Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere im Bereich der Bahnen und Bahnhöfe, ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Personen- und Gütertransports (Schienenverkehr). In diesem Artikel werden die vielfältigen Aufgaben von Sicherheitsmitarbeitern in der Bahnsicherheit beleuchtet, wobei auch die damit verbundenen Gefahren, Bedrohungen und Risiken sowie die erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich diskutiert werden.
Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit
Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit übernehmen eine breite Palette von Aufgaben, die dazu dienen, die Sicherheit von Passagieren, Personal und Eigentum zu gewährleisten. Dabei sind städtische Bahnhöfe teilweise Kriminalitätsschwerpunkte. Zu den Hauptaufgaben gehören:
1. Überwachung und Prävention
Sicherheitsmitarbeiter sind dafür verantwortlich, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu überwachen, um das Hausrecht durchzusetzen, die Einhaltung der Beförderungsbedingungen in den Reisezügen zu gewährleisten und auch Straftaten wie Diebstahl, Vandalismus, Belästigung und Gewalttaten zu verhindern. Dies umfasst die regelmäßige Patrouille durch Bahnhöfe und Züge sowie die Beobachtung durch Überwachungskameras und die Bedienung weiterer Sicherheitssysteme. Die Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auch als Ansprechpartner und Auskunftspersonen von Zuggästen, trägt wesentlich zu einem positiven Sicherheitsgefühl und auch zur Serviceorientierung des Auftraggebers/Bahnunternehmens bei.
2. Durchführung von Sicherheitskontrollen
Sicherheitsmitarbeiter führen Sicherheitskontrollen an Bahnhöfen und in Zügen durch, um verbotene Gegenstände wie Waffen, Drogen und verbotene oder verdächtige Gegenstände zu entdecken und dadurch Schäden abzuwenden. Einhergehend mit den rechtlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen erfolgt dies in enger Abstimmung mit den Behörden wie der Bundespolizei. Nicht selten müssen Personen, die am Bahnhof unerwünscht sind oder die Betriebsabläufe stören, der Örtlichkeit verwiesen oder der Polizei übergeben werden. Im Rahmen der Rundgänge werden auch andere relevante Sachverhalte wie z.B. Störungen/Defekte, Verunreinigungen oder Gefahrenstellen gemeldet und Sofortmaßnahmen ergriffen.
3. Hilfeleistung und Konfliktmanagement
Im Falle von Notfällen, medizinischen Zwischenfällen oder Konfliktsituationen sind Sicherheitsmitarbeiter geschult, schnell zu reagieren und angemessene Unterstützung zu leisten. Dies kann die Bereitstellung von Erster Hilfe, die Evakuierung von Passagieren oder die Deeskalation von Konflikten zwischen Fahrgästen umfassen. Gerade im Bahnverkehr, wo viele Personen aufeinandertreffen und auch besondere Unfallrisiken (z.B. beim Ein- und Ausstieg) bestehen, sind Unfälle keine Seltenheit. Hinzu kommen Personen, die die Betriebsabläufe stören, sich selbst gefährden (Suizidabsicht, Drogenkonsum, etc.) oder andere durch kriminelle oder in seltenen Fällen gar terroristisch motivierte Taten bedrohen.
4. Kundenbetreuung und Information
Sicherheitsmitarbeiter stehen den Fahrgästen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Hilfe anzubieten und Informationen über Fahrpläne, Routen und Sicherheitsvorkehrungen bereitzustellen. Sie fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen dem Bahnunternehmen und den Passagieren. Das Sicherheitspersonal ist damit auch ein Aushängeschild für die Bahngesellschaft. Entsprechend wichtig ist hier professionelles Handeln. Etwaige Fehltritte können dank Smartphone und Social Media schnell überregional große Aufmerksamkeit erregen und damit das Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken. “Schwarze Sheriffs” sind daher fehl am Platze.
