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Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Unzu­frie­den im Job: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie als Sicherheitskraft?

Es ist rich­tig, dass eine Tätig­keit in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ein har­tes Pflas­ter sein kann. Die Arbeits­be­din­gun­gen sind in man­chen Berei­chen wirk­lich schlecht. Jedoch vari­iert die Situa­ti­on auch von Unter­neh­men zu Unter­neh­men teil­wei­se deut­lich. Nicht sel­ten bie­ten sich durch einen Wech­sel bes­se­re Kar­rie­re­chan­cen, die Mög­lich­keit neue Erfah­run­gen zu sam­meln und ein kom­for­ta­ble­res Arbeitsumfeld.

Schritt 1: Ana­ly­sie­ren Sie die Situa­ti­on genau!

Wich­tig ist es zu wis­sen, was die Ursa­chen für die eige­ne Unzu­frie­den­heit sind und die eige­nen Moti­va­to­ren zu ken­nen. Ana­ly­sie­ren Sie die Grün­de für die Unzu­frie­den­heit: Iden­ti­fi­zie­ren Sie genau, was Sie unglück­lich macht. Sind es das Arbeits­um­feld, die Auf­ga­ben, das Team, die Ent­loh­nung oder die Unter­neh­mens­kul­tur? Je bes­ser Sie die Ursa­chen ver­ste­hen, des­to leich­ter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das pri­va­te Umfeld eine Rol­le oder eine Ände­run­gen der per­sön­li­chen Bedürf­nis­se. Berück­sich­ti­gen daher auch die­se Aspek­te bei Ihrer Analyse!

Schritt 2: Durch­den­ken Sie Ihre Mög­lich­kei­ten und wägen Sie die Optio­nen gegen­ein­an­der ab!

Ein nächs­ter Schritt wären ein Brain­stor­ming und Recher­chen bezüg­lich der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Möglichkeiten:
Wel­che Chan­cen habe ich? Wie hoch sind die Risi­ken? Was pas­siert, wenn…? usw.
Vie­le der fol­gen­den Mög­lich­kei­ten kos­ten kein Geld, son­dern nur Über­win­dung. Eini­ge Optio­nen sind jedoch durch­aus zeit- und kos­ten­in­ten­siv oder auch lang­wie­rig.

