Der Beitrag Wie ticken die Prüfer in der mündlichen Sachkundeprüfung? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Alle Menschen sind verschieden. Und so sind auch Prüferinnen und Prüfer keine Roboter, die schlichtweg einen vorhandenen Fragenkatalog abarbeiten. Grundlegend sollen Schwerpunkte abgeprüft werden (> rechtliche Inhalte, z.B. die Jedermannsrechte, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie Umgang mit Menschen), jedoch können auch Fragen zu den anderen Themen gestellt werden, die ebenfalls Inhalt des schriftlichen Teils der Sachkundeprüfung waren. Generell wird nicht “auf Lücke geprüft” und die Prüfer fragen ausschließlich Inhalte des Lernstoffs ab, der festgelegt ist. Denn die Prüfer müssen sich an die vorgegebenen Rahmeninhalte halten. Sprich: Es darf nur zu den Themengebieten gefragt werden, die durch die Bewachungsverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen davon ausgehen, dass man Ihnen durchaus hilft, wenn Sie einmal auf dem Schlauch stehen und man Sie keineswegs durchfallen lassen möchte. Dennoch sollte eben wesentliches Wissen vorhanden sein, damit Sie Ihren Job in der privaten Sicherheit richtig ausüben können. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln wie z.B. die Prüfungsordnungen der IHK, die festlegen welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Auch daran müssen sich Prüfende und Prüflinge halten.
Der Ablauf der mündlichen Prüfung unterscheidet sich von IHK zu IHK teilweise. Generell werden aber zu Beginn der Prüfung zunächst Formvorgaben abgeprüft, dann folgt die eigentliche Prüfung und nach einer kurzen Beratung wird Ihnen das Prüfungsergebnis mitgeteilt:
Das erforderliche Wissen ist das A und O für die Prüfung und streng genommen in der Sachkundeprüfung auch das Einzige, das wirklich zählt. Doch sind wir ehrlich: Neben dem abgefragten Wissen, gibt es weitere Punkte, die am Ende — gerade wenn es inhaltlich eng werden sollte — ausschlaggebend sein könnten.
Folgende Tipps haben wir daher insgesamt für die mündliche Prüfung für Sie:
Es kommt immer wieder vor, dass Prüfungsteilnehmer besondere Umstände erwähnen, weswegen sie sich nicht ordentlich vorbereiten konnten. Das kann von einer hohen zeitlichen Auslastung über eine vorangegangene Nachtschicht bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder gar dem Tod einer nahestehenden Person reichen. Solche Umstände sind tragisch und oft ist es menschlich überaus nachvollziehbar, dass man sich dann nicht richtig vorbereiten konnte. Jedoch können und dürfen solche Aspekte — bei aller Empathie — vom Prüfungsausschuss nicht als “mildernde Umstände” angerechnet werden. Das wäre zum einen unfair den anderen Prüfungsteilnehmern gegenüber, zum anderen würde dann ja gerade der Zweck einer solchen Prüfung völlig verfehlt. Was nützt es Ihnen später, wenn Sie die Prüfung “unwissend bestanden” hätten, dann aber in einer kritischen Situation im Job nicht klar darüber sind, was Sie tun dürfen, respektive müssen? Entweder Sie bringen sich selbst oder andere in Gefahr und/oder stehen mit einem Fuß im Gefängnis.
Bitte überlegen Sie sich daher zuvor gründlich, ob Sie an diesem Tag zur Prüfung antreten oder nicht. Sagen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ab!
Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Dennoch gelten für die IHK-Prüfungen klare Regeln für alle und es zählt das objektiv festgestellte Ergebnis. Ein fairer, resprektvoller Umgang zwischen den Prüfungsteilnehmern und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ist daher unerlässlich.
Mitunter kann es in seltenen Fällen inhaltliche Differenzen in der Beurteilung geben, inwiefern eine gegebene Antwort korrekt ist. Oder es wird angezweifelt, dass eine bestimmte Frage so gestellt werden durfte. Sie können natürlich Ihren Standpunkt darlegen, doch beachten Sie, dass eine ausschweifende Diskussion in der unmittelbaren Prüfungssituation wenig angebracht ist. Die Prüfer sitzen hier zunächst am längeren Hebel. Bleiben Sie also auch bei etwaigen Unstimmigkeiten während des Prüfungsgesprächs und bei der Ergebnisverkündung sachlich und höflich.
Zielführender ist es, sich mit einer ausführlichen Begründung im Nachgang schriftlich zu beschweren, z.B. indem Sie nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einlegen. Wurden “Formfehler” begangen, besteht eine gute Chance die Prüfung erfolgreich anzufechten — doch das ist eher selten der Fall. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einsicht in den Prüfungsakt zu nehmen, einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten, also vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Seien Sie an dieser Stelle aber vorgewarnt: Wenn Seitens der IHK oder der Ausschussmitglieder keine groben Schnitzer begangen worden sind, hat eine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Allemal besser ist es, diesen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu meiden und schlichtweg besser vorbereitet erneut anzutreten. So hoch ist die Hürde für den “34a-Schein” nun wirklich nicht.