5. Schutz Kritischer Infrastruktur und spezielle Aufgaben
Das Bahnnetz und die damit verbundenen Einrichtungen (z.B. Datenkommunikation, Zugbeeinflussungssysteme, Energieversorgung) sind Teil der Kritischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Tagtäglich verlassen sich Millionen Menschen auf den sicheren Transport und sind von diesem abhängig. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen daher auch in der Konzernsicherheit wesentliche Aufgaben wie z.B. im Bedrohungsmanagement, in der Sicherheitstechnik, in Sicherheitszentralen und in leitenden Funktionen. Spezielle Aufgabengebiete im Bereich der Bahnsicherheit können auch die Tätigkeit in mobilen Unterstützungsgruppen sein, z.B. wenn Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden, die Überwachung von Streckenabschnitten mittels Drohnen oder der Dienst als Hundeführer. Die Bahnsicherheit ist also sehr vielfältig und kann wesentlich mehr umfassen als nur den klassischen Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD) mit der Bestreifung von Bahnhöfen.
6. Berichterstattung und Zusammenarbeit mit Behörden
Sicherheitsmitarbeiter sind verpflichtet, Vorfälle und verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren und Berichte zu erstatten. Teilweise sind Bodycams im Einsatz, die die Situation auf Video aufzeichnen. Als Sicherheitsmitarbeiter in der Bahnsicherheit arbeiten Sie auch eng mit der Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden zusammen, um zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit beizutragen. Gerade dieses Spannungsfeld aus Tätigkeit im Hausrechtsbereich und die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit hat seinen Reiz, erfordert aber ein hohes Maß an Handlungssicherheit — auch in Bezug auf rechtliche Aspekte.
Gefahren und Risiken in der Bahnsicherheit
Die Arbeit in der Bahnsicherheit birgt — je nach Aufgabenbereich und Einsatzort — eine Reihe von Gefahren und Risiken, denen Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig ausgesetzt sind:
1. Körperliche Gewalt und Aggression
Sicherheitsmitarbeiter können aggressiven oder gewalttätigen Passagieren gegenüberstehen, insbesondere in Konfliktsituationen oder bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen in der Lage sein, mit solchen Situationen umzugehen und angemessen zu reagieren, ohne die Sicherheit anderer zu gefährden.
2. Risiko von Angriffen und Überfällen
Bahnhöfe und Züge sind oft belebte und öffentlich zugängliche Orte, an denen das Risiko von Überfällen, Diebstählen und anderen kriminellen Aktivitäten erhöht ist. Sicherheitsmitarbeiter müssen wachsam sein und proaktiv handeln, um solche Vorfälle zu verhindern oder zu unterbinden.
3. Gefahr von Terroranschlägen
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage besteht auch die Gefahr terroristischer Anschläge auf Bahnhöfe oder Züge. Sicherheitsmitarbeiter müssen über entsprechende Schulungen und Protokolle verfügen, um auf verdächtige Aktivitäten hinzuweisen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
4. Arbeitsumgebung und Witterungsbedingungen
Die Arbeit in der Bahnsicherheit kann auch physische Herausforderungen mit sich bringen, wie z. B. das Arbeiten bei extremen Temperaturen, in engen oder überfüllten Räumen oder in abgelegenen Bereichen wie Bahnsteigen oder Tunneln.
Sturz- und Stolpergefahren sind alltäglich, im Bereich des Bahnverkehrs aber durchaus mit einem größeren Risiko verbunden als andernorts. Hinzu kommt neben der physischen Belastung (lange Laufwege, Schichtarbeit, etc.) auch durchaus eine psychische (Angst vor Übergriffen, Suizide, usw.). Last but not Least hat auch die Covid-19 Pandemie vor Augen geführt, wie schnell sich Viren und ansteckende Erreger ausbreiten können, wenn viele Menschen zusammen kommen.
