Egal ob es um einen Online-Kurs, um einen Präsenzlehrgang oder um Kombinationen aus beidem geht: Als Teilnehmer möchte man die Weiterbildung erfolgreich abschließen – klar! Doch neben dem eigenen Ehrgeiz ist ein wesentlicher Faktor für Erfolg oder Misserfolg der richtige Bildungsträger. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sie seriöse Kursanbieter erkennen und schwarze Schafe aussortieren können.
Warum der richtige Kursanbieter wichtig ist…
Zeit ist Geld – und gerade, wenn man im Beruf sicher weiterkommen möchte, möchte man keine Risiken eingehen. Das Ziel wird es sein, möglichst effizient und ohne Umwege zum gewünschten Weiterbildungsabschluss oder Kurszertifikat zu gelangen. Das geht ohne Experimente nur mit etablierten, erfahrenen Bildungsanbietern, die zusammen mit den eingesetzten Dozenten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus müssen Anbieter, wenn sich Teilnehmer ihre Weiterbildung staatlich fördern lassen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen können Anerkennungen der Agentur für Arbeit zählen, wie eine Zulassung nach AZAV oder bei Fernlehrgängen der ZFU. Bei der AZAV handelt es sich um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, bei der ZFU um von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht staatlich zugelassene Fernlehrgänge. Ganz besonders aber auch Selbstzahler, die selbst bezüglich ihrer Karriere finanziell in Vorleistung gehen, möchten ganz bestimmt eine Gewähr dafür haben, auf den richtigen Kursanbieter zu setzen.
Was sollten gute Kursanbieter bieten?
Die folgenden Aspekte sind allgemeine und übergreifende Merkmale, die einen guten Kursanbieter ausmachen:
Aktualität der Inhalte: Gute Kursanbieter bieten qualitativ hochwertige Lehrinhalte an, die relevant und aktuell sind. Dadurch erhalten Lernende praxisnahe und fundierte Kenntnisse, die ihnen in ihrem Beruf weiterhelfen.
Qualität der Lehrenden: Die Qualität der Lehrenden beeinflusst maßgeblich den Lernerfolg. Gute Kursanbieter setzen erfahrene und kompetente Dozenten ein, die die Inhalte verständlich vermitteln können und auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden eingehen.
Anerkennung der Zertifikate/Abschlüsse: Kurse von renommierten Anbietern werden oft von Unternehmen und Organisationen anerkannt bzw. bereiten diese auf staatlich anerkannte Abschlüsse z.B. der IHK vor. Ein solches Zertifikat kann daher das berufliche Profil der Lernenden verbessern und ihre Karrierechancen klar erhöhen.
Innovative Lernmethoden: Gute Kursanbieter setzen moderne und innovative Lernmethoden ein, um den Lernprozess effektiver und interessanter zu gestalten. Dies kann z. B. durch interaktive Online-Kurse oder praxisnahe Workshops geschehen.
Netzwerkmöglichkeiten: Einige Kursanbieter bieten auch die Möglichkeit, mit anderen Fachleuten aus der Branche in Kontakt zu treten und ein berufliches Netzwerk aufzubauen. Dies kann für die berufliche Entwicklung der Lernenden sehr vorteilhaft sein.
Auf welche Punkte sollte ich ganz konkret achten, wenn ich mich in der privaten Sicherheit fortbilden möchte?
Gehen Sie folgende Punkte durch. Kaum ein Anbieter wird alle Anforderungen erfüllen. Jedoch sollten bei guten und seriösen Bildungsanbieter die wesentliche Punkte bejaht werden können:
Reputationscheck: Prüfen Sie, welche Erfahrungen andere mit dem Anbieter gemacht haben. Neben reinen Bewertungen (z.B. Google-Sternen) lassen Kommentare einen besseren Einblick zu. Wichtig ist aber zu wissen, dass einerseits häufig eher Personen Kommentare hinterlassen, die unzufrieden waren. Andererseits gibt es Unternehmen, die Kommentare und Bewertungen selbst vornehmen (lassen) oder dagegen anwaltlich vorgehen, um diese entfernen zu lassen. Ebenso gibt es – meist kommerzielle – Bewertungsportale, die prinzipiell auf Seite der Anbieter sind und kritische Bewertungen erst gar nicht freigeben. Kommentare und Bewertungen im Internet sind daher nicht immer unbedingt repräsentativ. Eine gute Möglichkeit ist, Absolventen persönlich zu fragen oder Bekannte, die derzeit am gewünschten Kurs teilnehmen. Falls man niemanden kennt, kann man auch in den Sozialen Netzwerken wie z.B. der Facebook-Gruppe „Mit Sicherheit erfolgreich.“ nachfragen.
