach dem Prinzip des billigsten Angebots wird nicht zwangsläufig ein Riegel vorgeschoben. Hier hätten sich manche Akteure klarere Vorgaben zu Gunsten der Qualität und zu Lasten des Preises (Bestbieterprinzip) gewünscht.
Kritiker sehen zum Teil einen Zweck des Gesetzes maßgeblich darin, vermeintlichen Umtrieben und Übergriffen von Sicherheitsunternehmen und durch private Sicherheitskräfte vorzubeugen, weniger darin, das private Sicherheitsgewerbe als wichtigen Player auch für die öffentliche Sicherheit („Systemrelevanz“) in die Sicherheitsarchitektur mit einzubinden (Zielkonflikt).
Der Kosten- und Bürokratieaufwand für die Umsetzung wird teils erheblich höher eingeschätzt als im Rahmen des Referentenentwurfs prognostiziert.
The Ausweitung von Vorgaben auf sog. „Inhouse“-Sicherheitsmitarbeiter (die z.B. direkt bei Diskotheken beschäftigt sind) wird von einigen negativ gesehen, von anderen wiederum ausdrücklich begrüßt sowie als noch weiter auszubauen angesehen.
A Unterscheidung der Tiefe der Sicherheitsüberprüfung (Prüfung der Zuverlässigkeit) entsprechend der neuen Kategorien 1–3 wird als unnötig angesehen. Es spräche nichts dagegen, alle Sicherheitsmitarbeitenden einheitlich (auch durch den Verfassungsschutz) zu überprüfen.
Kritiker gehen davon aus, dass das SiGG (mit der Ermöglichung fakultativer Sicherheitsüberprüfungen) insgesamt zu einer Überlastung der zuständigen Behörden und somit zu einer zusätzlichen Verlangsamung der Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung führen könnte.
Teilweise wird eine Unterscheidung zwischen den Inhalten der Fachkunde für Gewerbetreibende und der für Sicherheitsmitarbeitendegefordert, da Gewerbetreibende über andere Kenntnisse verfügen müssen als Mitarbeitende.
The Inhalte der Sachkundeprüfung und Unterrichtung (neu: Schulung) sind nach Ansicht von Fachleuten zu überarbeiten.
Wann wird das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) in Kraft treten?
Möglicherweise könnte eine überarbeitete Fassung des Sicherheitsgewerbegesetzes noch im Jahr 2024 verabschiedet werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte seit dem Spätsommer 2023 Zeit, die eingegangenne kritischen Stellungnahmen und Änderungswünsche zu prüfen. Diese könnten zumindest teilweise in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Nach Abschluss der Überarbeitung wird der Entwurf den anderen Ministerien zur Stellungnahme übermittelt, bevor er dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend wird dieser Regierungsentwurf dem Bundesrat übersandt, der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben kann. Der Bundestag beginnt dann mit der parlamentarischen Beratung, die mehrere Lesungen und Ausschusssitzungen umfasst. Schließlich bedarf es der Zustimmung des Bundestages und einem weiteren – in diesem Fall nicht zustimmungspflichtigen – Durchgang durch den Bundesrat, bevor der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und das Gesetzgebungsverfahren abschließt. Die Unterschrift des Bundespräsidenten ist jedoch eher Formsache. Das Sicherheitsgewerbegesetz wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum im Gesetz festgelegten Datum in Kraft.
Was halten Sie vom aktuellen Referentenentwurf? Wir freuen uns über Ihre Meinung als Kommentar unten auf dieser Seite.
Alle Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe müssen einen Mitarbeiterausweis mit sich führen. Häufig wird auch vom „Dienstausweis“ gesprochen. Doch eigentlich ist dieser Ausdruck nicht richtig, denn es handelt sich bei Sicherheitsmitarbeitenden ja nicht um Bedienstete des Staates, sondern um Angestellte privater Sicherheitsunternehmen. In diesem Artikel geht es darum, welche Merkmale auf dem Mitarbeiterausweis enthalten sein müssen und was dazu noch wichtig ist.