Empfehlungen für Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften
Um erfolgreich in der Bahnsicherheit zu arbeiten, sollten Sicherheitsmitarbeiter über folgende Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften verfügen:
1. Kommunikationsfähigkeit
Gute und situationsgerechte Kommunikationsfähigkeiten sind entscheidend, um effektiv mit Passagieren, Kollegen und anderen Einsatzkräften zu interagieren. Sicherheitsmitarbeiter sollten in der Lage sein, klar und präzise zu kommunizieren und in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken.
2. Selbstbeherrschung und Stressresistenz
Da Sicherheitsmitarbeiter oft mit herausfordernden und potenziell gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es wichtig, über ein hohes Maß an Selbstbeherrschung und Stressresistenz zu verfügen. Sie sollten in der Lage sein, ruhig zu bleiben und rational zu handeln, auch unter Druck und bei Provokationen.
3. Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsmitarbeitern, dem Bahnpersonal und der Bundespolizei ist unerlässlich für eine effektive Bahnsicherheit. Sicherheitsmitarbeiter sollten teamorientiert sein und gut in multidisziplinären Teams arbeiten können.
4. Verantwortungsbewusstsein und Integrität
Sicherheitsmitarbeiter tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit von Passagieren und Eigentum. Sie sollten integer und verantwortungsbewusst handeln und sich an ethische Standards halten.
5. Körperliche Fitness und Ausdauer
Die Arbeit in der Bahnsicherheit erfordert oft körperliche Anstrengung und Ausdauer, insbesondere bei ausgedehnten Kontrollgängen und häufigen Schichtdiensten. Sicherheitsmitarbeiter sollten daher über eine angemessene körperliche Fitness und Belastbarkeit verfügen.
6. Fachkenntnisse, Schulungen und Erfahrung
Um die vielfältigen Aufgaben in der Bahnsicherheit effektiv ausführen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Fachkenntnisse und Schulungen zu verfügen. In den meisten Positionen ist mindestens die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Auch eine Ausbildungen wie die zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist gern gesehen und kann die Karriere voran bringen. Sicherheitsmitarbeiter sollten regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sich über aktuelle Sicherheitsrisiken und ‑verfahren informieren. Zudem sollten wesentliche Fremdsprachenkenntnisse — zumindest in der englischen Sprache — vorhanden sein.
Wie komme ich konkret zu einem Job in der Bahnsicherheit?
Der größte Arbeitgeber in diesem Bereich ist die DB Sicherheit der Deutschen Bahn.
Wichtig ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die man idealerweise bereits erfolgreich absolviert haben sollte. Außerdem kann die Bewerbung schneller zum Erfolg führen, wenn man neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ein gültiges Ausweisdokument, eine Auflistung der Wohnadressen der letzten 5 Jahre sowie — wenn bereits vorhanden — seine Bewacher-ID aus dem Bewacherregister vorlegt. Im Regelfall sollte man über einen PKW-Führerschein (Klasse B) verfügen, im Schichtdienst arbeiten können, den Kontakt zu Menschen mögen, team- und kommunikationsfähig sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und idealerweise bereits erste Erfahrungen gesammelt habe. Die genauen Anforderungen findet man in der jeweiligen Stellenausschreibung!
