Im April 2021 hatte ich im Blog-Beitrag “Finden wegen Corona aktuell Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?” über den damals aktuellen Stand zur Durchführung von IHK-Sachkundeprüfungen informiert. Eine Zeit lang wurden Prüfungen abgesagt oder verschoben. Es galt ein strenges Hygieneregime.
Nach dem Hin und Her der Politik in Sachen Covid-Schutzmaßnahmen und unterschiedlichen Regeln, die sachlich teilweise schwer nachvollziehbar waren, sind mittlerweile in den meisten Bundesländern ein Großteil der vorherigen Vorgaben außer Kraft gesetzt.
Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Das Mitführen einer FFP-2-Maske wird aber empfohlen.
Das Tragen zumindest einer medizinische Gesichtsmaske während der Prüfung wird empfohlen, ist aber i.d.R. ebenfalls nicht mehr verpflichtend.
Ein Test‑, Impf- oder Genesenennachweis muss i.d.R. ebenfalls nicht mehr erbracht werden. (= keine 3G-Vorgabe)
Wenn Sie positiv auf SARS-CoV‑2 getestet wurden und Ihr Prüfungstermin ansteht, erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen IHK über die derzeit mögliche Vorgehensweise. Denkbar sind ein Prüfungsrücktritt mit der erneuten Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder — je nach Bundesland — die Teilnahme unter bestimmten Schutzvorkehrungen.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr (Stand 20.11.2022). Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Vorgaben der prüfenden IHK bzw. des Bundeslandes!
Was sind die Gründe, warum so viele Prüflinge durch die IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe fallen?
Diese Frage stellen sich auch Jörg Zitzmann und Kai Deliomini im empfehlenswerten Podcast für Schutz und Sicherheit (Video unten!).
Sowohl Jörg Zitzmann als auch Kai Deliomini sind in der privaten Sicherheitsbranche sehr bekannt.
Unter anderem sind beide in IHK-Prüfungsausschüssen im Bereich Schutz und Sicherheit vertreten, als Autoren für Bücher zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung aktiv und mit vielen hilfreichen Videos auf YouTube bzw. in Podcasts vertreten.
Jeder Zweite oder Dritte fällt durch die 34a-Prüfung!
Bei nicht seltenen Durchfallquoten zwischen 30 und 50% stellt sich natürlich die Frage: Woran liegt’s?
Einige Faktoren für den Erfolg oder Misserfolg liegen auf der Hand. Mache Probleme lassen sich schnell und leicht lösen, manches erfordert einfach intensives Lernen, Übung und Durchhaltevermögen. Bevor ich weiter unten auf die aus meiner Sicht wesentlichen (Miss-)Erfolgsfaktoren hinweise, hier das sehr interessante Gespräch zwischen Jörg Zitzmann und Kai Deliomini auf YouTube:
Meine Top 5 Gründe, warum so viele Personen bei der schriftlichen und mündlichen IHK-Sachkundeprüfung durchfallen
Aus meiner Erfahrung stellen die folgenden Faktoren die wesentlichen Gründe für ein Scheitern beim “34a-Schein” dar:
Mangelnde Motivation / Mangelndes Interesse
Viele Teilnehmer sehen in der Prüfung keinen Mehrwert. Sie haben kein wirkliches Interesse an den Inhalten, wollen also gar nicht dazu lernen. Besonders stark ausgeprägt ist das bei Personen, die vom Arbeitgeber oder von der Arbeitsagentur “geschickt werden” und sich eigentlich überhaupt nicht für die private Sicherheitsbranche interessieren. Aber auch wenn die Teilnahme an sich aus eigenem Antrieb erfolgt: Die Prüfung wird oft nicht als Chance, sondern als notwendiges Übel begriffen. Mangelnde Motivation und mangelndes Interesse stehen dem Prüfungserfolg jedoch diametral entgegen.
Keine ausreichende inhaltliche Vorbereitung
Mancher nimmt die Prüfung auf die leichte Schulter. Multiple-Choice-Fragen mit vorgegebenen Antworten zum Ankreuzen und nur 50% notwendie richtige Antworten zum Bestehen — was soll da schon schief gehen, fragt man sich. Doch weit gefehlt. Gerade die rechtlichen Themen haben es in sich. Dazu kommen Aufregung besonders in der mündlichen Prüfung und Fragen, bei denen man ggf. ein wenig ums Eck denken muss. Wer hier nicht das notwendige Wissen und damit Handlungssicherheit mitbringt, katapultiert sich schnell ins Aus. Eine umfassende Vorbereitung ist das A und O für den Prüfungserfolg!
Unzureichende Deutschkenntnisse
Zum Thema Deutschkenntnisse wurde schon viel gefragt und gesagt. Fest steht, dass in der Sicherheitsbranche viele Menschen arbeiten, die keine deutschen Muttersprachler sind. Mehrsprachigkeit ist beim Job oft wichtig, genauso aber sind es ausreichende Deutschkenntnisse. Denn die Prüfung wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und Sie müssen auch im Alltag als Sicherheitsmitarbeiter sicher auf deutsch kommunizieren können. Rechtstexte sind in schwerer Sprache verfasst, “Beamtendeutsch” ist meist ebenso schwer verständlich und bei den Prüfungsfragen kommt es mitunter auf einzelne Wörter an, die den Sinn in die eine oder andere Richtung ändern oder Lösungshinweise bieten können.