Aktuelle Vorgaben zum Mitarbeiterausweis
Die Regelungen zum Dienstausweis haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind die Vorgaben aus § 18 der Bewachungsverordnung maßgeblich. Demnach sind folgende Punkte bezüglich Ausweis und Kennzeichnung von Wachpersonen bei gewerblicher Bewachung einzuhalten:
Der Beschäftigte erhält vom Sicherheitsunternehmen einen Mitarbeiterausweis ausgehändigt und zwar vor der Aufnahme der Bewachungstätigkeit.
Auf dem Ausweis muss der Vor- und Nachnamen (Familienname) des Mitarbeiters aufgedruckt sein.
Zudem muss der Ausweis den Namen und die Anschrift des Gewerbetreibenden (Unternehmers) bzw. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs (Unternehmen) enthalten.
Von beiden, also sowohl vom Sicherheitsunternehmen/Gewerbetreibenden als auch vom Sicherheitsmitarbeiter/Beschäftigten müssen die Bewacherregisteridentifikationsnummern aufgedruckt sein.
Ebenso müssen beide Seiten, also Sicherheitsunternehmen/Gewerbetreibende (oder ein Bevollmächtigter) als auch Sicherheitsmitarbeiter/Beschäftigte, auf dem Ausweis unterschreiben.
Der Ausweis muss sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheiden. Er darf also beispielsweise nicht mit einem Polizei-Dienstausweis oder mit einem Truppenausweis der Bundeswehr leicht zu verwechseln sein.
Zusammen mit dem Dienstausweis muss der Sicherheitsmitarbeiter (die Wachperson) ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mitführen und zwar das, welches als Identifizierungsdokument im Bewacherregister eingetragen worden ist.
Bei allen Tätigkeiten, die die Sachkundeprüfung erfordern – mit Ausnahme der von Ladendetektiven – müssen Wachpersonen ein Schild mit ihrem Namen oder mit einer individuellen Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs sichtbar tragen. Das gilt für alle Wachpersonen, nicht nur für leitenden Mitarbeiter.
Frühere Vorgaben zum Mitarbeiterausweis (Rückblick)
In der vorherigen Fassung der Bewachungsverordnung, die bis Mitte 2019 galt, fanden sich im damaligen § 11 BewachV teils abweichende Vorgaben zum „Dienstausweis“ für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Da das Bewacherregister damals neu eingeführt worden war, war es zuvor nicht erforderlich etwaige Bewacherregisternummern abzudrucken, da diese noch nicht existieren. Dafür mussten frühere Mitarbeiterausweise zwangsläufig ein Lichtbild (Passbild) des Sicherheitsmitarbeiters und zeitweise die Personalausweisnummer enthalten. Heute gelten diese Vorgabe nicht mehr, wenngleich einige Sicherheitsfirmen ein Foto auf dem Ausweis freiwillig mit abdrucken.
Zukünftige Vorgaben zum Mitarbeiterausweis (Vorschau)
Nichts ist so beständig wie der Wandel, sagt ein Sprichwort. So stehen auch in Bezug auf den Mitarbeiterausweis von Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister erneut Änderungen im Raum. Denn wenn das geplante Sicherheitsgewerbegesetz kommt, werden darin voraussichtlich in § 13 einige Dinge zum Mitarbeiterausweis neu geregelt werden. Viele Vorgaben bleiben gleich bleiben. Bei anderen ändert sich lediglich das „Wording“, so wird beispielsweise aus der „Bewacherregisteridentifikationsnummer“ im Zuge der Umbenennung des Registers die „Sicherheitsgewerberegisteridentifikationsnummer“. Ein Lichtbild des Sicherheitsmitarbeiters wird nach dem derzeitigen Entwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes auch zukünftig nicht aufzudrucken sein. Zum Mitarbeiterausweis wird auch zukünftig ein amtliches Ausweisdokument im Dienst mitzuführen und bei Kontrollen der Behörden (Ordnungsamt, Zoll, Polizei, etc.) vorzulegen sein. Ebenso gelten die Vorgaben zum Tragen eines Namensschildes bzw. einer Kennnummer weiterhin, wobei aber auch ein Tragen auf der Kleidung (z.B. bestickter Text, Klett-Namensschild, etc.) zulässig sein wird. Wie bisher sind der Mitarbeiterausweis und das Namensschild vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit dem Sicherheitsmitarbeiter auszuhändigen. Die geplanten Vorgaben können sich aber vor Verabschiedung des Gesetzes noch ändern.
