Trotz Vorstrafe ins Sicherheitsgewerbe?
Was ist wenn man Eintrag im Führungszeugnis hat darf ich trotzdem den 34a Schein machen
Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewo dürfen Sie in jedem Fall ablegen. Die IHK prüft die Vorstrafen nicht. Denn das ist gar nicht Aufgabe der IHK, sondern die Prüfung der erforderlichen Qualifikation. Im Zweifelsfall dürfen Sie jedoch dann im Anschluss nicht tätig werden, weil Ihnen die nötige Zuverlässigkeit fehlt. Das prüft die zuständige Behörde bei Beantragung über das Bewacherregister durch den (potenziellen) Arbeitgeber. Die Wohnsitzbehörde holt dazu auch Informationen von anderen Stellen, zum Beispiel aus dem Bundeszentralregister oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz, ein.
Bezüglich Vorstrafen:
Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Es kommt dann ggf. noch auf die Art der Vorstrafe an und wie weit diese zeitlich zurückliegt. Taten, die unter Jugendstrafrecht begangen wurden, sind später i.d.R. nicht mehr relevant. Wenn Sie wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, kann dies der Tätigkeit — je nach Art des Delikts deutlich entgegenstehen.
Letztlich entscheidet hier die zuständige Behörde. Der Entscheidung werden nicht nur Daten aus dem (erweiterten) Führungszeugnis zu Grunde gelegt, sondern auch Informationen zu möglicherweise laufenden Ermittlungen und Erkenntnissen von Polizeibehörden, vom Verfassungsschutz oder bei Ihrer Wohnsitzbehörde vorhandene Informationen eingeholt. Diese umfängliche Prüfung erfolgt im Rahmen der Meldung an das Bewacherregister, zu der der Sicherheitsunternehmer verpflichtet ist.
Ich würde Ihnen empfehlen vorab mit der zuständigen Behörde vor Ort proaktiv das Gespräch zu suchen.
Es gibt zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit, bei denen auch einschlägige Vorstrafen einer Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter nicht entgegen standen. Dies ist im Zweifelsfall aber eine individuelle Entscheidung der Behörde, die in gewissem Rahmen eigenen Ermessensspielraum hat.