Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Master en protección y seguridad sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Estudiarabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Anuncio de empleo!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Sólo el personal de seguridad requiere un examen de competencia, que es actividades especiales de vigilancia de acuerdo con el artículo 34a de la GewO o desean crear su propia empresa de seguridad. Las actividades que sólo pueden ejercerse con la licencia 34a incluyen, en particular, la vigilancia en zonas públicas, en zonas de admisión o en diversas actividades de seguridad en un puesto directivo: Más información.
No obstante, incluso si desea ejercer una actividad para la que es obligatorio superar con éxito un examen de certificado de competencia, existen ciertas excepciones. No todas las personas necesitan el certificado de competencia, aunque realicen actividades de vigilancia reguladas o trabajen por cuenta propia como contratistas de seguridad con su propia empresa de seguridad.
Quién está exento del examen 34a…
Básicamente se aplica: Cualquier persona que haya completado una formación de nivel superior o una formación continua con una cualificación reconocida (IHK) en el sector de la seguridad no necesita un certificado de aptitud adicional.
Pero, ¡cuidado! Hay algunos escollos más. Estos son los detalles sobre la exención del examen de conocimientos especializados:
Una persona está exenta del examen de conocimientos periciales si…
especialista certificado en seguridad de instalaciones (WSFK) o como agente certificado en protección y seguridad (GSSK),
como trabajador de servicios para la protección y la seguridad (SSS) o como especialista para la protección y la seguridad (FSS),
como maestro artesano certificado para la protección y la seguridad o como maestro artesano certificado para la protección y la seguridad (MSS),
como capataz o encargado de seguridad de planta certificado,
…ha superado con éxito el examen final correspondiente. Para demostrarlo, puede presentar el certificado de examen correspondiente.
He completado con éxito los llamados “cursos de seguridad en las plantas”. ¿Es lo mismo que el examen de peritaje?
¡No! Los cursos de seguridad en fábricas (curso de seguridad en fábricas 1–2 o 1–4) son — sin aprobar el examen para convertirse en especialista en seguridad en fábricas -. no ¡equivalente! Necesita el examen pericial. Además, ya no se ofrece el examen de especialista en protección de obras de la IHK.
Estuve en las fuerzas armadas. ¿Debo presentarme al examen?
Básicamente ya. Aquí se recomienda precaución: Como persona que realiza el servicio militar básico, soldado temporal o soldado profesional, tienes que presentarte al examen de conocimientos periciales ‑independientemente de si estás obligado a ser soldado o no- si (además) quieres trabajar en el sector de la seguridad privada y realizar las tareas de vigilancia correspondientes. La única excepción es la policía militar, es decir, la policía militar de las Fuerzas Armadas alemanas. Los funcionarios de la policía militar están exentos del examen de conocimientos periciales, ya que los funcionarios de la policía militar han adquirido gran parte de los conocimientos requeridos en el examen de conocimientos periciales durante sus cursos de formación. Los oficiales o sargentos de la policía militar, por ejemplo, no necesitan hacer un examen de la Cámara de Industria y Comercio (IHK); la prueba la proporciona el justificante de formación o servicio de la Bundeswehr. Todos los demás soldados deben adquirir el certificado 34a.
¿Necesito un certificado de aptitud como agente de policía?
Existen excepciones tanto para los funcionarios de policía a nivel estatal (policía del Land) como a nivel federal (Bundespolizei). Lo mismo se aplica, por cierto, a los empleados del servicio penitenciario y al sector de portación de armas del servicio de aduanas. Es importante tener en cuenta que sólo se exime de la obligación de presentarse al examen si se trabaja en los cuerpos de seguridad y se ha superado el correspondiente examen de la carrera profesional, al menos para el servicio intermedio. Por lo tanto, los policías que trabajan como funcionarios en el servicio de ejecución de la ley no necesitan un certificado de competencia.. Muchos policías ganan dinero extra de forma privada, por ejemplo como porteros. Sobre todo en las aglomeraciones urbanas donde la vida es cara, como Múnich, Stuttgart, Fráncfort, Hamburgo, Berlín o Düsseldorf, un trabajo a tiempo parcial en una empresa de seguridad es una buena forma de ganar un dinero extra. Consejo sobre el trabajo paralelo: asegúrate de informar a tu empleador (principal) sobre tu trabajo paralelo e, idealmente, de que lo apruebe por escrito.
Estudié Derecho, tengo un LL.B. o un título estatal de Derecho. ¿Todavía tengo que hacer el examen de conocimientos especializados?
Cuesta creerlo: pero, por supuesto, un trabajo (a tiempo parcial) en el sector de la seguridad también puede ser interesante para los futuros abogados, ya sea para financiar sus estudios o para hacerse una idea del sector. Por supuesto: en el ámbito del Derecho (seguridad y orden públicos, Derecho mercantil, Derecho de protección de datos, Derecho penal y Derecho procesal penal, Código civil, Código de procedimiento penal, etc.) los licenciados en Derecho ya son aptos. Por eso, sólo tiene que ponerse al día en los temas de la prevención de accidentes en el sector de la seguridad (UVV, normativa 23 del DGUV), el trato con las personas y los fundamentos de la tecnología de seguridad. Un certificado de participación en el procedimiento de instrucción de la IHK sirve como prueba de ello. Junto con un certificado de haber superado la licenciatura en Derecho en una universidad o academia que otorgue un título equivalente a un título universitario, no se requiere la superación adicional del examen de conocimientos periciales conforme al §34a GewO.
Llevo muchos años trabajando como guardia de seguridad. ¿La experiencia laboral no es suficiente reconocimiento?