Die mündliche Prüfung stellt für viele Teilnehmende eine Ausnahmesituation dar, in der man natürlich ein wenig aufgeregt ist. Doch dazu besteht kein Anlass, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Gehen Sie möglichst gelassen und authentisch in die Prüfung. Hören Sie genau zu, beantworten Sie die Fragen zielgerichtet, zeigen Sie sich respektvoll und höflich. Dann kann kaum etwas schiefgehen.
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]]>Der Beitrag Nürnberger Sicherheitskonferenz 2024 — Infos und Last-Minute-Rabattcode erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Die Meistersingerhalle in Nürnberg ist nicht nur ein architektonisches Juwel der 1960er Jahre, sondern auch ein bedeutender Veranstaltungsort mit einer reichen Geschichte. Benannt nach den legendären Nürnberger Meistersingern, bietet die Halle eine zentrale Lage in der Stadt und ist daher bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ihr historischer Charme und die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen sie zu einem beliebten Ort für Konzerte, Tagungen und andere Veranstaltungen. Mit ihrem großzügigen Platzangebot und modernster Ausstattung ist die Meistersingerhalle die ideale Wahl auch für die 5. Ausgabe der Nürnberger Sicherheitskonferenz.
Die Konferenz bietet wie gewohnt einen bewährten Mix aus Fachvorträgen, kleiner Messe und Möglichkeiten zur Vernetzung unter den Teilnehmenden. Die Vorträge befassen sich überwiegend mit verschiedenen Themen der öffentlichen und privaten Sicherheit. So geht es in diesem Jahr beispielsweise um Bedrohungsmanagement, kritische Infrastruktur und Frauen in der Sicherheit. Ein Vortrag befasst sich wie bei den Ausgaben zuvor mit einem “fachfremden” Thema: In diesem Jahr wird mit “Life is a Sales Talk” der Aspekt Marketing & Vertrieb thematisiert. Gerade für Sicherheitsunternehmer dürfte das interessant sein. Ansonsten bieten die Fachvorträge sicherlich ein breites Wissensupdate für das anwesende Publikum. Erfahrungsgemäß ist für viele Teilnehmende die Vernetzung ein zentraler Punkt der Veranstaltung. Ein Highlight hierfür ist sicherlich die After-Show-Party, die allerdings Teilnehmenden mit dem “Black Ticket” (=höchste Preiskategorie) vorbehalten ist. Jedoch sind ausreichend Kommunikationspausen für ein Get-Together aller Interessierten während der Veranstaltung eingeplant. Je nach Ticketkategorie werden außerdem Soft-Drinks, ein Mittagessen, Mitschriften der Vorträge, Gutscheine und Rabatte für Kurse und Publikationen des Veranstalters sowie weitere Benefits angeboten. Sicherheitsmitarbeitende, die sich weiterbilden möchten oder nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen, bietet die Teilnahme möglicherweise eine gute Gelegenheit diese Vorhaben anzugehen.
Fünf Vortragende referieren jeweils ca. 45 Minuten zu einem Thema und stehen für Fragen des Publikums zur Verfügung.
Nach Abschluss der Vorträge findet eine Podiumsdiskussion statt. Unter dem Motto “Sicherheit 2030” geht es um Herausforderungen, Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven. Hierzu diskutieren die Referenten und ausgewählte Teilnehmer über die Zukunft der privaten Sicherheit. Dabei werden Herausforderungen wie die Digitalisierung und die Komplexität der Bedrohungen ebenso beleuchtet wie konkrete Schritte zur Problemlösung und die Weiterentwicklung der privaten Sicherheitsbranche. Die Diskussion bietet Einblicke und Impulse für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Sicherheitsunternehmen, der Politik und der Branche insgesamt.
Alle Leser des Sachkunde-Blogs sowie Mitglieder der Facebook-Gruppe “Mit Sicherheit erfolgreich” erhalten 10% Rabatt auf die regulären Ticketpreise.
So funktioniert die Einlösung: Wählen Sie das gewünschte Ticket unter https://www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de/#tickets und geben Sie anschließend den Code an der Kasse ein!
Viele weitere Infos zur Veranstaltung finden Sie unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de, im Flyer zur Veranstaltung (Programmheft) sowie im nachfolgenden Video zur 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz:
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]]>Der Beitrag Schwarze Schafe: Wie finde ich seriöse Bildungsträger? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
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Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen — klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Zeit ist Geld — und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte — egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt — steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Folge 416 I Alle Bildungsträger sind gleich! Wirklich jeder Anbieter unseriös?
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann.
Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
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]]>Der Beitrag Ab welchem Alter darf man in der Sicherheitsbranche arbeiten? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Wie man hier auf der Internetseite und auch in § 16 der Bewachungsverordnung (“Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal”) nachlesen kann, darf mit Bewachungsaufgaben nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist: Eigenverantwortlich als volljähriger Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen im Sicherheitsdienst tätig sein — das ist sozusagen der Standardfall.