Bahnsicherheit 2030: Auch in Thema auf der Nürnberger Sicherheitskonferenz
Die Nürnberger Sicherheitskonferenz ist inzwischen eine feste Größe der Security-Fachmessen. Im Rahmen der 5. Nürnberger Sicherheitskonferenz mit dem Titel “SICHERHEIT 2030”, die am 10.04.2024 in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, wird Torsten Malt von der DB Sicherheit als Speaker auftreten. Sein Vortrag beschäftigt sich mit dem Schutz der Kritischen Infrastruktur am Beispiel der S‑Bahn München. Er will aufzeigen wie Sicherheit im Konzernverbund sowie im Verbund mit den Sicherheitsbehörden funktionieren kann und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Mehr dazu unter www.nuernberger-sicherheitskonferenz.de und im Podcast für Schutz und Sicherheit:
Im Jahr 2019 wurde das staatliche und bundesweit geltende Bewacherregister neu eingeführt, das für die private Sicherheitsbranche verpflichtend ist. Sie erfahren in diesem Beitrag, was Sinn und Zweck des Bewacherregisters sind, wer dort Einträge vornimmt, was es mit der Bewacher-ID auf sich hat und Vieles mehr, das Sie als Security-Mitarbeiter — vor allem aber als Gewerbetreibender in der Sicherheitsbranche — wissen sollten.
Das Bewacherregister findet man übrigens im Internet unter www.bewacherregister.de
Grundlegendes über das Bewacherregister (BWR)
Das deutsche Bewacherregister ist ein zentrales und digitales Register, das Informationen über Bewachungspersonal (Sicherheitsmitarbeiter) sowie zum Bewachungsgewerbetreibenden (Sicherheitsunternehmer) und zum Gewerbebetrieb (Sicherheitsunternehmen) enthält. Für das Bewachungsrecht und damit auch für das Bewacherregister fachlich zuständig ist seit Juli 2020 das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Als Bundesbehörde für das operative Führen des Registers zuständig ist seit Oktober 2022 das Statistische Bundesamt (Destatis):
Seit der Einführung des Bewacherregisters (BWR) sind alle Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe verpflichtet, ihre Unternehmen und ihr Sicherheitspersonal im BWR zu registrieren. Zukünftig dürfen nur die Behörden, die für die Durchsetzung der Bewachungsgesetze zuständig sind, Änderungen an den Einträgen natürlicher Personen vornehmen. Zu diesem Zweck geben die Gewerbetreibenden im BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identität und Erreichbarkeit des Sicherheitspersonals an.
Etwa 1300 kommunale Ordnungsämter und andere zuständige Behörden der Länder überprüfen die gemachten Angaben, genehmigen oder lehnen Gewerbebetriebe und Sicherheitspersonal ab. Hierbei greifen sie über das BWR auf Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bezüglich der Qualifikation und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich der Zuverlässigkeit zurück.
Wenn jemand im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss er eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Bewacherregister erfasst. Das Register enthält außerdem Informationen über die berufliche Qualifikation sowie Angaben zur Identität der registrierten Person.
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, vor der Einstellung eines Sicherheitsmitarbeiters (Bewachers) eine Abfrage im Bewacherregister durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur geeignete und zuverlässige Personen im Sicherheitsbereich beschäftigt werden.
Das Bewacherregister soll somit dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität im Sicherheitsgewerbe zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die private Sicherheitsbranche zu stärken.
Was ist ist die Bewacherregisteridentifikationsnummer?
Die Bewacherregisteridentifikationsnummer (kurz: Bewacher-ID) ist eine individuelle Kennnummer, die eine klare Identifikation und Zurordnung ermöglicht. Eine Bewacher-ID wird bei der erstmaligen Eintragung in das Register zugewiesen. Die ID eines Sicherheitsmitarbeitenden hat auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestand, d.h. sie bleibt für eine Person immer die selbe — zumindest wenn man ohne längere Unterbrechungen durchgängig in der Sicherheitsbranche tätig ist. Auch Bewachungsgewerbetreibende, also Sicherheitsunternehmer, erhalten eine solche 7‑stellige Kennnummer.
Wie erhalte ich als Arbeitnehmer eine Bewacher-ID?