Überprüfung der Webseite und des Angebots: Wie sind die Seiten gestaltet? Ist die Ansprache (auch orthographisch und grammatisch) korrekt? Sieht die Internetseite des in Frage kommenden Anbieters schon aus wie von vorgestern, ist das ein Anzeichen dafür, dass das angebotene Lernprogramm wahrscheinlich auch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dies betrifft sowohl didaktische als auch methodische Konzepte. Eine fehlerfreie, ansprechende und moderne Website auf dem Stand der Technik kann – gerade wenn der Kurs online oder online-gestützt erfolgen soll – ein probates Anzeichen dafür sein, dass Methoden und Inhalte auf der Höhe der Zeit sind. Doch auch hier Vorsicht: Manche Anbieter machen einfach nur ein gutes Marketing mit mehr Schein als Sein! Sehen Sie sich daher zudem genau an, was (später im gebuchten Kurs) geboten wird und was Ihnen wichtig ist.
Unternehmensinformationen und Impressum: Hat der Anbieter ein ordentliches Impressum mit einem deutschen Firmensitz oder handelt es sich um eine Website, von der man gar nicht erst weiß wer dahinter steckt? Wenn Letzteres der Fall ist, sollten die Alarmglocken schrillen. Ebenso kann eine Google-Recherche dazu beitragen, mehr über das Unternehmen zu erfahren, z. B. wie lange es schon existiert, wer die Gründer sind und ob es in der Presse erwähnt wurde. Seriöse Unternehmen sind oft transparent über ihre Geschichte und Hintergründe.
Seiten-Sicherheit und Zahlungsarten: Seriöse Seiten müssen in Deutschland und der EU auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass unter anderem die DSGVO mit Datenschutzvorgaben beachtet werden muss. In der Regel verfügen seriöse Seiten daher über eine Datenschutzerklärung und einen sogenannten Cookie-Hinweis, der aufklärt wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sie werden meist um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten. Ebenso sollten seriöse Webseiten über eine SSL-Verschlüsselung („https://“ oder Schloss-Symbol in der Adressleiste) verfügen und bewährte Zahlungsmöglichkeiten unter Hinweis auf das Widerrufsrecht anbieten.
Kontaktaufnahme zum Anbieter: Wenn möglich, kontaktieren Sie den Anbieter direkt, z. B. per E‑Mail oder Telefon. Und vereinbaren Sie, wenn möglich und für Sie sinnvoll, einen Beratungstermin beim Anbieter in den Räumlichkeiten vor Ort. Stellen Sie Fragen zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und achten Sie auf die Reaktion des Anbieters. Seriöse Anbieter sollten professionell und hilfsbereit antworten. Die Reaktionszeiten auf Anfragen können ebenfalls gute Rückschlüsse auf die Servicequalität zulassen. Bei einem Besuch vor Ort haben Sie gegebenenfalls außerdem einen direkten Eindruck bezüglich den Räumlichkeiten und den Lernbedingungen.
Prüfung von Zertifizierungen und Mitgliedschaften des Anbieters: Seriöse Anbieter sind zertifiziert oder Mitglieder in Branchenverbänden. Überprüfen Sie, ob der Anbieter solche Zertifizierungen oder Mitgliedschaften vorweisen kann und ob diese gültig sind. Wichtig ist, dass es sich nicht um sinnfreie „Fake-Auszeichnungen“ handelt, sondern tatsächlich um aussagekräftige Zertifizierungen. Hierzu können insbesondere folgende zählen:
QM-Zertifikat (ISO 9001)
AZAV-Akrreditierung (> Wichtig bei Förderung durch die Arbeitsagentur!)