Wenn man genauer nachliest, findet man aber in § 16 Abs. 1 Nr. 2 der derzeit geltenden Fassung der Bewachungsverordnung (BewachV) tatsächlich ein Schlupfloch. Dort steht nämlich, dass neben der Volljährigkeit auch zählt, wenn man einen in § 8 bezeichneten Abschluss besitzt.
Und in § 8 der BewachV werden dann folgende Abschlüsse aufgelistet:
oder
oder
oder
Viele der Qualifikation wie den Meister für Schutz und Sicherheit oder das abgeschlossene Jura-Studium wird man — wenn überhaupt — erst mit einem Alter von deutlich über 18 Jahren erreichen. Jedoch sind besonders die oben in fetten Lettern aufgelisteten Qualifikationen auch für minderjährige Absolventen erreichbar.
In den meisten deutschen Bundesländern besteht eine Schulpflicht von 9 oder 10 Jahren. Das heißt, dass man mit einem Alter von 15 oder 16 Jahren regulär dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Es wäre also denkbar, dass man mit einer erfolgreich abgeschlossenen 2‑jährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit noch vor Erreichen des 18. Lebensjahres aktiv als Sicherheitsmitarbeiter tätig werden könnte. Es gibt aber auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die jünger in die Ausbildung gestartet sind oder diese verkürzt haben. Auch solche Absolventen der 3‑jährigen Ausbildung könnten im Sicherheitsgewerbe tätig werden, obwohl sie noch keine 18 Jahre alt sind.
Während die zeitliche Diskrepanz in diesen Fällen vermutlich zeitlich nicht besonders ins Gewicht fällt, kann die Ausnahme der bestandenen Sachkundeprüfung tatsächlich ein “Schlupfloch” darstellen, durch das man als Unter-18-Jähriger in der Bewachung tätig werden darf.
Beispiel:
Sie verlassen die Gesamtschule im Alter von 15 Jahren und beginnen die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ihr Arbeitgeber schickt Sie als erstes zur IHK-Sachkundeprüfung. Sie bestehen.
Von nun an dürfen Sie entsprechend der BewachV Bewachungstätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, obwohl Sie unter 18 Jahren alt sind.
Theorie und Praxis prallen auch hier aufeinander. In der Praxis wird der Sicherheitsunternehmer, der als Arbeitgeber ja eine Fürsorgepflicht hat und weitere rechtliche Vorgaben wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten muss, minderjährige Arbeitnehmer kaum alleine einsetzen — auch wenn er das gem. BewachV dürfte. Generell ist die Alleinarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes ein heißes Thema. Gerade wenn neben Unfallgefahren noch weitere typische Bedrohungen in der Bewachung hinzukommen, wird der Einsatz unerfahrener, minderjähriger Sicherheitskräfte kaum vertretbar sein. Hinzu kommen erhebliche haftungsrechtliche Risiken zusammen mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die für ihr Handeln ggf. nicht (voll) verantwortlich gemacht werden können. Im betrieblichen Alltag wird also im Regelfall keine Alleinarbeit minderjähriger Sicherheitskräfte stattfinden, auch wenn diese alle Voraussetzungen der BewachV erfüllen. Bewährt ist eine Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
Die Qualität der Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe kann man durchaus als durchwachsen bezeichnen. Manche Betriebe geben sich viel Mühe und geben den Azubis die Möglichkeit, verschiedene Bereiche bzw. Sparten der Sicherheitsdienstleistung kennenzulernen. Für andere Betriebe wiederum sind die Azubis vielmehr “billige Arbeitskräfte”. Billig deshalb, weil Azubis nicht selten dem Kunden als ausgelernte Sicherheitsmitarbeiter verkauft und voll berechnet werden, selbst aber bisher nur die Unterrichtung absolviert haben oder formal lediglich Servicetätigkeiten außerhalb der Bewachung ausüben. Es soll hier nicht wenige Unternehmen geben, die sich nicht unbedingt an alle relevanten rechtlichen Vorgaben halten. In der Praxis sind viele Azubis bei Sicherheitsunternehmen bereits 18 Jahre oder erreichen das 18. Lebensjahr bis zum Ende der Berufsausbildung. Ohnehin gilt für Auszubildende, dass diese ja alltäglich zusammen mit ausgelernten, volljährigen Mitarbeitenden tätig sind. Ausbildende haben gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem Sorge zu tragen, dass Azubis nicht gefährdet werden. Ein Ausbildungsbeginn für Nicht-Volljährige ist natürlich möglich. Das Ablegen der Sachkundeprüfung zu Beginn der Ausbildung kann hier tatsächlich oft sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass neben dem Alter und der Befähigung die weiteren Vorgaben aus der Bewachungsverordnung wie insbesondere die Zuverlässigkeit erfüllt werden müssen und Wachpersonen im Bewacherregister angemeldet und freigegeben worden sind .