Einen Beitrag zum Thema „Dienstausweis“ zum Anhören gibt es auch im Podcast für Schutz und Sicherheit von Jörg Zitzmann:
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Job advertisement!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
It is true that working in the private security industry can be a tough job. Working conditions are really bad in some areas. However, the situation also varies significantly from company to company. It is not uncommon for a change to offer better career opportunities, the chance to gain new experience and a more comfortable working environment.
Step 1: Analyse the situation carefully!
It is important to know what the causes of their own dissatisfaction are and know your own motivators. Analyse the reasons for dissatisfaction: Identify exactly what makes you unhappy. Is it the working environment, the tasks, the team, the remuneration or the corporate culture? The better you understand the causes, the easier it will be to find a solution.
Often the private environment also plays a role or a change in personal needs. Therefore, also consider these aspects in your analysis!
Step 2: Think through your options and weigh them up!
A next step would be a Brainstorming and research regarding the options available: What are my chances? How high are the risks? What happens if…? etc.
Many of the following options cost No money, only overcoming. However, some options are quite time-consuming and cost-intensive or even lengthy.
Find out about your rights: Make sure you are aware of your rights as an employee in the private security industry. This includes things like minimum wage, working time laws, holiday entitlements and overtime rules. If you know your rights, you can ensure that your employer respects them.
Talk to your employer: If you are dissatisfied with your pay or working conditions, you should tell your employer. Perhaps an open discussion can help bring about improvements. Perhaps your employer can also offer you opportunities to train or specialise to improve your career prospects and opportunities.
Change the field of activity (within the company): The private security industry is multifaceted. Many private security providers offer different services. Maybe another field is better suited for you. Talk to your supervisor about it, apply internally for another job. Sometimes an internal transfer to another area of responsibility helps.
Join the union: In Germany, there are trade unions that stand up for the rights of workers — for the guarding service, this is the Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). If you become a member, you can benefit from their collective bargaining power and fight together with other workers for better working conditions and higher wages.
Search for further training opportunities: If you continue your education or specialise, you can improve your career prospects and often earn significantly higher wages. Think about what additional qualifications could be helpful for your job and look for appropriate training opportunities. You will have more options for action afterwards and be more in demand.
Network with othersMany job opportunities come about through recommendations and personal contacts. In addition, contact with others offers the opportunity to exchange experiences. If you have a strong network, this can help one gain new perspectives. In addition to personal exchange, online platforms such as Xing or Linkedin are recommended.
Look for another employer: If all the above steps do not lead to improvements, it may be wise to look for another employer. There are certainly companies in the private security industry that offer better working conditions and higher wages.
Last but not least: Do it better and start your own business! Of course, this step should be very well thought out. It is often an option to become self-employed on the side and thus start gradually with less risk. However, remember that your previous employer must play along. One possibility could be, for example, freelance work as a lecturer in the security industry.
Step 3: Set your personal goals!
Only if you know as precisely as possible what you want to achieve can you work towards it in a concrete way. In order to motivate oneself, it is very sensible to Write down and visualise your own goals. It can also be helpful to use the so-called SMART rule to set one’s own goals.