  1. Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Rech­te: Stel­len Sie sicher, dass Sie über Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che infor­miert sind. Dies umfasst Din­ge wie Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ge­set­ze, Urlaubs­an­sprü­che und Über­stun­den­re­ge­lun­gen. Wenn Sie Ihre Rech­te ken­nen, kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Arbeit­ge­ber die­se einhält.
  2. Spre­chen Sie mit Ihrem Arbeit­ge­ber: Wenn Sie mit Ihrer Bezah­lung oder Ihren Arbeits­be­din­gun­gen unzu­frie­den sind, soll­ten Sie dies Ihrem Arbeit­ge­ber mit­tei­len. Viel­leicht kann eine offe­ne Dis­kus­si­on dazu bei­tra­gen, Ver­bes­se­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Viel­leicht kann Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen auch Mög­lich­kei­ten bie­ten, sich wei­ter­zu­bil­den oder zu spe­zia­li­sie­ren, um Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten und ‑chan­cen zu verbessern.
  3. Wech­seln Sie das Tätig­keits­feld (inner­halb des Unter­neh­mens): Die pri­va­te Sicher­heits­bran­che ist viel­sei­tig. Vie­le pri­va­te Sicher­heits­dienst­leis­ter bie­ten ver­schie­de­ne Dienst­leis­tun­gen an. Viel­leicht ist ein ande­rer Bereich bes­ser für Sie geeig­net. Spre­chen Sie mit Ihrem Vor­ge­setz­ten dar­über, bewer­ben Sie sich intern auf eine ande­re Stel­le. Manch­mal hilft eine inter­ne Ver­set­zung in einen ande­ren Aufgabenbereich.
  4. Schlie­ßen Sie sich der Gewerk­schaft an: In Deutsch­land gibt es Gewerk­schaf­ten, die sich für die Rech­te von Arbeit­neh­mern ein­set­zen — für die Bewa­chungs­dienst­leis­tung ist das die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di).  Wenn Sie Mit­glied wer­den, kön­nen Sie von deren kol­lek­ti­ver Ver­hand­lungs­macht pro­fi­tie­ren und gemein­sam mit ande­ren Arbeit­neh­mern für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne kämpfen.
  5. Suchen Sie nach Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten: Wenn Sie sich wei­ter­bil­den oder spe­zia­li­sie­ren, kön­nen Sie Ihre Kar­rie­re­aus­sich­ten ver­bes­sern und oft deut­lich höhe­re Löh­ne ver­die­nen. Über­le­gen Sie, wel­che zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen für Ihren Job hilf­reich sein könn­ten und suchen Sie nach ent­spre­chen­den Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Sie haben im Anschluss mehr Hand­lungs­op­tio­nen und sind gefragter.
  6. Ver­net­zen Sie sich mit Ande­ren: Vie­le Job­per­spek­ti­ven kom­men über Emp­feh­lun­gen und per­sön­li­che Kon­tak­te zustan­de. Außer­dem bie­tet der Kon­takt zu ande­ren die Mög­lich­keit zum Erfah­rungs­aus­tausch. Wenn Sie über ein star­kes Netz­werk ver­fü­gen, kann einem das zu neu­en Per­spek­ti­ven ver­hel­fen. Neben dem per­sön­li­chen Aus­tausch sind Online-Platt­for­men wie Xing oder Lin­ke­din empfehlenswert.
  7. Suchen Sie nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber: Wenn alle oben genann­ten Schrit­te nicht zu Ver­bes­se­run­gen füh­ren, kann es sinn­voll sein, sich nach einem ande­ren Arbeit­ge­ber umzu­se­hen. Es gibt sicher­lich Unter­neh­men in der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che, die bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und höhe­re Löh­ne bieten.
  8. Last but not least: Machen Sie es bes­ser und star­ten Sie in die Selbst­stän­dig­keit! Natür­lich soll­te die­ser Schritt sehr gut durch­dacht sein. Oft ist es eine Opti­on sich neben­bei selbst­stän­dig zu machen und so nach und nach mit weni­ger Risi­ko zu star­ten. Den­ken Sie aber dar­an, dass Ihr bis­he­ri­ger Arbeit­ge­ber mit­spie­len muss. Eine Mög­lich­keit kann z.B. auch eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit als Dozent in der Sicher­heits­bran­che sein.

Schritt 3: Legen Sie Ihre per­sön­li­chen Zie­le fest!

Nur, wenn man mög­lichst genau weiß, was man errei­chen möch­te, kann man kon­kret dar­auf hin­wir­ken. Um sich selbst zu moti­vie­ren, ist es sehr sinn­voll, die eige­nen Zie­le auf­zu­schrei­ben und zu visua­li­sie­ren. Hilf­reich kann es auch sein, die soge­nann­te SMART-Regel zu nut­zen um die eige­nen Zie­le festzulegen.

Die SMART-Regel ist ein Akro­nym, das als Leit­fa­den für die For­mu­lie­rung von kla­ren und gut defi­nier­ten Zie­len dient. Es hilft dabei, Zie­le so zu for­mu­lie­ren, dass sie rea­lis­tisch und erreich­bar sind. Die SMART-Regel steht für die fol­gen­den Kriterien:

  1. Spe­zi­fisch (Spe­ci­fic): Das Ziel soll­te klar und prä­zi­se for­mu­liert sein, so dass wenig Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum besteht und man sich sei­nem Ziel ganz bewusst ist.
  2. Mess­bar (Mea­sura­ble): Das Ziel soll­te mess­bar sein, damit der Fort­schritt über­wacht und der Erfolg objek­tiv beur­teilt wer­den kann. Man kann es durch quan­ti­ta­ti­ve oder qua­li­ta­ti­ve Kenn­zah­len definiert.
  3. Aus­führ­bar (Achie­va­ble): Das Ziel soll­te erreich­bar sein. Es soll­te eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len, aber von Ihnen  mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln erreicht wer­den können.
  4. Rea­lis­tisch (Rea­li­stic): Das Ziel soll­te rea­lis­tisch sein, also unter den tat­säch­lich gege­be­nen Rah­men­be­din­gun­gen wie vor­ge­se­hen umge­setzt wer­den können.
  5. Ter­mi­niert (Time-bound): Das Ziel soll­te einen kla­ren Zeit­rah­men haben, bis wann es erreicht wer­den soll. Eine kla­re Dead­line för­dert die Moti­va­ti­on und den Fokus auf das Errei­chen des Ziels.