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]]>Der Beitrag Schnell reich werden in der Sicherheitsbranche? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Zugegeben: Dieser Artikel grenzt an Clickbaiting. Es ist ja bekannt, dass die klassische Sicherheitsbranche ingesamt ein Niedriglohnsektor ist. Viele eher gering qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter schrubben unzählige Stunden in ungesunder Schichtarbeit, um halbwegs gut über die Runden zu kommen. Gerade bei der derzeitigen Inflation und steigenden Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Strom, Pkw,…) wird es immer schwieriger mit dem vergleichsweise geringen Einkommen klar zu kommen. Schnell und einfach in der Sicherheitsbranche reich zu werden ist eine Illusion: Vielmehr braucht es Wissen, Fleiß, Mut, Ehrgeiz, Kontakte und den richtigen Masterplan.
Hier sind zehn Ansätze, die Sie verfolgen können, um besser zu verdienen und gegebenenfalls tatsächlich reich zu werden. Reich an Wissen, reich an Erfahrung und dann möglicherweise auch reich an monetären Mitteln:
In der privaten Sicherheitsbranche reich zu werden ist — genau wie in anderen Branchen auch — möglich, aber statistisch gesehen eher unwahrscheinlich. Definitiv machbar aber ist es, sich etwas hinzu zu verdienen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und erste Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Sicherlich immer sinnvoll ist es, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, da dies wichtige Erfolgskriterien sind und besser ausgebildetes Personal auch besser bezahlt wird.
Wenn Sie Ideen haben und Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, freue ich mich über einen Kommentar!
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]]>Der Beitrag Was ist das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
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Zunächst einmal kann man sich durchaus die Frage stellen: “Warum brauchen wir ein neues Gesetz für das Sicherheitsgewerbe?” Denn bis dato sind die Voraussetzungen, um selbst als Unternehmer ein Sicherheitsgewerbe eröffnen zu dürfen, in der Gewerbeordnung geregelt. Dort finden sich außerdem die Voraussetzungen unter denen man als Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsunternehmen beschäftigt werden darf. Die einschlägigen Paragraphen sind der § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) sowie die daran anknüpfende Bewachungsverordnung mit spezifischen Vorgaben für die private Sicherheitswirtschaft. Seit Juni 2019 gibt es außerdem ein Bewacherregister, bei dem alle Sicherheitsuntermehmen und Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Deutschland mitsamt wesentlichen Daten (z.B. zur Person und Qualifikation) zentral erfasst sind. Die Regelung hierzu findet sich ebenfalls in der Gewerbeordnung, nämlich in § 11b GewO (Bewacherregister).
In den vergangenen Jahren wurden Bestimmungen im privaten Sicherheitsgewerbe immer wieder angepasst. Wesentliche Änderungen waren dabei die bereits genannte Einführung des Bewacherregisters im Jahr 2019 sowie ein Jahr später der Wechsel der Zuständigkeit vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesinnenministerium. Diese Schritte zeigten bereits eine gestiegene Rolle privater Sicherheitsakteure in der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Durch gestiegener Sicherheitsanforderungen (z.B. zum Schutz kritischer Infrastruktur), zusätzliche Aufgaben (z.B. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften) und in Teilen wegen einer Zunahme der Bedrohungslage (z.B. Einlasskontrollen während Covid-19) werden immer mehr private Sicherheitsdienstleister engagiert. Die Branche wuchs immens. So ist die Anzahl von Beschäftigten in der Sicherheitsbranche in den letzten 20 Jahren so stark gestiegen, dass mit inzwischen knapp 270.000 Beschäftigten bei privaten Sicherheitsdiensten ungefähr so viel Sicherheitspersonal arbeitet wie bei allen Landespolizeien zusammen. Gleichzeitig übernehmen private Sicherheitunternehmen zunehmend vormals rein staatliche Aufgaben (z.B. im ÖPNV, im ruhenden Verkehr oder an Flughäfen). Die private Sicherheitswirtschaft ist so zu einem unverzichtbaren Akteur des Sicherheitsgefüges in Deutschland geworden. Ein separates “Sicherheitsgewerbegesetz” würdigt damit die Branche als wichtigen Sicherheitsakteur. Ob die Anforderungen signifikant steigen und der privaten Sicherheitsbranche zusätzliche Verantwortung übertragen werden wird, ist hingegen sehr fraglich — dazu später mehr.
Das neue Gesetz für das Sicherheitsgewerbe soll ein “Stammgesetz” für die private Sicherheitswirtschaft bilden. Bestehenden Regelungen sollen damit reformiert und in ein gemeinsames Regelwerk überführt werden.
Die Neuordnung der Bestimmungen für die private Sicherheitsbranche ist schon seit einigen Jahren in Planung und in der politischen Diskussion. So sah bereits die GroKo aus CDU/CSU und SPD-Regierung im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 die Neuregelung in einem eigenständigen Gesetz vor. Der Bundesverband für die Sicherheitswirtschaft (BDSW), der ein eigenständiges Gesetz für die Sicherheitsbranche in einem Eckpunktepapier befürwortet hatte und der damalige Innenminister Horst Seehofer sprachen allerdings stets vom “Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)”. Teilweise wurde auch vom “Sicherheitswirtschaftsgesetz” gesprochen. Mit dem neuen Namen bleibt der Kontext zum Gewerberecht bestehen und es wird damit möglicherweise klarer, dass es sich nicht um hoheitliche sondern nach wie vor um private Sicherheitsakteure handelt. Mit dem Begriff wird andererseits die Reichweite betont, da die Sicherheitsbranche wesentlich mehr Aufgabenfelder umfasst als nur das Bewachungsgewerbe mit Wachdiensten im engeren Sinne.
