1. März 2024
Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie man in der privaten Sicherheitsbranche ordentlich Geld verdienen kann. Geht das überhaupt? Hier finden Sie verschiedene Strategien und Ansätze um Cash zu machen.
Von sauberen und unsauberen Methoden
In der Welt der privaten Sicherheit gibt es viele Wege, um erfolgreich zu sein – einige legal, andere… nun ja, etwas zweifelhaft. Wir alle haben von den Geschichten gehört: Der eine, der seine Alarmanlagenkarriere mit einem kleinen Einbruch startete, der Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Dinge mitnimmt statt darauf aufzupassen, der Insider, der zuvor im Wachdienst arbeitete oder Geldtransporteure auf Abwegen.
Aber hey, wir reden hier nicht von illegalen Machenschaften! Nein, nein, in diesem Blogbeitrag geht es darum, wie man in der privaten Sicherheitsbranche gut Geld verdienen kann, ohne dabei Gesetze zu brechen. Also lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem rechtschaffenen Vermögen in der Sicherheitswelt erkunden.
Schnell reich werden in der privaten Sicherheit?
Zugegeben: Dieser Artikel grenzt an Clickbaiting. Es ist ja bekannt, dass die klassische Sicherheitsbranche ingesamt ein Niedriglohnsektor ist. Viele eher gering qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter schrubben unzählige Stunden in ungesunder Schichtarbeit, um halbwegs gut über die Runden zu kommen. Gerade bei der derzeitigen Inflation und steigenden Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Strom, Pkw,…) wird es immer schwieriger mit dem vergleichsweise geringen Einkommen klar zu kommen. Schnell und einfach in der Sicherheitsbranche reich zu werden ist eine Illusion: Vielmehr braucht es Wissen, Fleiß, Mut, Ehrgeiz, Kontakte und den richtigen Masterplan.
10 Ansätze um in der Security erfolgreich zu sein
Hier sind zehn Ansätze, die Sie verfolgen können, um besser zu verdienen und gegebenenfalls tatsächlich reich zu werden. Reich an Wissen, reich an Erfahrung und dann möglicherweise auch reich an monetären Mitteln:
- Bilden Sie sich fort und entwickeln Sie sich persönlich weiter!
Durch Bildung und persönliche Kompetenzen setzen Sie den Grundstock für Ihren Erfolg. Gehen Sie nicht mit der Masse, sondern heben Sie sich von den anderen ab. Ja — das ist anstrengend und man wird von seinem Umfeld zunächst möglicherweise abfällig beäugt und belächelt, doch Erfolg zahlt sich aus!
- Knüpfen Sie Kontakte!
Das richtige Netzwerk kann enorm wichtig sein. Zum einen kann dies oft motivierend sein, da man sich mit Gleichgesinnten umgibt, die Ideen haben und ebenfalls vorankommen wollen. Zum anderen kann der Austausch auch ansprechende Jobperspektiven, neue Aufträge oder andere Vorteile ermöglichen.
- Gehen Sie bewusst Risiken ein!
Es geht nicht darum, irgendwelche unkalkulierbaren Risiken in Kauf zu nehmen, um Erfolg zu haben, z.B. finanziell alles auf eine Karte zu setzen. Dennoch: Ohne Veränderung herrscht Stillstand. Der Sprung ins kalte Wasser, ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder andere Veränderungen haben oft Positives bewirkt. Sie können dazu durchaus auch auf mehrere Pferde setzen und schauen, was am besten funktioniert.
- Machen Sie sich selbstständig!
Als Unternehmer haben Sie mehr Möglichkeiten, um das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und ein besseres Einkommen zu erzielen. Zugleich können Sie mit dem richtigen Businesskonzept hohe Margen erzielen und Skaleneffekte nutzen, z.B. wenn Sie irgendwann über einen eigenen Mitarbeiterstamm verfügen. Wichtig sind hier ein funktionierender Businessplan und die nötigen Fähigkeiten, um als Unternehmer erfolgreich zu sein.
- Setzen Sie auf Zukunftsthemen!
