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Ukrundenfälschung

Sach­kunde­prüf­ung — war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Sach­kunde­prüf­ung — war­um? 34a-Schein ein­fach kaufen…

Man hat kei­ne Lust auf die Prü­fung und Prü­fungs­vor­be­rei­tung, man ist schon mehr­fach durch die Sach­kunde­prüf­ung der IHK gefal­len oder man möch­te ein­fach nur Zeit und Geld spa­ren — all das kön­nen Grün­de sein, wes­we­gen immer wie­der nach “34a-Schein kau­fen” gesucht wird. War­um das kei­ne beson­ders gute Idee ist, erfah­ren Sie in die­sem Beitrag.

Kann man den “34a-Schein” tat­säch­lich kaufen?

Eine kur­ze Goog­le-Recher­che zeigt es: Ja, man kann ein Stück Papier kau­fen, das so aus­sieht als wäre es ein offi­zi­el­les Doku­ment einer Indus­trie- und Han­dels­kam­mer. Doch Vor­sicht! Wenn Sie sol­che Fake-Prü­fungs­nach­wei­se ver­wen­den, machen Sie sich straf­bar.
Was Sie dür­fen, ist sich ein sol­ches Fan­ta­sie­pa­pier zur Belus­ti­gung in den eige­nen Woh­nungs­flur zu hän­gen oder es als Anzün­der für die nächs­te Grill­par­ty zu ver­wen­den. Soll­ten Sie ein sol­ches Stück Papier jedoch im Rechts­ver­kehr gebrau­chen, d.h. im Rah­men einer Bewer­bung oder zur Anmel­dung Ihres Sicher­heits­un­ter­neh­mens ver­wen­den, bege­hen Sie eine Urkun­den­fäl­schung nach § 267 Strafgesetzbuch:

(1) Wer zur Täu­schung im Rechts­ver­kehr eine unech­te Urkun­de her­stellt, eine ech­te Urkun­de ver­fälscht oder eine unech­te oder ver­fälsch­te Urkun­de gebraucht, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
(2) Der Ver­such ist straf­bar.
(3) In beson­ders schwe­ren Fäl­len ist die Stra­fe Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu zehn Jahren. […]

Dass das Anbie­ten von IHK-Prü­fungs­zeug­nis­se, Schul­ab­schlüs­sen und ande­ren Zer­ti­fi­ka­ten bis hin zum Dok­tor­ti­tel recht­lich bedenk­lich ist, wis­sen auch die Anbie­ter sol­cher dubio­sen Dienst­leis­tun­gen. Die­sen geht es vor allem dar­um, schnell Geld zu machen. Die Anbie­ter sit­zen in der Regel im Aus­land oder sind nicht greif­bar und gehen so juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus dem Weg. Denn auch Ver­käu­fer machen sich unter Umstän­den straf­bar, weil sie Mar­ken­zei­chen und damit recht­lich geschütz­te Erken­nungs­merk­ma­le (z.B. das Logo) der aus­stel­len­den Orga­ni­sa­tio­nen ver­wen­den. Zudem erwe­cken man­che Anbie­ter sogar absicht­lich den Ein­druck, es han­de­le sich um ein recht­mä­ßig aus­ge­stell­tes Doku­ment und wer­ben zugleich damit, man dür­fe die­se Fake-Nach­wei­se im Rechts­ver­kehr ver­wen­den. Die Ver­käu­fer täu­schen also oft auch fal­sche Tat­sa­chen vor und for­dern damit teil­wei­se zumin­dest indi­rekt auch dazu auf, die ver­kauf­te Fäl­schung wie ein ech­tes Doku­ment zu ver­wen­den. Als Käu­fer kön­nen Sie stets belangt wer­den und machen sich straf­bar, wenn Sie ein sol­ches Fan­ta­sie­do­ku­ment tat­säch­lich beruf­lich nutzen.

Wo kann man den Sach­kun­de­nach­weis kaufen?

Die ein­zi­ge lega­le Mög­lich­keit die “Beschei­ni­gung über die erfolg­rei­che Able­gung einer Sach­kunde­prüf­ung” (so heißt es ganz kor­rekt) zu erwer­ben, ist die IHK-Sach­kunde­prüf­ung erfolg­reich abzu­le­gen. Sie fin­den dazu vie­le kos­ten­lo­se Tipps zur Prü­fungs­vor­be­rei­tung, Test­fra­gen und ein Hil­fe-Forum auf die­ser Inter­net­sei­te. Neben­bei bemerkt kann das Able­gen der ech­ten Prü­fung sogar güns­ti­ger sein als so eini­ge der ille­ga­len Fake-Zer­ti­fi­kat-Ange­bo­te.
Ehr­lich währt am Längs­ten! Las­sen Sie sich nicht auf Fake-Ange­bo­te mit gefälsch­ten Nach­wei­sen ein! Es lohnt sich nicht, denn Sie wer­den auf­flie­gen. Und für den Preis, den Sie dann bezah­len, hät­ten Sie sich ordent­lich auf die Prü­fung vor­be­rei­ten und die­se ganz regu­lär bestehen können.