Die Namen “Sicherheitsdienstleistungsgesetz” oder “Sicherheitswirtschaftsgesetz” sind offenbar vom Tisch, denn der aktuelle Referentenentwurf betitelt das Vorhaben mit dem Begriff “Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)”.
Das Bundesinnenministerium (BMI) als zuständiges Ressort führt verschiedene Gründe für das Sicherheitsgewerbegesetz an. Im Wesentlichen sind das folgende:
Dazu haben wir einen Blick in den aktuellen Referentenentwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes geworfen, der auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht ist.
Vorab: Es handelt sich bis dato um einen Referentenentwurf. Zu diesem werden Rückmeldungen von Verbänden und Fachleuten eingeholt, bevor dieser im Bundestag behandelt, möglicherweise nochmals nachgebessert und letztlich verabschiedet wird, bevor er als Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann. Das heißt, der aktuelle Entwurf kann sich in vielen Punkten noch ändern.
“Alter Wein in neuen Schläuchen” - zu diesem Schluss kann man nach dem Studium des Gesetzesentwurfs durchaus kommen, denn wirklich grundlegende Änderungen sind tatsächlich eher nicht zu finden. Jedoch ändern sich einige Begrifflichkeiten: Die Sachkundeprüfung gilt nun als Nachweis der Fachkunde und Bewachungstätigkeiten werden in drei Kategorien eingeteilt, für die dann entsprechend unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation gelten. Wesentlich ist außerdem, dass mit Inkrafttreten des Sicherheitsgewerbegesetzes die Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO, § 11b GewO) zusammen mit der Bewachungsverordnung (BewachV) außer Kraft gesetzt werden.
Folgende inhaltliche Neuerungen sind unserer Meinung nach besonders erwähnenswert:
Nach wie vor nicht übertragen werden besondere Rechte oder Eingriffsbefugnisse. Diese bleiben — wie bisher bis auf ganz wenige Ausnahmen — hoheitlichen Aufgabenträgern vorbehalten. Auch am Unterrichtungsverfahren (neu: “Schulung”) und der Sachkundeprüfung, die wie bisher ausschließlich die IHK anbieten darf, wird sich offenbar wenig ändern. Insgesamt ist nicht wirklich erkennbar, dass Anforderungen steigen, so wie es z.B. bei einer möglichen “Meisterpflicht” für Sicherheitsunternehmer oder Führungskräfte ab einer bestimmten Ebene der Fall gewesen wäre.
Insgesamt ist die überwiegende Meinung von Verbänden und Fachleuten, dass das Sicherheitsgewerbegesetz auf Stand des derzeitigen Referentenentwurfs nicht der große Wurf ist: Erwartungshaltung und das, was bisher geliefert wurde, klaffen teils weit auseinander. So fordert beispielsweise der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine Überarbeitung des Entwurfs des Sicherheitsgewerbegesetzes. Ebenso haben die Verbände ASW, BVSW und VSW eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf formuliert. Folgende Kritikpunkte am aktuellen Referentenentwurf haben wir aus den unterschiedlichen Quellen in willkürlicher Reihenfolge zusammengetragen:
Möglicherweise könnte eine überarbeitete Fassung des Sicherheitsgewerbegesetzes noch im Jahr 2024 verabschiedet werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte seit dem Spätsommer 2023 Zeit, die eingegangenne kritischen Stellungnahmen und Änderungswünsche zu prüfen. Diese könnten zumindest teilweise in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Nach Abschluss der Überarbeitung wird der Entwurf den anderen Ministerien zur Stellungnahme übermittelt, bevor er dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend wird dieser Regierungsentwurf dem Bundesrat übersandt, der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben kann. Der Bundestag beginnt dann mit der parlamentarischen Beratung, die mehrere Lesungen und Ausschusssitzungen umfasst. Schließlich bedarf es der Zustimmung des Bundestages und einem weiteren — in diesem Fall nicht zustimmungspflichtigen — Durchgang durch den Bundesrat, bevor der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und das Gesetzgebungsverfahren abschließt. Die Unterschrift des Bundespräsidenten ist jedoch eher Formsache. Das Sicherheitsgewerbegesetz wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum im Gesetz festgelegten Datum in Kraft.
Was halten Sie vom aktuellen Referentenentwurf?
Wir freuen uns über Ihre Meinung als Kommentar unten auf dieser Seite.