Moderne Technologien halten auch im privaten Sicherheitssektor Einzug: Mit Cybersecurity, Drohnen, künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung, professioneller Sicherheitsberatung und Abo-Diensten könnten Sie glückliche Abnehmer sowohl innerhalb der Sicherheitsbranche als auch im Privatkundenumfeld finden. Hier sind ihre Ideen und Markbeobachtung gefragt.
- Gehen Sie die Extrameile!
Wie heißt es so schön: Ohne Fleiß, kein Preis. Tun Sie mehr als andere. Arbeiten Sie hart und verfolgen Sie Tag für Tag ihre Ziele. Erfolg fällt einem nicht in den Schoß, sondern ist das Ergebnis von hervorragenden Leistungen. Egal was Sie tun: Geben Sie stets das Beste!
- Spezialisieren Sie sich!
Egal ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Unternehmer Leistungen anbieten: Liefern Sie Ihren Kunden ein Alleinstellungsmerkmal — also etwas, das andere so nicht anbieten. So stechen Sie aus der Masse hervor. Sie können das beispielsweise durch herausragende Qualifikationen und besondere Services erreichen.
- Erarbeiten Sie sich einen finanziellen Grundstock!
Ein gewisses Startkapital ist häufig eine wesentliche Voraussetzung, wenn Sie durchstarten möchten. Zur Schaffung eines finanziellen Grundstocks sind bestimmte Bereiche der private Sicherheit gar nicht so schlecht. Beispielsweise im Geld- und Werttransport kann man binnen vergleichsweise kurzer Zeit gut verdienen, genauso als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen, als Sicherheitsmitarbeiter im eigenen Werkschutz von Industrieunternehmen oder eben generell in Leitungs- bzw. Führungspositionen wie z.B. als Meister für Schutz und Sicherheit.
- Versuchen Sie möglichst wenig Zeit gegen Geld zu tauschen!
Vor allem als Arbeitnehmer, aber auch als Selbstständiger tauschen Sie Ihre Lebenszeit gegen Geld. Sie bieten also eine Stunde Dienstleistung und erhalten dafür einen Stundenlohn bzw. berechnen Ihren Stundensatz. Auf diese Weise können Sie kaum reich werden. Denn der Tag hat nur 24 Stunden. Versuchen Sie etwas zu bieten, das Kunden weitgehend entkoppelt von Ihrer eigenen Zeit nutzen können, beispielsweise digitale Angebote wie Online-Kurse oder skalieren Sie ihr Business, z.B. auch indem Sie eigene Mitarbeiter einstellen.
- Nutzen Sie ihre Stärken!
Was ist damit gemeint?
Wenn Sie gut mit fremden Menschen kommunizieren können, wäre möglicherweise eine Nebentätigkeit im Vertrieb oder in der Jobvermittlung etwas. Durch Provisionen lassen sich damit auch in der Sicherheitsbranche hohe Einkommen realisieren.
Wenn Sie gut im Planen und Organisieren sind, wäre eventuell eine (zusätzliche) Tätigkeit in der Sicherheitskonzeption oder der Vorbereitung von Veranstaltungen etwas für Sie.
Wenn Sie gut im Verfassen von Texten sind, könnten Sie ein eigenes Buch im Kontext private Sicherheit herausbringen.
Wenn Sie gut präsentieren können, warum versuchen Sie es nicht mit gelegentlichen Tätigkeiten für ein Schulungsunternehmen?
Das sind alles nur Beispiele, aber wie Sie sehen, gibt es prinzipiell recht viele Möglichkeiten um aufzustocken oder sogar noch mehr daraus zu machen.
Fazit
In der privaten Sicherheitsbranche reich zu werden ist — genau wie in anderen Branchen auch — möglich, aber statistisch gesehen eher unwahrscheinlich. Definitiv machbar aber ist es, sich etwas hinzu zu verdienen. Man kann dadurch sehen, was einem sonst noch liegt und erste Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Sicherlich immer sinnvoll ist es, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, da dies wichtige Erfolgskriterien sind und besser ausgebildetes Personal auch besser bezahlt wird.
Wenn Sie Ideen haben und Anmerkungen zu diesem Beitrag haben, freue ich mich über einen Kommentar!