Wenn Sie neu in der privaten Sicherheitsbranche tätig werden, erhalten Sie Ihre Bewacher-ID mit der erstmaligen Eintragung in das Bewacherregister. Die Erstmeldung erfolgt hierbei durch Ihren (potenziellen) Arbeitgeber. Wenn Sie das Sicherheitsunternehmen wechseln, sollten Sie Ihre Bewacher-ID direkt beim bisherigen Arbeitgeber erfragen. Der Vorteil liegt darin, dass eine sofortige Freigabe durch den schnelleren Registerabgleich beim neuen Arbeitgeber erfolgen kann. Ihre Bewacher-ID sollten Sie auch als Angabe auf dem Dienstausweis finden.
Muss ich für die Bewacher-ID bezahlen, wenn ich in der privaten Sicherheitsbranche arbeiten will?
Nein. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen, die durch die (erstmalige) Eintragung der Wachperson ins Bewacherregister entstehen. Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, dem neuen Mitarbeitenden diese Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom ersten Lohn abzuziehen. Ein solches Verhalten ist wenig seriös. Anders sieht es natürlich aus, wenn man als potenzielle Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben (z.B. zu Vorstrafen) macht: Fair Play für beide Seiten!
Darf ich mit einer Bewacher-ID sämtliche Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche ausüben?
Nein. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder zusätzliche Qualifikationen wie die Waffensachkunde. Außerdem kann es sein, dass die zuständige Behörde das Tätigwerden an bestimmte Bedingungen knüpft oder z.B. auf Grund von Vorstrafen die Aufnahme der Beschäftigung komplett untersagt.
Darf ich ohne Bewacher-ID in einem Sicherheitsunternehmen arbeiten?
Grundsätzlich nicht, es kommt jedoch auf die konkrete Tätigkeit an: Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder fremdes Eigentum bewachen, ist ein Eintrag in das Bewacherregister erforderlich. Ohne Bewacher-ID und Freigabe dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter nicht für ein Sicherheitsunternehmen tätig werden. Jedoch gibt es durchaus Tätigkeiten, die nicht in die Bewachung fallen wie z.B. reine Ordnertätigkeiten oder das Entwerten von Eintrittskarten. Sie sind dann nicht als gewerblicher Sicherheitsmitarbeiter tätig und benötigen keine Bewacher-ID.
Was muss ich als Arbeitgeber beim Bewacherregister besonders beachten?
Allem voran ist es wichtig, dass sämtliche beschäftigen Wachpersonen gemeldet worden sind und die Freigabe erfolgt ist, bevor diese auch nur die erste Minute im Sicherheitsdienst arbeiten. Zudem muss der konkrete Einsatzbereich angegeben und auch regelmäßig aktualisiert werden, z.B. wenn ein Sicherheitsmitarbeiter statt bisher einfachen Bewachungsaufgaben (z.B. im Objektschutz) anspruchsvollere Tätigkeiten (z.B. als Ladendektiv oder bestimmte Leitungsaufgaben) vornimmt, insbesondere wenn dafür die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo erforderlich ist.
Eine Kündigung eines Arbeitnehmers beispielsweise ist spätestens 7 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Bewacherregister der zuständigen Behörde mitzuteilen, so dass der Mitarbeiter abgemeldet werden kann.
Auch Änderungen in den Stammdaten wie z.B. Adressänderungen von Mitarbeitern, Unternehmer und Unternehmen, neue telefonische Erreichbarkeiten etc. sind natürlich zu melden, um diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Anzumerken ist auch, dass es — je nach örtlicher Behörde — bei der Anmeldung neuer Sicherheitsmitarbeiter teils zu erheblichen Wartezeiten bei der Prüfung der Eintragung bis zur letztlichen Freigabe kommt. Darüber hinaus ist jede Neuanlage für Wachpersonen eine Gebühr zu bezahlen. Diese liegt aktuell meist bei mindestens 50 Euro, kann aber regional auch erheblich höher sein.
Wenn eine Wachperson bereits eingetragen ist, also eine ID vorliegt, muss diese nur neu verknüpft werden — es fallen dann für den Unternehmer keine Gebühren an.
