Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Master for protection and security sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Studyabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Job advertisement!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Only security staff require a competence examination, which is special guarding activities according to § 34a GewO or wish to set up their own security company. The activities that may only be carried out with the 34a licence include, in particular, guarding in public areas, at admission areas or in various security activities in a managerial position: More here.
However, even if you want to carry out an activity for which the successful passing of a certificate of competence examination is actually mandatory, there are certain exceptions. Not all persons need the certificate of competence, even if they carry out regulated guarding activities or are self-employed as a security contractor with their own security company.
Who is exempt from the 34a examination…
Basically applies: Anyone who has completed a higher-level training or further training with a recognised (IHK) qualification in the security industry does not need an additional certificate of competence!
But be careful! There are a few more pitfalls. Here are the details on the exemption from the expert knowledge examination:
A person is exempt from the expert knowledge examination if he…
certified plant security specialist (WSFK) or as a certified protection and security worker (GSSK),
as a service worker for protection and security (SSS) or as a specialist for protection and security (FSS),
as a certified master craftsman for protection and security or as a certified master craftswoman for protection and security (MSS),
as a certified plant security foreman or forewoman,
…has successfully passed the corresponding final examination. Proof of this can be provided by presenting the respective examination certificate.
I have successfully completed the so-called “plant security courses”. Is this the same as the examination for expert knowledge?
No! The factory security courses (factory security course 1–2 or 1–4) are — without successfully passing the examination to become a factory security specialist — not equivalent! You need the expert examination. In addition, the IHK works protection specialist examination is no longer offered.
I was in the armed forces. Do I still have to take the examination?
Basically already. Caution is advised here: As a person doing basic military service, a temporary soldier or a professional soldier, you have to take the expert knowledge examination — regardless of whether you are currently obliged to be a soldier or not — if you (additionally) want to work in the private security sector and perform the corresponding guarding tasks. The only exception is for military police, i.e. the military police of the German Armed Forces. Military police officers are exempt from the expert knowledge examination, as military police officers have acquired a large part of the knowledge required in the expert knowledge examination during their training courses. Military police officers or sergeants, for example, do not need to take a Chamber of Industry and Commerce (IHK) examination; the proof is provided by the Bundeswehr’s training or service record. All other soldiers must acquire the 34a certificate.
Do I need a certificate of competence as a police officer?
There are exceptions both for police officers at state level (Land police) and at federal level (Bundespolizei). By the way, the same applies to employees in the correctional service and to the weapons-carrying area of the customs service. It is important to note that the obligation to take the examination is only waived if you work in law enforcement and have successfully completed the corresponding career examination — at least for the intermediate service. Police officers who work as civil servants in the police enforcement service therefore do not need a certificate of competence. Many police officers earn extra money privately, e.g. as doormen. Especially in conurbations where life is expensive, such as Munich, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin or Düsseldorf, a part-time job in a security company is a good way to earn extra money. Tip on the side: Make sure that you inform your (main) employer about your side job and ideally have it approved in writing.
I studied law, have an LL.B. or a state law degree. Do I really still need to take the expert knowledge examination?
It’s hard to believe: but of course, a (part-time) job in the security industry can also be interesting for prospective lawyers, be it to finance their studies or to gain impressions of the industry. Of course: In the field of law (public safety and order, trade law, data protection law, criminal law and criminal procedure law, civil code, code of criminal procedure, etc.) law graduates are already fit. That’s why you only need to catch up on the topics of accident prevention in the security industry (UVV, DGUV regulation 23), dealing with people and the basics of security technology. A certificate of participation in the IHK instruction procedure serves as proof of this. Together with a certificate of successful completion of a law degree at a university or academy that awards a degree equivalent to a university degree, no additional completion of the expert knowledge examination pursuant to §34a GewO is required.
I have been working as a security guard for many years. Is work experience not enough recognition?