Aufbau sowie Art und Weise der Prüfung sind unklar
Vielen sind die Rahmenbedingungen der Prüfung nicht vollkommen klar. Aber nur, wenn man weiß, welche Themen wie wichtig sind und wie die Prüfung aufgebaut ist, kann man sich gezielt und effizient darauf vorbereiten. So gibt es Themenbereiche, über die man schnell hinweg kann, die sich in der Regel mit gesundem Menschenverstand beantworten lassen. Manche Themengebiete wiederum zählen doppelt und einige erfordern intensiveres Lernen. Hinzu kommen Erfahrungswerte zur mündlichen Prüfung und taktische Tipps beim Bearbeiten von Testfragen, die z.B. von einem kompetenten Dozenten oder Autor vermittelt werden sollten.
Schwierige individuelle Voraussetzungen
Klar, Menschen sind verschieden. Jeder bringt andere persönliche Voraussetzungen mit und auch die Rahmenbedingungen (z.B. familiäre Verpflichtungen, freie Zeit zum Lernen, Lernumgebung, usw.) haben einen wesentlichen Anteil an Erfolg und Misserfolg. Sie kennen vielleicht auch Menschen, die sich Dinge mit “kurz mal ansehen” merken und dieses Wissen per Fingerschnipp abrufen können. Anderen wiederum fällt dies signifikant schwerer. Manche Personen haben außerdem gar kein Problem damit vor anderen in einer Prüfungssituation zu sprechen, die meisten sind natürlich angespannt, einige Teilnehmer leiden regelrecht unter Prüfungsangst.
Stellen Sie sich die Frage, inwieweit die Punkte oben auf Sie zutreffen, wie Sie Fehler in der Vorbereitung vermeiden und etwaige Defizite kompensieren können. Sie finden dazu direkt hier im Sachkunde-Informationsportal zahlreiche Tipps und Links zu anderen Seiten oder Medien wie YouTube.
Aktuelle Buchtipps zur Sachkundeprüfung 34a:
Ob pandemiebedingt 34a-Prüfungen derzeit durchgeführt werden, ist eine heiße Frage
Nach aktuellem Stand versuchen die Industrie- und Handelskammern (IHK’en) an den vorhandenen Terminen für Prüfungen festzuhalten. Ja! Die Prüfungen finden in der Regel statt. Es kann aber Abweichungen geben, denn grundsätzlich kann jede Kammer selbst entscheiden, ob eine Prüfung durchgeführt, ersatzlos gestrichen oder verschoben wird. Im Fall der aktuellen Coronakrise hängt das auch vom regionalen Inzidenzwert, den aktuellen rechtlichen Vorgaben und politischen Entscheidungen ab.
Pandemiepläne/Hygienekonzepte und Vorgaben der IHK
Die meisten Kammern verfügen über Hygienekonzepte, in denen festgelegt ist, unter welchen Bedingungen Prüfungen durchgeführt werden können.
Bei vielen Kammern gelten folgende Regeln (ohne Gewähr):
Eine Selbstauskunft muss ausgefüllt werden (keine Krankheitsanzeichen, kein vorheriger Aufenthalt in Risikogebieten, kein Kontakt zu Infizierten, etc.)
Der Zutritt und Aufenthalt ist nur mit Maske (FFP 2 oder vergleichbar) gestattet, sogenannte Community-Masken (Stoffmasken) reichen i.d.R. nicht aus
Es befinden sich Desinfektionsspender an den Eingängen, die bei Zutritt zur Händedesinfektion verwendet werden sollen
Es ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 — 2 Metern einzuhalten
Die Begrüßung per Handschlag und anderweitiger Körperkontakt ist nicht gestattet
Aufzüge sollen nicht bzw. nicht gemeinsam genutzt werden
Die Prüfungsräume werden kontinuierlich bzw. in Intervallen gelüftet (daher ggf. an warme Kleidung denken!)
Es darf nur das eigene Schreibmaterial genutzt werden, Arbeitsutensilien dürfen unter den Teilnehmern nicht ausgetauscht werden
Die Ansammlung von Personen in den Räumlichkeiten (Fluren, etc.), z.B. während Pausen bzw. vor und nach der Prüfung, wird nicht geduldet
Tagesaktuell informieren!
Weiterhin gilt: Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der prüfenden IHK, was Sie beachten müssen — ob z.B. ein Attest vorgelegt werden muss oder ob sich kurzfristige Änderungen ergeben haben. Die Internetseite der jeweiligen IHK (Stichwort Aktuelles / Corona) liefert hier schnell substanzielle Informationen.
Nein. Das Ablegen der 34a-Prüfung ist nur auf Deutsch möglich.