The SMART rule is an acronym used as a guide for the Formulation of clear and well-defined goals serves. It helps to formulate goals in such a way that they are realistic and achievable. The SMART rule stands for the following criteria:
Specific (Specific): The goal should be clearly and precisely formulated so that there is little room for interpretation and one is fully aware of one’s goal.
Measurable (Measurable): The goal should be measurable so that progress can be monitored and success objectively assessed. It can be defined by quantitative or qualitative indicators.
Executable (Achievable): The goal should be achievable. It should be challenging but achievable by you with the means available.
Realistic (Realistic): The goal should be realistic, i.e. it should be possible to implement it as intended under the actual given framework conditions.
Terminated (Time-bound): The goal should have a clear time frame by when it should be achieved. A clear deadline promotes motivation and focus on achieving the goal.
Here is an example of a goal formulated according to the SMART rule:
Non-SMART goal: I want to earn more money.
SMART goal: I would like to increase my monthly income by 20% by completing a further training course to become a certified protection and security worker in the next six months and then being employed by my employer directly.
By applying the SMART rule, the goal becomes concrete, measurable, achievable, relevant and has a clear timeframe. This increases the likelihood that you will successfully achieve your goal.
Step 4: Make a “battle plan” to achieve your goals!
Now it’s time for implementation planning. Plan the measures that contribute to your goals, e.g.:
When do I talk to my boss about better pay? Ask for a talk, send appointment suggestions!
What do other companies offer? Research job offers!
What do I earn after further training? Check the collective agreement that applies to you!
How much time can I set aside to further my education? Talk to your partner about your plans!
Does my idea for self-employment work? Work out a business plan!
How much will upgrading training cost me? Find out about costs and state subsidies!
How have other colleagues done it? Network and exchange ideas!
It often makes sense to approach different approaches in parallel and also to have a plan B (and plan C). Prioritise your goals! Link the different actions to your goals. Make calendar entries and work in a focused way to achieve intermediate goals and milestones!
Don’t let setbacks throw you off track! Stay persistent, focused and positive!
I hope that these tips will help you to improve your individual situation.
In 2019, the state and nationwide guard register was newly introduced, which is obligatory for the private security industry. In this article, you will learn what the purpose of the guard register is, who makes entries in it, what the guard ID is all about and much more that you should know as a security employee — but especially as a professional in the security industry.
Incidentally, the guard register can be found on the internet at www.bewacherregister.de
Basic information on the guard register (BWR)
The German Guarding Register is a central and digital register that contains information on guarding personnel (security staff) as well as on the guarding trade operator (security contractor) and the commercial enterprise (security company). Since July 2020, the Federal Ministry of the Interior and Home Affairs (BMI) has been responsible for the law on security guards and thus also for the register of security guards. As the federal authority responsible for the operational management of the register since October 2022 is the Federal Statistical Office (Destatis):
Since the introduction of the Guarding Register (BWR), all traders in the guarding sector are obliged to register their companies and their security staff in the BWR. In future, only the authorities responsible for enforcing the guarding laws may make changes to the entries of natural persons. For this purpose, traders provide information in the BWR on the qualification, reliability, identity and accessibility of security personnel.
About 1,300 municipal public order offices and other competent authorities of the Länder check the information provided, approve or reject commercial enterprises and security personnel. In doing so, they use the BWR to access information from the Association of German Chambers of Industry and Commerce (DIHK) regarding qualifications and from the Federal Office for the Protection of the Constitution (BfV) regarding reliability.
If someone wants to work in the guarding business, they have to pass a background check. The results of this check are recorded in the guarding register. The register also contains information on professional qualifications as well as information on the identity of the registered person.
Employers in the security sector are obliged to carry out a search in the guard register before employing a security employee (guard). This is to ensure that only suitable and reliable persons are employed in the security sector.
The guard register is thus intended to contribute to improving security and quality in the security industry and to strengthening public confidence in the private security industry.
What is the guard register identification number?