No, not normally! However, there are certain transitional arrangements for “veteran” security workers. Employees in the private security sector who have participated in the required training since 1 April 1996 or who were already working in the security sector before 31 March 1996 and were previously exempt from training due to this cut-off date regulation are, so to speak, “grandfathered”. Attention: This exemption may only be invoked if it can be shown that the guarding activity was uninterrupted for at least three years before the cut-off date of 1 January 2003. For all others who have only been active in the security industry since 2003, such exemptions do not apply. So it is complicated! My tip: It is better to invest in taking the qualification examination and benefit from a “knowledge update” even as an experienced security employee!
Attention: Special cases!
There are some other special cases, such as the possible recognition of foreign certificates of competence. It is also not always clear whether the type of activity to be performed requires a qualification examination at all. If it is a matter of simple stewarding activities (e.g. car park ushers) or simply checking and tearing off admission tickets, there is usually no need for an expert knowledge examination, and in some cases not even the instruction according to § 34a GewO. However, borderline cases such as supervision or security services in museums or certain constellations of activities in event protection are sometimes controversial. (Such borderline cases are discussed again in separate articles here on the Infoportal). An important note: To be on the safe side, ask the Chamber of Industry and Commerce (IHK) and the competent authority whether your qualification is sufficient or whether you also have to take the IHK examination according to § 34a GewO. You will then receive legally secure, personal information. If you are new to private security, you are then allowed to carry out the corresponding activities after your reliability has been checked and you have been assigned the guard ID!
Again and again one reads in job offers, job applications or course offers about the big or small “Security certificate” — sometimes just called a large or small note.
Such terms are also frequently used in forums, on social networks or even on the pages of course providers. But beware: There is no such thing as a large or small security pass!
What is meant by “security certificate”?
Section 34a of the Trade, Commerce and Industry Regulation Act (Gewerbeordnung) contains important provisions on what a person must fulfil if he or she wants to “professionally guard the lives or property of other people”. The § 34a GewO is primarily aimed at Security contractor and regulates what they must fulfil in order to register a guarding trade. However, it also regulates that the tradesman may only entrust the performance of guarding tasks to persons as Workers who, as guards, on the one hand, are permitted to requiredReliability on the other hand, have certain Minimum qualifications have to show. With regard to qualification, this ominous “certificate” often comes into play: by “large certificate” some mean the successful passed examination, i.e. proof of the passed test performance at the Chamber of Industry and Commerce. The “small certificate” is sometimes called the Participation in the briefing This is a course in which you only have to complete 40 teaching units and receive a certificate of attendance, the “certificate of attendance”. Proof of instruction, is given. During the instruction, no knowledge is systematically tested, only a kind of short comprehension test takes place. In the case of the examination of professional competence, on the other hand, there is a 120-minute written test and a subsequent oral examination. The Expertise test is accordingly clear higher-quality than the instruction and one is also allowed to take on special surveillance activities, such as patrols in public traffic areas or working as a shop detective. How the instruction procedure and the examination of competence work, what is asked and who does not have to take part in it, if applicable, is described (among other points) in the Surveillance Ordinance regulated.
Why are the wrong terms used for the expert knowledge examination?
In my estimation, this has various causes. Some people simply do not know any better, some pronounce Convenience only briefly of the “appearance” and some persons (especially companies) use intentionally wrong terms. Since the actually wrong terms are quite common in certain circles (especially among the less qualified), many people who want to prepare for the examination of professional competence simply search for the term “security certificate”, for example. Or else Companies mislead prospective customers into believing they have more than they actually have in them: In the past, there have always been training companies that offered a “safety specialist” qualification. That sounds like more! But what is actually included is usually “only” the preparation for the qualification. At a price of many hundreds or even more than a thousand euros. The specialist for protection and security, on the other hand, is a real 3‑year vocational training — there is a risk of confusion! My tip: So pay close attention to the terms used and, if in doubt, ask what is specifically meant by them. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