Hier ist ein Bei­spiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel for­mu­liert wurde:

Nicht-SMART-Ziel: Ich möch­te mehr Geld verdienen.

SMART-Ziel: Ich möch­te mein monat­li­ches Ein­kom­men um 20% stei­gern, indem ich in den nächs­ten sechs Mona­ten eine Wei­ter­bil­dung zur Geprüf­ten Schutz- und Sicher­heits­kraft abschlie­ße und direkt im Anschluss von mei­nem Arbeit­ge­ber ent­spre­chend ein­ge­setzt werde.

Durch die Anwen­dung der SMART-Regel wird das Ziel kon­kret, mess­bar, erreich­bar, rele­vant und hat eine kla­re zeit­li­che Vor­ga­be. Dadurch erhöht sich die Wahr­schein­lich­keit, dass Sie Ihr Ziel erfolg­reich erreichen.

 

Schritt 4: Machen Sie sich einen “Schlacht­plan”, um Ihre Zie­le zu erreichen!

Nun geht es an die Umset­zungs­pla­nung. Pla­nen Sie die Maß­nah­men, die auf Ihre Zie­le ein­zah­len, z.B.:

Oft macht es Sinn, ver­schie­de­ne Ansät­ze par­al­lel anzu­ge­hen und sich außer­dem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Prio­ri­sie­ren Sie Ihre Zie­le! Ver­bin­den Sie die ver­schie­de­nen Maß­nah­men mit Ihren Zie­len. Machen Sie sich Kalen­der­ein­trä­ge und arbei­ten Sie fokus­siert dar­an, Zwi­schen­zie­le und Mei­len­stei­ne zu erreichen!
Las­sen Sie sich von Rück­schlä­gen nicht aus der Bahn wer­fen! Blei­ben Sie hart­nä­ckig, kon­zen­triert und positiv!

 

Ich hof­fe, dass Ihnen die­se Tipps hel­fen, Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu verbessern.

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Arbeit als 34a-Sicher­heits­kraft: Was tun, wenn der Chef Diens­te streicht?

Im Bereich der pri­va­ten Sicher­heit sind Schicht­dienst, Nacht­ar­beit und Arbeit an Fei­er­ta­gen gän­gi­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Sicher­heits­kräf­te leis­ten oft her­aus­for­dern­de Arbeit, um die Sicher­heit von Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen und Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Lei­der sind die Löh­ne in die­sem Bereich häu­fig im Nied­rig­lohn­sek­tor ange­sie­delt, wie bei­spiels­wei­se im Sepa­rat­wach­dienst. Fal­len dann noch uner­war­tet Stun­den weg, z.B. weil der Arbeit­ge­ber einen wich­ti­gen Auf­trag ver­liert und kommt man des­we­gen (oder aus ande­ren Grün­den) nicht auf sei­ne monat­li­che Soll-Arbeits­zeit, kann es als 34a-Sicher­heits­kraft finan­zi­ell brenz­lig wer­den. In die­sem Arti­kel wer­den die Grün­de beleuch­tet, die zu einem Strei­chen von Arbeits­ta­gen füh­ren und Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die man als Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter dann hat.

Was sind mög­li­che Grün­de dafür, war­um mich mein Arbeit­ge­ber an weni­ger Ein­satz­ta­gen einplant?

Zunächst ein­mal soll an die­ser Stel­le auch die Sicht des Sicher­heits­un­ter­neh­mens kurz beleuch­tet wer­den. Dass Sie weni­ger oft im Dienst­plan ste­hen, hat in den aller­meis­ten Fäl­len (hof­fent­lich) nichts mit Ihnen per­sön­lich zu tun, son­dern betrieb­li­che Grün­de. Wenn die­se vom Arbeit­ge­ber trans­pa­rent dar­ge­legt wer­den und Sie die­se nach­voll­zie­hen kön­nen, bie­tet das einen bes­se­ren Aus­gangs­punkt für eine Lösung des Pro­blems, die von bei­den Sei­ten getra­gen wer­den kann. Mög­li­cher­wei­se führt das aber auch zu einer Ände­rungs­kün­di­gung bzw. dazu, dass Sie sich auf die Suche nach einem neu­en Job bege­ben. Viel­leicht ist die “Durst­stre­cke” aber auch nur kurz, und Sie kön­nen die Stun­den durch Mehr­ar­beit im Fol­ge­mo­nat kom­pen­sie­ren oder der Arbeit­ge­ber kommt Ihnen auf ande­re Wei­se entgegen.