7. August 2023
Es ist richtig, dass eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitsbranche ein hartes Pflaster sein kann. Die Arbeitsbedingungen sind in manchen Bereichen wirklich schlecht. Jedoch variiert die Situation auch von Unternehmen zu Unternehmen teilweise deutlich. Nicht selten bieten sich durch einen Wechsel bessere Karrierechancen, die Möglichkeit neue Erfahrungen zu sammeln und ein komfortableres Arbeitsumfeld.
Schritt 1: Analysieren Sie die Situation genau!
Wichtig ist es zu wissen, was die Ursachen für die eigene Unzufriedenheit sind und die eigenen Motivatoren zu kennen. Analysieren Sie die Gründe für die Unzufriedenheit: Identifizieren Sie genau, was Sie unglücklich macht. Sind es das Arbeitsumfeld, die Aufgaben, das Team, die Entlohnung oder die Unternehmenskultur? Je besser Sie die Ursachen verstehen, desto leichter wird es sein, eine Lösung zu finden.
Oft spielt auch das private Umfeld eine Rolle oder eine Änderungen der persönlichen Bedürfnisse. Berücksichtigen daher auch diese Aspekte bei Ihrer Analyse!
Schritt 2: Durchdenken Sie Ihre Möglichkeiten und wägen Sie die Optionen gegeneinander ab!
Ein nächster Schritt wären ein Brainstorming und Recherchen bezüglich der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten:
Welche Chancen habe ich? Wie hoch sind die Risiken? Was passiert, wenn…? usw.
Viele der folgenden Möglichkeiten kosten kein Geld, sondern nur Überwindung. Einige Optionen sind jedoch durchaus zeit- und kostenintensiv oder auch langwierig.
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Stellen Sie sicher, dass Sie über Ihre Rechte als Arbeitnehmer in der privaten Sicherheitsbranche informiert sind. Dies umfasst Dinge wie Mindestlohn, Arbeitszeitgesetze, Urlaubsansprüche und Überstundenregelungen. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber diese einhält.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie mit Ihrer Bezahlung oder Ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden sind, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Vielleicht kann eine offene Diskussion dazu beitragen, Verbesserungen herbeizuführen. Vielleicht kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Möglichkeiten bieten, sich weiterzubilden oder zu spezialisieren, um Ihre Karriereaussichten und ‑chancen zu verbessern.
- Wechseln Sie das Tätigkeitsfeld (innerhalb des Unternehmens): Die private Sicherheitsbranche ist vielseitig. Viele private Sicherheitsdienstleister bieten verschiedene Dienstleistungen an. Vielleicht ist ein anderer Bereich besser für Sie geeignet. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber, bewerben Sie sich intern auf eine andere Stelle. Manchmal hilft eine interne Versetzung in einen anderen Aufgabenbereich.
- Schließen Sie sich der Gewerkschaft an: In Deutschland gibt es Gewerkschaften, die sich für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzen — für die Bewachungsdienstleistung ist das die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Wenn Sie Mitglied werden, können Sie von deren kollektiver Verhandlungsmacht profitieren und gemeinsam mit anderen Arbeitnehmern für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne kämpfen.
- Suchen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten: Wenn Sie sich weiterbilden oder spezialisieren, können Sie Ihre Karriereaussichten verbessern und oft deutlich höhere Löhne verdienen. Überlegen Sie, welche zusätzlichen Qualifikationen für Ihren Job hilfreich sein könnten und suchen Sie nach entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie haben im Anschluss mehr Handlungsoptionen und sind gefragter.
- Vernetzen Sie sich mit Anderen: Viele Jobperspektiven kommen über Empfehlungen und persönliche Kontakte zustande. Außerdem bietet der Kontakt zu anderen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Wenn Sie über ein starkes Netzwerk verfügen, kann einem das zu neuen Perspektiven verhelfen. Neben dem persönlichen Austausch sind Online-Plattformen wie Xing oder Linkedin empfehlenswert.