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]]>Der Beitrag Dienstausweis oder Mitarbeiterausweis — wie muss er aussehen? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
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Die Regelungen zum Dienstausweis haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind die Vorgaben aus § 18 der Bewachungsverordnung maßgeblich. Demnach sind folgende Punkte bezüglich Ausweis und Kennzeichnung von Wachpersonen bei gewerblicher Bewachung einzuhalten:
In der vorherigen Fassung der Bewachungsverordnung, die bis Mitte 2019 galt, fanden sich im damaligen § 11 BewachV teils abweichende Vorgaben zum “Dienstausweis” für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Da das Bewacherregister damals neu eingeführt worden war, war es zuvor nicht erforderlich etwaige Bewacherregisternummern abzudrucken, da diese noch nicht existieren. Dafür mussten frühere Mitarbeiterausweise zwangsläufig ein Lichtbild (Passbild) des Sicherheitsmitarbeiters und zeitweise die Personalausweisnummer enthalten. Heute gelten diese Vorgabe nicht mehr, wenngleich einige Sicherheitsfirmen ein Foto auf dem Ausweis freiwillig mit abdrucken.
Nichts ist so beständig wie der Wandel, sagt ein Sprichwort. So stehen auch in Bezug auf den Mitarbeiterausweis von Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister erneut Änderungen im Raum. Denn wenn das geplante Sicherheitsgewerbegesetz kommt, werden darin voraussichtlich in § 13 einige Dinge zum Mitarbeiterausweis neu geregelt werden. Viele Vorgaben bleiben gleich bleiben. Bei anderen ändert sich lediglich das “Wording”, so wird beispielsweise aus der “Bewacherregisteridentifikationsnummer” im Zuge der Umbenennung des Registers die “Sicherheitsgewerberegisteridentifikationsnummer”. Ein Lichtbild des Sicherheitsmitarbeiters wird nach dem derzeitigen Entwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes auch zukünftig nicht aufzudrucken sein. Zum Mitarbeiterausweis wird auch zukünftig ein amtliches Ausweisdokument im Dienst mitzuführen und bei Kontrollen der Behörden (Ordnungsamt, Zoll, Polizei, etc.) vorzulegen sein. Ebenso gelten die Vorgaben zum Tragen eines Namensschildes bzw. einer Kennnummer weiterhin, wobei aber auch ein Tragen auf der Kleidung (z.B. bestickter Text, Klett-Namensschild, etc.) zulässig sein wird. Wie bisher sind der Mitarbeiterausweis und das Namensschild vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit dem Sicherheitsmitarbeiter auszuhändigen. Die geplanten Vorgaben können sich aber vor Verabschiedung des Gesetzes noch ändern.
Einen Beitrag zum Thema “Dienstausweis” zum Anhören gibt es auch im Podcast für Schutz und Sicherheit von Jörg Zitzmann:
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]]>Der Beitrag Bahnsicherheit: Security an Bahnhöfen und in Zügen erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. “Schwarze Sheriffs” sind daher fehl am Platze.
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit — auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt — je nach Aufgabenbereich und Einsatzort — eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse — zumindest in der englischen Sprache — vorhanden sein.
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie — wenn bereits vorhanden — seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Stellenausschreibung!
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel “SICHERHEIT 2030”, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
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]]>Wichtig ist es zu wissen, was die Ursachen für die eigene Unzufriedenheit sind und die eigenen Motivatoren zu kennen. Analysieren Sie die Gründe für die Unzufriedenheit: Identifizieren Sie genau, was Sie unglücklich macht. Sind es das Arbeitsumfeld, die Aufgaben, das Team, die Entlohnung oder die Unternehmenskultur? Je besser Sie die Ursachen verstehen, desto leichter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das private Umfeld eine Rolle oder eine Änderungen der persönlichen Bedürfnisse. Berücksichtigen daher auch diese Aspekte bei Ihrer Analyse!
Ein nächster Schritt wären ein Brainstorming und Recherchen bezüglich der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten:
Welche Chancen habe ich? Wie hoch sind die Risiken? Was passiert, wenn…? usw.
Viele der folgenden Möglichkeiten kosten kein Geld, sondern nur Überwindung. Einige Optionen sind jedoch durchaus zeit- und kostenintensiv oder auch langwierig.
Nur, wenn man möglichst genau weiß, was man erreichen möchte, kann man konkret darauf hinwirken. Um sich selbst zu motivieren, ist es sehr sinnvoll, die eigenen Ziele aufzuschreiben und zu visualisieren. Hilfreich kann es auch sein, die sogenannte SMART-Regel zu nutzen um die eigenen Ziele festzulegen.
Die SMART-Regel ist ein Akronym, das als Leitfaden für die Formulierung von klaren und gut definierten Zielen dient. Es hilft dabei, Ziele so zu formulieren, dass sie realistisch und erreichbar sind. Die SMART-Regel steht für die folgenden Kriterien:
Hier ist ein Beispiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel formuliert wurde:
Nicht-SMART-Ziel: Ich möchte mehr Geld verdienen.