Hier sind zehn mög­li­che Grün­de, war­um Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Arbeits­stun­den redu­zie­ren möchte:

  1. Nied­ri­ge­re Kun­den­nach­fra­ge: Es könn­te weni­ger Nach­fra­ge nach Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen geben, was zu einer Ver­rin­ge­rung der benö­tig­ten Arbeits­stun­den führt.
  2. Wirt­schaft­li­che Abschwä­chung: Mög­li­cher­wei­se hat sich die wirt­schaft­li­che Lage ver­schlech­tert, was zu Ein­schrän­kun­gen bei den Res­sour­cen und zu Kos­ten­ein­spa­run­gen führt.
  3. Ver­än­de­run­gen in der Geschäfts­stra­te­gie: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te sei­ne Geschäfts­stra­te­gie geän­dert haben, was zu einer Anpas­sung der Per­so­nal­res­sour­cen führt.
  4. Per­so­nal­ro­ta­ti­on: Mög­li­cher­wei­se wird das Per­so­nal rotiert, um allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit zu geben, zu arbei­ten, und um die Arbeits­zei­ten gerech­ter zu verteilen.
  5. Neue Tech­no­lo­gien oder Auto­ma­ti­sie­rung: Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien oder auto­ma­ti­sier­ter Sys­te­me könn­te dazu füh­ren, dass weni­ger Mit­ar­bei­ter benö­tigt werden.
  6. Sai­so­na­le Schwan­kun­gen: Die Arbeits­stun­den könn­ten sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­lie­gen, bei­spiels­wei­se wenn in bestimm­ten Mona­ten weni­ger Sicher­heits­per­so­nal benö­tigt wird.
  7. Ver­än­de­run­gen in den Ver­trä­gen mit Kun­den: Es ist mög­lich, dass sich die Ver­trä­ge mit Kun­den geän­dert haben und dies zu einer Ver­rin­ge­rung des Arbeits­vo­lu­mens führt.
  8. Gesetz­li­che Beschrän­kun­gen: Es könn­te (neue) gesetz­li­che Beschrän­kun­gen geben, wie bei­spiels­wei­se Höchst­gren­zen für Arbeits­stun­den oder Ruhe­zei­ten zwi­schen den Schich­ten. Oder die bestehen­den Vor­ga­ben (z.B. aus dem Arbeits­zeit­ge­setz) wer­den nun bes­ser nachgehalten.
  9. Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­le Betriebs­pau­sen: Mög­li­cher­wei­se hat Ihr Arbeit­ge­ber beschlos­sen, wäh­rend bestimm­ter Zeit­räu­me, wie Betriebs­fe­ri­en oder sai­so­na­len Betriebs­pau­sen (von Kun­den), die Arbeits­stun­den zu redu­zie­ren. Auch bei­spiels­wei­se die Covid-Pan­de­mie hat­te zu zeit­wei­sen Ver­wer­fun­gen inner­halb der Bran­che geführt. 
  10. Unter­neh­mens­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen: Ihr Arbeit­ge­ber könn­te inter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen durch­füh­ren, die zu einer Neu­be­wer­tung der Arbeits­stun­den und Res­sour­cen­ver­tei­lung führen.

Wel­che Mög­lich­kei­ten habe ich, wenn mich mein Arbeit­ge­ber zu weni­ger Arbeit einteilt?

Klar: Um ein, zwei Stun­den hin oder her — dar­über lohnt es sich eher nicht zu strei­ten. 20, 30, 40 Pro­zent oder gar noch mehr Ver­lust an Ein­satz­stun­den sind aber eine Haus­num­mer, denn auch Sie müs­sen ja Ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten. Der Chef also streicht Sie umfang­reich aus dem Dienst­plan, teilt sie zu signi­fi­kant weni­ger Schich­ten als üblich ein und Sie kom­men nicht auf Ihre Stun­den — dann haben Sie fol­gen­de Möglichkeiten:

  1. Arbeits­ver­trag prü­fen!
    Das ist erst­mal der wich­tigs­te Punkt. Denn ent­schei­dend ist im Regel­fall, was in Ihrem Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wor­den ist. Denn, wenn dort zum Bei­spiel “Voll­zeit” steht, ist der Arbeit­ge­ber auch dazu ver­pf­li­chet, Sie ent­spre­chend ein­zu­set­zen. Was man unter Voll­zeit ver­steht, ist in der Regel im jewei­li­gen Tarif­ver­trag gere­gelt. Oft ist auch eine kon­kre­te Stun­den­zahl ver­ein­bart. Sind in Ihrem Arbeits­ver­trag also z.B. 170 Stun­den pro Monat als Stun­den­zahl ver­trag­lich fest­ge­legt, ist die­se (abge­se­hen von klei­ne­ren Schwan­kun­gen, z.B. auf Grund von Kran­ken­ver­tre­tun­gen) grund­sätz­lich auch einzuhalten.
  2. Dienst­plan her­an­zie­hen!
    Oft erfolgt die Dienst­pla­nung im Sicher­heits­dienst, z.B. im Werk­schutz, an Hand eines fest­ge­leg­ten Schicht­rhyth­mus. So kann man — natür­lich mit einer gewis­sen Unschär­fe (z.B. auf Grund ewtai­ger noch aus­ste­hen­der Urlaubs­pla­nung) im Vor­feld grob pla­nen. Der kon­kre­te Dienst­plan für den Fol­ge­mo­nat jedoch ist aus­schlag­ge­bend: Ste­hen dort bei­spiels­wei­se 20 Schich­ten, dann haben Sie einen Anspruch auch die­se Zahl an Schich­ten zu arbei­ten. Ein ein­mal ver­öf­fent­li­cher Dienst­plan darf nur in Abspra­che mit den Beschäf­tig­ten nach­träg­lich noch­mal geän­dert werden.
  3. Gespräch suchen und Arbeits­leis­tung aktiv anbie­ten!
    Vie­les lässt sich kom­mu­ni­ka­tiv klä­ren. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten und den Kon­sens. Wich­tig: Tei­len Sie mit, dass Sie mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den sind und bie­ten Sie Ihre Arbeits­leis­tung aus­drück­lich an! Ihr Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet Ihnen die Arbeit ent­spre­chend des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges zu geben, Sie stel­len Ihre Arbeits­leis­tung ver­trags­ge­mäß zur Verfügung. 
  4. Ihr Arbeit­ge­ber reagiert nicht? Schrift­lich anmah­nen!
    Wei­sen Sie Ihren Arbeit­ge­ber schrift­lich auf die zuvor genann­ten Aspek­te hin. Die Schrift­form ist wich­tig, damit Sie einen Nach­weis haben. Set­zen Sie Ihrem Chef eine Frist, aber zei­gen Sie sich wei­ter­hin höf­lich und koope­ra­tiv. Immer­hin möch­ten Sie im Regel­fall ja wei­ter­hin für Ihren Arbeit­ge­ber tätig sein.
  5. Wenn nichts hilft: Kla­gen!
    Wenn alles nichts fruch­tet, der Arbeit­ge­ber nicht reagiert und Gesprä­che (ggf. auch mit dem Betriebs­rat) nicht zum Erfolg geführt haben, bleibt letzt­lich die Kla­ge vor dem Arbeitsgericht.

Schön dar­ge­stellt hat Rechts­an­walt Jörg Zitz­mann den Sach­ver­halt im You­Tube-Kanal der Aka­de­mie für Sicher­heit:

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Bewer­bungs­tipps für pri­va­te Sicher­heits­kräf­te: Wie Sie sich erfolg­reich bewerben!

Sicher­heits­kräf­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft und sind oft der ers­te Ansprech­part­ner für Kun­den und Besu­cher. Wenn Sie als Sicher­heits­kraft einen neu­en Job suchen, kann eine erfolg­rei­che Bewer­bung den Unter­schied zwi­schen Erfolg und Miss­erfolg aus­ma­chen. Die Chan­cen ste­hen auf Grund der Situa­ti­on am Arbeits­markt recht gut. Man spricht auch von einem Arbeit­neh­mer­markt — heißt: Es gibt kaum genü­gend qua­li­fi­zier­te Bewer­ber für die der­zeit offe­nen Stel­len. Sie haben — abhän­gig natür­lich von eini­gen Fak­to­ren wie Ihrer Aus­bil­dung und vom gewünsch­ten Arbeits­ort — prin­zi­pi­ell eine gute Auswahlmöglichkeit!