- Suchen Sie nach einem anderen Arbeitgeber: Wenn alle oben genannten Schritte nicht zu Verbesserungen führen, kann es sinnvoll sein, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzusehen. Es gibt sicherlich Unternehmen in der privaten Sicherheitsbranche, die bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bieten.
- Last but not least: Machen Sie es besser und starten Sie in die Selbstständigkeit! Natürlich sollte dieser Schritt sehr gut durchdacht sein. Oft ist es eine Option sich nebenbei selbstständig zu machen und so nach und nach mit weniger Risiko zu starten. Denken Sie aber daran, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber mitspielen muss. Eine Möglichkeit kann z.B. auch eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent in der Sicherheitsbranche sein.
Schritt 3: Legen Sie Ihre persönlichen Ziele fest!
Nur, wenn man möglichst genau weiß, was man erreichen möchte, kann man konkret darauf hinwirken. Um sich selbst zu motivieren, ist es sehr sinnvoll, die eigenen Ziele aufzuschreiben und zu visualisieren. Hilfreich kann es auch sein, die sogenannte SMART-Regel zu nutzen um die eigenen Ziele festzulegen.
Die SMART-Regel ist ein Akronym, das als Leitfaden für die Formulierung von klaren und gut definierten Zielen dient. Es hilft dabei, Ziele so zu formulieren, dass sie realistisch und erreichbar sind. Die SMART-Regel steht für die folgenden Kriterien:
- Spezifisch (Specific): Das Ziel sollte klar und präzise formuliert sein, so dass wenig Interpretationsspielraum besteht und man sich seinem Ziel ganz bewusst ist.
- Messbar (Measurable): Das Ziel sollte messbar sein, damit der Fortschritt überwacht und der Erfolg objektiv beurteilt werden kann. Man kann es durch quantitative oder qualitative Kennzahlen definiert.
- Ausführbar (Achievable): Das Ziel sollte erreichbar sein. Es sollte eine Herausforderung darstellen, aber von Ihnen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden können.
- Realistisch (Realistic): Das Ziel sollte realistisch sein, also unter den tatsächlich gegebenen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden können.
- Terminiert (Time-bound): Das Ziel sollte einen klaren Zeitrahmen haben, bis wann es erreicht werden soll. Eine klare Deadline fördert die Motivation und den Fokus auf das Erreichen des Ziels.
Hier ist ein Beispiel für ein Ziel, das nach der SMART-Regel formuliert wurde:
Nicht-SMART-Ziel: Ich möchte mehr Geld verdienen.
SMART-Ziel: Ich möchte mein monatliches Einkommen um 20% steigern, indem ich in den nächsten sechs Monaten eine Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft abschließe und direkt im Anschluss von meinem Arbeitgeber entsprechend eingesetzt werde.
Durch die Anwendung der SMART-Regel wird das Ziel konkret, messbar, erreichbar, relevant und hat eine klare zeitliche Vorgabe. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Ziel erfolgreich erreichen.
Schritt 4: Machen Sie sich einen “Schlachtplan”, um Ihre Ziele zu erreichen!
Nun geht es an die Umsetzungsplanung. Planen Sie die Maßnahmen, die auf Ihre Ziele einzahlen, z.B.:
- Wann rede ich mit meinem Chef über eine bessere Entlohnung? Bitten Sie um ein Gespräch, schicken Sie Terminvorschläge!
- Was bieten andere Unternehmen an? Recherchieren Sie Stellenangebote!
- Was verdiene ich nach einer Weiterbildung? Prüfen Sie den für Sie gültigen Tarifvertrag!
- Wie viel Zeit kann ich mir frei räumen, um mich weiterzubilden? Reden Sie mit Ihrem Partner über Ihre Pläne!
- Funktioniert meine Idee für die Selbstständigkeit? Erarbeiten Sie einen Businessplan!
- Was kostet mich eine Aufstiegsfortbildung? Informieren Sie sich über Kosten und staatliche Förderungen!
- Wie haben es andere Kollegen gemacht? Vernetzen Sie sich und tauschen Sie sich aus!
Oft macht es Sinn, verschiedene Ansätze parallel anzugehen und sich außerdem einen Plan B (und Plan C) zurecht zu legen.
