Was ist eine 34a-Sachkundeprüfung?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist eine Einstiegsqualifizierung für Beschäftigte im privaten Sicherheitsgewerbe. Sie dient als Nachweis grundlegender Kenntnisse vor allem hinsichtlich grundlegender rechtlicher Aspekte, die für die Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsdienst relevant sind. Außerdem ist die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung mit Nachweis der IHK eine Voraussetzung, um besondere Bewachungsaufgaben durchführen und sich als Sicherheitsunternehmer selbstständig machen zu dürfen.
Für folgende Tätigkeiten benötigt man verpflichtend einen Sachkundenachweis
Als Sicherheitsmitarbeiter (Arbeitnehmer) benötigen Sie einen Nachweis über eine bei der IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung (gem. § 34a GewO), wenn Sie Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher), Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife), Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Tätigkeiten zum Schutz vor Ladendieben (Kaufhaus- bzw. Ladendetektive), Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Funktion) sowie Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (nur in leitender Funktion) durchführen.
Der Sinn der Sachkundeprüfung
Warum es die Sachkundeprüfung gibt, hat mehrere Gründe. Wenn Privatpersonen — dazu zählen eben auch Mitarbeitende von Sicherheitsunternehmen — fremdes Leben oder Eigentum bewachen, geht das mit besonderen Pflichten und einer großen Verantwortung einher. Als Sicherheitsmitarbeiter muss man zum einen seine Rechte und die juristischen Grenzen kennen, also wissen, was erlaubt und was verboten ist. Zum anderen ist man auf Grund der Garantenstellung in der Pflicht Schäden vom Auftraggeber/Kunden abzuwenden. Im Gegensatz zur Polizei hat man dabei keine besonderen Befugnisse und man muss daher genau abwägen können, inwieweit man in der bestimmten Situation in die Rechte Dritter eingreifen darf. Geht man zu weit, ist das Risiko groß, selbst wegen Delikten wie Freiheitsberaubung oder Körperverletzung angezeigt zu werden. Schläft man im Dienst und kommt dem Schutzauftrag nicht nach, kann man wegen Begehen durch Unterlassen ebenfalls vor Gericht landen, wenn es zu einem Schaden kommt. Unter anderem aus diesen — hier beispielhaft aufgeführten Gründen — ist es wichtig, sich das Fachwissen anzueignen, um später über die nötige Handlungssicherheit für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu verfügen.