The guard register identification number (in short: guard ID) is a unique identification numberwhich allows for clear identification and attribution. A guard ID is assigned when the guard is first entered into the register. The ID of a security guard is valid even if the employer changes, i.e. it always remains the same for a person — at least if one is continuously employed in the security sector without longer interruptions. Security guards, i.e. security contractors, also receive such a 7‑digit ID number.
How do I obtain a guard ID as an employee?
If you are new to the private security industry, you will receive your guard ID when you first enter the guard register. The initial registration is done by your (potential) employer. If you change security companies, you should request your guard ID directly from your previous employer. The advantage of this is that you can be released immediately because the register can be checked more quickly with the new employer. You should also find your guard ID as an indication on your service card.
Do I have to pay for the guard ID if I want to work in the private security industry?
No. In principle, the employer has to bear these costs, which arise from the (first-time) registration of the guard in the guard register. Some employers have the idea of charging these costs to the new employee or deducting them from the first salary. Such behaviour is not very serious. The situation is different, of course, if potential employees deliberately provide false information (e.g. about previous convictions): fair play for both sides!
Can I carry out all activities in the private security industry with a guard ID?
No. For certain activities you need the Examination of expertise according to § 34a GewO or additional qualifications such as weapons expertise. In addition, it may be that the competent authority attaches certain conditions to employment or prohibits employment completely, e.g. due to previous convictions.
Can I work in a security company without a guard ID?
Not in principle, but it depends on the specific activity: If you professionally guard lives or property of others, an entry in the guard register is required. Without a guard ID and clearance, you may not work for a security company as a security guard. However, there are activities that do not fall under guarding, such as pure stewarding activities or ticket validation. In this case, you are not working as a commercial security guard and do not need a guard ID.
As an employer, what do I have to pay particular attention to in the guard register?
First and foremost, it is important that all employed guards have been reported and that the Release has been carried out before they work in the security service for even the first minute. In addition, the concrete Range of application be specified and also regularly updated, e.g. if a security guard takes on more demanding tasks (e.g. as a shop detective or certain management tasks) instead of previously simple guarding tasks (e.g. in property protection), especially if for this the Examination of expertise according to § 34a Gewo required is.
A Dismissal of an employee for example, must be notified to the competent authority via the guard register no later than 7 weeks after termination of the employment relationship so that the employee can be deregistered.
Also Changes in the master data such as changes of address of employees, entrepreneurs and companies, new telephone availability, etc. must of course be reported in order to keep this information up to date.
It should also be noted that — depending on the local authority — the registration of new security staff can sometimes involve considerable waiting times during the examination of the registration up to the final release. Furthermore, every new installation for guards is a Fee to pay. This is currently usually at least 50 euros, but can also be considerably higher in some regions.
If a guard is already registered, i.e. an ID is available, this only needs to be re-linked — there are then no fees for the entrepreneur.
Incidentally, entries are currently automatically deleted after 12 months following the deregistration of security guards. This means that if an applicant registers with a guard ID and has not worked in the industry for over a year, it is very likely that the check will have to be completely redone.
To Traders is recorded: Surname, surname at birth, first name; sex; date of birth, place of birth, country; nationalities; telephone number, e‑mail address; registration address consisting of street, house number, postcode, town, addendum, country, state and regional key; places of residence in the last five years consisting of street, house number, postcode, country and state; type of identity document with issuing authority, issuing state, date of issue, identity document number, expiry date, machine-readable name if available and content of the machine-readable zone; if applicable. Further data for legal persons (e.g. legal form, registration number and registration court, business address, contact details).
To Commercial enterprise (security company), information such as the business name, legal form, type of register and further data on the entry in the register as well as the business address of the main branch and, if applicable, that of other business premises and, furthermore, additional data on accessibility such as telephone number and e‑mail address are stored.
To the Security guards (guards/security staff), the following personal data is stored: Family name, surname at birth, first names; gender; date of birth, place of birth, country of birth; nationalities; registration address consisting of street, house number, postcode, city, addendum, country, state and regional key; places of residence in the last five years consisting of street, house number, postcode, country and state; type of identification document with issuing authority, issuing state, date of issue, identification document number, expiry date, machine-readable name if available and content of the machine-readable zone.