Priorisieren Sie Ihre Ziele! Verbinden Sie die verschiedenen Maßnahmen mit Ihren Zielen. Machen Sie sich Kalendereinträge und arbeiten Sie fokussiert daran, Zwischenziele und Meilensteine zu erreichen!
Lassen Sie sich von Rückschlägen nicht aus der Bahn werfen! Bleiben Sie hartnäckig, konzentriert und positiv!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Tipps helfen, Ihre individuelle Situation zu verbessern.
9. Februar 2023
Es benötigen nur Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung, die besondere Bewachungstätigkeiten entsprechend § 34a GewO durchführen oder sich mit einem eigenen Sicherheitsunternehmen selbstständig machen wollen. Zu den Tätigkeiten, die man nur mit dem 34a-Schein ausüben darf, gehören insbesondere Bewachungen im öffentlichen Bereich, an Einlassbereichen oder bei verschiedenen Sicherheitstätigkeiten in leitender Position: Hier mehr dazu.
Doch auch, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die das erfolgreiche Ablegen einer Sachkundeprüfung eigentlich Pflicht ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Nicht alle Personen benötigen den Sachkundenachweis, auch wenn sie reglementierte Bewachungstätigkeiten vornehmen oder als Sicherheitsunternehmer mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbstständig tätig sind.
Wer von der 34a-Sachkundeprüfung befreit ist…
Grundsätzlich gilt: Wer eine höherwertige Aus- oder Weiterbildung mit anerkanntem (IHK-)Abschluss in der Sicherheitsbranche absolviert hat, benötigt nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis!
Aber Vorsicht! Es gibt einige weitere Fallstricke. Hier die Details zur Befreiung von der Sachkundeprüfung:
Von der Sachkundeprüfung befreit ist, wer als…
- geprüfte Werkschutzfachkraft (WSFK) oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
- als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SSS) oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS),
- als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit (MSS),
- als geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin,
…die entsprechende Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Der Nachweis darüber kann über die Vorlage des jeweiligen Prüfungszeugnisses erbracht werden.
Ich habe die sogenannten “Werkschutzlehrgänge” erfolgreich abgelegt. Ist das gleichwertig zur Sachkundeprüfung?
Nein! Die Werkschutzlehrgänge (Werkschutzlehrgang 1–2 oder 1–4) sind — ohne erfolgreich abgelegte Prüfung zur Werkschutzfachkraft — nicht gleichwertig! Sie benötigen die Sachkundeprüfung. Die IHK-Werkschutzfachkraftprüfung wird außerdem nicht mehr angeboten.
Ich war bei der Bundeswehr. Muss ich dennoch an der Sachkundeprüfung teilnehmen?
Grundsätzlich schon. Hier ist Vorsicht geboten: Als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie — egal ob Sie aktuell als Soldat verpflichtet sind oder nicht — die Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie (zusätzlich) im privaten Sicherheitssektor tätig werden und die entsprechenden Bewachungsaufgaben wahrnehmen möchten bzw. sollen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Feldjäger, also den Feldjägerdienst der Bundeswehr. Feldjäger sind von der Sachkundeprüfung befreit, da Feldjägerangehörige während der Lehrgänge einen Großteil der Kenntnisse erworben haben, die in der Sachkundeprüfung gefordert sind. Beispielsweise Feldjägeroffiziere oder ‑feldwebel brauchen also keine IHK-Sachkundeprüfung abzulegen, der Nachweis wird über den Ausbildungs- bzw. Dienstzeitnachweis der Bundeswehr erbracht. Alle anderen Soldaten müssen den 34a-Schein erwerben.
Benötige ich als Polizeibeamter einen Sachkundenachweis?