Was kos­tet ein gefälsch­ter Sachkundenachweis?

Los gehen die Prei­se bei knapp 10 Euro für einen per­so­na­li­sier­ten Fake-Nach­weis zum direk­ten PDF-Download.

Fake-Sachkundenachweis für den 34a Schein
Fake 34a-Schein als PDF-Download
Die­ser “Bil­lig­an­bie­ter” für Fake-Nach­wei­se betont zwar, dass man die gekauf­ten Doku­men­te nicht ver­wen­den darf, hat zu sei­ner eige­nen Sicher­heit aber den­noch einen Fir­men­sitz in den USA ange­ge­ben. Er weiß warum.

Mög­li­cher­wei­se die Spit­ze des Eis­bergs ist ein Anbie­ter, der alle mög­li­chen Prü­fungs­nach­wei­se und Abschlüs­se — dar­un­ter diver­se Berufs­ab­schlüs­se, Abitur­zeug­nis­se, Bache­lor- und Mas­ter­ab­schlüs­se von Hoch­schu­len, Uni­ver­si­täts-Diplo­me und gar Dok­tor­ti­tel anbie­tet. Sol­che bedruck­ten Papie­re gibt es zum “Spott­preis” von meh­re­ren hun­dert Euro — ein offen­bar loh­nens­wer­tes Geschäft. Das Ange­bot pro­mo­tet er noch dazu kom­mer­zi­ell durch eine Wer­be­an­zei­ge auf Goog­le, die bei ent­spre­chen­den Such­be­grif­fen auf der Ergeb­nis­sei­te gleich ganz oben erscheint — sie­he Abbil­dung unten. Die­ser betrü­ge­ri­sche Händ­ler wirbt sogar damit, es han­de­le sich um ein lega­les Ange­bot und um “100% ech­te und regis­trier­te Doku­men­te, wel­che von der Universität/ dem Aus­bil­dungs­be­trieb, oder aber auch von Ihrem Arbeit­ge­ber über­prüft wer­den kön­nen” — völ­li­ger Bullshit!

34a-Schein Werbung auf Google (Fake-Nachweis)
Goog­le-Wer­bung für einen “Ori­gi­nal-Nach­weis”
Jetzt mal Tache­les: Mit einer gekauf­ten oder selbst erstell­ten und aus­ge­druck­ten Fäl­schung flie­gen Sie sowie­so auf — und dann wird es rich­tig unan­ge­nehm und wirk­lich teu­rer. War­um das unver­meid­lich so ist, erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt.

War­um es wirk­lich dumm ist, ein gefälsch­tes 34a-Zer­ti­fi­kat vorzulegen…

Noch vor eini­gen Jah­ren hät­te man als sachunkun­di­ger Sicher­heits­mit­ar­bei­ter Glück haben kön­nen, wäre das gefälsch­te Zer­ti­fi­kat nicht bei der Bewer­bung, bei einer Kon­trol­le von Zoll und Poli­zei oder im Rah­men einer Rück­fra­ge bei der prü­fen­den IHK auf­ge­fal­len. Doch seit 1. Juni 2019 gibt es das zen­tra­le Bewa­cher­re­gis­ter, in dem alle Daten zusam­men­lau­fen. Ihr Arbeit­ge­ber muss Sie dort­hin vor Beschäf­ti­gungs­be­ginn mel­den und die Frei­ga­be abwar­ten. Erst dann erhal­ten Sie als Sicher­heits­mit­ar­bei­ter eine Bewa­cher-ID und dür­fen star­ten. Im Rah­men die­ser Prü­fung und des Daten­ab­gleichs fällt schnell auf, wenn Sie eine fal­sche Urkun­de vor­ge­legt haben. Sie tra­gen die vol­len straf- und zivil­recht­li­chen Konsequenzen!

Inves­tie­ren Sie lie­ber in die ech­te Sach­kunde­prüf­ung bei der IHK. Infor­mie­ren Sie sich kos­ten­los hier im Infoportal. 
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