In die­sem Arti­kel geben wir Ihnen Tipps und Rat­schlä­ge, wie Sie sich erfolg­reich bewer­ben und Ihren Traum­job in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft fin­den können.

10 Bewer­bungs­tipps für Sicher­heits­kräf­te im pri­va­ten Sicherheitssektor

  1. Erstel­len Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschreiben

Das Anschrei­ben ist der ers­te Ein­druck, den Sie bei einem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber hin­ter­las­sen. Es ist wich­tig, dass Sie sich Zeit neh­men, um ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschrei­ben zu erstel­len, das Ihre Erfah­run­gen, Fähig­kei­ten und Moti­va­ti­on her­vor­hebt. Stel­len Sie sicher, dass Sie das Anschrei­ben indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men und die aus­ge­schrie­be­ne Secu­ri­ty-Stel­le abstim­men und dass Sie sich über das Unter­neh­men und sei­ne Akti­vi­tä­ten informieren.

  1. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebenslauf

Ihr Lebens­lauf ist Ihr wich­tigs­tes Bewer­bungs­do­ku­ment und soll­te Ihre Berufs­er­fah­rung, Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen prä­sen­tie­ren. Aktua­li­sie­ren Sie Ihren Lebens­lauf, bevor Sie sich bewer­ben, und stel­len Sie sicher, dass er über­sicht­lich und leicht zu lesen ist. Ver­wen­den Sie Stich­punk­te und kla­re For­ma­tie­run­gen, um wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen her­vor­zu­he­ben. Geben Sie auch an, wel­che Schu­lun­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen Sie absol­viert haben und wel­che Erfah­run­gen Sie in der Sicher­heits­bran­che gemacht haben. Legen Sie Ihre Befä­hi­gungs­nach­wei­se, Arbeits­zeug­ni­se und etwa­ige Schu­lungs­nach­wei­se vor. Ver­zich­ten Sie da bei auf Fake-Doku­men­te und über­zeu­gen Sie durch eine fach­lich kor­rek­te Aus­drucks­wei­se.

  1. Beto­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfahrungen

Als Sicher­heits­kraft soll­ten Sie in der Lage sein, Gefah­ren­si­tua­tio­nen schnell zu erken­nen und ange­mes­sen dar­auf zu reagie­ren. Beto­nen Sie in Ihrer Bewer­bung Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen im Bereich der Sicher­heit und stel­len Sie sicher, dass Sie Ihre Kom­pe­ten­zen in den Berei­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kon­flikt­lö­sung und Dees­ka­la­ti­on her­vor­he­ben. Über­trei­ben Sie dabei aber nicht, z.B. durch exzen­trisch aus­ufern­de Erleb­nis­er­zäh­lun­gen Ihrer bis­he­ri­gen Hel­den­ta­ten als Security-Mitarbeiter!

  1. Sei­en Sie auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vorbereitet

Ein Vor­stel­lungs­ge­spräch ist Ihre Chan­ce, sich von Ihrer bes­ten Sei­te zu prä­sen­tie­ren und den Arbeit­ge­ber von Ihren Fähig­kei­ten zu über­zeu­gen. Berei­ten Sie sich auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vor, indem Sie sich über das Unter­neh­men infor­mie­ren, Fra­gen vor­be­rei­ten und sich über­le­gen, wel­che Ant­wor­ten Sie geben wür­den. Stel­len Sie sicher, dass Sie pünkt­lich und gut vor­be­rei­tet zum Vor­stel­lungs­ge­spräch erschei­nen und dass Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen deut­lich darstellen.

  1. Blei­ben Sie posi­tiv und selbstbewusst

Als Sicher­heits­kraft ist es wich­tig, dass Sie posi­tiv und selbst­be­wusst auf­tre­ten. Sei­en Sie über­zeugt von Ihren Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen und ver­mit­teln Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die bes­te Wahl für den Job sind. Blei­ben Sie wäh­rend des gesam­ten Bewer­bungs­pro­zes­ses pro­fes­sio­nell und höf­lich und stel­len Sie sicher, dass Sie einen posi­ti­ven Ein­druck hin­ter­las­sen. Zie­hen Sie an die­ser Stel­le bit­te nicht über Ihren alten bzw. bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber her. Das macht kei­nen guten Ein­druck und das Füh­rungs­per­so­nal der pri­va­ten Sicher­heits­bran­che ist oft bes­ser ver­netzt als Sie denken!