SMART-Ziel: Ich möchte mein monatliches Einkommen um 20% steigern, indem ich in den nächsten sechs Monaten eine Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft abschließe und direkt im Anschluss von meinem Arbeitgeber entsprechend eingesetzt werde.
Durch die Anwendung der SMART-Regel wird das Ziel konkret, messbar, erreichbar, relevant und hat eine klare zeitliche Vorgabe. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Ziel erfolgreich erreichen.
Nun geht es an die Umsetzungsplanung. Planen Sie die Maßnahmen, die auf Ihre Ziele einzahlen, z.B.:
Oft macht es Sinn, verschiedene Ansätze parallel anzugehen und sich außerdem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Priorisieren Sie Ihre Ziele! Verbinden Sie die verschiedenen Maßnahmen mit Ihren Zielen. Machen Sie sich Kalendereinträge und arbeiten Sie fokussiert daran, Zwischenziele und Meilensteine zu erreichen!
Lassen Sie sich von Rückschlägen nicht aus der Bahn werfen! Bleiben Sie hartnäckig, konzentriert und positiv!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps helfen, Ihre individuelle Situation zu verbessern.
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]]>Der Beitrag Was ist eigentlich das Bewacherregister? erschien zuerst auf Sachkunde Infoportal.
]]>Im Jahr 2019 wurde das staatliche und bundesweit geltende Bewacherregister neu eingeführt, das für die private Sicherheitsbranche verpflichtend ist. Sie erfahren in diesem Beitrag, was Sinn und Zweck des Bewacherregisters sind, wer dort Einträge vornimmt, was es mit der Bewacher-ID auf sich hat und Vieles mehr, das Sie als Security-Mitarbeiter — vor allem aber als Gewerbetreibender in der Sicherheitsbranche — wissen sollten.
Das Bewacherregister findet man übrigens im Internet unter www.bewacherregister.de
Das deutsche Bewacherregister ist ein zentrales und digitales Register, das Informationen über Bewachungspersonal (Sicherheitsmitarbeiter) sowie zum Bewachungsgewerbetreibenden (Sicherheitsunternehmer) und zum Gewerbebetrieb (Sicherheitsunternehmen) enthält. Für das Bewachungsrecht und damit auch für das Bewacherregister fachlich zuständig ist seit Juli 2020 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als Bundesbehörde für das operative Führen des Registers zuständig ist seit Oktober 2022 das Statistische Bundesamt (Destatis):
Seit der Einführung des Bewacherregisters (BWR) sind alle Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe verpflichtet, ihre Unternehmen und ihr Sicherheitspersonal im BWR zu registrieren. Zukünftig dürfen nur die Behörden, die für die Durchsetzung der Bewachungsgesetze zuständig sind, Änderungen an den Einträgen natürlicher Personen vornehmen. Zu diesem Zweck geben die Gewerbetreibenden im BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identität und Erreichbarkeit des Sicherheitspersonals an.
Etwa 1300 kommunale Ordnungsämter und andere zuständige Behörden der Länder überprüfen die gemachten Angaben, genehmigen oder lehnen Gewerbebetriebe und Sicherheitspersonal ab. Hierbei greifen sie über das BWR auf Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bezüglich der Qualifikation und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Zuverlässigkeit zurück.
Wenn jemand im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss er eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Bewacherregister erfasst. Das Register enthält außerdem Informationen über die berufliche Qualifikation sowie Angaben zur Identität der registrierten Person.
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, vor der Einstellung eines Sicherheitsmitarbeiters (Bewachers) eine Abfrage im Bewacherregister durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur geeignete und zuverlässige Personen im Sicherheitsbereich beschäftigt werden.
Das Bewacherregister soll somit dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität im Sicherheitsgewerbe zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die private Sicherheitsbranche zu stärken.
Die Bewacherregisteridentifikationsnummer (kurz: Bewacher-ID) ist eine individuelle Kennnummer, die eine klare Identifikation und Zurordnung ermöglicht. Eine Bewacher-ID wird bei der erstmaligen Eintragung in das Register zugewiesen. Die ID eines Sicherheitsmitarbeitenden hat auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestand, d.h. sie bleibt für eine Person immer die selbe — zumindest wenn man ohne längere Unterbrechungen durchgängig in der Sicherheitsbranche tätig ist. Auch Bewachungsgewerbetreibende, also Sicherheitsunternehmer, erhalten eine solche 7‑stellige Kennnummer.
Wenn Sie neu in der privaten Sicherheitsbranche tätig werden, erhalten Sie Ihre Bewacher-ID mit der erstmaligen Eintragung in das Bewacherregister. Die Erstmeldung erfolgt hierbei durch Ihren (potenziellen) Arbeitgeber. Wenn Sie das Sicherheitsunternehmen wechseln, sollten Sie Ihre Bewacher-ID direkt beim bisherigen Arbeitgeber erfragen. Der Vorteil liegt darin, dass eine sofortige Freigabe durch den schnelleren Registerabgleich beim neuen Arbeitgeber erfolgen kann. Ihre Bewacher-ID sollten Sie auch als Angabe auf dem Dienstausweis finden.
