bzr-zulas­sung

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Toni fragte vor 2 Jahren

Hal­lo, Ich mache gra­de den 34a GewO. Ich wur­de vor 12 Jah­ren für einen Woh­nungs­einrbruchs­dieb­stahl und eini­ge klei­ne­re Sachen zu einer Bewäh­rung ver­ur­teilt… Mein füh­rungs­zeug­nis ist sau­ber und seit­dem ist nix mehr vor­ge­fal­len… Wie sieht es aus wird das BZR über­prüft und könn­te es sein das ich kei­ne Zulas­sung bekom­me? Mfg

1 Antworten
Sachkunde 34a Mitarbeiter antwortete vor 2 Jahren

Hal­lo!
Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahl ist seit dem Jahr 2017 kein Ver­ge­hen mehr, son­dern gilt seit­dem als Ver­bre­chen. Das heißt, dass die­se Straf­tat jetzt stren­ger eing­ord­net wird und ein Straf­maß von min­des­tens einem Jahr droht.

Die von Ihnen began­ge­ne Tat liegt jedoch län­ger zurück und seit­dem ist auch nichts mehr vor­ge­fal­len. D.h. dass — auch abhän­gig davon, wie lan­ge Sie auf Bewäh­rung waren — der Ein­trag bereits seit eini­gen Jah­ren gelöscht wor­den sein soll­te, wenn wider Erwar­ten nicht, zun­min­dest aber kei­ne Rele­vanz mehr haben dürf­te. Ein­schlä­gig ist hier­zu § 34 BZRG.

Ich bin jedoch kein Jurist, kann und darf an die­ser Stel­le kei­ne Rechts­be­ra­tung geben. 
Letz­ten Endes ent­schei­det die für die Bewa­chung ört­lich am Sitz des Arbeit­ge­bers zustän­di­ge Behörde.
Grund­sätz­lich gehe ich per­sön­lich — an Hand der von Ihnen über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen — davon aus, dass es kei­ne Pro­ble­me geben wird.

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