  1. Nut­zen Sie Ihr Netzwerk

Nut­zen Sie Ihr beruf­li­ches Netz­werk, um poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und sich über offe­ne Stel­len zu infor­mie­ren. Spre­chen Sie mit ehe­ma­li­gen Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und ande­ren Kon­tak­ten in der Sicher­heits­bran­che und fra­gen Sie nach Emp­feh­lun­gen oder Infor­ma­tio­nen zu offe­nen Stel­len. Auch Online-Platt­for­men wie Lin­ke­dIn oder XING kön­nen Ihnen dabei hel­fen, poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber zu fin­den und Kon­tak­te zu knüp­fen. Sie kön­nen dort auch ange­ben, dass Sie offen für Ange­bo­te sind. Manch­mal mel­den sich auch Head­hun­ter, die bei der Ver­mitt­lung von Jobs hilf­reich sein können.

  1. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Herausforderungen

In der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft gibt es eine Viel­zahl von Auf­ga­ben und Posi­tio­nen, die unter­schied­li­che Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen erfor­dern. Sei­en Sie fle­xi­bel und offen für neue Her­aus­for­de­run­gen und prü­fen Sie, ob Sie für ande­re Posi­tio­nen oder Auf­ga­ben geeig­net sind. Viel­leicht kön­nen Sie Ihre Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen in einer ande­ren Posi­ti­on bes­ser ein­brin­gen oder haben Inter­es­se an einer neu­en Herausforderung.

  1. Prä­sen­tie­ren Sie sich professionell

Als Sicher­heits­kraft sind Sie das Aus­hän­ge­schild des Unter­neh­mens und soll­ten sich des­halb pro­fes­sio­nell prä­sen­tie­ren. Stel­len Sie sicher, dass Sie bei Bewer­bungs­ge­sprä­chen oder ande­ren beruf­li­chen Anläs­sen ange­mes­se­ne Klei­dung tra­gen und einen gepfleg­ten Ein­druck machen. Ach­ten Sie auch auf Ihre Kör­per­spra­che und Ihr Auf­tre­ten und stel­len Sie sicher, dass Sie höf­lich und pro­fes­sio­nell kommunizieren.

  1. Schre­cken Sie nicht vor hohen Anfor­de­run­gen zurück

Maxi­mal 20 Jah­re und und dabei 10 Jah­re Berufs­er­fah­rung — das geht natür­lich nicht. Oft schrei­ben Arbeit­ge­ber ziem­lich vie­le Anfor­de­run­gen in die Stel­len­an­zei­gen. Schre­cken Sie davor nicht zurück, aber sei­en Sie den­noch ehr­lich, wenn Sie eine Anfor­de­rung (noch) nicht erfül­len. Erfah­rung lässt sich auch im neu­en Job noch sam­meln, feh­len­de Fremd­spra­chen­kennt­nis­se las­sen sich durch Kur­se neben­bei ver­tie­fen (z.B. bei der VHS) und feh­len­de Zusatz­aus­bil­dun­gen kann man nach­ho­len. Arbeit­ge­ber sind hier oft fle­xi­bler als man denkt, vor allem wenn es ansons­ten (mensch­lich) passt!

  1. Blei­ben Sie am Ball und haben Sie kei­ne Angst vor Rückschlägen!

Einen Voll­tref­fer direkt bei der ers­ten Bewer­bung zu lan­den und den Traum­job zu erhal­ten, das ist eher die Aus­nah­me. Haben Sie kei­ne Angst, wenn es nicht bei der ers­ten Bewer­bung klappt, son­dern ver­su­chen Sie es woan­ders erneut. Oft ist auch die Fra­ge nach einem offe­nen Feed­back hifl­reich, war­um man nicht in die enge­re Aus­wahl gekom­men ist oder ein pro­fes­sio­nel­les Bewer­bungs­trai­ning, bei dem auch die Bewer­bungs­un­ter­la­gen gesich­tet und opti­miert wer­den. Blei­ben Sie hier ein­fach am Ball, abon­nie­ren Sie auf Stel­len­por­ta­len ent­spre­chen­de Stel­len­an­ge­bo­te. Sie wer­den dann auto­ma­tisch benach­rich­tigt, wenn sich in Ihrem Such­ra­di­us neue Stel­len ergeben.