ZFU-Zulassung (> Pflicht bei Fernlehrgängen!)
Spezialisierung auf die Sicherheitsbranche (z.B. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen)
Prüfung der Qualifikation und Erfahrung der Dozenten: Dies ist ein entscheidender Punkt. Die Qualifikationen und Erfahrung der Dozenten sind entscheidend für die Qualität der Lehre. Gut ausgebildete Dozenten können Lehrinhalte klar vermitteln und das Interesse der Studierenden wecken. Ihre fachliche Kompetenz ermöglicht es ihnen, auf Fragen einzugehen und aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Erfahrene Dozenten können die Studierenden auch persönlich unterstützen. Folgende Aspekte sollten bejaht werden:
Die eingesetzten Dozenten sollten mindestens über die Qualifikation verfügen, deren Ziel die Teilnahme am Kurs ist. Ideal ist, wenn die Dozenten Maître en protection et sécurité sind oder ein entsprechend der Kursinhalte passendes Étudesabgeschlossen haben.
Die Dozenten sollten über adäquate didaktische und methodische Fähigkeiten verfügen, um Wissen richtig vermitteln zu können. Deswegen sollten die Lehrenden über die Ausbildereignung (den Ausbilderschein) verfügen oder aber über eine andere entsprechende, höherwertige pädagogische Ausbildung.
Grau ist alle Theorie: Die Dozenten sollten aber praktisch wissen, worüber sie reden. Daher sollten Lehrende über ausreichende, idealerweise mehrjährige Berufspraxis auf dem zu vermittelnden Themengebiet verfügen.
Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein Buzzword: Dozenten sollten Up-to-Date sein und über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen Bescheid wissen.
Der Schulungsleiter und/oder Dozenten sollten nach Möglichkeit selbst als Mitglied in den Prüfungsausschüssen (z.B. der Industrie- und Handelskammer) vertreten sein. So ist weitgehend sichergestellt, dass tatsächlich auch der Prüfungsbezug gegeben ist und relevantes Wissen vermittelt wird.
Leistungen und Extrakosten: Vergleichen Sie genau, was angeboten wird und ob das das ist, was Sie benötigen bzw. was auf das Erreichen des Ziels einzahlen kann. Manchmal werden Fantasieabschlüsse angeboten (z.B. „Sicherheitsfachkraft“), ohne wirklichen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt. Manchmal enthalten diese auch „nur“ die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und ein wertloses Teilnahmezertifikat des Kursanbieters, sind dafür aber deutlich überteuert. Schauen Sie, was an Lehrmitteln (Büchern, Lernskripten, Karteikarten, Online-Inhalte, etc.) geboten wird und vergleichen Sie dies mit anderen Anbietern. Fragen Sie, ob im Kurspreis alles inklusive ist, oder ob an irgendeiner Stelle möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Checkliste zum Vergleich von Bildungsträger in der privaten Sicherheit
Wer in der privaten Sicherheitsbranche eine Weiterbildung machen möchte – egal ob es sich um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Aufstiegsfortbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder sogar den Meister für Schutz und Sicherheit handelt – steht vor der Qual der Wahl: Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Bildungsmarkt, gerade auch für die Sachkundeprüfung. Bei der Auswahl helfen kann eventuell die Checkliste der Akademie für Sicherheit (Download). Außerdem bietet der Inhaber der Mission: Weiterbildung GmbH, Jörg Zitzmann, im Podcast für Schutz und Sicherheit eine passende Folge zur Wahl des Bildungsträgers an:
Neben der Akademie für Sicherheit (AfS) gibt es natürlich bundesweit noch viele andere seriöse Anbieter, mit denen man einen Kurs bzw. einen Aus- und Weiterbildungsabschluss erfolgreich bestehen kann. Wenn Sie bestimmte Bildungsträger empfehlen können, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne Ihre Eindrücke als Kommentar ganz unten auf dieser Seite für andere Interessenten schildern.
Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. „Schwarze Sheriffs“ sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit – auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt – je nach Aufgabenbereich und Einsatzort – eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse – zumindest in der englischen Sprache – vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie – wenn bereits vorhanden – seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Offre d’emploi!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel „SICHERHEIT 2030“, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Seuls les agents de sécurité ont besoin d’un examen de compétence qui activités de surveillance particulières conformément au § 34a GewO ou si vous souhaitez vous mettre à votre compte en créant votre propre entreprise de sécurité. Parmi les activités que l’on ne peut exercer qu’avec le permis 34a, on trouve notamment la surveillance dans le domaine public, dans les zones d’entrée ou dans diverses activités de sécurité à un poste de direction : En savoir plus ici.
Cependant, même si vous souhaitez exercer une activité pour laquelle la réussite d’un examen de compétence est en principe obligatoire, il existe certaines exceptions. Toutes les personnes n’ont pas besoin de l’attestation de compétences, même si elles exercent des activités de surveillance réglementées ou si elles sont indépendantes en tant qu’entrepreneur de sécurité avec leur propre entreprise de sécurité.
Qui est dispensé de l’examen de compétence 34a
En principe s’applique : Les personnes ayant suivi une formation initiale ou continue de haut niveau avec un diplôme reconnu (IHK) dans le secteur de la sécurité n’ont pas besoin d’une attestation de compétences supplémentaire !
Mais attention ! Il y a d’autres pièges à éviter. Voici les détails concernant la dispense de l’examen de compétence :
Est dispensée de l’examen de compétence toute personne qui, en tant que…
de protection d’entreprise (WSFK) ou d’agent de protection et de sécurité (GSSK),
en tant qu’agent de service de protection et de sécurité (ASP) ou en tant que spécialiste de la protection et de la sécurité (SSP),
en tant qu’agent de maîtrise agréé pour la protection et la sécurité ou agent de maîtrise agréé pour la protection et la sécurité (MSS),
en tant que chef d’équipe de sécurité certifié,
…a passé avec succès l’examen final correspondant. La preuve de cette réussite peut être apportée par la présentation du certificat d’examen correspondant.
J’ai passé avec succès ce que l’on appelle les “cours de sécurité d’entreprise”. Est-ce que cela a la même valeur que l’examen d’expertise ?
Non ! Les cours de protection de l’usine (cours de protection de l’usine 1–2 ou 1–4) sont — en l’absence de réussite à l’examen de spécialiste de la protection de l’usine — pas équivalent ! Vous avez besoin de l’examen d’expertise. Par ailleurs, l’examen de spécialiste en protection d’ouvrages de la Chambre de commerce et d’industrie n’est plus proposé.
J’ai fait l’armée fédérale. Dois-je quand même participer à l’examen d’expertise ?
En principe, oui. La prudence est de mise : En tant que militaire de base, soldat temporaire ou soldat professionnel, vous devez passer l’examen de compétence — que vous soyez actuellement engagé comme soldat ou non — si vous souhaitez (en plus) travailler dans le secteur de la sécurité privée et effectuer les tâches de surveillance correspondantes ou si vous devez le faire. Il n’y a qu’une seule exception pour les Feldjäger, c’est-à-dire les gardes-champêtres de la Bundeswehr. Les Feldjäger sont dispensés de l’examen de compétence, car les membres de la Feldjäger ont acquis pendant les cours de formation une grande partie des connaissances exigées par l’examen de compétence. Par exemple, les officiers ou les sergents de campagne n’ont donc pas besoin de passer un examen d’expertise de la chambre de commerce et d’industrie, la preuve est apportée par le certificat de formation ou de service de la Bundeswehr. Tous les autres soldats doivent obtenir le certificat 34a.
En tant qu’officier de police, ai-je besoin d’un certificat de compétence ?
Il existe des exceptions tant pour les policiers au niveau des Länder (Landespolizeien) qu’au niveau fédéral (Bundespolizei). Il en va de même pour les collaborateurs du service pénitentiaire et pour le secteur des douanes qui porte des armes. Il est important de noter que l’obligation de passer l’examen de compétence n’est levée que si l’on travaille dans le service d’exécution et que l’on a réussi l’examen de carrière correspondant — au moins pour le service moyen. Les policiers qui travaillent en tant qu’agents de police n’ont donc pas besoin d’un certificat de compétence.. De nombreux policiers gagnent un peu plus d’argent à titre privé, par exemple en tant que videur. Dans les agglomérations où la vie est chère, comme par exemple à Munich, Stuttgart, Francfort, Hambourg, Berlin ou Düsseldorf, un job d’appoint dans une entreprise de sécurité offre une bonne possibilité de revenus complémentaires. Conseil en passant : veillez à informer votre employeur (principal) de votre activité secondaire et, dans l’idéal, à lui demander une autorisation écrite.