In addition, among other things, the following is stored:
Date of granting of permission
Scope of permission
Expiry of the permit, if applicable
Indication of the activity of the guard
Prohibition of employment, if applicable
Reliability verification data (date, type and result of verification, etc.)
Indication of the contact details of the competent licensing authority
Status of the permit procedure
Data from the guard register interface to the Federal Office for the Protection of the Constitution
Data on certificates of competence and training from the chambers of commerce and industry of guards and tradespeople
Contact details of the local competent authority
What are the advantages and disadvantages of the guard register?
Of course — the maintenance of the guard register is time-consuming. However, as an electronic register, it also offers advantages that lie in the digitalisation and harmonisation of the previously analogue (paper) processes.
These are significant advantages of the guard register:
Control of qualifications: The guard register enables a systematic control of the qualifications of security guards, as they have to prove at least a qualification according to § 34a GewO in order to be registered.
Customer safetyRegistration in the guard register provides clients with a higher level of security, as they know that the security guards employed are vetted and qualified.
Protection of the public: The guard register helps to increase the security of the public by excluding persons without the required expertise and personal reliability from carrying out security activities.
TransparencyThe guard register creates transparency about the qualifications and reliability of security guards and thus ensures more trust in the industry.
Minimising abuse: Registration in the guard register reduces the misuse of security services by unqualified or unreliable persons (e.g. persons with a relevant criminal record).
Legal basis and binding force: The guard register takes up legal regulations that standardise and regulate the training and qualification of security guards.
Efficient controls: The guard register enables the competent authorities to efficiently check whether security companies and employees comply with the legal requirements.
Professional developmentRegistration in the guard register sometimes promotes the professional development of security guards, as it creates incentives for further education and training.
Credibility of the industry: The Guard Register contributes to the credibility of the security industry by underlining the professionalism and seriousness of the registered companies and employees.
Efficient exchangeFrom information: The guard register enables authorities nationwide to quickly exchange relevant information on security forces, which improves cooperation and collaboration.
These are major disadvantages of the guard register:
Administrative burden: The establishment and maintenance of the guard register requires a certain amount of bureaucracy and administrative work, both for the authorities and for the companies wishing to register themselves and their staff.
CostsRegistration in the register of guards involves costs. There are, of course, up-front costs for those who have to undergo instruction, expert examination or special training — although this was required even without BWR.
Restriction of market access: Qualification and registration requirements can make market entry difficult for potential new entrants to the security industry.
Delays: Processing registration applications and issuing guard IDs can take time, which can lead to delays in recruiting security guards.
Protection of personal data: The guard register contains sensitive information about security guards, so it is important to protect the data from misuse or unauthorised access.
Monitoring effort: In order to ensure the effectiveness of the guard register, the competent authorities must carry out regular checks and monitoring measures, which means additional work.
Exceptions and loopholes: In some cases, security forces or companies might try to circumvent the registration requirement or exploit loopholes, which could compromise the effectiveness of the registry.
Guard Register: Vision & Reality
On the introduction of the guard register on 1 January 2019, the lawyer Jörg Zitzmann analysed in the Podcast for protection and security the background. He goes into the background of the introduction of the register, explains what the guard register means for traders and security staff, who is responsible, what data is collected and how high the costs are for the examination and register entries:
Overall, it can be said that the guard register has more advantages than disadvantages. It provides transparency, can increase security and confidence in the private security industry. If a guard ID has already been assigned, both employees looking for a new job and security companies benefit from accelerated electronic processing. Nevertheless, there are also disadvantages, such as the time-consuming initial creation and verification of employees, combined with not inconsiderable costs, which are not uniform nationwide, as well as the continuous data maintenance. Loopholes are also possible — especially if actual on-site checks of the deployed security staff are rare.