Fazit

Eine erfolg­rei­che Bewer­bung in der pri­va­ten Sicher­heits­wirt­schaft erfor­dert Zeit, Auf­wand und Enga­ge­ment. Nut­zen Sie die oben genann­ten Tipps, um Ihre Bewer­bung zu opti­mie­ren und Ihren Traum­job zu fin­den. Blei­ben Sie am Ball und bil­den Sie sich wei­ter. Ver­glei­chen Sie die Stel­len­an­ge­bo­te und ver­su­chen Sie sich best­mög­lich zu ver­kau­fen. Sei­en Sie selbst­be­wusst, fle­xi­bel und pro­fes­sio­nell und zei­gen Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie die per­fek­te Wahl für den Job sind.

Das Info­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung 34a ist nun mehrsprachig!

Das Info­por­tal zur Sach­kunde­prüf­ung 34a ist nun mehrsprachig!

Sie spre­chen nicht deutsch, son­dern eine ande­re Sprache?
In Deutsch­land wer­den der­zeit in vie­len Berei­chen qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te drin­gend gesucht. Einer die­ser Berei­che ist die pri­va­te Sicher­heits­bran­che. Um in Deutsch­land bei einem Sicher­heits­dienst arbei­ten zu dür­fen, benö­ti­gen Sie für vie­le Bewa­chungs­tä­tig­kei­ten die Sach­kunde­prüf­ung nach § 34a der Gewer­be­ord­nung. Sie sind dann ein qua­li­fi­zier­ter Bewer­ber mit 34a-Sach­kun­de­nach­weis und haben her­vor­ra­gen­de Job-Per­spek­ti­ven mit ent­spre­chen­der Bezah­lung!

Infor­ma­tio­nen zur deut­schen 34a-Sach­kunde­prüf­ung (Secu­ri­ty) in Ihrer Sprache

Sie fin­den hier im Sach­kun­de-Info­por­tal zahl­rei­che kos­ten­freie Infor­ma­tio­nen zur deut­schen Sach­kunde­prüf­ung für Sicher­heits­mit­ar­bei­ter. Navi­gie­ren Sie über das Haupt­me­nü ganz oben durch unse­re Infor­ma­ti­ons­sei­ten, durch­stö­bern Sie die aktu­el­len Blog-Bei­trä­ge oder nut­zen Sie gezielt die Suche. Wenn Sie ein indi­vi­du­el­les Anlie­gen haben, kön­nen Sie außer­dem jeder­zeit Ihre Fra­ge im Hil­fe-Forum stel­len.

Ver­füg­ba­re Spra­chen im Sachkunde-Infoportal

Nor­ma­ler­wei­se wird auto­ma­tisch erkannt, wel­che Spra­che Sie nut­zen und das 34a-Por­tal auf die­se Spra­che ein­ge­stellt. Hier­bei wer­den der­zeit fol­gen­de Spra­chen unterstützt:

Sie kön­nen die Web­sei­ten-Spra­che stets über das Aus­wahl­me­nü oben links (Flag­ge und Sprach­code) anpas­sen. Oder ganz ein­fach über die nach­fol­gen­de Schaltfläche:

Sach­kun­de­vor­be­rei­tung und Sach­kunde­prüf­ung in einer ande­ren Sprache?

Die Sach­kunde­prüf­ung kann nur auf Deutsch abge­legt wer­den. Jedoch gibt es durch­aus eini­ge Ange­bo­te, die Fremd­sprach­lern bei der Vor­be­rei­tung unter­stüt­zen — z.B. Lite­ra­tur, unter ande­rem Lexi­ka mit 34a-Fach­be­grif­fen und deren Über­set­zung.

Ihre Spra­che ist nicht verfügbar?
Schrei­ben Sie ger­ne einen Kom­men­tar auf die­ser Sei­te unter­halb die­ses Blog-Bei­tra­ges. Nen­nen Sie uns die Spra­che, in die unse­re 34a-Infor­ma­tio­nen über­setzt wer­den sol­len. Ger­ne grei­fen wir Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge auf und setz­ten die­se, wenn mög­lich, um.

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