Sachkundeprüfung in der Bewachung bald auf Russisch, Arabisch oder Englisch
Schon oft wurde ich gefragt, ob die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auch in einer anderen Sprache abgelegt werden kann — so wie bei der Führerscheinprüfung, die in Deutschland unter anderem auch auf Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch durchgeführt wird. Bei der Sachkundeprüfung ist das nicht möglich! Und das ist meiner Meinung nach auch gut so. Während die Regeln im Straßenverkehr nämlich in der EU recht ähnlich sind, z.B.was das Erscheinungsbild und die Bedeutung von Verkehrszeichen angeht, ist das im Bereich der privaten Sicherheit heikler. Zum einen muss man sich hier sehr sicher durch die Rechtsnormen bewegen können, also die einschlägigen Gesetze und Verordnungen des Landes im Detail kennen. Zum anderen hat man es immer direkt mit den Menschen zu tun und die Kommunikation stellt einen wesentlichen Faktor im Umgang mit anderen dar, z.B. bei der Deeskalation. Ganz abgesehen davon, dass deutsche Rechtstexte sprachlich teilweise schwer zu verstehen sind, hat die Sprache auch in der Praxis ihre Feinheiten. Es macht daher definitiv Sinn, dass man in der Sprache des Landes kommunizieren kann, in dem man seine Arbeit verrichtet. Natürlich sind aber auch Fremdsprachenkenntnisse sehr wichtig, denkt man zum Beispiel an Veranstaltungen mit internationalem Publikum, z.B. Festivals oder Messen. Mehrsprachigkeit ist in der Sicherheitsbranche ein großer Vorteil.
Benötigt man für die IHK einen Nachweis, dass man gut genug Deutsch spricht?
Deutsche Sprache, schwere Sprache — lautet eine bekannte Aussage. Erfahrungsgemäß haben es Nicht-Muttersprachler besonders schwer, die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO im ersten Anlauf zu bestehen. Ein Grund dafür sind die oft nicht gerade leicht verständlichen Prüfungsfragen. Man sollte sich daher einerseits inhaltlich gut auf die Prüfung vorbereiten, andererseits über ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen aus dem Alltag sowie aus der Fachsprache (Rechtsbegriffe, Fachbegriffe aus dem Bereich der Sicherheit, etc.) verfügen. Eine Zulassungsvoraussetzung sind die Sprachkenntnisse bislang nicht. D.h. Sie brauchen kein Sprachzertifikat oder einen ähnlichen Nachweis vorlegen, um an der Sachkundeprüfung teilnehmen zu dürfen.
Hilfen für fremdsprachige Sachkunde-Teilnehmer
Wenn Sie neu in Deutschland sind und noch nicht so gut Deutsch sprechen, macht die Teilnahme an einem Sprachkurs auch zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung definitiv Sinn. Oft bieten die Volkshochschulen (VHS) Sprachkurse an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert außerdem die Teilnahme an Sprach- bzw. Integrationskursen. Zusätzlich können Lern-Apps und natürlich das Verwenden der deutschen Sprache im Alltag sehr hilfreich sein. Lexika mit Fachbegriffen für den Sicherheitssektor sind im Handel erhältlich.
In den vergangenen Monaten sind die Sachkundeprüfungen nach § 34a GewO (Bewachung) wegen der Coronakrise (COVID-19) ausgefallen. Nun finden die Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) wieder statt. Für alle, die sich rechtzeitig angemeldet haben oder deren Termin verschoben wurde, geht es morgen am 18. Juni 2020 in die schriftliche Prüfung. Für die Teilnahme an der Prüfung gelten derzeit vielerorts besondere Bestimmungen, z.B.:
man darf nur teilnehmen, wenn man keine Erkältungssymptome aufweist
man darf innerhalb von 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen mit Coronainfektion gehabt haben
man muss einen Mindestabstand (meist 1,5 Meter) zu anderen einhalten
es gilt grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske
man soll auch vor und nach der Veranstaltung keine Gruppen bilden
wenn man Husten oder Niesen muss, dann in die Armbeuge
man soll auf Hygiene achten (z.B. Händedesinfektion benutzen)
auf Händeschütteln und persönlichen Kontakt soll verzichtet werden
Welche Bestimmungen genau gelten, finden Sie auf dem Schreiben der IHK zur Prüfung bzw. auch auf der Internetseite der jeweiligen IHK. Allen, die morgen an der Prüfung teilnehmen, wünsche ich viel Erfolg!
PS: Falls Ihre Prüfung, die z.B. im April hätte stattfinden sollen, ersatzlos abgesagt worden ist, müssen Sie sich für einen neuen Termin melden!
Auf Grund der großen Nachfrage aktuell, sollten Sie sich frühzeitig zur Prüfung anmelden. Da Mindestabstände eingehalten werden müssen, sind die ohnehin schon knappen Plätze noch zusätzlich begrenzt. Alle Prüfungstermine finden Sie unter https://www.sachkunde-34a.de/wann-termine-34a/