Themen & Inhalte
Prüfungsstoff
Was muss ich für die Prüfung wissen?
Die Inhalte der Prüfung ergeben sich aus dem § 7 i.V.m. Anlage 2 und § 9 der Bewachungsverordnung (BewachV).
Demzufolge sind folgende Themenbereich Gegenstand der Prüfung (Anforderungen):
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Inhalte können in den Lehrplänen der Weiterbildungsträger oder in entsprechender Fachliteratur, detaillierter bzw. anders untergliedert sein, müssen aber alle oben genannten Themen umfassen.
Jetzt Testfragen beantworten…
Was genau kommt in der schriftlichen Prüfung dran?
Die IHK beruft von Zeit zu Zeit einen “Prüfungserstellungsausschuss” ein. Dieser erstellt Fragen, die in einem Pool landen, auf den bundesweit alle einzelnen Industrie- und Handelskammern zurückgreifen. Da der Fragenkatalog ständig erweitert wird, befinden sich darin hunderte, wenn nicht mittlerweile sogar tausende Fragen. Die Fragen werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Außerdem hat das Copyright an diesen Fragen hat allein die (D)IHK. Die Originalfragen dürfen daher nicht 1:1 herausgegeben und zur Vorbereitung genutzt werden. Und auch so ist es kaum möglich und schon gar nicht sinnvoll, alles auswendig zu lernen. Auf das “Verstehen” kommt es an!
Da die Prüfungsfragen teilweise recht “verzwickt” gestellt sind, macht es aber durchaus Sinn mit prüfungsähnlichen Fragen vorweg zu trainieren. Was Fragestellung und Antwortmöglichkeiten angeht, können Ihnen auch die Lerntipps im Kapitel Vorbereitung weiterhelfen!
Werden alle Fragen gleich gewichtet?
Nein! Die Bepunktung in der schriftlichen Prüfung ist verschieden. So werden bestimmte Kapitel stärker gewichtet als andere. Auch die Anzahl der Fragen pro Prüfungsthema ist unterschiedlich!
Die Fragenanzahl und Gewichtung in der schriftlichen Prüfung ist wie folgt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
» 4 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten - Gewerberecht
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten - Datenschutzrecht
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten - Bürgerliches Gesetzbuch
» 12 Fragen mit 24 zu erzielenden Punkten - Straf- und Strafverfahrensrecht
» 12 Fragen mit 24 zu erzielenden Punkten - Umgang mit Waffen
» 4 Fragen mit 4 zu erzielenden Punkten - Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
» 8 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten - Umgang mit Menschen
» 16 Fragen mit 16 zu erzielenden Punkten - Grundzüge der Sicherheitstechnik
» 8 Fragen mit 8 zu erzielenden Punkten
Was werde ich in der mündlichen Prüfung gefragt?
Grundsätzlich sind alle Themen, die in der schriftlichen Prüfung drankommen können, auch für den mündlichen Prüfungsteil relevant. Es gibt aber Schwerpunkte, auf die im mündlichen Prüfungsgespräch verstärkt eingegangen werden soll:
- Recht
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Umgang mit Menschen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Diese Schwerpunkte machen ca. 2/3 der Gesamtprüfung aus. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll ungefähr 15 Minuten betragen. Man kann als Einzelperson vor dem Prüfungsausschuss befragt werden, oder in der Gruppe mit bis zu 5 Prüflingen gemeinsam. Was genau in der mündlichen Prüfung gefragt wird, hängt jedoch vom jeweiligen Prüfungsausschuss und auch vom “Steckenpferd” des einzelnen Prüfers ab. Häufig werden die Fragen als Fallbeispiele gestellt, wie sie in der Praxis vorkommen können. Sie sollen anschließend Ihre Reaktion und das richtige Verhalten schildern und begründen. Es kann gefragt werden, wie Sie einen Sachverhalt und Ihr Handeln rechtlich beurteilen.
Sollten Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, kann diese einzeln wiederholt werden, ohne dass Sie die bereits erfolgreich abgelegte, schriftliche Prüfung wiederholen müssen. Mehr hierzu finden Sie im Kapitel Wiederholung.
Wie Sie sich zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Wach- und Sicherheitsbranche) bei der IHK anmelden können, erfahren Sie im nächsten Kapitel!