Nein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen, die durch die (erstmalige) Eintragung der Wachperson ins Bewacherregister entstehen. Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, dem neuen Mitarbeitenden diese Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom ersten Lohn abzuziehen. Ein solches Verhalten ist wenig seriös. Anders sieht es natürlich aus, wenn man als potenzielle Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben (z.B. zu Vorstrafen) macht: Fair Play für beide Seiten!
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder zusätzliche Qualifikationen wie die Waffensachkunde. Außerdem kann es sein, dass die zuständige Behörde das Tätigwerden an bestimmte Bedingungen knüpft oder z.B. auf Grund von Vorstrafen die Aufnahme der Beschäftigung komplett untersagt.
Grundsätzlich nicht, es kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an: Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder fremdes Eigentum bewachen, ist ein Eintrag in das Bewacherregister erforderlich. Ohne Bewacher-ID und Freigabe dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter nicht für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden. Jedoch gibt es durchaus Tätigkeiten, die nicht in die Bewachung fallen wie z.B. reine Ordnertätigkeiten oder das Entwerten von Eintrittskarten. Sie sind dann nicht als gewerblicher Sicherheitsmitarbeiter tätig und benötigen keine Bewacher-ID.
Allem voran ist es wichtig, dass sämtliche beschäftigen Wachpersonen gemeldet worden sind und die Freigabe erfolgt ist, bevor diese auch nur die erste Minute im Sicherheitsdienst arbeiten. Zudem muss der konkrete Einsatzbereich angegeben und auch regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn ein Sicherheitsmitarbeiter statt bisher einfachen Bewachungsaufgaben (z.B. im Objektschutz) anspruchsvollere Tätigkeiten (z.B. als Ladendektiv oder bestimmte Leitungsaufgaben) vornimmt, insbesondere wenn dafür die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo erforderlich ist.
Eine Kündigung eines Arbeitnehmers beispielsweise ist spätestens 7 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Bewacherregister der zuständigen Behörde mitzuteilen, so dass der Mitarbeiter abgemeldet werden kann.
Auch Änderungen in den Stammdaten wie z.B. Adressänderungen von Mitarbeitern, Unternehmer und Unternehmen, neue telefonische Erreichbarkeiten etc. sind natürlich zu melden, um diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Anzumerken ist auch, dass es — je nach örtlicher Behörde — bei der Anmeldung neuer Sicherheitsmitarbeiter teils zu erheblichen Wartezeiten bei der Prüfung der Eintragung bis zur letztlichen Freigabe kommt. Darüber hinaus ist jede Neuanlage für Wachpersonen eine Gebühr zu bezahlen. Diese liegt aktuell meist bei mindestens 50 Euro, kann aber regional auch erheblich höher sein.
Wenn eine Wachperson bereits eingetragen ist, also eine ID vorliegt, muss diese nur neu verknüpft werden — es fallen dann für den Unternehmer keine Gebühren an.
Übrigens werden Einträge nach der Abmeldung von Sicherheitsmitarbeitenden derzeit nach 12 Monaten automatisch gelöscht. D.h., wenn sich ein Bewerber mit einer Bewacher-ID meldet und seit über einem Jahr nicht mehr in der Branche tätig war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Prüfung komplett neu erfolgen muss.
Welche Daten im Register erfasst und von der Registerbehörde verarbeitet werden dürfen, ist in § 11b Abs,. 2 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt.
Zusätzlich wird unter anderem gespeichert:
Klar — die Pflege des Bewacherregisters ist aufwändig. Es bietet als elektronisches Register aber auch Vorteile, die auch in der Digitalisierung und Harmonisierung der vormals analogen (Papier-)Prozesse liegen.
Zur Einführung der Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 analysierte der Rechstanwalt Jörg Zitzmann im Podcast für Schutz und Sicherheit die Hintergründe. Er geht auf die Hintergründe der Einführung des Registers ein, legt dar, was das Bewacherregister für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter bedeutet, wer zuständig ist, welche Daten erhoben werden und wie hoch die Kosten für die Prüfung und Registereintragungen ist:
(Quelle: Podcast für Schutz und Sicherheit / Jörg Zitzmann)
Insgesamt kann man feststellen, dass das Bewacherregister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Es sorgt für Transparenz, kann die Sicherheit und das Vertrauen in die private Sicherheitsbranche erhöhen. Wenn eine Bewacher-ID bereits vergeben worden ist, profitieren sowohl Mitarbeitende, die einen neuen Job suchen, als auch Sicherheitsunternehmen von einer beschleunigten elektronischen Abwicklung. Dennoch gibt es auch Nachteile, wie die zeitaufwendige Erstanlage und Prüfung von Mitarbeitenden, verbunden mit nicht unerheblichen Kosten, die noch dazu bundesweit nicht einheitlich sind sowie die kontinuierliche Datenpflege. Auch Schlupflöcher sind möglich — vor allem, wenn vor Ort nur selten tatsächliche Überprüfungen des eingesetzten Sicherheitspersonals stattfinden.
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