J’ai étudié le droit, je suis titulaire d’un LL.B. ou d’un examen d’État en droit. Ai-je vraiment encore besoin de l’examen d’expertise ?
C’est à peine croyable : mais il est clair que même les futurs juristes peuvent trouver un intérêt à travailler (à temps partiel) dans le secteur de la sécurité, que ce soit pour financer leurs études ou pour se faire une idée de la branche. Bien sûr : dans le domaine du droit (sécurité et ordre publics, droit commercial, droit de la protection des données, droit pénal et procédure pénale, code civil, code de procédure pénale, etc.), les diplômés en droit sont déjà au point. C’est pourquoi ils n’ont besoin que de rattraper les thèmes relatifs à la prévention des accidents dans le secteur de la sécurité et du gardiennage (UVV, DGUV Vorschrift 23), au contact avec les personnes et aux principes de base de la technique de sécurité. Une attestation de participation à la procédure d’enseignement de la chambre de commerce et d’industrie sert de preuve à cet effet. Si vous êtes titulaire d’un certificat de fin d’études de droit d’une université ou d’une académie délivrant un diplôme équivalent à un diplôme d’enseignement supérieur, vous n’avez pas besoin de passer l’examen de compétence conformément à l’article 34a de la GewO.
Je travaille comme agent de sécurité depuis de nombreuses années. L’expérience professionnelle ne suffit-elle pas comme reconnaissance ?
Non, normalement pas ! Toutefois, il existe certaines dispositions transitoires pour les agents de sécurité “vétérans”. Les travailleurs de la sécurité privée qui ont participé à la formation nécessaire depuis le 1er avril 1996 ou qui travaillaient déjà dans le secteur de la surveillance avant le 31 mars 1996 et qui étaient jusqu’à présent dispensés de la formation en raison de cette date limite bénéficient d’une “protection des droits acquis”. Attention : on ne peut toutefois se prévaloir de cette exception que si l’on peut en outre démontrer qu’une activité de surveillance ininterrompue d’au moins trois ans a existé avant la date de référence du 1er janvier 2003. Pour tous les autres, qui ne sont actifs dans le secteur de la sécurité que depuis 2003, de telles exceptions ne sont pas envisageables. C’est donc compliqué ! Mon conseil : investissez plutôt dans le passage de l’examen de compétence et profitez, même en tant qu’agent de sécurité expérimenté, d’une “mise à jour des connaissances” !
Attention : cas particuliers !
Il existe quelques autres cas particuliers, comme la reconnaissance éventuelle de diplômes étrangers. Il n’est pas non plus toujours évident de savoir si l’activité à exercer nécessite, de par sa nature, un examen de compétence. S’il s’agit d’une simple activité de gardiennage (par ex. signaleur de parking) ou d’un simple contrôle avec arrachage de billets d’entrée, aucun examen de compétence n’est généralement requis, parfois même pas l’information selon le § 34a GewO. Toutefois, des cas limites sont parfois contestés, comme par exemple la surveillance ou les services de sécurité dans les musées ou certaines constellations d’activités dans la protection des manifestations. (Ces cas limites sont à nouveau abordés ici sur le portail d’information dans des articles séparés). Une remarque importante : Pour plus de sécurité, demandez (ou à votre employeur) à la chambre de commerce et d’industrie et aux autorités compétentes si votre qualification est suffisante ou si vous devez en plus passer l’examen de la chambre de commerce et d’industrie conformément au § 34a GewO. Vous recevrez alors un renseignement personnel juridiquement sûr. Si vous êtes nouveau dans la sécurité privée, vous pouvez alors exercer les activités correspondantes après vérification de la fiabilité et attribution de l’ID de gardiennage !