Sowohl für Polizisten auf Landesebene (Landespolizeien) als auch auf Bundesebene (Bundespolizei) gibt es Ausnahmen. Ebenso übrigens auch für Mitarbeitende im Justizvollzugsdienst und für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes. Wichtig ist hier, dass die Pflicht zum Ablegen der Sachkundeprüfung nur entfällt, wenn man im Vollzugsdienst tätig ist und die entsprechende Laufbahnprüfung — mindestens für den mittleren Dienst — erfolgreich abgeschlossen hat. Polizisten, die als Beamte im Polizeivollzugsdienst arbeiten, benötigen also keinen Sachkundenachweis. Viele Polizisten verdienen sich privat etwas hinzu, z.B. als Türsteher. Gerade in Ballungsräumen in denen das Leben teuer ist, wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Berlin oder Düsseldorf bietet ein Nebenjob in einem Sicherheitsunternehmen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Tipp am Rande: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nebentätigkeit Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber mitteilen und idealerweise schriftlich genehmigen lassen.
Ich habe Rechtswissenschaften studiert, bin LL.B. oder habe ein juristisches Staatsexamen. Benötige ich tatsächlich noch die Sachkundeprüfung?
Man glaubt es kaum: Aber klar, auch für angehende Juristen kann eine (Neben-)Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe interessant sein, sei es zur Finanzierung des Studiums oder um Eindrücke aus der Branche zu sammeln. Natürlich: Im Bereich Recht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafprozessordnung usw.) sind Jura-Absolventen bereits fit. Deswegen müssen Sie nur die Themen zur Unfallverhütung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (UVV, DGUV Vorschrift 23), zum Umgang mit Menschen und zu Grundzügen der Sicherheitstechnik nachholen. Als Nachweis hierfür dient eine Bescheinigung über die Teilnahme im Unterrichtungsverfahren der IHK. Zusammen mit einem Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, ist kein zusätzliches Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich.
Ich bin schon seit vielen Jahren als Sicherheitsmitarbeiter tätig. Reicht die Berufserfahrung als Anerkennung nicht aus?
Nein, normalerweise nicht! Jedoch gibt es gewissen Übergangsregelungen für “altgediente” Sicherheitsmitarbeitende. Sozusagen “Bestandsschutz” gilt für Arbeitnehmer im privaten Sicherheitsgewerbe, die seit dem 1. April 1996 an der notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder aber bereits vor dem 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig waren und aufgrund dieser Stichtagsregelung bisher auch von der Unterrichtung befreit waren. Achtung: Auf diese Ausnahme darf man sich aber nur berufen, wenn man zudem darlegen kann, dass vor dem Stichtag 1. Januar 2003 eine ununterbrochene mindestens dreijährige Bewachungstätigkeit bestand. Für alle anderen, die erst seit 2003 in der Sicherheitsbranche aktiv sind, kommen solche Ausnahmen nicht in Betracht.
Es ist also kompliziert! Mein Tipp: Investieren Sie lieber in das Ablegen der Sachkundeprüfung und profitieren Sie auch als erfahrener Sicherheitsmitarbeiter von einem “Wissens-Update”!
Achtung: Sonderfälle!
Es gibt einige weitere Sonderfälle wie eine mögliche Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen. Auch ist nicht immer klar, ob die auszuübende Tätigkeit von ihrer Art her, überhaupt einer Sachkundeprüfung bedarf. Wenn es um schlichte Ordnertätigkeiten (z.B. Parkplatzeinweiser) oder das bloße Kontrollieren mit Abreißen von Eintrittskarten geht, ist regelhaft keine Sachkundeprüfung erforderlich, teilweise auch nicht einmal die Unterrichtung nach § 34a GewO. Strittig sind aber manchmal Grenzfälle wie z.B. die Aufsicht bzw. Sicherheitsdienste in Museen oder bestimmte Konstellationen von Tätigkeiten im Veranstaltungsschutz. (Solche Grenzfälle werden hier im Infoportal nochmal in separaten Beiträgen thematisiert.)
Ein wichtiger Hinweis: Fragen Sie (oder Ihr Arbeitgeber) um auf Nummer Sicher zu gehen bei der IHK und der zuständigen Behörde nach, ob Ihre Qualifikation ausreicht oder Sie zusätzlich an der IHK-Prüfung nach § 34a GewO teilnehmen müssen. Sie erhalten dann eine rechtssichere, persönliche Auskunft. Wenn Sie neu in der privaten Sicherheit tätig sind, dürfen Sie nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Zuweisung der Bewacher-ID dann die entsprechenden Tätigkeiten ausüben!