Übrigens werden Einträge nach der Abmeldung von Sicherheitsmitarbeitenden derzeit nach 12 Monaten automatisch gelöscht. D.h., wenn sich ein Bewerber mit einer Bewacher-ID meldet und seit über einem Jahr nicht mehr in der Branche tätig war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Prüfung komplett neu erfolgen muss.
Zum Gewerbetreibenden wird erfasst: Familienname, Geburtsname, Vorname; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Staat; Staatsangehörigkeiten; Telefonnummer, E‑Mail-Adresse; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone; ggf. weitere Daten bei juristischen Personen (z.B. Rechtsform, Registernummer und Registergericht, betriebliche Anschrift, Kontaktdaten)
Zum Gewerbetrieb (Sicherheitsunternehmen) werden Angaben wie die Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Registerart und weitere Daten zum Registereintrag sowie die betriebliche Anschrift der Hauptniederlassung und ggf. diese von weiteren Betriebsstätten und darüber hinaus zusätzliche Daten zur Erreichbarkeit wie Telefonnummer und E‑Mail-Adresse gespeichert.
Zu den Wachpersonen (Bewachern/Sicherheitsmitarbeitenden) werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Familienname, Geburtsname, Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland; Staatsangehörigkeiten; Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel; Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat; Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone
Zusätzlich wird unter anderem gespeichert:
Datum der Erlaubniserteilung
Umfang der Erlaubnis
ggf. Erlöschen der Erlaubnis
Angabe der Tätigkeit der Wachperson
ggf. Untersagung der Beschäftigung
Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit (Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung, etc.)
Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde
Stand des Erlaubnisverfahrens
Daten aus der Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz
Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern der Wachpersonen und der Gewerbetreibenden
Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörde
Was sind Vor- und Nachteile des Bewacherregisters?
Klar — die Pflege des Bewacherregisters ist aufwändig. Es bietet als elektronisches Register aber auch Vorteile, die auch in der Digitalisierung und Harmonisierung der vormals analogen (Papier-)Prozesse liegen.
Dies sind wesentliche Vorteile des Bewacherregisters:
Kontrolle der Qualifikationen: Das Bewacherregister ermöglicht eine systematische Kontrolle der Qualifikationen von Sicherheitskräften, da sie mindestens eine Qualifikation nach § 34a GewO nachweisen müssen, um eingetragen zu werden.
Sicherheit der Kunden: Die Registrierung im Bewacherregister vermittelt Kunden ein höheres Maß an Sicherheit, da sie wissen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte geprüft und qualifiziert sind.
Schutz der Öffentlichkeit: Das Bewacherregister trägt dazu bei, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu erhöhen, indem Personen ohne die erforderliche Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit von der Ausübung von Sicherheitstätigkeiten ausgeschlossen werden.
Transparenz: Das Bewacherregister schafft Transparenz über die Qualifikationen und Zuverlässigkeit von Sicherheitskräften und sorgt so für mehr Vertrauen in die Branche.
Minimierung von Missbrauch: Durch die Registrierung im Bewacherregister wird der Missbrauch von Sicherheitsdienstleistungen durch unqualifizierte oder unzuverlässige (z.B. einschlägig vorbestrafte) Personen verringert.
Rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit: Das Bewacherregister greift gesetzliche Regelungen auf, die die Ausbildung und Qualifikation von Sicherheitskräften standardisieren und regulieren.
Effiziente Kontrollen: Das Bewacherregister ermöglicht den zuständigen Behörden eine effiziente Kontrolle, ob Sicherheitsunternehmen und ‑mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Berufliche Entwicklung: Die Registrierung im Bewacherregister fördert manchmal die berufliche Entwicklung von Sicherheitskräften, da sie Anreize für Weiterbildungen und Fortbildungen schafft.
Glaubwürdigkeit der Branche: Das Bewacherregister trägt zur Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbranche bei, da es die Professionalität und Seriosität der registrierten Unternehmen und Mitarbeiter unterstreicht.