No, normalmente no. No obstante, existen ciertas disposiciones transitorias para los empleados de seguridad “con muchos años de servicio”. Los empleados del sector de la seguridad privada que hayan participado en la formación exigida desde el 1 de abril de 1996 o que ya estuvieran trabajando en el sector de la seguridad antes del 31 de marzo de 1996 y estuvieran anteriormente exentos de formación debido a esta normativa de fecha límite están, por así decirlo, “grandfathered”. Atención: Esta exención sólo puede invocarse si puede demostrarse que la actividad de vigilancia ha sido ininterrumpida durante al menos tres años antes de la fecha límite del 1 de enero de 2003. Para todos los demás que sólo han estado activos en la industria de la seguridad desde 2003, tales exenciones no se aplican. Así que es complicado. Mi consejo: es mejor invertir en realizar el examen de cualificación y beneficiarse de una “actualización de conocimientos” incluso siendo un empleado de seguridad con experiencia.
Atención: ¡casos especiales!
Hay otros casos especiales, como el posible reconocimiento de certificados de competencia extranjeros. Tampoco está siempre claro si el tipo de actividad que se va a realizar requiere un examen de cualificación. Si se trata de simples actividades de vigilancia (por ejemplo, acomodadores de aparcamientos) o simplemente de comprobar y arrancar tickets de entrada, no suele ser necesario un examen de conocimientos periciales y, en algunos casos, ni siquiera la instrucción conforme al artículo 34a de la GewO. Sin embargo, casos límite como la supervisión o los servicios de seguridad en museos o determinadas constelaciones de actividades en la protección de eventos son a veces controvertidos. (Estos casos límite se tratan en otros artículos del Infoportal). Una nota importante: Para estar seguro, pregunte a la Cámara de Industria y Comercio (IHK) y a la autoridad competente si su cualificación es suficiente o si también tiene que hacer el examen de la IHK según el artículo 34a de la GewO. A continuación, recibirá información personal legalmente segura. Si es usted nuevo en la seguridad privada, se le permitirá llevar a cabo las actividades correspondientes una vez que se haya comprobado su fiabilidad y se le haya asignado el carné de vigilante.
Una y otra vez se lee en ofertas de empleo, solicitudes de trabajo u ofertas de cursos sobre los grandes o pequeños “Certificado de seguridad” — a veces llamado simplemente billete grande o pequeño.
Estos términos también se utilizan con frecuencia en foros, redes sociales o incluso en las páginas de los proveedores de cursos. Pero cuidado: No existe un pase de seguridad grande o pequeño.
¿Qué se entiende por “certificado de seguridad”?
El artículo 34a de la Ley de Regulación del Comercio y la Industria (Gewerbeordnung) establece importantes requisitos que debe cumplir una persona que quiera “proteger profesionalmente la vida o los bienes de otras personas”. En § 34a GewO se dirige principalmente a Contratista de seguridad y regula lo que deben cumplir para registrar un oficio de vigilante. No obstante, también regula que el comerciante sólo podrá encomendar la realización de tareas de vigilancia a personas como Trabajadores que, como guardias, por un lado, se les permite obligatorioFiabilidad por otra parte, tienen ciertas Cualificaciones mínimas tienen que mostrar. En lo que respecta a la cualificación, a menudo entra en juego este ominoso “certificado”: por “gran certificado” algunos entienden el exitoso examen aprobadoes decir, la prueba de la superada la prueba de rendimiento en la Cámara de Industria y Comercio. El “pequeño certificado” se denomina a veces Participación en la sesión informativa Se trata de un curso en el que sólo tienes que completar 40 unidades lectivas y recibir un certificado de asistencia, el “certificado de asistencia”. Prueba de instrucciónse da. Durante la instrucción, no se evalúan sistemáticamente los conocimientos, sino que sólo se realiza una especie de breve prueba de comprensión. En el caso del examen de conocimientos periciales, en cambio, hay una prueba escrita de 120 minutos y un examen oral posterior. En Prueba de pericia queda claro mayor calidad que la instrucción y también se le permite asumir actividades especiales de vigilancia, como patrullas en zonas de tráfico público o trabajar como detective de tienda. Cómo funcionan el procedimiento de instrucción y el examen de aptitud, qué se pide y quién no tiene que participar en él, si procede, se describe (entre otros puntos) en el Ordenanza de vigilancia regulado.
¿Por qué se utilizan términos erróneos en el examen de conocimientos especializados?
En mi opinión, esto tiene varias causas. Algunas personas simplemente no conocen nada mejoralgunos pronuncian Conveniencia sólo brevemente de la “apariencia” y algunas personas (especialmente empresas) utilizan términos intencionadamente erróneos. Dado que los términos realmente erróneos son bastante comunes en ciertos círculos (especialmente entre los menos cualificados), muchas personas que quieren prepararse para el examen de competencia profesional simplemente buscan el término “certificado de seguridad”, por ejemplo. O bien Las empresas engañan a los clientes potenciales haciéndoles creer que hay más de lo que realmente hay: En el pasado, siempre ha habido empresas de formación que ofrecían un título de “especialista en seguridad”. ¡Eso suena a más! Pero lo que realmente se incluye suele ser “sólo” la preparación para la cualificación. A un precio de muchos cientos o incluso más de mil euros. En cambio, el especialista en protección y seguridad es una auténtica formación profesional de 3 años: ¡hay riesgo de confusión! Mi consejo: Por tanto, preste atención a los términos utilizados y, en caso de duda, pregunte a qué se refieren concretamente. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