On lit régulièrement dans les offres d’emploi, les demandes d’emploi ou les offres de cours le grand ou le petit “Carte de sécuritéParfois appelé “grand” ou “petit” billet.
De telles appellations sont également souvent utilisées dans les forums, sur les réseaux sociaux ou même sur les pages des prestataires de cours. Mais attention ! Il n’y a pas de grand ou de petit permis de sécurité !
Qu’entend-on par “permis de sécurité” ?
L’article 34a de la loi sur le commerce et l’industrie définit les conditions à remplir pour pouvoir “surveiller la vie ou les biens d’autrui à titre professionnel”. Le site § 34a du code de la profession s’adresse en premier lieu, aux Entrepreneur en sécurité et réglemente les conditions qu’ils doivent remplir pour pouvoir déclarer une activité de surveillance. Mais il y est également stipulé que le professionnel ne peut confier l’exécution de tâches de surveillance qu’à des personnes désignées en tant qu’agents de sécurité. Travailleur qui, en tant que gardiens, sont chargés d’une part d’assurer la sécurité des personnes et des biens, et d’autre part de veiller à la sécurité des personnes. nécessaireFiabilité d’autre part, de posséder certains Qualifications minimales doivent présenter. En ce qui concerne les qualifications, ce fameux “billet” entre souvent en jeu : par “grand billet”, certains entendent le fait d’avoir réussi à obtenir un diplôme. avoir réussi l’examen de compétence, c’est-à-dire la preuve de la réussite à l’examen à la Chambre de commerce et d’industrie. On appelle parfois “petit billet” le Participation à l’information qui consiste à suivre seulement 40 unités d’enseignement et à recevoir une attestation de participation, le “certificat de participation”. Attestation d’enseignementIl ne s’agit pas d’un test. Lors de l’enseignement, aucune connaissance n’est systématiquement testée, il s’agit simplement d’une sorte de test de compréhension rapide. En revanche, l’examen de connaissances comporte un test écrit de 120 minutes suivi d’un examen oral. Le site Examen de compétences est par conséquent clair de qualité supérieure que l’information, ce qui permet de prendre en charge des activités de surveillance particulières, comme par exemple des rondes dans la circulation publique ou d’être détective de magasin. Le déroulement de la procédure d’instruction et de l’examen de compétence, les questions posées et les personnes qui ne sont pas tenues d’y participer sont (entre autres) décrits dans le Ordonnance sur la surveillance sont réglés.
Pourquoi utilise-t-on des termes incorrects pour l’examen des compétences ?
Il y a plusieurs raisons à cela, selon moi. Certaines personnes ne savent tout simplement pas mieuxcertains s’expriment Confort que brièvement de l’ ”apparence” et certaines personnes (surtout des entreprises) utilisent des termes délibérément erronés. Comme les termes erronés sont très courants dans certains milieux (surtout chez les personnes peu qualifiées), de nombreuses personnes qui souhaitent se préparer à l’examen de compétence recherchent par exemple simplement le terme “permis de sécurité”. Ou alors Les entreprises font miroiter aux intéressés plus que ce qu’elles contiennent réellement: Dans le passé, il y a toujours eu des entreprises de formation qui proposaient une qualification de “spécialiste de la sécurité”. Cela semble être plus ! Mais la plupart du temps, elle ne comprend “que” la préparation aux connaissances. Pour un prix de plusieurs centaines, voire de plus de mille euros. En revanche, la formation de spécialiste de la protection et de la sécurité est une véritable formation professionnelle de trois ans — il y a donc un risque de confusion ! Mon conseil Faites donc bien attention aux termes utilisés et, en cas de doute, renseignez-vous sur ce qu’ils signifient concrètement. Drücken Sie sich selbst am besten klar aus und verwenden Sie die richtigen Begrifflichkeiten. Sie zeigen damit, dass Sie sich auskennen 🙂
Récemment, Jörg Zitzmann s’est lui aussi penché sur le thème des “grandes/petites apparences” dans l’épisode 328 de son podcast sur la protection et la sécurité. En tant que directeur de l’Académie pour la sécurité, il reçoit régulièrement de telles demandes et apporte des éclaircissements :https://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/podcast/328-grosser-oder-kleiner-securityschein/