Effizienter Austauschvon Informationen: Das Bewacherregister ermöglicht den Behörden bundesweit den schnellen Austausch von relevanten Informationen über Sicherheitskräfte, was die Kooperation und Zusammenarbeit verbessert.
Dies sind wesentliche Nachteile des Bewacherregisters:
Administrative Belastung: Die Einrichtung und Pflege des Bewacherregisters erfordert eine gewisse Bürokratie und Verwaltungsarbeit, sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen die sich und ihr Personal registrieren lassen möchten.
Kosten: Die Registrierung im Bewacherregister ist mit Kosten verbunden. Vorab entstehen natürlich auch Kosten für diejenigen, die eine Unterrichtung, Sachkunderpüfung oder spezielle Ausbildung absolvieren müssen — wenngleich dies auch ohne BWR erforderlich war.
Einschränkung des Marktzugangs: Die Anforderungen an die Qualifikation und die Registrierung können den Marktzugang für potenzielle Neueinsteiger in die Sicherheitsbranche erschweren.
Verzögerungen: Die Bearbeitung von Registrierungsanträgen und die Ausstellung von Bewacher-IDs kann Zeit in Anspruch nehmen, was zu Verzögerungen bei der Einstellung von Sicherheitskräften führen kann.
Schutz personenbezogener Daten: Das Bewacherregister enthält sensible Informationen über Sicherheitskräfte, weshalb es wichtig ist, die Daten vor Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Überwachungsaufwand: Um die Wirksamkeit des Bewacherregisters sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen durchführen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Ausnahmen und Schlupflöcher: In einigen Fällen könnten Sicherheitskräfte oder Unternehmen versuchen, die Registrierungspflicht zu umgehen oder Schlupflöcher auszunutzen, was die Wirksamkeit des Registers beeinträchtigen könnte.
Bewacherregister: Vision & Wirklichkeit
Zur Einführung der Bewacherregisters zum 1. Januar 2019 analysierte der Rechstanwalt Jörg Zitzmann im Podcast für Schutz und Sicherheit die Hintergründe. Er geht auf die Hintergründe der Einführung des Registers ein, legt dar, was das Bewacherregister für Gewerbetreibende und Sicherheitsmitarbeiter bedeutet, wer zuständig ist, welche Daten erhoben werden und wie hoch die Kosten für die Prüfung und Registereintragungen ist:
Insgesamt kann man feststellen, dass das Bewacherregister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt. Es sorgt für Transparenz, kann die Sicherheit und das Vertrauen in die private Sicherheitsbranche erhöhen. Wenn eine Bewacher-ID bereits vergeben worden ist, profitieren sowohl Mitarbeitende, die einen neuen Job suchen, als auch Sicherheitsunternehmen von einer beschleunigten elektronischen Abwicklung. Dennoch gibt es auch Nachteile, wie die zeitaufwendige Erstanlage und Prüfung von Mitarbeitenden, verbunden mit nicht unerheblichen Kosten, die noch dazu bundesweit nicht einheitlich sind sowie die kontinuierliche Datenpflege. Auch Schlupflöcher sind möglich — vor allem, wenn vor Ort nur selten tatsächliche Überprüfungen des eingesetzten Sicherheitspersonals stattfinden.
Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.
Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…
Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!
Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…
geprüfte Werkschutzfachkraft (WSFK) oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SSS) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS),
als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (MSS),
als geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin,
…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.
Ich habe die sogenannten “Werkschutzlehrgänge” erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?
Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1–2 oder 1–4) sind — ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft — nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.
Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?
Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie — egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht — die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder ‑feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.
Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?
Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung — mindestens für den mittleren Dienst — erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.
Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?
Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.
Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?
Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für “altgediente” Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen “Bestandsschutz” gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht. Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem “Wissens-Update”!
Achtung: Sonderfälle!
Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.) Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!